abgasskandal - aus sicht der verbraucherinnen und verbraucher

GRÜNE ARGUMENTE VOM 24.3.2016
» ABGASSKANDAL - AUS SICHT DER
VERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER
Der Abgasskandal betrifft in Deutschland insgesamt 2,6 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher,
die einen Dieselwagen mit der illegalen Software besitzen. Dazu kommen 36.000 Autobesitzer, deren
Autos von einem erhöhten CO2-Ausstoß betroffen sind. Der Abgasskandal ist daher nicht nur ein
Umweltskandal, sondern auch ein Verbraucherschutzskandal, bei dem Millionen Verbraucherinnen
und Verbraucher geschädigt wurden. Durch die illegale Software besteht bei ihren Autos ein
Sachmangel und sie haben Anspruch darauf, dass der Mangel beseitigt wird. Doch auch hier
funktioniert das Krisenmanagement von VW nicht gut: VW hat die Verbraucherinnen und Verbraucher
viel zu lange im Unklaren darüber gelassen, wie sie sich um die Ansprüche der betroffenen Kundinnen
und Kunden kümmern. Nicht VW, sondern das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellte schließlich klar, dass
alle betroffenen Autos von VW zurückgerufen und in der Werkstatt umgerüstet werden müssen.
Doch zu den entscheidenden Fragen zum Rückruf gibt es immer noch keine Antworten - weder von VW
noch vom KBA, das den offiziellen Rückrufbescheid immer noch unter Verschluss hält.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zum Beispiel wissen, welche Auswirkungen die
Umrüstung der Fahrzeuge beispielsweise auf Spritverbrauch und Motorleistung hat.
Klar ist: Wenn die Umrüstung nicht zur Beseitigung der Mängel führt bzw. neue Mängel am Fahrzeug
verursacht, können die Kunden die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Dies gilt laut einem von
der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestags beispielsweise dann, wenn der Spritverbrauch betroffener Dieselautos nach der Umrüstung
mehr als drei Prozent höher liegt als beim Verkauf angegeben.
Erste Tests der Zeitschrift "Auto Motor und Sport" mit einem schon umgerüsteten VW Amarok legen
nahe, dass die Autos nach dem Update tatsächlich mehr Sprit verbrauchen. Offizielle Untersuchungen
dazu liegen bislang nicht vor. Ein weiterer Schwachpunkt der Aufklärungsarbeit also: Es gibt bislang
keine Informationen, wer wie und wann solche Untersuchungen vornimmt. Von einzelnen
Verbraucherinnen und Verbrauchern ist ein objektiver Spritvergleich jedoch nicht nachzuweisen.
FAZIT
VW hat immer noch nicht klargestellt, dass alle Ansprüche der betroffenen Verbraucherinnen und
Verbraucher entschädigt werden. So gibt es bisher keine Zusage darüber, dass sie im Fall von weiter
bestehenden bzw. neuen Mängeln nach der Umrüstung Entschädigung zahlen bzw. die
Rückabwicklung des Kaufvertrags gewähren. Auch die Bundesregierung lässt die 2,6 Millionen
betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher allein. Sie muss Klarheit von VW schaffen, wann
Kunden von ihrem Kaufvertrag zurücktreten können. Und sie muss für objektive Untersuchungen vor
und nach der Umrüstung sorgen - damit mögliche Mängel überhaupt feststellbar und
Verbraucherrechte einklagbar werden. Außerdem zeigt der Abgasskandal: Damit geschädigte
Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche leichter durchsetzen können, brauchen wir endlich
die Möglichkeit von Gruppenklagen.
FAQ (NACH DERZEITIGEM SACHSTAND)
Darf ich mit meinem betroffenen Auto weiterhin fahren?
Ja. Es bestehen keine Einschränkungen in der Fahrsicherheit.
Sollte ich bereits jetzt freiwillig eine Werkstatt aufsuchen?
Nein. Der VW-Konzern meldet sich bei Ihnen.
Wann bin ich dran?
Das ist vom Modell Ihres Fahrzeuges abhängig. VW ruft zuerst Amarok und Passat und danach weitere
Modelle mit Zwei-Liter-Motoren, im Frühjahr 2016 1,2-Liter Motoren und im Sommer 2016 1,6-LiterVersionen zurück. Die Aktion soll bis Jahresende abgehakt sein. Wann Ihr Fahrzeug an der Reihe ist, erfahren
sie per Post. Auf der VW-Internetseite können Sie sich auch eigenständig darüber informieren, ob und wann
Ihr Auto an der Reihe ist: http://info.volkswagen.de/de/de/home.html
Wie lange muss ich auf mein Auto verzichten, wenn es in der Werkstatt ist?
Motoren mit 1,2 und 2,0 Litern Hubraum benötigen lediglich ein 30-minütiges Software-Update - die
Varianten mit 1,6 Litern brauchen ein neues Bauteil (Strömungstransformator) und werden etwa eine Stunde
in der Werkstatt sein.
Was wird mich die Ausbesserung kosten?
Es entstehen keine direkten Kosten. VW übernimmt die kompletten Werkstattkosten. Indirekt kann die
vorrübergehende Nicht-Nutzbarkeit des eigenen Autos allerdings Kosten verursachen und Probleme bereiten.
VW hat angekündigt, den betroffenen Kunden einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen.
Was passiert mit meiner Zulassung und Betriebserlaubnis?
Ihre Zulassung und Betriebserlaubnis sind nicht in Gefahr. Sollten Sie den Umbauten durch VW jedoch nicht
nachkommen, kann das Kraftfahrt-Bundesamt evtl. den Betrieb des Autos untersagen. Ob diese
Verpflichtung zur Nachrüstung rechtssicher ist, ist jedoch noch nicht endgültig geklärt.
Wird es steuerliche Veränderungen für mich geben?
Nein. Die vom Skandal betroffenen Stickoxide sind kein Teil der Bemessungsgrundlage für die KFZ-Steuer.
ZU WEITEREN FRAGEN RUND UM DIE VERBRAUCHERRECHTE
Siehe: https://www.verbraucherzentrale.de/vw-skandal
03/2016 | Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | GRÜNE ARGUMENTE VOM 24.3.2016
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