Was wird gewählt? Wer kann gewählt werden?

GRUNDINFORMATIONEN ZUR
KOMMUNALWAHL 2016
Am 11. September 2016 ist in Niedersachsen Kommunalwahl. In den Kreisen, Städten und
Gemeinden werden die kommunalen Vertretungen gewählt. Auch wenn der Wahltermin gefühlt
noch in weiter Ferne ist, muss die Zeit bis dahin intensiv genutzt werden, um erfolgreich auf
Kandidatensuche zu gehen und so frühzeitig Personen und Persönlichkeiten an sich zu binden.
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, offene Fragen zu beantworten und
erfolgreich bei der Gewinnung neuer Kandidatinnen und Kandidaten zu sein.
Was wird gewählt?
Kommunale Vertretungen (je nach Organisationsform der Kommunen)
 Kreistag, Regionsversammlung
 Stadt, Stadtbezirks- und Ortsrat
 Samtgemeinderat sowie Gemeinderat
Direktwahlen
 Hauptamtliche (Ober-)Bürgermeister(innen)
 Landrätinnen/Landräte
Hinweis: Einige Kommunen wählen (oder haben bereits gewählt) vorzeitig (vor dem 11.09.2016)
die kommunalen Vertretungen und/oder hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte neu!
Wer kann gewählt werden?
Kommunale Vertretungen:
Gewählt (passives Wahlrecht) werden kann, wer am Wahltage
 das 18. Lebensjahr vollendet hat,
 seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (z. B. in der Gemeinde für die Wahl des
Gemeinderats) seinen Wohnsitz hat,
 Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
besitzt,
 nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit
ausgeschlossen ist.
Direktwahlen:
Für die Wahl als hauptamtliche(r) Bürgermeisterin / Bürgermeister oder Landrätin / Landrat ist
wählbar, wer am Wahltage
 das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
 Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
besitzt,
 nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit
ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerberin / der Bewerber ihren /
seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, in dem sie oder er kandidiert.
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Wie werden Wahlvorschläge aufgestellt?
Wahlvorschläge können u. a. von politischen Parteien (z. B. FDP) eingereicht werden.
Wichtig: Auch Nicht-Mitglieder können auf einer FDP-Liste antreten, sofern sie nicht Mitglied einer
(konkurrierenden) Partei sind.
Parteimitglieder können übrigens bei den Direktwahlen auch als parteilose Kandidaten (sog.
„Einzelbewerber“) antreten – dann fällt anderen Parteien die Unterstützung meist auch einfacher.
Wie kommt man auf einen Wahlvorschlag?
Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann
 sich als Kandidatin/Kandidat auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen
lassen, wenn sie/er keiner anderen Partei angehört oder parteilos ist,
 mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen eine
Wählergruppe bilden und mit diesen Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinsame Liste aufstellen,
oder
 als Einzelbewerberin/Einzelbewerber zur Wahl antreten.
Die Bestimmung der Kandidatinnen / Kandidaten und ihre Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag einer
politischen Partei muss in geheimer Abstimmung von der jeweiligen Mitglieder- oder
Delegiertenversammlung der Partei erfolgen.
An der geheimen Abstimmung dürfen nur wahlberechtigte Deutsche und EU-Bürger teilnehmen, die
Mitglieder der Partei sind. Die geheime Abstimmung ist nur gültig, wenn an ihr mindestens drei
wahlberechtigte Personen teilgenommen haben. Möglich ist übrigens auch, dass die nächsthöhere
Parteiebene (z. B. Kreisverband) die Listenaufstellung übernimmt.
Für die Kandidatur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl einer / eines (hauptamtlichen)
Bürgermeisterin / Bürgermeisters oder Landrätin / Landrats gelten die vorstehenden Regelungen
entsprechend.
Wo sind neue Kandidatinnen und Kandidaten zu finden?
Zuallererst heißt es natürlich in den eigenen Reihen nach möglichen liberalen Kandidatinnen und
Kandidaten zu suchen. Jedes Parteimitglied ist auch potentielle Kandidatin bzw. potentieller
Kandidat!
Aber nicht nur in den Reihen der eigenen Mitglieder sind geeignete liberale Kandidatinnen und
Kandidaten zu finden. In allen Lebensbereichen gibt es Bürgerinnen und Bürger, die liberal handeln
und sich für das Gemeinwesen engagieren. Diese Menschen müssen angesprochen werden!
Mögliche Kandidatinnen und Kandidaten sind deshalb beispielsweise hier zu finden:
 Mitglieder der örtlichen Vereine,
 ehemalige Kandidatinnen und Kandidaten,
 Elternvertreter,
 aktive Unternehmer
 aber auch die Lebenspartner(innen) der eigenen Mitglieder,
 deren Kinder und Enkelkinder, sofern sie die Voraussetzungen (z. B. Mindestalter) erfüllen.
Nicht selten sind auch bekannte Vertreter von Wählergemeinschaften FDP-affin – eine Nachfrage
lohnt auch hier.
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