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Hintergrundinformationen zum Spezialsortiment „Ohne deklarationspflichtige Zusatzstoffe“
Bei der losen Abgabe von Lebensmitteln, also bei jeglicher Form der Außer-Haus-Verpflegung und Bewirtung, müssen bestimmte Zusatzstoffe im Lebensmittel laut Zusatz-stoff-Zulassungsverordnung
(ZZulV) § 9 ausgewiesen werden. Die Kennzeichnung auf der Speisekarte kann mühevolle Arbeit bedeuten; viele Fußnoten können ein negatives Bild auf den Speiseplan werfen und parallel dazu steigt
der Trend nach naturbelassenen Produkten. Die Lösung ist, Produkte ohne deklarationspflichtige Zusatzstoffe einzusetzen.
Sind E-Nummern immer schlecht?
Zusatzstoffe dürfen nur in Lebensmitteln eingesetzt werden, die gesundheitlich unbedenklich, geprüft
und sicher zugelassen sind. Das gilt für alle 28 Mitgliedsstaaten der EU gleicher-maßen. Zusätzlich
dürfen Zusatzstoffe nur dann eingesetzt werden, wenn sie technologisch sinnvoll und notwendig sind.
Häufige Verwendung finden z. B. Farb- und Konservierungsstoffe, Antioxidantien (beispielsweise auch
Vitamin C), Phosphate und Süßungsmittel.
Praxis der Ernährung
Die Verfügbarkeit von Produkten ohne deklarierungspflichtige Zusatzstoffe bietet Ihnen heute eine große Auswahl und Vielfältigkeit – ob vegetarische Ernährung, moslemgeeignete Gerichte oder einfach
der Wunsch nach zusatzstofffreien Speisen.
Mit den richtigen Partnern abwechslungsreich kombinierbar
In Ihrem Sinne arbeitet Transgourmet mit Industriepartnern zusammen, die eine große Anzahl ihrer
Produkte ohne deklarationspflichtige Zusatzstoffe herstellen. Einen kurzen Überblick über einige Sortimentsbestandteile haben wir innerhalb dieses Spezialsortiments für Sie zusammengestellt.
Zusätzlich finden Sie im Webshop die deklarationspflichtigen Zusatzstoffe für jedes Lebens-mittel aufgelistet.
Zum Allergenposter
Zu den deklarationspflichtigen Zusatzstoffen
Zum Spezialsortiment
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter:
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Erstellt vom Kompetenzteam im Dezember 2015 vom Kompetenzteam