Ratgeber bei einem Todesfall Dokumentation aurora 18.06.2015 Seite 2 Ratgeber bei einem bevorstehenden oder bereits eingetretenen Todesfall Sehr geehrte Damen und Herren Dürfen wir uns kurz vorstellen? Unser Bestreben ist es, Menschen rund um den Tod achtsam, menschlich und individuell zu begleiten. Die Anliegen von Sterbenden, Verstorbenen, sowie deren Angehörigen sind unsere Wegweiser in der Begleitung. Wir ermutigen Sie, sich offen mit dem Sterben, dem Tod und der Bestattung auseinander zu setzen. Soweit möglich und erwünscht, werden die Angehörigen in alle Handlungen einbezogen. Zum Beispiel können die Angehörigen beim Waschen und Einkleiden der verstorbenen Person oder beim Aufbahren und Sargschmücken mithelfen. Abschiedsfeiern und Rituale können gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. So sind alle Handlungen getragen von den Trauernden und die Trauerarbeit beginnt unmittelbar mit dieser Auseinandersetzung. Das Ereignis wird fühl- und erlebbarer. Unsere Dienstleistungen sind auf Ihre Wünsche zugeschnitten, sie können folgende Punkte umfassen: Vorsorgeberatung, Sterbebegleitung, Bestattung, Überführungen im In- und Ausland, Organisation und Dekoration von Abschiedsfeiern, Erarbeitung von Ritualen, Unterstützung im Abschiedsprozess, Referate und Schulungen in Institutionen oder bei interessierten Gruppen, Beratung von Institutionen rund um das Thema Tod und vieles mehr. Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich auf einen Todesfall vorzubereiten: • Eine Besprechung kann zu Lebzeiten, eventuell mit der betroffenen Person oder nach Eintritt des Todes mit den Angehörigen oder einer Vertrauensperson stattfinden. Je nach dem wie es für Sie und Ihre Situation richtig und passend ist. • Die Wünsche können selbst notiert werden, idealerweise handschriftlich mit Datum und Unterschrift, sie können in einer Sterbeverfügung (Gratisdownload auf unserer Hompage) hinterlassen werden, sie können mit uns besprochen werden im Sinne einer mündlichen Beratung und/oder gleichzeitig schriftlich von uns festgehalten werden unter Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten. Falls dies für Sie sinnvoll ist können die Todesfallkosten auch bereits zu Lebzeiten auf ein Vorsorgekonto vom Bestatterverband einbezahlt werden. Sich auf einen bevorstehenden Todesfall vorzubereiten schafft Ruhe und Raum um sich nach Eintritt des Todes dem für Sie Wesentlichen widmen zu können. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Angaben zu folgenden Themen: „Bestattungsablauf“, „Ablauf Formalitäten“, „Unsere Standorte“, „Unsere Mitarbeitenden“, „Unser Equipment“ Mit freundlichen Grüssen Ihr aurora-Bestattungs Team 18.06.2015 Seite 3 Bestattungsablauf Ein Mensch ist gestorben, was ist zu tun? • es wird ein unnatürlicher Tod angenommen: Polizei aufbieten • es wird ein natürlicher Tod angenommen: für Ruhe sorgen, sich Zeit nehmen, nächste Angehörige informieren a) Zuhause / Unterwegs verstorben: Benachrichtigung des Hausarztes, falls dieser nicht erreichbar ist, den Notfallarzt aufbieten: Kanton Bern: 0900 57 67 47 / Stadt Biel: 0900 90 00 24 / Belp & Umgebung: 0900 81 99 00 b) im Heim, Spital, Klinik usw. verstorben: Arzt wird durch die Institution aufgeboten Arzt stellt einen natürlichen Tod fest: Bestatter kontaktieren Arzt stellt einen nicht natürlichen oder unklaren Tod fest: Polizei aufbieten Gesprächs- und Organisationsthemen mit dem Bestatter: • Personalien der verstorbenen Person, falls vorhanden