Gesamtkonzept - Reine Offenhaltung Gorleben

Gesamtkonzept
Reine Offenhaltung Gorleben
Projekt
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Aufgabe
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DB
TF
0001
01
Gesamtkonzept
Reine Offenhaltung Gorleben
Verfasser: SE 3.3
Ort, Datum:
Salzgitter, 26.06.2015
B232116501U
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Stand: 26.06.2015
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Reine Offenhaltung Gorleben
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1.
VORBEMERKUNGEN UND RANDBEDINGUNGEN ............................................................ 4
2.
ANLAGEN UNTER TAGE ..................................................................................................... 5
3.
2.1
SCHACHT 1 ............................................................................................................................................ 5
2.1.1
Überwachungsarbeiten an den Seilfahrtanlagen .................................................................................... 5
2.1.2
Messungen im Schacht 1 ........................................................................................................................ 6
2.2
SCHACHT 2 ............................................................................................................................................ 7
2.2.1
Überwachungsarbeiten an den Seilfahrtanlagen .................................................................................... 7
2.2.2
Messungen im Schacht 2 ........................................................................................................................ 7
2.3
GRUBENGEBÄUDE ............................................................................................................................... 7
2.3.1
Reduzierung und Konzentration des Werkstattbereiches ....................................................................... 7
2.3.2
Wettertechnische Anpassung von Grubenteilen ..................................................................................... 7
2.3.3
Sicherer Verschluss der RB 032 ............................................................................................................. 8
2.3.4
Verlagerung des Traforaumes ................................................................................................................ 8
2.3.5
Außerbetriebnahme des Tanklagers/Tankstelle ...................................................................................... 8
2.3.6
Außerbetriebnahme der ehemaligen „Bandstrecke“ und der weiteren Verwendung der
Schachtunterfahrung Schacht 1 .............................................................................................................. 9
2.3.7
Weitere Verwendung des Bohrortes 3 .................................................................................................... 9
2.3.8
Minimierung der in der Grube vorhandenen Installationen ...................................................................... 9
2.4
GRUBENBETRIEB ................................................................................................................................. 9
2.4.1
Grubenunterhaltung ................................................................................................................................ 9
2.4.2
Grubenbewetterung .............................................................................................................................. 10
2.4.3
Mobile Maschinen unter Tage ............................................................................................................... 10
2.4.4
Stationäre Anlagen, Werkstatt, Magazin ............................................................................................... 10
2.4.5
Untertägige Vermessungsarbeiten im offenen Grubengebäude ........................................................... 10
ANLAGEN ÜBER TAGE ..................................................................................................... 11
3.1
NEBENBESTIMMUNGEN .................................................................................................................... 13
3.1.1
Weitest mögliche Verkleinerung des Bergwerksgeländes ..................................................................... 13
3.1.2
Rückbau von Sicherungsanlagen des Bergwerks Gorleben ................................................................. 13
3.1.3
Weiterer Umgang mit der Salzhalde ..................................................................................................... 14
3.2
TAGESBETRIEB................................................................................................................................... 14
3.2.1
Gebäude und Außenanlagen ................................................................................................................ 14
3.2.2
Objektsicherung .................................................................................................................................... 14
3.2.3
Stationäre Anlagen über Tage .............................................................................................................. 14
3.2.4
Maschinen und Fahrzeuge über Tage .................................................................................................. 14
3.2.5
Materialwirtschaft .................................................................................................................................. 14
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Stand: 26.06.2015
3.2.6
Lampen/Selbstretterwirtschaft ............................................................................................................... 15
3.2.7
Grubenwehr/Werksfeuerwehr ............................................................................................................... 15
3.2.8
Kauenwesen ......................................................................................................................................... 15
3.2.9
Sanitätswesen ....................................................................................................................................... 15
3.2.10
Werksleitung ......................................................................................................................................... 15
3.2.11
Salzhalde .............................................................................................................................................. 15
3.3
HYDROGEOLOGIE .............................................................................................................................. 16
AUSGLEICHS– UND ERSATZMAßNAHMEN (A+E) .......................................................... 16
TABELLENVERZEICHNIS ........................................................................................................... 17
ANLAGENVERZEICHNIS .......................................... FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS..................................................................................................... 17
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Stand: 26.06.2015
VORBEMERKUNGEN UND RANDBEDINGUNGEN
Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) am 27.07.2013 wurde die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben beendet. Gemäß § 29 StandAG wird das Bergwerk bis zu einer Standortentscheidung nach dem StandAG unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse und der notwendigen Erhaltungsarbeiten offengehalten. In § 17 StandAG ist festgelegt, dass eine Entscheidung über
die untertägig zu erkundenden Standorte in 2023 getroffen werden soll. Für den Standort Gorleben bedeutet dies, dass spätestens im Jahr 2023 darüber entschieden wird, ob die untertägige Erkundung am
Standort Gorleben weitergeführt wird, oder ob das Erkundungsbergwerk nach Maßgabe eines noch zu
erstellenden Abschlussbetriebsplans verfüllt, verschlossen und stillgelegt wird. Grundsätzlich kann der
Standort Gorleben in jedem Verfahrensschritt aus dem Standortauswahlverfahren ausscheiden.
Mit Blick auf die gesetzliche Vorgabe haben sich BMUB und NMU am 29.07.2014 im Wesentlichen auf
folgende Punkte verständigt:
„Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen. Alle Anlagen, Komponenten und Systeme werden aus dem EB 1 entfernt und der Bereich abgesperrt.
