Unterstützung der Arbeitgeber durch die IV

Umgang mit psychisch Erkrankten
im Betrieb
Unterstützung der Arbeitgeber
durch die IV
Heidi Schwander, Stv. Leiterin IV-Stelle Zug
15.09.2015
©Ausgleichskasse/IV-Stelle Zug
Ziele der Invalidenversicherung
Wichtigste Ziele
 Verlust des Arbeitsplatzes bzw. lange Abwesenheit
vom Arbeitsmarkt verhindern
«Eingliederung vor Rente»
 Wiedereingliederung von Rentenbezügern in die
Arbeitswelt
«Rente als Brücke zur Eingliederung»
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Risiken für die Eingliederung
 unklare Ausgangsbasis: medizinisch, persönlich,
versicherungstechnisch
 unterschiedliche Absichten der involvierten Player:
Ruhe gönnen, Team entlasten, betreuter Einstieg
 fehlende Planungssicherheit für das Unternehmen
 unerwartete Entwicklungen
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besondere Herausforderungen
 unklarer Beginn
 Schwierigkeit, darüber zu reden
 häufig lange Krankschreibungen
 Zukunftsangst
 Familie, Hausarzt, Therapeut, Arbeitsteam
beeinflussen Entscheide
 wellenförmiger Verlauf
 Gesundheit häufig noch nicht stabil
 Angst vor Neuerkrankung
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Mit der IV die Eingliederungschance
erhöhen
 psychische Erkrankung eines Mitarbeitenden ist für
Betrieb Einzelerfahrung, dadurch wenig erprobte
Handlungsstrategien, «keine Routine»
 Kommunikation in Gang bringen
 Einbezug von Behandelnden ermöglichen
 Rollen klären
 gemeinsame Strategie
 Entlastung für Arbeitnehmer,
Personalverantwortliche und Vorgesetzte
 Bindung an Unternehmen
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Eingliederungsmassnahmen
 Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, wenn



die Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann
die Massnahmen geeignet sind, die
Erwerbstätigkeit zu verbessern.
Unterstützung von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
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Eingliederungsmassnahmen im Betrieb
 Frühinterventionsmassnahmen
 Integrationsmassnahmen
 allf. berufliche Massnahmen
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Frühinterventionsmassnahmen
 Restarbeitsfähigkeit erhalten und verwerten
 Beratung
 Aufklärung über mögliche Anpassungen der
Arbeitsumgebung, des Arbeitsinhalts
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Integrationsmassnahmen
 Vorbereitung auf Wiedereinstieg in die Arbeitswelt
 niederschwellig, ohne Leistungsdruck
 Aufbau der Belastbarkeit in Stufen
 Begleitung durch die IV-Stelle
 Beitrag an AG für Mehraufwand max. 100.− Fr./Tag
 Taggeld
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IV-Anmeldung
 IV-Anmeldung ist Voraussetzung für Gewährung von
Massnahmen
Anmeldung kann erfolgen durch
 versicherte Person
 Behörden oder Dritte, welche die versicherte Person
regelmässig unterstützen oder dauernd betreuen
 Arbeitgeber ist nicht zur Anmeldung legitimiert, kann
aber mittels Meldung die Früherfassung – und damit
einen ersten Kontakt zwischen Arbeitnehmer und IV
– auslösen.
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Haben Sie Fragen?
 Wir sind für Sie da
041 560 47 00
[email protected]
 www.akzug.ch
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