22. Februar 2016 00:04 Uhr · (hn) · Wirtschaft Negative Kreditzinsen? Banken wehren sich mit Briefen an ihre Kunden Negative Kreditzinsen würden nichts anderes bedeuten, als dass Schuldner für ihre Schulden von den Banken bezahlt werden. Bild: Erwin Wodicka LINZ. Seit Monaten schreiben Banken Kunden an und teilen ihnen mit, dass es "Untergrenzen" für Kreditzinsen gebe, bei null oder nahe null Prozent, sei es der sogenannte Aufschlag auf den Referenzzinssatz. Das sei juristisch nicht in Ordnung, sagen Konsumentenschützer. Denn weder das Gesetz noch die meisten bereits länger gültigen Kreditverträge sähen derartige Untergrenzen vor. Wer ein derartiges Schreiben seiner Hausbank bekommt, sollte schriftlich Widerspruch einlegen, sagt Ulrike Weiß von der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Das kann etwa in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen mit dem Wortlaut: "Ich lehne Ihre Rechtsansicht in Sachen Negativzinsen in Bezug auf die Zinsgleitklausel meines Kredites ab und widerspreche diesbezüglichen Vertragsänderungen." Die Rechtsansichten der Banken gehen dazu diametral auseinander. Aus Sicht der Banken sind negative Kreditzinsen "juristisch und wirtschaftlich ein Unsinn erster Güte", sagt Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich. Juristisch deshalb, weil das Kreditgeschäft nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch als "entgeltlich" gilt. Wirtschaftlich sei ohnehin klar, dass es völlig unsinnig wäre, einen Schuldner für seine Schulden zu bezahlen. Aus Sicht der Konsumentenschützer ist das nicht so eindeutig. Vor allem sehen sie bei einer Untergrenze für Kreditzinsen das Gebot der Zweiseitigkeit nach Konsumentenschutzgesetz verletzt. "Damit ist gemeint, dass es bei einer Untergrenze eben auch eine Obergrenze geben müsste", sagt Weiß. Davon wollen wiederum die Banken nichts wissen. Höchstgericht muss entscheiden Jetzt muss ein Höchstgericht entscheiden, in diesem Fall der Oberste Gerichtshof (OGH). Der hat schon einmal in Sachen Zinsen entschieden, allerdings bei den Spar und nicht bei den Kreditzinsen. Aus Sicht der Höchstrichter ist es unzulässig, dass Banken ihren Kunden auf Spareinlagen keine Zinsen bezahlen. Die Banken beziehen sich bei ihrer Argumentation genau auf dieses Urteil: Wenn es nicht erlaubt ist, die Sparzinsen auf null oder gar darunter zu senken, dann müsste das auch für Kreditzinsen gelten. Einige Banken sehen die Untergrenze freilich nicht bei null, sondern beim Aufschlag. Man darf gespannt sein, wie die Höchstrichter das sehen. Die Konsumentenschützer, die bereits ein entsprechendes Verfahren eingeleitet haben, erwarten eine Entscheidung noch in diesem Jahr. Wie funktioniert die Zinsbildung bei einem Kredit? Der Zinssatz eines variabel verzinsten Kredites setzt sich aus einem Indikator und einem Aufschlag zusammen. Als Indikator werden meist die sogenannten EuriborSätze verwendet, meist der 3Monats Euribor.Der Aufschlag hängt von der Kreditwürdigkeit des Bankkunden ab und liegt derzeit bei eins bis 1,5 Prozent. Mit der sogenannten Zinsgleitklausel wird der Zinssatz dann entsprechend der Entwicklung des Euribor angepasst. Der Aufschlag bleibt gleich. Derzeit ist der 3MonatsEuribor mit rund 0,25 Prozent negativ. Würde beispielsweise der 3MonatsEuribor auf minus ein Prozent sinken und der mit der Bank vereinbarte Aufschlag ein Prozent betragen, dann ergäbe sich ein Kreditzinssatz von null Prozent.Ein weiteres Absinken des Euribor ist durchaus zu erwarten, ob er derartig stark sinkt, dass die Kreditzinsen auf breiter Front negativ werden, ist aber unwahrscheinlich. Quelle: nachrichten.at Artikel: http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/NegativeKreditzinsenBankenwehrensichmit BriefenanihreKunden;art15,2156409 © OÖNachrichten / Wimmer Medien 2016 · Wiederverwertung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung
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