Im Offenhaltungsbetrieb werden lediglich die Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Wetter und Fluchtwege weiterbetrieben.
Hierzu gehört eine begehbare Verbindung zwischen den Schächten.
Die Sicherungsmaßnahmen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut.
Der Betrieb der Übertageanlagen wird dem Offenhaltungsbetreib angepasst.
Der Besucherverkehr wird mit dem neuen Hauptbetriebsplan eingestellt.“
Der zum 30.09.2014 eingereichte Hauptbetriebsplan Offenhaltung Gorleben für den Geltungszeitraum
01.10.2014 bis 30.09.2016 orientiert sich an den Vorgaben der Einigung vom 29.07.2014 und weist auf
ausstehende Konzeptentscheidungen und damit verbundene Planungen zum Erreichen eines reinen Offenhaltungsbetriebes hin.
Das hiermit vorliegende Gesamtkonzept fokussiert sich auf die Beschreibung der für den reinen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben nach StandAG und Einigung zwischen BMUB und NMU fachlich notwendigen und offenzuhaltenden Schächte und Strecken, der aus fachlicher Sicht hierzu erforderlichen Anlagen, Systeme und Komponenten unter Tage, Gebäude und Anlagenteile über Tage auf dem
Bergwerksgelände sowie auf ein angepasstes Sicherungskonzept.
Seitens BfS ist vorgesehen, das Gesamtkonzept einer externen Sachverständigenprüfung zu unterziehen. Die Sachverständigenprüfung dient dem Zweck, die Kosten des reinen Offenhaltungsbetriebs abzuschätzen. Falls die Prüfung Verbesserungsmöglichkeiten zu einzelnen Details aufzeigt, können diese
bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden.
Das vorliegende Gesamtkonzept orientiert sich an den Ausführungen zur Variante 2 der Kali und Salz
Studie (K+S-Studie) aus dem Jahr 2002, die für eine 10-jährige Offenhaltungsphase des Bergwerkes
Gorleben betriebliche Leistungen und den erforderlichen Personalbedarf beschreibt. Dabei legt K+S industrielle Maßstäbe unter Einhaltung aller bergrechtlichen Anforderungen an.
Im reinen Offenhaltungsbetrieb werden nur noch die unbedingt notwendigen Überwachungsarbeiten an
den Seilfahrtanlagen, in den Schächten und im Grubengebäude sowie die Instandhaltungsmaßnahmen
an den Anlagen und Fahrzeugen durchgeführt. Der reine Offenhaltungsbetrieb ist durch orts- und fachkundiges Personal auszuführen.
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Vor Aufnahme der Tätigkeiten im untertägigen Bereich ist die Arbeitssicherheit zu kontrollieren und ggf.
wieder herzustellen.
Das Gesamtkonzept geht von einer Vielzahl von Ausnahmeregelungen aus, die im Weiteren beschrieben
und im Einzelnen mit den Sachverständigen und der Bergbehörde abzustimmen sind. Daraus können
sich Unwägbarkeiten für den Betriebsaufwand ergeben, die hier nicht weiter berücksichtigt werden.
Abgeleitet aus der Notwendigkeit des Erhalts der Schächte werden die erforderlichen Teile der Infrastruktur zwischen den Schächten einschließlich der Wetter- und Fluchtwege sowie die erforderlichen übertägigen Anlagen erhalten. Entsprechend dieser Ausrichtung werden im Folgenden die notwendigen Arbeiten/Leistungen während der reinen Offenhaltung dargestellt.
Die in den Schächten und im Grubengebäude notwendig durchzuführenden Sicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind so organisiert, dass die untertägigen Befahrungen in den Schächten und im Grubengebäude auf ein Minimum reduziert sind.
Wie in der K+S-Studie festgestellt wird, ist der Betrieb in Gorleben nach den gleichen rechtlichen und
technischen Erfordernissen zu führen, wie er für andere Kali- und Steinsalzbergwerke im Ruhebetrieb
üblich ist. Dabei sind alle einschlägigen bergrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen und gleichzeitig jede Möglichkeit einer Aufwandsreduzierung zu nutzen.
Offen bleibt im Gesamtkonzept der noch festzulegende Umgang mit der Salzhalde.
Zusammenfassend beinhaltet der reine Offenhaltungsbetrieb nur noch die Instandhaltung und den auf
ein äußerstes Minimum reduzierten Betrieb der Schächte einschließlich der Schachtförderanlagen. Es
werden nur diejenigen Grubenräume instandgehalten und betrieben, die für den Erhalt und den Betrieb
der Schächte und als Flucht- und Wetterwege unverzichtbar sind. Der Erkundungsbereich 1 ist außer
Betrieb genommen und abgesperrt. Alle Anlagen, Systeme und Komponenten sind entfernt. Die Fahrzeuge im Untertagebetrieb sind auf das für einen reinen Offenhaltungsbetrieb unverzichtbar notwendige
Maß reduziert. Nicht mehr benötigte Fahrzeuge sind stillgelegt bzw. außer Betrieb genommen und zu
Tage gefördert. Die übertägigen Anlagen werden den Erfordernissen des reinen Offenhaltungsbetriebes
angepasst. Im Offenhaltungsbetrieb nicht benötigte Gebäude und Anlagen sind außer Betrieb genommen, zurückgebaut oder anderweitig genutzt. Nicht mehr benötigte Fahrzeuge des Übertagebetriebes
sind stillgelegt bzw. außer Betrieb genommen. Die Umfassungsmauern der Außenumfriedung mit Toranlagen und Frontgitterzäunen sowie der Erdwall sind zurückgebaut und durch gesonderte Sicherungseinrichtungen an den betriebsnotwendigen Anlagen ersetzt. Der juristische Zaun (Maschendrahtzaun) ist
ebenfalls rückgebaut. Das bergrechtliche Anlagengelände beschränkt sich auf diejenigen Bereiche, die
entsprechend dem Sicherungskonzept zu sichern sind. In Abstimmung mit der Bergbehörde soll das
übrige Gelände (außerhalb der Anlagensicherung) aus der Bergaufsicht entlassen (entwidmet) werden.
