Für das Einholen einer Drehgenehmigung in Togo sind folgende

Stand: Januar 2016
Für das Einholen einer Drehgenehmigung in Togo sind folgende Punkte zu erfüllen:
Schriftlicher Antrag - auf Französisch - (Demande d'autorisation de tournage) an den Minister
für Kommunikation, Kultur, Sport und Ausbildung:
Ministère de la Communication, de la Culture, des Sports et de la Formation civique
26 Rue Nangbeto
BP 40 Lomé, Togo
E-Mail Anschrift: [email protected]
Tel. 00228 – 22 21 29 23, Fax 22 21 43 80
Das Ministerium gibt den Antrag zur Bearbeitung an die Direktion für Kinematographie
weiter / Direction Nationale de la Cinématographie du Togo (DNC) (Leitung: Monsieur le
Directeur Denis Koutom)
BP 2281 Lomé, Togo.
Dort können unter Tel. 00228 – 22 22 86 41 und 26 70 70 33 bzw. E-Mail Anschrift
[email protected] bei Direktor Koutom Auskünfte zum Verfahrensstand eingeholt
werden.
Die Direktion für Kinematographie muss eine Stellungnahme des Sicherheitsministeriums
einholen, wenn das Drehen in empfindlichen Zonen erfolgen wird, wie:
 Hafen von Lomé
 Flughäfen
 Militärzonen
 Standorte, die zum weltweiten Kulturgut der Menschheit klassifiziert wurden.
In diesem Fall ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. vier Wochen zu rechnen.
Dem Antragsschreiben sind folgende Anlagen beizufügen:
1. Scénario du film/Exposé (Beschreibung des Filmablaufs)
2. CV de la demandeuse/du demandeur (Lebenslauf der Antragstellerin/des Antragstellers)
3. Copie du passeport de la demandeuse/du demandeur (Passkopie der Antragstellerin/des
Antragstellers)
4. Copie du devis/budget du film ou du document (Kopie des Kostenvoranschlages/Budgets
für den Film bzw. das Anschauungsmaterial)
5. Liste des dates et lieux du tournage (Liste der vorgesehenen Drehtermine und -orte)
6. Liste des techniciens engagés pour le tournage (Liste der für die Dreharbeiten eingesetzten
Techniker)
7. Liste des matériels et leurs références (Liste der technischen Ausrüstung (Kamera,
Objektiv, Stativ, Beleuchtung, Quadrant etc.) mit Markennamen, Seriennummern und
Leistungsmerkmalen (technische Daten)) samt Erklärung, dass das technische Material nach
Abschluss der Dreharbeiten wieder ausgeführt wird (im Hinblick auf die Zollabfertigung)
Stand: Januar 2016
8. Droits d'obtention de l'autorisation (Angaben zur Art des Films: Dokumentarfilm,
Spielfilm, Kurzfilm, Episode einer Serie)
In Abhängigkeit von der Art des Films erfolgt die Festsetzung der Genehmigungsgebühr:
– court métrage / Kurzfilm: XOF 375.000,- / EUR 575,– long métrage / Spielfilm: XOF 750.000,- / EUR 1.150,– série / Serie: XOF 150.000,- / EUR 230,- pro Episode
Die Genehmigung wird erst nach Zahlung der Gebühr erteilt.
Die Genehmigung erfolgt in der Regel unter folgenden Auflagen:



Übernahme der Kosten für einen gestellten togoischen Techniker
Kostenübernahme eines Vertreters der DNC, der für die Dreharbeiten zur Verfügung
gestellt wird
Überlassung einer Kopie des gedrehten Filmes an die DNC
Der Antrag kann auch eingereicht werden über die:
Botschaft der Republik Togo
Grabbeallee 43
13156 Berlin
E-Anschrift: [email protected]
Tel. 030-499 089 68 oder 030-484 764 71
Fax: 030-499 089 67