mittels Familienbüchlein • Kontaktadressen der Bezugspersonen • wer erledigt die Formalitäten? (Zivilstandesamt, Bestattungsamt, Gemeinde), siehe auch Dokument „Ablauf Formalitäten“ • möchte jemand Abschied nehmen, Aufbahrungsort, Kleider, Schmuck? • gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation? • welcher Sarg ist der Richtige, soll er gestaltet werden, gibt es Sargbeigaben? • ist eine Trauerfeier erwünscht, wo, wann, Ablauf, Privat, mit Pfarrperson oder TrauerrednerIn? • gibt es ein Grab in der Natur, auf dem Friedhof, welche Grabart, Grabbeschriftung? • welches ist die richtige Urne für ihre Situation, eine vergängliche oder eine unvergängliche? • ist Blumenschmuck oder sind andere Dekorationen im Sarg, in der Aufbahrung, bei der Trauerfeier und/oder am Grab erwünscht? • soll es eine Todesanzeige in der Zeitung, ein Leidzirkular, eine *Anzeige im Amtblatt, einen *Aushang im Schauklasten und in diesem Zusammenhang *Glockengeläute (*abhängig von den örtlichen Gebräuchen), ein Flugblatt oder eventuell später eine Danksagung geben? • soll es ein Leidmahl geben, wer organisiert es, wieviele Gäste werden erwartet? • werden Trinkgelder, Gagen oder Probehonorare bezahlt, falls ja von wem? • Sie erhalten in der Regel eine Kostenübersicht von uns, welche besprochen wird • es werden Sparmöglichkeiten und die mögliche Unterstützung durch die Gemeinde besprochen • im Kanton Bern meldet sich der Inventurbeamte für eine Inventur innert 7 Tagen, bei einem Vermögen welches grösser als 100‘000.- ist, bei Grund-, Haus-, Wohneigentum oder unmündigen Kindern braucht es zusätzlich einen Notar • Besprechung der Abmeldung bei Banken, Versicherungen usw. mittels Todesurkunde • benötigen Sie praktische Hilfe, z.B. im Haushalt oder bei der Haushaltsauflösung? • brauchen Sie Unterstützung in der Trauersituation, wir helfen gerne bei der Organisation professioneller Hilfe, stehen mit Rat und Tat, Erfahrung, einem offen Ohr und Herzen zur Seite • für ein Nachgespräch sind wir gerne für Sie da 18.06.2015 Seite 4 Ablauf Formalitäten im Kanton Bern 1. Der Arzt füllt die „ärztliche Todesbescheinigung“ vollständig, gemäss Beschrieb auf dem Formular aus, mit zweifachem Durchschlag und er kreuzt einen „natürlichen Todesfall“, einen „nicht natürlichen Todesfall“ oder einen „unklaren Todesfall“ an. Bei einem „nicht natürlichen Todesfall“ oder einen „unklaren Todesfall“ muss die Polizei aufgeboten werden. Alle Durchschläge müssen vom Arzt original unterschrieben und gestempelt (Firmenstempel) sein. Der Bestatter muss die ärztliche Todesbescheinigung zumindest sehen, sonst darf er die verstorbene Person weder überführen, einkleiden, umbetten noch sonst eine Handlung vornehmen. a) Das weisse Original muss innert 2 Tagen zum Zivilstandesamt, welches am Todesort zuständig ist, gebracht werden (siehe auch „Anmeldung eines Todesfalles“). b) Der rosa Durchschlag muss bei einer Kremation zum örtlichen Bestattungsamt, bei einer Erdbestattung zur örtlichen Gemeindeverwaltung gebracht werden. Dies ist i.d.R. bis spätestens am Vortag der Kremation respektive der Erdbestattung zu erledigen, damit diese durchgeführt werden kann. Im Seeland wird diese Regel nicht überall konsequent umgesetzt, häufig bekommt man nur einen ärtztlichen Todesschein, zur Zeit scheint dies im Seeland teilweise zu funktionieren. c) Der blaue Durchschlag bleibt beim Arzt oder der Institution 2. Die „Anmeldung eines Todesfalles“ auf dem Zivilstandesamt, welches am