2.
2.1
2.1.1
ANLAGEN UNTER TAGE
SCHACHT 1
Überwachungsarbeiten an den Seilfahrtanlagen
In Schacht 1 befinden sich die Hauptseilfahrtanlage (HSFA) und die mittlere Seilfahrtanlage (MSFA). In
der reinen Offenhaltung werden die 840-m-Sohle und die 880-m-Sohle im Bereich der Schachtunterfahrung angefahren.
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Die HSFA mit der Arbeitsbühne ist zur Sicherung des Schachtes erforderlich. Bei dem lichten Durchmesser des Schachtes von 7,5 m können Sicherungsarbeiten nur von der Arbeitsbühne und nicht vom Förderkorb ausgeführt werden. Außerdem wird mit der HSFA der Transport von Material bzw. notwendigen
Gerätschaften und Betriebsstoffen gewährleistet.
Die Möglichkeit der Außerbetriebnahme oder des Rückbaus der MSFA wird geprüft. Für den reinen Offenhaltungsbetrieb wird davon ausgegangen, dass die MSFA nicht erforderlich ist. Für den Rettungsfall
im Schacht 1 ist der Betrieb einer semistationären Schachtwinde vorgesehen.
Die Überprüfung der Anlagen, Systeme und Komponenten (ASK) der MSFA und HSFA erfolgt gemäß
Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS). Die in der BVOS geregelten Ausnahmen
werden unterstellt. Die Überprüfungen an den mechanischen, elektrischen Komponenten und Seilen der
Seilfahrtsanlagen sind vorgeschrieben.
In § 8 BVOS wird festgelegt: „Wird die Seilfahrt für einen Zeitraum von mehr als einem Monat eingestellt
(gestundet), ohne dass die erforderlichen Prüfungen lt. BVOS weiter durchgeführt werden, entscheidet
das LBA (heute LBEG) über eine erneute Prüfung durch Sachverständige vor einer Inbetriebnahme.“ Aus
diesem Grunde ist mindestens alle 4 Wochen eine Seilfahrt mit allen Prüfungen durchzuführen.
Mit dem Ziel der weiteren Reduzierung des Betriebs der Seilfahrtanlagen wird mit der Bergbehörde und
unter Beteiligung von Sachverständigen die Möglichkeit weiterer Ausnahmeregelungen gemäß § 37
BVOS geprüft1. Mit einer angestrebten weiteren Reduzierung auf einen 6-wöchigen Prüfzyklus wird der
Zeit- und Personalaufwand für die Überprüfungen weiter minimiert.
Gemäß dem für die Schachtförderanlagen anzuwendenden Regelwerk für Niedersachsen erfolgt einmal
jährlich eine bergbehördliche Schachtinspektion.
2.1.2
Messungen im Schacht 1
Im reinen Offenhaltungsbetrieb werden keine Messungen zur Bauwerksüberwachung im Schacht 1
durchgeführt. Die Lotmessungen, Konvergenzmessungen im Bereich des Innenausbaus, des Innenausbaufundaments, im Stützringbereich und im Salinar sowie die Rissüberwachung sind eingestellt.
Da die für die nächsten Jahre zu erwartende Konvergenzentwicklung im Schacht 1 hinreichend bekannt
ist, wird auf zyklische Messungen verzichtet. Hier sind visuelle Beobachtungen ausreichend. Sollten dabei Auffälligkeiten festgestellt werden, sind einschlägige Messungen durchzuführen und die Messergebnisse zu bewerten.
Die Überwachung der Feuchtstellen im Schacht 1 erfolgt im Rahmen der Schachtkontrollen. Des Weiteren wird der Füllstand des Auffangbehälters unterhalb des Stützringfundaments überwacht, der Behälter
entleert und die Lösung entsorgt.
1
§ 37 BVOS Ausnahmen
Das LBA kann auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung bewilligen, soweit nachgewiesen ist, dass die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
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2.2
2.2.1
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SCHACHT 2
Überwachungsarbeiten an den Seilfahrtanlagen
In Schacht 2 befindet sich eine kleine Seilfahrtanlage (KSFA). Sie ist entsprechend § 15 Abs. 2 ABBergV
erforderlich für die Sicherstellung des zweiten Fluchtweges aus dem Grubengebäude. Für die Durchführung von Sicherungsarbeiten im Schacht 2 ist eine Bühnenanlage mit Arbeitsbühne vorhanden. Diese
Arbeiten können nur mit dieser Bühnenanlage durchgeführt werden. Beide Anlagen sind für den reinen
Offenhaltungsbetrieb erforderlich und müssen deswegen erhalten werden. Für den Rettungsfall im
Schacht 2 wird der Betrieb der KSFA durch eine mobile Schachtwinde gesichert.
