Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“ erscheint am 19. März

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Das Titelbild zeigt die Klenzbrücke bei Seewalde,
die ab dem 1. März bis Anfang Oktober erneuert wird.
Allgemeine Öffnungszeiten Amtsverwaltung Mecklenburgische Kleinseenplatte
Di.
Do.
Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung selbstverständlich möglich!
Tel. 039833/28035, Fax 039833/28032 · Mail: [email protected]
Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“
erscheint am 19. März 2016.
Kleinseenlotse
–2–
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte teilt mit:
Die Brücke zwischen dem Klenzsee
und dem Gobenowsee wird neu gebaut
Im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird
die „Klenzbrücke“ bei Seewalde im Zuge der Kreisstraße MST 6
erneuert. Das Vorhaben umfasst den Abbruch des vorhandenen
Bauwerkes einschließlich der Ufersicherung, den Ersatzneubau
der Brücke mit Ufersicherung und die Angleichung der Kreisstraße
vor und hinter der Brücke.
Für den Straßenverkehr gibt es folgende Einschränkungen:
Zur Optimierung der Bauzeit wird die Kreisstraße MST 6 während
der Bauzeit voll gesperrt.
Aus diesem Grund kommt es vom 01.03.2016 bis 07.10.2016 zur
Vollsperrung für den Fahrzeug-, Rad- und Fußgängerverkehr. Eine
Wendemöglichkeit wird im gesperrten Abschnitt nicht vorhanden
sein. Die Verkehrsführung erfolgt dann über die B 122 und B 198.
Die Umleitungsstrecke wird ausgeschildert.
Für den Bootsverkehr gibt es folgende Einschränkungen:
Der Brückenabbruch erfolgt in der Zeit vom 08.03.2016 bis
21.03.2016, kurzzeitige Vollsperrungen für den Bootsverkehr sind
nur bei Überbaudemontage (geplante Zeit 3 Tage) erforderlich.
Boote können trotzdem in Abstimmung mit der Baufirma zwischenzeitlich passieren.
Weitere kurzzeitige Vollsperrungen für die Traggerüstherstellung
vom 15.07.16 bis 21.07.16 sowie der Traggerüstdemontage vom
25.08.16 bis 26.08.16 erforderlich.
Boote können trotzdem in Abstimmung mit der Baufirma zwischenzeitlich passieren.
In der Zeit des eingebauten Traggerüstes, also vom 15.07.16 bis
26.08.16 wird die Durchfahrtshöhe um ca. 1,00 m eingeschränkt
sein. Es verbleibt eine Durchfahrtshöhe von 1,50 m bestehen.
Nr. 02/2016
und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines
Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung
dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Wustrow, den 11.02.2016
Heiko Kruse
Bürgermeister
Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/94 „Holzindustrie
Am Zühlensee“ der Stadt Wesenberg
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Die Stadtvertretung Wesenberg hat in ihrer Sitzung am 28.01.2016
den Aufstellungsbeschluss für die Satzung zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3/94 - „Holzindustrie - Am Zühlensee“ nach
§ 13 a BauGB gefasst.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht
nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 3 Satz 2, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung gern. § 10 Abs. 4 BauGB wird
abgesehen.
Planungsziel ist die Aufnahme einer örtliche Bauvorschrift zur
Gestaltung von Abestandsflächen und eine geringfüge Änderung
der Anordnung der Ausgleichsflächen.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Wesenberg, den 09.02.2016
Helmut Hamp
Bürgermeister
Satzung über die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1/98 „Ferienhäuser am Plätlinsee“
der Gemeinde Wustrow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustrow hat auf Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in ihrer Sitzung am 28.09.2015 die
Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/98 „Ferienhäuser am Plätlinsee“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.
Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Ufer des Plätlinsees, im Anschluss an die vorhandene Wochenendhausbebauung.
Es wird begrenzt
- im Norden durch die Bebauung am Plätlinsee,
- im Osten durch Wiesen,
- im Süden durch die Kreisstraße MST 12,
- im Westen durch den Weg zum Plätlinsee.
