Begrünungsvariante Variante späteste frühester Prämie Anlage Umbruch Bedingungen Ansaat Hinweis aus waren im MFA 2015 bis 15. Juni bekannt zu mindestens 5 insektenblütigen (= von geben. Im Herbstantrag müssen sie bestätigt einer Bienenmischung Insekten bestäubten) Mischungspartnern Befahrungsverbot 1 200 €/ha 31. Juli 15. Okt. (ausgenommen bis das 30. September Überqueren der Fläche) Wintergetreide im Herbst Etikett 160 €/ha Beantragung MFA von und Variante gegebenenfalls 3 bis 6 im wenn Anlage bis 31. Juli nicht möglich, umgehend Abmeldung (Korrektur zum MFA) Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen 15. Okt. im Herbstantrag Saatgutnachweis über Rechnung oder 31. Juli Varianten nicht mehr möglich – nur mehr Abmeldung nachfolgend verpflichtender Anbau von 2 werden nach 15. Juni Wechsel zwischen beiden erforderlich. Nach Ankündigung einer Vor-OrtKontrolle Abmeldung nicht mehr möglich Mischungspartnern nachfolgend verpflichtender Anbau von nicht MZ-fähig Wintergetreide im Herbst 3 160 €/ha 4 170 €/ha 5 130 €/ha 20. Aug. 31. Aug. 20. Sept. 15. Nov. 15. Feb. 1. März Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen 120 €/ha 15. Okt. 21. März MZ-fähig Mischungspartnern Ansaat aus mindestens 2 verschiedenen MZ-fähig Mischungspartnern verpflichtender 6 nicht MZ-fähig Einsatz folgender winterharter Kulturen Mischungen: Grünschnittroggen oder MZ-fähig deren Kulturen müssen Zwischenfrüchte sein, daher laut nach dem 15. Mai 2016 nicht mehr zu ernten (= Saatgutgesetz, Panonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut Grünschnittroggensorten, die im Frühjahr 2016 Hauptkultur) Saatgutgesetz oder Winterrübsen (inkl. für Biogasanlagen siliert werden: frühe Sorte Perko) (Z.B. Protector) zu empfehlen
© Copyright 2024 ExpyDoc