Die Überwachungsarbeiten für die Seilfahrtanlagen im Schacht 2 finden analog zur Seilfahrtanlage im
Schacht 1 statt.
2.2.2
Messungen im Schacht 2
Überwachungsmessungen im Schacht 2 werden analog zu den Überwachungsmessungen im Schacht 1
nicht durchgeführt.
2.3
GRUBENGEBÄUDE
Das offen zu haltende Grubengebäude ist in der Anlage 1 „Raumbild Grubengebäude“ dargestellt. Im
reinen Offenhaltungsbetrieb erfolgen nur noch die Instandhaltung und der auf ein äußerstes Minimum
reduzierte Betrieb der Schächte einschließlich der Schachtförderanlagen. Es werden nur diejenigen Grubenräume instandgehalten und betrieben, die für den Erhalt und den Betrieb der Schächte und als Fluchtund Wetterwege unverzichtbar sind.
Nach Maßgabe der Einigung zwischen BMUB und NMU zum Offenhaltungsbetrieb in Gorleben vom
29.07.2014 wurden im Rahmen der Bearbeitung der Nebenbestimmungen (NB) im Zulassungsbescheid
vom 26.11.2014 zum Hauptbetriebsplan 2014 bis 2016 im BfS folgende Festlegungen für den untertägigen Betrieb getroffen und dem Gesamtkonzept zu Grunde gelegt.
2.3.1
Reduzierung und Konzentration des Werkstattbereiches
In Erfüllung der NB 6 (1) sind notwendige Werkstattfunktionen in der Kfz-Werkstatt konzentriert, um auch
im reinen Offenhaltungsbetrieb die erforderlichen Fahrzeuge und Anlagen instand halten und warten zu
können. Alle in der reinen Offenhaltung benötigten Funktionen werden somit in einer Werkstatt ausgeführt. Hierzu zählen auch Komponenten der Schachtförderanlagen.
2.3.2
Wettertechnische Anpassung von Grubenteilen
In Erfüllung der NB 6 (2) sind wettertechnische Anpassungen von Grubenteilen auf der 840-m-Sohle bei
Außerbetriebnahme der Abwetterstrecke auf der 820-m-Sohle vorgenommen.
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Für den Offenhaltungsbetrieb steht eine ausreichende Wettermenge durch natürlichen Wetterzug zur
Verfügung. Bei Bedarf stehen Stützlüfter zur Verfügung. Die Wetter sind so verteilt, dass außer Betrieb
genommene Grubenbaue geringer versorgt werden. Der Hauptwetteranteil bewegt sich durch den Infrastrukturbereich der Grube.
Die gesamte westliche und südliche Erstreckung der 820-m-Sohle ist außer Betrieb genommen. Die Abführung der Abwetter der in Betrieb bleibenden Grubenbaue auf der 840-m-Sohle erfolgt weiterhin über
die außer Betrieb genommene 820-m-Sohle in Richtung Schacht 2.
Um die erforderlichen Wetterregulierungsmaßnahmen im Offenhaltungsbetrieb zu gewährleisten, ist die
nördliche Wetterschleuse im Bereich des außer Betrieb genommenen Querschlags 1 Ost weiter nach
Süden verlegt.
2.3.3
Sicherer Verschluss der RB 032
Gemäß NB 6 (3) muss die Bohrung RB 032 im reinen Offenhaltungsbetrieb sicher verschlossen sein.
Die Bohrung RB 032 befindet sich im Zufahrtsbereich im südlichen Bereich zum Querschlag 1 West. Die
havarierte Bohrung ist derzeit mit einem Ventil gesichert.
Zur Erreichung eines sicheren Verschlusses der Bohrung ist geplant, das havarierte Bohrgestänge aus
Sicherheitsgründen bis zu einer Länge von ca. 276 m durch Überwaschen und Schneiden zu bergen und
die Bohrung anschließend fachgerecht durch Verfüllen zu verschließen.
Nach dem sicheren Verschluss der Bohrung wird der betroffene Grubenbereich im EB 1 außer Betrieb
genommen.
2.3.4
Verlagerung des Traforaumes
Bezüglich der NB 6 (4) haben die Prüfungen ergeben, dass die Einrichtungen zur Energieversorgung der
HSFA im untertägigen Traforaum verbleiben sollen.
2.3.5
Außerbetriebnahme des Tanklagers/Tankstelle
Die bestehende Tankanlage ist für den Betankungsbedarf (wenige Fahrzeuge mit sehr geringem Betrieb)
im reinen Offenhaltungsbetrieb überdimensioniert. Für den Offenhaltungsbetrieb reicht eine semistationäre Betankungsanlage (Betankungs-Container) aus. Im Ergebnis der Planungen werden hierfür im bestehenden Tanklager Betankungs-Container aufgestellt und flexibel an die Anschlussleitung angeschlossen. Somit bleibt der Standort des Tanklagers in der Nähe des Abwetterschachtes Gorleben 2 erhalten.
Die erforderlichen sicherheitlichen Einrichtungen (Anprallschutz und Feuerlöscheinrichtungen) bleiben
bestehen. Die Schachtfallleitungen im Schacht 2 und die anschließenden Förderleitungen unter Tage
werden stillgelegt. Ebenso werden die bestehenden 10.000 l-Tanks stillgelegt und durch die vorhandenen
550 l-Behälter ersetzt. Mit diesen Behältern wird der Transport des Kraftstoffs vom Abfüllplatz bis zum
untertägigen Standort der Tankstelle realisiert. Der als Sammelraum für den Rettungsfall ausgewiesene
Lagerraum (überdruckbewettert) wird weiterhin hierfür genutzt.