Planungsziel war die Änderung der Art der Nutzung (Ferienhäuser
statt Wochenendhäuser), Änderung der gestalterischen Festsetzungen und die Schaffung eines Zugangs zum Plätlinsee.
Der Plan mit Begründung kann während der Dienststunden im
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Sachgebiet Bauen und
Objektverwaltung, in Mirow, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, von
jedermann eingesehen werden.
Die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/98 „Ferienhäuser am Plätlinsee“ der Gemeinde Wustrowwird hiermit
bekannt gemacht.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Punkt 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb
von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens-
Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/94 „Holzindustrie Am Zühlensee“
der Stadt Wesenberg
Bekanntmachung öffentliche Auslegung
Der von der Stadtvertretung Mirow am 28.01.2016 gebilligte und
zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung zur 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 13/94 „Holzindustrie Am Zühlensee“ der
Stadt Wesenberg und die Begründung dazu liegen
vom 29.02.2016 bis 30.03.2016
während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Empfang, Rudolf-Breitscheid-Straße
24 in 17252 Mirow öffentlich aus:
Di.
Do.
Fr.
9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
7:30 - 12:00 Uhr.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst die bebauten Grundstücke In den Wällen 48 - 60 sowie die zum Teil schon bebauten
Grundstücke im Anschluss an diese Bebauung.
Nr. 02/2016
–3–
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 wurde abgesehen.
Während der Auslegefrist können von jedermann Stellungnahmen
zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Wesenberg, den 09.02.2016
Helmut Hamp
Bürgermeister
Information aus dem Sachgebiet
Finanzen und Innere Verwaltung
Spendenbericht
Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen die Gemeinden des Amtes
Mecklenburgische Kleinseenplatte zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ein werben
und annehmen oder an Dritte vermitteln. Es ist jährlich ein Spendenbericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen
und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.
Im Jahr 2015 sind folgende Spenden eingegangen:
1. für die Stadt Mirow
Geldspenden in Höhe von
3.630,00 Euro
2. für die Gemeinde Priepert
Geldspenden in Höhe von
350,00 Euro
3. für die Stadt Wesenberg
Geldspenden in Höhe von
Sachspenden in Höhe von
1.898,00 Euro
4.603,61 Euro
4. für die Gemeinde Wustrow
Geldspende in Höhe von
500,00 Euro
Der Spendenbericht liegt während der Öffnungszeiten im Amt
Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24 in
17252 Mirow zur Einsicht aus.
gez.Andreas Franz
Ltr. Finanzen/Innere Verwaltung
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
2014 gemäß KPG § 14 Absatz 5
1.
Der Jahresabschluss der Mecklenburgischen Kleinseenplatte Touristik GmbH zum 31.12.2014 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DOMUS AG, Zweigniederlassung Schwerin geprüft
und am 23.09.2015 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:
Kleinseenlotse
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen
wir mit Datum vom 23. September 2015 den folgenden mit einem
Hinweis versehenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht der Mecklenburgische Kleinseenplatte Touristik GmbH, Wesenberg für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Durch § 13 Abs. 3
KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung
erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags und die wirtschaftlichen Verhältnisse
der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über
den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Gesellschaft abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und
§ 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen
Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß
§ 53 HGrG vorgenommen.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin,
dass die Gesellschaft auch künftig auf Zuwendungen des Gesellschafters angewiesen sein wird.
Schwerin, den 23. September 2015
DOMUS AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Zweigniederlassung Schwerin
Kobarg (Wirtschaftsprüfer) und ppa. Christmann (Wirtschaftsprüfer)
2.
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern gibt mit seinem Schreiben vom 15. Januar 2016 den Prüfbericht nach einge-
Kleinseenlotse
–4–
schränkter Prüfung frei (§ 14 Abs. 4 KPG) und schließt sich den
Ausführungen des Abschlussprüfers an. Auf den vom Abschlussprüfer erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit dem
Hinweis, dass die Gesellschaft auch künftig auf Zuwendungen des
Gesellschafters angewiesen sein wird, hat der Landesrechnungshof gesondert hingewiesen.