Todesort zuständig ist, muss innert 2 Tagen erfolgen. Falls vorhanden mit dem Familienbüchlein und/oder dem Niederlassungsausweis. Ein persönliches Erscheinen auf dem Amt ist in jedem Fall notwendig, dies kann auf Wunsch der Familie an den Bestatter delegiert werden. Nach der Anmeldung bekommt man eine „Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalles“, welche zum örtlichen Bestattungsamt, bei einer Erdbestattung zur örtlichen Gemeindeverwaltung gebracht werden muss. Dies ist i.d.R. bis spätestens am Vortag der Kremation respektive der Erdbestattung zu erledigen, sonst kann diese nicht durchgeführt werden. a) Wenn jemand in einer Institution (Heim, Spital, Klinik usw.) verstorben ist, wird das Formular durch die Institution ausgefüllt und üblicherweise vorab ans Zivilstandesamt gefaxt. Das Original wird durch die Familie oder den Bestatter auf das Zivilstandesamt gebracht oder je nach örtlichen Gebräuchen von der Institution per Post ans Zivilstandesamt gesendet (dieser Ablauf führt manchmal zu terminlichen Engpässen). b) Wenn Jemand Zuhause oder „Unterwegs“ verstorben ist und der Arzt einen natürlichen Tod attestiert hat. Muss das Formular „Anmeldung eines Todesfalles“ entweder gemeinsam mit dem Bestatter oder direkt auf dem Zivilstandesamt ausgefüllt werden. Berechtigt dazu sind nächste Familienangehörige, Personen die im gleichen Haushalt leben, Personen die bei Eintritt des Todes dabei waren oder Bevollmächtigte (beispielsweise der Bestatter). Beim Fehlen einer berechtigten Person muss die Polizei aufgeboten werden. c) Bei einem unnatürlichen oder unklaren Todesfall erfolgt die Anmeldung durch die Polizei. 3. Die Todesurkunde wird benötigt für die Abmeldung bei Versicherungen, Banken, AHV, Pensionskassen, Vermieter usw. Sie kann auf dem Zivilstandesamt oder telefonisch zu einem der nächsten Familienangehörigen oder gegen Vollmacht zu einer beliebigen Person (Beistand, Treuhänder, Bestatter usw.) bestellt werden gegen eine Gebühr von 31.-, inkl. Porto. Je nach Zivilstandesamt wird die Todesurkunde, falls möglich, sofort ausgehändigt. 4. Der Todestag kann, falls vorhanden im Familienbüchlein auf dem Zivilstandesamt eingetragen werden. 5. Die Wohngemeinde informieren für die Inventur und eventuell (je nach ortsüblichen Gebräuchen) für die Organisation der Aufbahrung, der Trauerfeier und/oder der Beisetzung. 18.06.2015 Seite 5 Unsere Standorte aurora Seeland General-Dufour-Strasse 61 2502 Biel Tel: 032 325 44 44 aurora Seeland Müntschemiergasse 4 3232 Ins Tel: 032 325 44 44 aurora Bern Bernstrasse 10 3045 Meikirch Tel: 031 822 08 27 aurora Bern Beundenfeldstrase 15 3013 Bern Tel: 031 332 44 44 aurora Thun Bernstrasse 29 3613 Steffisburg Tel: 033 223 44 44 aurora Thun Feldenstrasse 41 3655 Sigriswil Tel: 033 223 44 44 Kontakt Wir sind telefonisch an 365 Tagen, während aurora Bern: Bern & Meikirch aurora Seeland: Biel & Ins aurora Thun: Steffisburg & Sigriswil Mail: Web: 24 Stunden 031 332 44 032 325 44 033 223 44 [email protected] www.aurora-bestattungen.ch für Sie erreichbar: 44 44 44 18.06.2015 Seite 6 Unsere Mitarbeitende Kurt Nägeli Kontakt: [email protected] Als Segler bin ich in Verbindung mit den Naturgewalten. Wind und Wetter bestimmen Richtung, Kurs und Möglichkeiten. Wenn ich mich darauf einstelle und einlasse, wird jeder Törn zu einer ganz einmaligen Erfahrung. So erlebe ich auch meine Tätigkeit als Bestatter. Jeder Trauerfall hat eine eigene Dynamik. Mir ist es ein Anliegen, mich auf