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2.3.6
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Außerbetriebnahme der ehemaligen „Bandstrecke“
und der weiteren Verwendung der Schachtunterfahrung Schacht 1
Im Ergebnis der Planungen zur Erfüllung der NB 6 (8) bleibt die Schachtunterfahrung erhalten. Die
Bandanlage in der Strecke auf der 880-m-Sohle ist vollständig zurückgebaut. Die Strecke wird weiter
unterhalten.
Die Schachtunterfahrung von der 840-m- zur 880-m-Sohle und weiter bis zur 930-m-Sohle ist notwendig
insbesondere für Instandhaltungsarbeiten an Schachtfördereinrichtungen, als zweiter Fluchtweg, zur
Sammlung und Abförderung von Wetterkondensatlösungen im Schachtsumpf (in 2014 ca. 5 m³) und zur
Abförderung des Riesel- und Beraubesalzes von der Schachtsohle.
Neben der Fluchtwegfunktion aus dem Bereich des Füllorts und der Schaltanlagen auf der 880-m-Sohle
erfüllt die ehemalige „Bandstrecke“ zusätzlich die Fluchtwegfunktion aus dem Traforaum Schacht 1 auf
der 840-m-Sohle.
2.3.7
Weitere Verwendung des Bohrortes 3
In Erfüllung der NB 6(9) steht das Bohrort 3 im Offenhaltungsbetrieb als Versatzort für anfallendes Beraubesalz zur Verfügung. Eine Außerbetriebnahme erfolgt, wenn das Bohrort vollständig mit Beraubesalz
befüllt ist.
Das Bohrort 3 befindet sich nördlich der Zufahrt von der 840-m-Sohle zum Füllort der 820-m-Sohle und
ist in Richtung Westen ausgesetzt. Diese Zufahrt zum Erreichen des Füllortes muss im Offenhaltungsbetrieb zugänglich bleiben. Das Bohrort 3 wird bereits zur Lagerung von Beraubesalz verwendet.
2.3.8
Minimierung der in der Grube vorhandenen Installationen
Die Planungen hierzu werden in Erfüllung der Nebenbestimmung 6 (10) zum 30.09.2015 dem Bergamt
vorgelegt.
2.4
2.4.1
GRUBENBETRIEB
Grubenunterhaltung
Die Instandhaltung der Grubenbaue beschränkt sich auf die notwendigen Sicherungsarbeiten.
In dem für den Betrieb der Schächte Gorleben 1 und 2 erforderlichen Grubengebäude sind nach Bedarf
Sicherungs-/Beraubearbeiten durchzuführen. Dieser Bedarf für Sicherungs- und Beraubearbeiten leitet
sich aus den Befunden der 2-monatigen Kontrollbefahrungen zur Feststellung der Arbeitssicherheit ab,
die im Zusammenhang mit den gemäß ElBergV vorgeschriebenen Überprüfungen der stationären elektrischen Anlagen im Abstand von höchstens 2 Monaten durchgeführt werden müssen (siehe 2.4.4).
Für die außer Betrieb genommenen Teile des Grubengebäudes (EB 1 und Teile des Infrastrukturbereiches) sind keine Kontroll- und Sicherungsarbeiten durchzuführen.
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Grubenbewetterung
Die Bewetterung des Grubengebäudes erfolgt durch den natürlichen Wetterzug. Die Wetter ziehen weiterhin auch über die außer Betrieb genommenen Grubenbaue zum Schacht 2.
2.4.3
Mobile Maschinen unter Tage
Fahrzeuge sind außer Betrieb genommen, soweit sie nicht für die Sicherung der offenzuhaltenden Grubenbaue unbedingt erforderlich sind. Bohranlagen sind ebenfalls außer Betrieb genommen und zu Tage
gefördert. Die Tiefbohranlagen sind demontiert, konserviert und bis zu einem evtl. Verkauf über Tage
gelagert.
Die nachfolgend aufgelisteten Fahrzeuge sind für notwendige Sicherungsarbeiten erforderlich und werden nur im Bedarfsfall eingesetzt:




1 Hubbühnenfahrzeug zur Durchführung von Sicherungsarbeiten und anderen Arbeiten im Firstbereich von Grubenbauen
1 Stapelfahrzeug für spezielle Transporte von Behältern, Betriebsstoffen und Geräten
1 Grubenwehrfahrzeug mit Anhänger, das Grubenwehrfahrzeug hat u. a. den Liegendtransport
zu gewährleisten
1 Fahrzeug für Schlosser bzw. Elektriker für Einsätze im offenzuhaltenden Grubengebäude.
Stillgelegt, jedoch für einen ggf. notwendigen Einsatz für Sicherungs- und Instandhaltungsarbeiten
unter Tage vorgehalten, werden ein Beraubefahrzeug zur Durchführung von größeren Beraubemaßnahmen, ein Lader zum Transport von Beraubesalz und ein Ankerbohrwagen für die Streckensicherung.
2.4.4
Stationäre Anlagen, Werkstatt, Magazin
Die für den Offenhaltungsbetrieb notwendigen stationären Anlagen werden entsprechend gewartet und
durch eine fachkundige Person (mechanisch und elektrisch) turnusmäßig alle zwei Monate (§ 13 ElBergV
Elektrobergverordnung) sowie durch den TÜV/Sachverständigen 1 x jährlich geprüft. Ausnahmen können
gemäß § 38 Abs. 1 ElBergV in begründeten Einzelfällen genehmigt werden. Bei Bedarf wird die Einrichtung der Werkstatt für Reparatur- und Wartungsarbeiten genutzt.
