Beispiel: Ein Dienstnehmer erscheint am Montag, 28.9.2015 nicht zur Arbeit. Weder Urlaub noch ein Krankenstand (Arbeitsunfähigkeit) wurden dem Dienstgeber bekanntgegeben. Auf Telefonate reagiert der Dienstnehmer auch nicht. Wie geht der Dienstgeber vor? TODO: Erstattung einer Abmeldung per ELDA: Ende des Entgeltanspruches: 27.09.2015 Ende Beschäftigungsverhältnis: bleibt offen Abmeldegrund: SV-Ende – Beschäftigung aufrecht Screenshot aus ELDA-Software Bleibt der Dienstnehmer weiterhin unentschuldigt fern, kann der Dienstgeber aus diesem Grund eine Entlassung aussprechen: Mögliches Szenario: Der Dienstnehmer meldet sich nicht: Am Freitag, 2.10.2015 hat sich der Dienstnehmer noch immer nicht beim Dienstgeber gemeldet. Auch telefonisch konnte der Dienstgeber den Dienstnehmer nicht erreichen: TODO: Erstattung einer Richtigstellung der Abmeldung per ELDA: Abmeldedatum bleibt unverändert: 27.09.2015 Richtiges Abmeldedatum: 27.09.2015 Ende Beschäftigungsverhältnis: 02.10.2015 Abmeldegrund: Fristlose Entlassung Auflösungsabgabe: nein Screenshot aus ELDA-Software Mögliches Szenario: Der Dienstnehmer meldet sich: Am Freitag, 2.10.2015 hat sich der Dienstnehmer beim Dienstgeber gemeldet und er erklärt seinen sofortigen Austritt: TODO: Erstattung einer Richtigstellung der Abmeldung: Abmeldedatum bleibt unverändert: 27.09.2015 Richtiges Abmeldedatum: 27.09.2015 Ende Beschäftigungsverhältnis: 02.10.2015 Abmeldegrund: Unberechtigter vorzeitiger Austritt Auflösungsabgabe: nein Screenshot aus ELDA-Software
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