jede individuelle Situation einzulassen und so eine persönliche und angepasste Begleitung in diesem, für die Betroffenen schicksalhaften, Moment zu ermöglichen. Gyan Härri Kontakt: [email protected] In meiner Freizeit verbringe ich viel Zeit mit meiner Familie, geniesse die kraftvolle Ruhe in der Natur und ganz besonders in den Bergen. Bei der Arbeit als Bestatter schätze ich besonders die bewegenden Momente, welche bei einem Todesfall entstehen können, häufig in einer Zeit von höchster Intensität für die Betroffenen. Ich empfinde es als grosse Gnade Menschen in dieser bewegten Situation begleiten und unterstützen zu dürfen. Marc Walther Kontakt: [email protected] Im Leben werde ich immer wieder herausgefordert: Sieg und Niederlage, Freude und Trauer, Höhen und Tiefen welchen ich auch im Sport begegne. Entscheidend ist meine innere Ruhe, meine mentale Stärke. Genauso im Sport, wie für meine Arbeit und mein Leben. Ich möchte Menschen in aussergewöhnlichen Situationen begleiten und stützen. Stefan Schönenberger Kontakt: [email protected] Als vielseitig interessierter Mensch, beschäftige ich mich gerne mit dem Sinn des Lebens. Ich geniesse das Leben am liebsten bei einem Spaziergang mit dem Hund. Der natürliche und respektvolle Umgang mit Verstorbenen ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich finde es wesentlich, dass sich die Angehörigen auf eine heilsame Art verabschieden können. Dabei möchte ich sie in ihren Anliegen bestärken und ihnen einen Ablauf, nach ihren Wünschen und Bedürfnissen bieten. Philipp Ammon Kontakt: [email protected] Mein Herz schlägt für den Schwimmsport. Seit Kindertagen begleitet mich dieser und ist mir eine gute Lebensschule. Als Einzelkämpfer habe ich gelernt, Siege und Niederlagen mit mir selber auszumachen. Jetzt, als Mannschaftssportler, bin ich dankbar diesem Druck nicht alleine Stand halten zu müssen. Als Bestatter möchte ich Ihr Ansprechpartner und Teammitglied sein. Sie in schweren Momenten zu begleiten und Ihnen beizustehen erfüllt mich mit Ehrfurcht. 18.06.2015 Seite 7 Unser Equipment Viano Bestattungswagen • • • • • • • Mobile Kühlung • • • • • Trage mit Treppenraupe Hygieneraum • Transport von einer verstorbenen Person und bis zu drei Angehörigen möglich Bergungsbahre mit fahrbarem Untersatz Bergungshülle (wasserdicht) Unfallhülle, Einweglaken, Plastikfolien Warn- und Schutzkleidung, Pannendreieck Kosmetikset, Bestatterutensilien für hyg. Grundversorgung Chirurgieset für kleine restaurative Eingriffe direkt vor Ort Mit dieser Kühlung kann der Abschied am erwünschten Ort der Angehörigen statt finden Zu Hause, im Zimmer vom Heim, im Bett oder im Sarg Flüsterleise Mobil Auch an heissen Sommertagen ist eine Aufbahrung möglich • • Mit dieser Treppenraupe kann die Trage ganz einfach die Treppe runter gleiten – ohne Mühe, ohne grossen Kraftaufwand und Rücken schonend Bis zu 160 Kg Auch bei engen Kehrtwendungen oder Wendeltreppen geeignet • • • • • • • • Waschung Verstorbener (auch religiöse) Hygienische Grundversorgung Thanatologische Versogung, Einbalsamierung Legal Inspektion, Identifikation Herzschrittmacher entfernen Kosmetische Behandlung, Rekonstruktion Vorbereitung für internationale Transporte Kurzfristige Aufbahrung • • • • • • Sarglager mit vielen Farben für die Innenaustattung Besprechungszimmer Raum für Abschied Ausstellungsraum Grosses Lager für Urnen und Särge im In- & Ausland Eigene Werkstatt Atelier
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