2.4.5
Untertägige Vermessungsarbeiten im offenen Grubengebäude
Da die für die nächsten Jahre zu erwartende Konvergenzentwicklung im Grubengebäude hinreichend
bekannt ist, wird auf zyklische Messungen verzichtet. Hier sind visuelle Beobachtungen ausreichend.
Sollten dabei Auffälligkeiten festgestellt werden, sind einschlägige Messungen durchzuführen und die
Messergebnisse zu bewerten.
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ANLAGEN ÜBER TAGE
In der Einigung zwischen BMUB und NMU vom 29.07.2014 wurden bezüglich der übertägigen Bergwerksanlagen folgende Festlegungen getroffen:
Die Sicherungsmaßnahmen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut.
Der Betrieb der Übertageanlagen wird dem Offenhaltungsbetreib angepasst.
In den nachfolgenden Tabellen sind die Gebäude und Anlagen aufgeführt, die weiterhin notwendig sind
und deren Weiterbetrieb erforderlich ist (Tabelle 1), für die noch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durchzuführen ist und danach über eine Weiternutzung oder einen Rückbau entschieden wird (Tabelle 2)
und die einer anderweitigen Nutzung zur Verfügung stehen (Tabelle 3). Die nicht mehr benötigten Gebäude sind in Tabelle 4 „Auflistung der im Offenhaltungsbetrieb nicht benötigten Gebäude und Anlagen“
aufgelistet.
Tabelle 1: Für den Offenhaltungsbetrieb unverzichtbare Gebäude
Nr.
Gebäude/Anlage
1
Schachthalle Schacht 1 mit Förderturm
2
Zuluftgebäude Schacht 1 mit Wetterkanal
3
Fördergerüst Schacht 2 mit Einhausung
4
Halle für Förderhaspel Schacht 2
5
Bühnenwindenhalle Schacht 2
6
Elektroübergabe-Station
7
Trafogebäude Schacht 2 (02 ZPE)
9
Trafogebäude Schacht 2 (05 ZPE)
10
Pförtnergebäude 2
15
Heizzentrale
16
Frisch- und Schmutzwasserpumpstation
17
Pumpstation
20
Halle für Ausrüstung zum Seilauflegen und Waschhalle
45
Unterflurmedienkanal
Tabelle 2: Weitere Nutzung von eventuell notwendigen Gebäuden und Anlagen vorbehaltlich der Ergebnisse einer Alternativenprüfung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU)
Nr.
Gebäude/Anlage
12
Öllager (Nähe Schacht 1- Altöl)
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9GE
1312
DB
TF
0001
01
Nr.
Gebäude/Anlage
13
Tankstelle
14 a
Kauen-, Büro- und Sozialgebäude (KBS) östlicher Teil
18
Wetterstation einschließlich ODL-Messstelle
19
Verladeanlage mit Verladestation, Übergabestation und Bandbrücken
21
Pumpwerk an der Waschanlage und Hydrophor-Tank
22
Materiallagerhalle (02 ZVC)
23
Seilfahrtsbrücke
24
Garagen und Halle für Friktionswinde
25
Haldengelände mit Haldenwasserrückhaltebecken I und II
26
Trafogebäude an der Salzhalde
27
Abfüllplatz für Medienversorgung
B232116501U
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Stand: 26.06.2015
Tabelle 3: Gebäude für eine mögliche anderweitige Nutzung während des Offenhaltungsbetriebes
Nr.
Gebäude/Anlage
14 b
Kauen-, Büro- und Sozialgebäude (KBS) mittlerer Teil
14 c
Kauen-, Büro- und Sozialgebäude (KBS) westlicher Teil
28
Pförtnergebäude 1
32
Bohrkernlager
Tabelle 4: Auflistung der während des Offenhaltungsbetriebs nicht benötigten Gebäude und Anlagen
Nr.
Gebäude/Anlage
8
Trafogebäude (03 ZPE)
11
Öllager (Nähe Materialla-gerhalle)
29
Kauencontainer
30
Bauwerke des Materiallagerplatzes
31
Hundezwinger
33
Sprengmittellager
34
Materiallagerhalle (ZVC)
35
Lager für Lösungen
36
Abfalllagerhalle (ehemalige Kompressorenhalle)
37
Versorgungswindenhalle
Gesamtkonzept
Reine Offenhaltung Gorleben
Projekt
PSP-Element
Aufgabe
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Lfd. Nr. Rev.
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1312
DB
TF
0001
01
Nr.
