GRUNDINFORMATIONEN ZUR KOMMUNALWAHL 2016 Am 11. September 2016 ist in Niedersachsen Kommunalwahl. In den Kreisen, Städten und Gemeinden werden die kommunalen Vertretungen gewählt. Auch wenn der Wahltermin gefühlt noch in weiter Ferne ist, muss die Zeit bis dahin intensiv genutzt werden, um erfolgreich auf Kandidatensuche zu gehen und so frühzeitig Personen und Persönlichkeiten an sich zu binden. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, offene Fragen zu beantworten und erfolgreich bei der Gewinnung neuer Kandidatinnen und Kandidaten zu sein. Was wird gewählt? Kommunale Vertretungen (je nach Organisationsform der Kommunen) Kreistag, Regionsversammlung Stadt, Stadtbezirks- und Ortsrat Samtgemeinderat sowie Gemeinderat Direktwahlen Hauptamtliche (Ober-)Bürgermeister(innen) Landrätinnen/Landräte Hinweis: Einige Kommunen wählen (oder haben bereits gewählt) vorzeitig (vor dem 11.09.2016) die kommunalen Vertretungen und/oder hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte neu! Wer kann gewählt werden? Kommunale Vertretungen: Gewählt (passives Wahlrecht) werden kann, wer am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (z. B. in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) seinen Wohnsitz hat, Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Direktwahlen: Für die Wahl als hauptamtliche(r) Bürgermeisterin / Bürgermeister oder Landrätin / Landrat ist wählbar, wer am Wahltage das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerberin / der Bewerber ihren / seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, in dem sie oder er kandidiert. 1 Wie werden Wahlvorschläge aufgestellt? Wahlvorschläge können u. a. von politischen Parteien (z. B. FDP) eingereicht werden. Wichtig: Auch Nicht-Mitglieder können auf einer FDP-Liste antreten, sofern sie nicht Mitglied einer (konkurrierenden) Partei sind. Parteimitglieder können übrigens bei den Direktwahlen auch als parteilose Kandidaten (sog. „Einzelbewerber“) antreten – dann fällt anderen Parteien die Unterstützung meist auch einfacher. Wie kommt man auf einen Wahlvorschlag? Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann sich als Kandidatin/Kandidat auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn sie/er keiner anderen Partei angehört oder parteilos ist, mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen eine Wählergruppe bilden und mit diesen Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinsame Liste aufstellen, oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber zur Wahl antreten. Die Bestimmung der Kandidatinnen / Kandidaten und ihre Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag einer politischen Partei muss in geheimer Abstimmung von der jeweiligen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung der Partei erfolgen. An der geheimen Abstimmung dürfen nur wahlberechtigte Deutsche und EU-Bürger teilnehmen, die Mitglieder der Partei sind. Die geheime Abstimmung ist nur gültig, wenn an ihr mindestens drei wahlberechtigte Personen teilgenommen haben. Möglich ist übrigens auch, dass die nächsthöhere Parteiebene (z. B. Kreisverband) die Listenaufstellung übernimmt. Für die Kandidatur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl einer / eines (hauptamtlichen) Bürgermeisterin / Bürgermeisters oder Landrätin / Landrats gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Wo sind neue Kandidatinnen und Kandidaten zu finden? Zuallererst heißt es natürlich in den eigenen Reihen nach möglichen liberalen Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen. Jedes Parteimitglied ist auch potentielle Kandidatin bzw. potentieller Kandidat! Aber nicht nur in den Reihen der eigenen Mitglieder sind geeignete liberale Kandidatinnen und Kandidaten zu finden. In allen Lebensbereichen gibt es Bürgerinnen und Bürger, die liberal handeln und sich für das Gemeinwesen engagieren. Diese Menschen müssen angesprochen werden! Mögliche Kandidatinnen und Kandidaten sind deshalb beispielsweise hier zu finden: Mitglieder der örtlichen Vereine, ehemalige Kandidatinnen und Kandidaten, Elternvertreter, aktive Unternehmer aber auch die Lebenspartner(innen) der eigenen Mitglieder, deren Kinder und Enkelkinder, sofern sie die Voraussetzungen (z. B. Mindestalter) erfüllen. Nicht selten sind auch bekannte Vertreter von Wählergemeinschaften FDP-affin – eine Nachfrage lohnt auch hier. 2
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