3.
Die Gesellschafterversammlung hat auf ihrer Sitzung am 7. Dezember 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Auf der Grundlage der Empfehlung des Aufsichtsrates wird der
Jahresabschluss zum 31.12.2014 für die Mecklenburgische Kleinseenplatte Touristik GmbH festgestellt und genehmigt Der Jahresfehlbetrag 2014 (Anmerkung: Jahresfehlbetrag 2014 = -148.859,72
€) wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage durch den Gesellschafter ausgeglichen. Der Geschäftsführerin Frau Ivonne Affeldt
wird für das Geschäftsjahr 2014 volle Entlastung erteilt.
4.
Nach dem Tag der Veröffentlichung vorstehender Darlegungen
werden der Jahresabschluss und der Lagebericht zur öffentlichen
Einsichtnahme 7 Tage in den Räumen der Mecklenburgischen
Kleinseenplatte Touristik GmbH, Burg 1, 17255 Wesenberg ausgelegt.
Enrico Hackbarth
Geschäftsführer
Nr. 02/2016
Während „Die Woblitzwelle“ nur ein Remis reichte, musste der
Titelverteidiger schon einen Sieg landen. Die Mannschaft „Bauer
Lindstädt“ begann sehr stark, scheiterte aber immer wieder am
Woblitz-Keeper Jan Preibisch. Auch die Woblitzwelle konnte ihre
Möglichkeiten nicht nutzen. Erst Sekunden vor Schluss konnte
Frank Susdorf geschickt mit einem Kopfball den Torhüter bei den
Bauern, Stefan Fenner, überlisten.
Es sollte das einzigste Tor in diesem Spiel bleiben. Mit diesem
knappen Ergebnis sicherte sich das Team „Woblitzwelle“ den Titel
des 33. Stadtmeisters in Wesenberg.
Danke den Spielern für ihre faire Spielweise und die gute Leitung
der Spiele durch die Schiedsrichter Ronny Dahms und Diemo
Kamins.
Ein besonderer Dank auch den Sportfreunden Jürgen Gentzen
und Markus Walter als Turnierleitung sowie Ben Hartung und den
Familien Streilein und Burde für die Organisation bzw. die Versorgung von Spielern und Zuschauern.
Mannschaft
1. 2. 3. 4. 5. 6. Tore Pkt. Platz
__________________________________________________
1. Burgwichtel
1:0 0:3 0:3 3:1 0:1 4:8 6 4.
2. Exiler
0:1
0:1 1:3 0:1 0:1 1:7 0 6.
3. Woblitzwelle 3:0 1 0
1:1 4:0 1:0 10:1 13 1.
4. Dackelgasse 3:0 3:1 1:1
3:0 1:3 11:5 10 2.
5. Sandhof
1 3 1:0 0:4 0:3
0:0 2:10 4 5.
6. Lindstädt
1:0 1:0 0:1 3:1 0:0
5:2 10 3.
Haushaltsrechnung der
Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH
für das Haushaltsjahr 2014
Der festgestellte Jahresabschluss 2014 liegt nach Freigabe durch
den Landesrechnungshof vom 15.01.2016 während der Dienststunden im Büro der Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH,
Lindenstraße 1 aus. Jeder kann Einsicht nehmen.
Die Gesellschafter der „Wohnungsgesellschaft Wesenberg mbH“
haben in ihrer Sitzung am 21.09.2015 die Jahresrechnung 2014
festgestellt und beschlossen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde vom Jahresabschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Wesenberg, 18. 01. 2016
Wohnungsgesellschaft
Wesenberg mbH
Krause
Geschäftsführerin
Frank Susdorf, Peter Altenburg, Mario Pfeiffer, Kevin Thedran
Mirko Krüger, Jan Preibisch, Marko Helm
Der Wander-Pokal von Hans Behrendt aus Schwarzenbek
wurde vom Abt.-Leiter Fußball des SV Union Klaus Brei an
den 33. Stadtmeister von Wesenberg überreicht.
