Meistervorbereitungslehrgang Teil III Vollzeit

Meistervorbereitungslehrgang Teil III Vollzeit
Termine:
25. Juli bis 27. August 2016 - Vollzeit
Prüfung:
8 Tage nach Lehrgangsende
Lehrgangskosten:
1.195,00 € zuzüglich Bücher- und Lehrgangsunterlagen
Prüfungskosten:
340,00 € zurzeit
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: Täglich von 08:00 Uhr bis 16:45 Uhr:
Kontakt/Anmeldung:
Kreishandwerkerschaft Fulda, Herr Dietmar Weidenbörner
Rabanusstraße 33, 36037 Fulda, Tel (0661) 90224-0,
Email: [email protected]
(Bitte das Anmeldeformular verwenden)
Unterrichtsort:
Bildungszentrum der osthessischen Bauwirtschaft (Lehrbauhalle),
Seminarraum, Goerdelerstraße 139/141,36100 Petersberg
Zulassungsvoraussetzungen:


Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in
dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine
mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden.
Sind Sie in einem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die
Meisterprüfung ablegen wollen, selbständig, als Werksmeister oder in
ähnlicher Stellung tätig gewesen, oder können Sie eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit nachweisen, so wird die Zeit
dieser Tätigkeit angerechnet. Die jeweils angegebenen Tätigkeiten
schließen Zeiten von Vorbereitungslehrgängen auf die MP in Vollzeitform bis zu zwei Jahre ein.
Die geforderten Zeiten der praktischen Tätigkeiten müssen bis zum
Beginn der Meisterprüfung erfüllt sein, unabhängig davon, mit welchem Prüfungsteil begonnen wird. Der Nachweis einer Berufstätigkeit
entfällt bei einer weiteren Meisterprüfung nach einer in einem anderen
Handwerk bereits bestandenen Meisterprüfung oder bei einer entsprechenden Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz mit einem Weiterbildungsabschluss (z. B. für Industriemeister).
Bei Unklarheiten bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen sollten
Sie in jedem Fall einen persönlichen Beratungstermin bei der Kreishandwerkerschaft Fulda wahrnehmen.
Meisterprüfung:
Alleine durch die Teilnahme an den Vorbereitungskursen entsteht kein
Anspruch zur Ablegung der Meisterprüfung. Für die Abnahme der
Meisterprüfung sind die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammer Kassel zuständig.
Nach der Meisterprüfung bietet die Kreishandwerkerschaft die Möglichkeit der kaufmännischen Weiterbildung zum Betriebswirt des
Handwerks. Darüber hinaus hält sie ein umfangreiches Seminarprogramm bereit.
Förderung/
Meister-Bafög:
Unsere Meisterkurse sind förderfähig (Meisterbafög) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Entsprechende Anträge
können bei dem für den Landkreis zuständigen Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Gießen, Postfach 11 11 29, 35356
Gießen, angefordert und eingereicht werden.
Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info
Lehrgangsinhalte:
- Rechnungswesen:
Buchhaltung und Bilanz, Kostenrechnung, Bilanzauswertung
- Wirtschaftslehre:
Betriebsgründung und –organisation, betriebs- und finanzwirtschaftliche Grundlagen
- Rechts- und Sozialwesen:
BGB, HGB, Versicherungen, Steuerwesen, Arbeits- und
Sozialrecht