Gebäude/Anlage
38
Sozialräume (am Schacht 2)
39
Materiallagerhalle (05 ZVC)
40
Salzhalde Personalcontainer (05 ZXP)
41
Lauenburger Tonfläche
42
Polizeicontainer (Fundamente)
43
Parkplätze Pförtner 1 und 2
3.1
B232116501U
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Stand: 26.06.2015
NEBENBESTIMMUNGEN
Im Zulassungsbescheid vom 26.11.2014 zum Hauptbetriebsplans 2014 bis 2016 wurden NB zum Offenhaltungsbetrieb in Gorleben festgelegt:
3.1.1
Weitest mögliche Verkleinerung des Bergwerksgeländes
In Bezug auf die Erfüllung der NB 6 (6) ist seitens der Anlagensicherung des BfS vorgesehen, die Umfassungsmauern der Außenumfriedung mit Toranlagen und Frontgitterzäunen sowie den Erdwall zurückzubauen und durch gesonderte Sicherungseinrichtungen an den betriebsnotwendigen Anlagen zu ersetzen. Der juristische Zaun (Maschendrahtzaun) wird ebenfalls rückgebaut. Das bergrechtliche Anlagengelände beschränkt sich auf diejenigen Bereiche, die entsprechend dem anliegenden Sicherungskonzept
zu sichern sind. In Abstimmung mit der Bergbehörde soll das übrige Gelände (außerhalb der Anlagensicherung) aus der Bergaufsicht entlassen (entwidmet) werden.
3.1.2
Rückbau von Sicherungsanlagen des Bergwerks
Gorleben
In Erfüllung der NB 8 sind die betriebssicherheitsrelevanten Anlagen des Bergwerks wie Schachtgebäude
Schacht Gorleben 1 und Gorleben 2, Zuluftgebäude Schacht 1 und Wetterkanal Schacht 2, E-Station
(Energieversorgung), Feuerlöschpumpenhaus und Pförtnergebäude 2 mit einer Zaunanlage eingezäunt.
Die Schachtbereiche der Schächte 1 und 2 sind vom Pförtnergebäude 2 videoüberwacht. Der Zugang
zum Schacht 1 erfolgt über die Seilfahrtbrücke mit entsprechend gesicherten Türen. Der östliche Teil des
KBS-Gebäudes ist mit einer elektronischen Einbruchmeldeanlage (EMA) und durchwurfhemmender,
transparenter Folierung der Glasflächen gesichert und wird vom Objektsicherungsdienst bestreift.
Die Objektsicherung wird von einer externen Firma wahrgenommen.
Sämtliche Umfassungsmauern der Außenumfriedung mit Toranlagen und Frontgitterzäunen sowie der
juristische Zaun sind zurückgebaut.
Gesamtkonzept
Reine Offenhaltung Gorleben
Projekt
PSP-Element
Aufgabe
UA
Lfd. Nr. Rev.
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DB
TF
0001
01
3.1.3
B232116501U
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Stand: 26.06.2015
Weiterer Umgang mit der Salzhalde
In Erfüllung der NB 6 (7) wird die Planung zum weiteren Umgang mit der Salzhalde bis zum 31.12.2015
dem LBEG vorgelegt.
3.2
3.2.1
TAGESBETRIEB
Gebäude und Außenanlagen
Die für den Offenhaltungsbetrieb notwendigen Gebäude und Außenanlagen werden instandgehalten. Für
die nicht mehr erforderlichen Gebäude ist bis zum Rückbau oder zur anderweitigen Nutzung die Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Zur Bauunterhaltung in Liegenschaften des Bundes ist die hausverwaltende Dienststelle verpflichtet.
3.2.2
Objektsicherung
Die Objektsicherung wird aufrechterhalten. Gleichzeitig nimmt die Objektsicherung die Funktion der Störmeldezentrale wahr.
3.2.3
Stationäre Anlagen über Tage
Die für den reinen Offenhaltungsbetrieb erforderlichen stationären Anlagen sind funktionstüchtig zu halten. Dazu gehören z. B. die Wärmeversorgungsanlagen einschließlich Schachtwetterheizung, Anlagen
der Wasserver- und -entsorgung sowie die Stromversorgung.
3.2.4
Maschinen und Fahrzeuge über Tage
Der Fahrzeugbestand ist für die Aufgaben des Offenhaltungsbetriebs über Tage ausgerichtet:



Werkstattfahrzeug der Mechanik- und der Elektrowerkstatt für Reparaturarbeiten auf dem
Bergwerksgelände,
Kleintraktor für den Winterdienst der Gehwege, Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen auf
dem Bergwerksgelände,
Geländegängiges Fahrzeug für Dienstfahrten und für Befahrung der A+E-Maßnahmen
zwecks Kontrolle durch BfS und den Fachberater des BfS sowie Befahrung mit dem LBEG.
3.2.5
Materialwirtschaft
Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes wird die erforderliche Menge an mechanischen und elektrischen Komponenten vorgehalten. Dies betrifft wichtige Komponenten für Schachtfördereinrichtungen,
insbesondere zur Steuerungstechnik, Verbrauchs- und Betriebsstoffe, Minimalausrüstung von Sicherungsausrüstungen, z. B. Gebirgsanker und Gewebematten.
Gesamtkonzept
Reine Offenhaltung Gorleben
Projekt
PSP-Element
Aufgabe
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Lfd. Nr. Rev.
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9GE
1312
DB
TF
0001
01
3.2.6
B232116501U
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Stand: 26.06.2015
Lampen/Selbstretterwirtschaft
Die Anzahl der Grubengeleuchte und Selbstretter ist entsprechend dem reduzierten Personal angepasst.
3.2.7
Grubenwehr/Werksfeuerwehr
Die Grubenwehr am Standort Gorleben wird nicht mehr vorgehalten. Ortskundige Führer werden weiterhin gestellt. Das Rettungswerk wird über Hilfeleistungsvereinbarungen organisiert. Diese Regelung ist
mit der Hauptstelle des Grubenrettungswesens Clausthal-Zellerfeld auf der Grundlage der „Leitlinien des
Deutschen Ausschusses für das Grubenrettungswesen für Organisation, Ausstattung und Einsatz von
Grubenwehren“ vom Oktober 2014 abzustimmen.