Erstmals wurden auch der „Beste Spieler“, „Beste Torwart“
und der „Torschützenkönig“ mit Pokalen geehrt.
Alle Mannschaften, geehrte Spieler und Schiedsrichter erhielten
die traditionelle Fl. Sekt des Bürgermeisters.
K. Brei
Abt.-Leiter Fußball
Schulung der Sicherheitsbeauftragten
Neuer Stadtmeister schlägt Vorjahrssieger
Kreisfeuerwehrverband Mecklenburgische Seenplatte (KFV
MSE) und Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK
Nord) schulen die Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehren
Den Sieg bei der 33. Stadtmeisterschaft im Hallenfußball in Wesenberg hat sich zum dritten Mal das „Team der Woblitzwelle“ gesichert. Die Kicker von der Woblitzwelle konnten vier Turnierspiele
siegreich gestalten und spielten einmal unentschieden.
In diesem Jahr hatten sechs Teams gemeldet. Am Start waren
Titelverteidiger „Bauer Lindstädt“ „Team Woblitzwelle“, „Team Dackelgasse“, Team „Die Burgwichtel“, Team „Bahnstation Sandhof“
und die „Exil-Wesenberger“.
Jeder spielte gegen jeden. Der Ansetzer hatte ein gutes Händchen,
denn erst im letzten Turnierspiel konnte der Meister ermittelt werden. In dieser Begegnung standen sich der Titelverteidiger „Bauer
Lindstädt“ und das Team „Woblitzwelle“ gegenüber.
In bewährter Zusammenarbeit zwischen Kreisfeuerwehrverband
und Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord wurden bereits am
21. November 2015 in Waren und am 09. Januar 2016 im Jugendund Schulungszentrum Neuendorf die Sicherheitsbeauftragten aus
den Feuerwehren des Landkreises geschult.
Eine weitere Veranstaltung wird noch am 16. Januar 2016 im Jugend- und Schulungszentrum Neuendorf durchgeführt.
Die Sicherheitsbeauftragten tragen maßgeblich dazu bei, dass
es im Feuerwehrleben nicht zu Unfällen kommt. Bei jedem Unfall
leidet die Gesundheit unserer Kameradinnen oder Kameraden.
Deshalb ist die vorbeugende Tätigkeit ein bedeutsames Element
in der Feuerwehr.
Nr. 02/2016
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Mit den Unterweisungen wurden die Sicherheitsbeauftragten auf
neueste Erkenntnisse hingewiesen und für ihren ehrenamtlichen
Job sensibilisiert.
So wurden Unfälle mit gasbetriebenen Fahrzeugen ausgewertet,
der allgemeine Unfallversicherungsschutz in der Feuerwehr erläutert und neueste Erkenntnisse zur persönlichen Schutzausrüstung
vermittelt.
Ein weiterer Komplex befasst sich mit dem Thema „Motorkettensägen“ in der Feuerwehr.
Als eine besondere Herausforderung sind neue Technologien und
industrielle Verfahren, insbesondere wenn diese zu Schadenereignissen führen oder darin beteiligt sind. Deshalb stand auch das
Thema: Gefahren bei Brandeinsätzen mit Lithium Ionen Akkus! auf
der Tagesordnung.
Letztlich ging es noch einmal um die Rettung von abgestürzten
Personen.
Abschließend informierte Ulf Heller, Aufsichtsperson bei der HFUK
Nord, über die neuesten Medien und den Services der HFUK Nord.
Als Referenten traten die 3 Kreissicherheitsbeauftragten des KFV
MSE und Ulf Heller auf.
Unsere Kreissicherheitsbeauftragten sind:
Kamerad Mirko Renger Bereich Altkreis Demmin
Kamerad Olaf Witte
Bereich Amtskreis Müritz
Kamerad Horst Stehen
Bereich Altkreis Mecklenburg Strelitz
und die Stadt Neubrandenburg
Sie sind die Ansprechpartner für unsere Kameradinnen und Kameraden und unterstützen in vielfältiger Weise die tägliche Arbeit
der Feuerwehren.
