Begrünungsvariante

Begrünungsvariante
Variante
späteste
frühester
Prämie
Anlage
Umbruch
Bedingungen
 Ansaat
Hinweis
aus
 waren im MFA 2015 bis 15. Juni bekannt zu
mindestens 5 insektenblütigen (= von
geben. Im Herbstantrag müssen sie bestätigt
einer
Bienenmischung
Insekten bestäubten) Mischungspartnern
 Befahrungsverbot
1
200 €/ha
31. Juli
15. Okt.
(ausgenommen
bis
das
30. September
Überqueren
der
Fläche)
Wintergetreide im Herbst
Etikett
160 €/ha
Beantragung
MFA
von
und
Variante
gegebenenfalls
3
bis
6
im
 wenn Anlage bis 31. Juli nicht möglich,
umgehend Abmeldung (Korrektur zum MFA)
 Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen
15. Okt.
im
Herbstantrag
 Saatgutnachweis über Rechnung oder
31. Juli
Varianten nicht mehr möglich – nur mehr
Abmeldung
 nachfolgend verpflichtender Anbau von
2
werden
 nach 15. Juni Wechsel zwischen beiden
erforderlich. Nach Ankündigung einer Vor-OrtKontrolle Abmeldung nicht mehr möglich
Mischungspartnern
 nachfolgend verpflichtender Anbau von
 nicht MZ-fähig
Wintergetreide im Herbst
3
160 €/ha
4
170 €/ha
5
130 €/ha
20. Aug.
31. Aug.
20. Sept.
15. Nov.
15. Feb.
1. März
 Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen
Mischungspartnern
 Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen
120 €/ha
15. Okt.
21. März
 MZ-fähig
Mischungspartnern
 Ansaat aus mindestens 2 verschiedenen
 MZ-fähig
Mischungspartnern
 verpflichtender
6
 nicht MZ-fähig
Einsatz
folgender
winterharter
Kulturen
Mischungen:
Grünschnittroggen
oder
 MZ-fähig
deren
 Kulturen müssen Zwischenfrüchte sein, daher
laut
nach dem 15. Mai 2016 nicht mehr zu ernten (=
Saatgutgesetz,
Panonische
Wicke,
Zottelwicke,
Wintererbse
laut
 Grünschnittroggensorten, die im Frühjahr 2016
Hauptkultur)
Saatgutgesetz oder Winterrübsen (inkl.
für Biogasanlagen siliert werden: frühe Sorte
Perko)
(Z.B. Protector) zu empfehlen