Der Betrieb der Werkfeuerwehr ist eingestellt. Die Sicherstellung der Brandbekämpfung ist extern geregelt.
3.2.8
Kauenwesen
Das Kauenwesen ist auf die reduzierten personellen Anforderungen ausgerichtet.
3.2.9
Sanitätswesen
Das Sanitätswesen ist auf die reduzierten personellen Anforderungen im reinen Offenhaltungsbetrieb
ausgerichtet (eingerichteter Sanitätsraum und Ersthelfer).
3.2.10
Werksleitung
Die Werksleitung wird vom Werksleiter und Sekretariat wahrgenommen.
3.2.11
Salzhalde
Die Überwachung der Salzhalde einschließlich Rückhaltebecken und Elbeinleitung bleibt bis zur Klärung
des weiteren Umgangs mit der Salzhalde bestehen. Die Überwachung der Füllstände der Rückhaltebecken wird auf Fernüberwachung umgestellt.
Die Überprüfung der technischen Einrichtungen im Bereich der Salzhalde wird durch den Betrieb der
stationären Anlagen (3.2.3.) abgedeckt
Da erst auf der Basis der bis zum 31.12.2015 dem LBEG vorzulegenden Planung eine abschließende
Entscheidung über den weiteren Umgang mit der Salzhalde getroffen werden kann, wird zunächst von
dem jetzigen Status als Arbeitshypothese ausgegangen.
Gesamtkonzept
Reine Offenhaltung Gorleben
Projekt
PSP-Element
Aufgabe
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0001
01
3.3
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Stand: 26.06.2015
HYDROGEOLOGIE
Die hydrogeologischen Arbeiten an den 23 Überwachungsbohrungen und 9 Kontrollbohrungen sehen
zurzeit auf Grund der Nebenbestimmungen zu den Sonderbetriebsplänen einen zwei- bzw. vierwöchigen
Messrhythmus vor. Die Feldwasseranalysen zum Chloridgehalt werden sowohl direkt vor Ort als auch
von einem externen Labor durchgeführt.
Eine externe Vergabe der regelmäßigen Beprobungen der Grundwassermessstellen ist möglich und unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu prüfen. Das dafür vorhandene Laborfahrzeug und der Tankanhänger können nach Fremdvergabe entfallen.
Eine Reduzierung des Aufwandes während des reinen Offenhaltungsbetriebes wird angestrebt, sobald
die gewonnenen Daten dieses erlauben.
4.
AUSGLEICHS– UND ERSATZMASSNAHMEN (A+E)
Die A + E-Maßnahmen sind aktuell im Betriebsplanverfahren festgeschrieben. Derzeit sind ca. 600 ha in
Pflege. Mit dem LBEG sowie der unteren Naturschutzbehörde soll geklärt werden, ob die Maßnahmen
reduziert oder eingestellt werden können. Ebenso kann eine finanzielle Ablösung in Betracht gezogen
werden.
Falls das LBEG an der Weiterführung der A + E-Maßnahmen während des Offenhaltungsbetriebes festhält, ist eine Fremdvergabe unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu prüfen. Ist eine Fremdvergabe
nicht wirtschaftlich, wird der jetzige Status beibehalten. Die hierfür erforderliche Infrastruktur und Maschinen (Transporter mit Doppelkabine und Pritsche, Traktor mit Anhänger als Zugfahrzeug und Antrieb von
diversen Anbaugeräten und Garagen) werden dann weiterbetrieben. Der Umgang mit einer übertägigen
Betankungsmöglichkeit wäre anzupassen.
Gesamtkonzept
Reine Offenhaltung Gorleben
Projekt
PSP-Element
Aufgabe
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Lfd. Nr. Rev.
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DB
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Stand: 26.06.2015
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1:
Für den Offenhaltungsbetrieb notwendige Gebäude
Tabelle 2:
Weitere Nutzung von Gebäuden und Anlagen vorbehaltlich der Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU)
Tabelle 3:
Gebäude für eine anderweitige (externe) Nutzung während des Offenhaltungsbetriebes
Tabelle 4:
Auflistung der im Offenhaltungsbetrieb nicht benötigten Gebäude und Anlagen
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs.
Absatz
ASK
Anlagen, Systeme und Komponenten
A+E-Maßnahmen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
BfS
Bundesamt für Strahlenschutz
BMUB
Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BVOS
Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen
EB 1
Erkundungsbereich 1
ElBergV
Elektro-Bergverordnung
EMA
Einbruchmeldeanlage
EW-Bau
Entwurfsunterlage - Bau
E-Werkstatt Elektro-Werkstatt
ggf.
Gegebenenfalls
HSFA
Hauptseilfahrtanlage
KBS
Kauen-, Büro- und Sozialgebäude
KSFA
Kleine Seilfahrtanlage
Gesamtkonzept
Reine Offenhaltung Gorleben
Projekt
PSP-Element
Aufgabe
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DB
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0001
01
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LBA
Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld
LBEG
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
MSFA
Mittlere Seilfahrtanlage
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Stand: 26.06.2015
M-Werkstatt Mechanik-Werkstatt
K+S-Studie
Kali und Salz Studie
NB
Nebenbestimmung
NMU
Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
StandAG
Standortauswahlgesetz
TÜV
Technischer Überwachungsverein
uT
unter Tage, untertage
üT
über Tage, übertage