Kleinseenlotse
Sportfischerverein Wesenberg e. V.
Liebe Sportfreunde,
zu unserer Jahreshauptversammlung laden wir Euch recht herzlich
ein.
Termin:
Ort:
Beginn:
05.03.2016
Restaurant Woblitz-Welle
15:00 Uhr
Bitte denkt daran, dass Anträge für diese Versammlung mindestens drei Tage vorher schriftlich beim 1. Vorsitzenden abgegeben
werden müssen.
Petri Heil
Der Vorstand
Vivien Ernst 2-fache Landes-Hallenmeisterin
Union-Athletinnen mit überzeugenden Leistungen bei
den Landeshallenmeisterschaften im Neubrandenburger Jahnsportforum
Überraschend stark präsentierte sich das kleine Nachwuchsteam
des SV Union WESENBERG bei den Landes-Hallenmeisterschaften am 23.01. und 24.01.2016 im Neubrandenburger Jahnsportforum.
Norbert Rieger
Erster Frauenworkshop voller Erfolg
Am 23. Januar 2016, fand im Jugend- und Schulungszentrum
Neuendorf, der 1. Frauenworkshop für die Kameradinnen des Kreisfeuerwehrverbandes Mecklenburgische Seenplatte statt. Trotz der
schwierigen Wetterlage haben sich einige Teilnehmerinnen eingefunden. Wie wir unsere „Stärken, stärken“ vermittelte uns Peter
Döscher, Trainer beim Institut für Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Konflikttraining (I-GSK), praxisnah, interessant und sehr
anschaulich. Unsere teilnehmenden Kameradinnen fühlten sich
durch dieses Seminar mutiger und hoch motiviert. Alle wünschten
sich auch eine Fortsetzung/Erweiterung zu diesem Thema.
Im zweiten Teil ging es darum loszulassen und abzuschalten, den
Stress einfach einmal ausblenden. Einen Moment der Ruhe finden
im hektischen Arbeitsalltag, nur mal kurz für sich sein und durchatmen. Die Trainerin Doreen aus dem Gesundheitsstudio Belissima
zeigte uns, wie es mit einfachen Atemtechniken erreicht werden
kann. So ging dieser Workshop ganz entspannt zu Ende. Wir bedanken uns ganz, ganz herzlich bei unseren beiden Dozenten.
Birgit Schmidt
Frauenbeauftragte KFV MSE
Die Mädchen der AK 10 stellten mit 36 Teilnehmern das stärkste
Feld der Mehrkampf-Meisterschaften.
Lilly Hoeckberg erwies sich als schnellste Sprinterin über 50 m in
ausgezeichneten 7,97 sec und bekam für diese super Leistung
Kleinseenlotse
–6–
einen Sonderpokal überreicht. Im 4-Kampf lag Lilly nach 3 Disziplinen auf Medaillenkurs. Auf Grund einer leichten Erkältung war sie
über die 800 m gehandicapt, belegte aber noch mit 1.348 Punkten
einen beachtlichen 7. Platz.
Mit 2 Gold- und 1 Bronzemedaille war Vivien Ernst, AK 12 eine
der erfolgreichsten Athletin der U 14. Die Goldmedaillen erkämpfte
sich Vivien über 60 m Hürden in 10,83 sec und im Hochsprung mit
1,43 m und Bronze im Weitsprung mit 4,47 m.
Leonie Ulrich, AK 13 testete sich im Kugelstoßen und belegte einen
tollen 4. Platz mit 5,97 m.
Sportliche Grüße
Bruno Beutler
SV UNION WESENBERG, Abt. Leichtathletik
Nr. 02/2016
Die Bürgermeister der Städte Mirow und
Wesenberg, die Bürgermeister der Gemeinden
Priepert und Wustrow sowie der Amtsvorsteher
des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte
gratulieren allen Jubilaren, die im März 2016
Geburtstag haben, recht herzlich.
Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten,
die in dieser Zeit 65 Jahre und älter werden.
Sport verbindet - Mecklenburger Seen Runde
vermittelt Privatunterkünfte
Für die Zeit der Mecklenburger Seen Runde (27./28. Mai 2016) will
der Veranstalter privaten Vermietern von einfachen Zimmern mit
Duschmöglichkeit bis hin zu Appartements oder Ferienwohnungen
zuverlässig Teilnehmer der MSR vermitteln. Die Neuerung ist eine
Folge dessen, dass in den vergangenen zwei Jahren während dieses jungen Radsport-Events in Neubrandenburg und Umgebung
bereits eine Auslastung der Hotels und Pensionen von 100 Prozent
erreicht wurde und die umliegenden Campingplätze ebenfalls gut
gebucht waren. Unter den Teilnehmern der Mecklenburger Seen
Runde (MSR) gab es einige, die in privat angebotenen Quartieren untergekommen sind und damit sehr zufrieden waren. Die
Möglichkeit, privat zu übernachten, soll nun ausgeweitet werden.
Maik M. aus Burg Stargard bot als Vermieter schon im vergangenen
Jahr gleich zwei Paaren eine Privatunterkunft an. „Meine Frau und
ich lernen neue Menschen kennen, wir können uns und unsere
Heimat von der besten Seite zeigen, beweisen wie weltoffen und
gastfreundlich wir sind“, sagt er zu den Beweggründen, die zu tun.
Ute S. aus Neubrandenburg meinte zu dieser Idee: „Das begrüße
ich sehr und ich nehme gern Sportler bei mir auf. Die MSR holt
Freizeitsportler aus ganz Deutschland nach Neubrandenburg,
das finde ich toll und da biete ich gern alle Schlafmöglichkeiten
an, die ich habe.“
Wer ähnlich denkt und Unterkünfte für Teilnehmer der dritten Seen
Runde anbieten möchte, kann dies nun tun. Bei Interesse gibt es detaillierte Informationen über den gesamten Prozess der Vermittlung.
Die Mindestanforderung an den Vermieter sind: Mindestens
1 Zimmer, Bad mit Duschmöglichkeit, Sauberkeit, Zuverlässigkeit,
E-Mailadresse. Die Garantie für den Vermieter ist: Klar strukturierter
Prozess und zuverlässige Abrechnung
Wer im Zeitraum 25. Mai bis 30. Mai auch private Räume als
Übernachtungsmöglichkeit für 2 bis 5 Nächte zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte per E-Mail an Konstanze Strohmayer: [email protected] oder Tel. 0171
6184093.
Tag der Offenen Tür im Pflegestützpunkt
Der Pflegestützpunkt Neubrandenburg lädt anlässlich „5 Jahre
Pflegestützpunkte in M-V“ zu einem Tag der Offenen Tür ein.
Wann:
05.04.2016 von 10 - 15 Uhr
Wo:
Rathaus Neubrandenburg, Friedrich-Engels Ring
53;
Zimmer: 522
Die Experten des Pflegestützpunktes stehen allen Bürgerinnen und
Bürgern sowie allen Ratsuchenden rund um das Thema Pflege
zur Verfügung. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Wissenswertes und Hilfreiches zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflegehilfsmitteln und alternative
Wohnformen zu erfahren.
Sie sind herzlich eingeladen, mit uns ins Gespräch zu kommen,
um unser breites Beratungs- und Unterstützungsangebot kennen
zu lernen.
Stadt Mirow
Frau Gertrud Gremkow
Herrn Dietmar Jacob
Herrn Hans-Dietrich Krumm
Herrn Hans Leonhardt
Herrn Günther Warnke
Herrn Norbert Witthuhn
Herrn Hans-Friedrich Büttner
Herrn Werner Flache
Herrn Peter-Christian Harloff
Herrn Hans-Ulrich Hahn
Frau Elisabeth Hein
Frau Edith Jahn
Frau Helga Kahl
Herrn Norbert Matzke
Frau Hannelore Stäbener
Frau Marianne Barz
Herrn Albert-Detlef Dinse
Frau Helga Kohbieter
Frau Helga Paschke
Frau Birgit Sahr
Frau Angelika Mohnke
Frau Eva Stöß
Herrn Michael Studier
Frau Helga Witte
Frau Helga Kaschke
Frau Heidemarie Klein
Frau Renate Schiedmann
Herrn Hans-Dieter Zaigler
Herrn Gerhard Guhl
Herrn Jürgen Kaehlke
Frau Maria Wiesian
Herrn Bodo Beyer
Herrn Horst-Dieter Klitzing
Frau Hilde Müller
Herrn Erhard Runge
Frau Ilse Smentek
Herrn Hans Funck
Frau Evi Müller
Herrn Lothar Pfeifer
Herrn Reinhard Tamm
Frau Gertrud Wegner
Frau Anni Beholz
Herrn Ingo Bombosch
Frau Ursula Ullbrich
Herrn Hans-Joachim Brandt
Herrn Klaus Brose
Herrn Artur Bussian
Herrn Dieter Fischer
Frau Lorita Kunst
Frau Helga Moritz
Herrn Manfred Paschke
Frau Gisela Schlichting
Herrn Erich Hinkfoot
Herrn Klaus Lilienberg
Herrn Heinz Smentek
Frau Ruth Gottschald
Herrn Gottfried Martin
Frau Giesela Melz
Herrn Konrad Pelz
Herrn Hermann Redemann
am 01.03.16
am 01.03.16
am 01.03.16
am 01.03.16
am 01.03.16
am 01.03.16
am 02.03.16
am 02.03.16
am 02.03.16
am 03.03.16
am 03.03.16
am 03.03.16
am 03.03.16
am 03.03.16
am 04.03.16
am 05.03.16
am 05.03.16
am 05.03.16
am 05.03.16
am 05.03.16
am 06.03.16
am 06.03.16
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zum 90. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
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zum 66. Geburtstag
Nr. 02/2016
Herrn Dieter Arendholz
Frau Hanna Kugel
Herrn Klaus Müther
Herrn Rudolf Bludovsky
Frau Ursula Schade
Herrn Claus Bünger
Herrn Dr. Hans-Jürgen Lippe
Frau Gerda Petzel
Frau Petra Hönl
Frau Hannelore Kindt
Herrn Gerd Schmötzer
Frau Inge Stenzel
Frau Anne-Liese Pape
Herrn Helmut Soltner
Frau Gertrud Borngräber
Frau Monika Kophal
Herrn Horst Schlegel
Frau Bärbel Wegner
Herrn Bernhard Eggers
Frau Anna Kasper
Frau Anita Hollnagel
Frau Herta Krage
Frau Hildegard Schmied
Herrn Leo Baumann
Herrn Wolfgang Paninka
Herrn Gerhard Schulz
Frau Hannelore Böse
Herrn Herbert Felgner
Herrn Horst Kardolsky
Herrn Jochen Mohnke
Frau Lisa Neumann
Herrn Willy Radloff
Frau Irmgard Höhn
Frau Frieda Kreutz
Herrn Reinhard Mewes
Frau Siegrid Spiegel
Herrn Gerhard Stäbener
Frau Helga Baukus
Frau Gertrud Behlau
Frau Helga Pigors
Frau Inge Sauer
Herrn Rainer Selck
Herrn Karl Tiedt
Frau Katharina Wasmund
Herrn Peter Wegner
Frau Marie-Elise Bräuer
Frau Karin Dirks
Herrn Peter Peschel
Frau Marlene Ramm
Frau Frieda Schwabe
Frau Ruth Witthuhn
Frau Hilde Beier
Herrn Peter Halmai
Herrn Manfred Standfuß
Herrn Klaus Wasmund
Herrn Horst Lilienberg
Frau Ingrid Ragnitz
Frau Margarete Wasmund
Frau Dorothea Wegner
Frau Ute Oppelt
Frau Charlotte Zerbel
Gemeinde Priepert
Frau Gertrud Fenske
Frau Ursula Gönner
Frau Dorothea Kay
Stadt Wesenberg
Herrn Hans Jochim
Frau Rita Hauff
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zum 79. Geburtstag
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zum 69. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
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zum 66. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
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am 02.03.16 zum 69. Geburtstag
Frau
Edeltraud Margot Malonek
Frau Inge Bruse
Frau Waltraud Hens
Frau Renate Kosche
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Herrn Walter Springer
Frau Ilse Lenhardt
Frau Edeltraut Winter
Herrn Heinz Krogmann
Frau Marianne Lausch
Herrn Kurt Engel
Herrn Günter Schlabs
Frau Edeltrud Mundt
Frau Margarete Peters
Frau Edith Werner
Frau Annerose Blum
Herrn Helmut Baumann
Frau Gerda Bruhn
Herrn Heinz Hagedorn
Frau Brigitte Müller
Herrn Willi Radant
Herrn Wolfgang Fritsche
Herrn Hans Winkelmann
Herrn Günther Mönk
Herrn Oskar Schulz
Herrn Peter Scholz
Frau Ingeburg Apelt
Frau Ilse Rose
Frau Evelyn Kasten
Frau Anita Wendorf
Frau Christa Mohr
Herrn Michael Geßner
Frau Edith Krause
Frau
Heidemarie Marschallek
Herrn Wolfram Welz
Herrn Helmut Willig
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Frau Edith Krüger
Herrn Wilhelm Tegchen
Frau Margret Koch
Herrn Günter Schulz
Frau Bärbel Kraatz
Frau Gerda Else Schütt
Frau Helga Lembke
Frau Anneliese Hoffmann
Herrn Fritz Kruse
Herrn Manfred Amtsberg
Herrn Axel Müller
Frau Ruth Buhrow
Frau Irmgard Hahnel
Gemeinde Wustrow
Herrn Manfred Zierke
Herrn Jürgen Heidekorn
Herrn
Karl Friedrich Kehnscherper
Frau
Erdmandine Kehnscherper
Herrn Rudolf Piechotta
Frau Roswitha Rütz
Herrn Bernd Metzdorf
Frau Ingrid Burckhardt
Frau Ruth Malchow
Frau Gisela Kerger
Herrn Klaus Thumser
Frau Dorothea Metzdorf
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zum 80. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
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zum 65. Geburtstag
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zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
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am 01.03.16 zum 75. Geburtstag
am 06.03.16 zum 66. Geburtstag
am 06.03.16 zum 89. Geburtstag
am 07.03.16
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am 23.03.16
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Herzlichen
Glückwunsch!
zum 90. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
Kleinseenlotse
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Nr. 02/2016
Nr. 02/2016
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Kleinseenlotse
Impressum
Bekanntmachungsblatt für das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, die Stadt Mirow, die Gemeinde Priepert, die Stadt Wesenberg, die
Gemeinde Wustrow und den Wasserzweckverband Strelitz
Verlag + Satz:
Druck:
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Redaktion:
Internet und E-Mail:
Verantwortlich:
Amtlicher Teil:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druckhaus WITTICH
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
Tel.: 039931/57 90
Fax: 039931/5 79-30
Tel.: 039931/57 9-16
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www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil:
Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die
Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw.
Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine
Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Foto: LW-Archiv
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte,
Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow
Leitende Verwaltungsbeamtin Karola Kahl,
Tel.: 039833/28013, Fax: 039833/28032,
mail: [email protected]
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im Amtsbereich verteilt
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Ihr Helfer in schweren Stunden
Der Wert des Lebens
liegt nicht in der Länge der Zeit,
sondern darin, wie wir sie nutzen.
Ein Licht ist ausgegangen,
aber es ist nicht erloschen,
denn tot ist nur, wer vergessen wird.
Montaigne
Ernest Hemingway
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den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen
Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf
Tramp-Tour quer durch die kleine Republik.
Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne
Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen
ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie
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