Spanisch - Antoniuskolleg.de

Leistungskonzept für das Fach Spanisch
als neueinsetzende Fremdsprache in der Oberstufe (GK)
Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung
1. Grundlagen für die Leistungsbewertung
1.1 Grundsätzliche Bezugsrahmen der Leistungsbewertung am Antoniuskolleg für das
Fach Spanisch
2. Klausuren in der Einführungsphase
2.1. Dauer der Klausuren
2.2. Aufgabentypen
2.3. Bewertungskriterien
3. Klausuren in der Qualifikationsphase
3.1. Dauer der Klausuren
3.2. Konstruktion und Aufgabenstellungen in der Qualifikationsphase
3.3. Bewertungskriterien
3.4. Benutzung von Wörterbüchern
4. Facharbeit
5. Mündliche Prüfungen
6. Sonstige Mitarbeit
6.1. Teilbereiche der „Sonstigen Mitarbeit“
6.2. Kriterien für die Zuordnung zur Notenskala
1. Grundlagen für die Leistungsbewertung
Für die Sekundarstufe II regelt der 3. Abschnitt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) die Leistungsbewertung1. Die Beurteilung
von Leistungen erfolgt gemäß § 48 des Schulgesetzes NRW in den Bereichen
„Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“2. In beiden Bereichen
müssen die Kriterien der Bewertung für Schüler3 und Eltern transparent sein. Die
Bewertung bezieht sich auf Umfang und Selbstständigkeit der im Unterricht
erbrachten Leistung, die richtige Anwendung der erworbenen Kenntnisse sowie auf
Fähigkeiten, Fertigkeiten und die Art der Darstellung.
Die Grundlagen für die Leistungsbewertung im Fach Spanisch als neueinsetzende
Fremdsprache ab der Oberstufe (EF) bilden die diesbezüglichen Vorgaben des
Lehrplans für Spanisch4, sowie den aktuellen Erläuterungen des Schulministeriums
NRW. Die o.g. Vorgaben werden durch das schulinterne Fachcurriculum Spanisch
des Antoniuskollegs durch einzelne Akzent- und Schwerpunktsetzungen ergänzt. Ziel
dieses Konzeptes ist es, die Leistungsbewertung und deren Kriterien für alle
Beteiligten, insbesondere für Schüler und Eltern transparenter und nachvollziehbarer
zu machen.
1.1 Grundsätzliche Bezugsrahmen der Leistungsbewertung am Antoniuskolleg für das
Fach Spanisch
Das folgende Leistungskonzept wird auf der Grundlage der geltenden Lehrpläne für
das Fach Spanisch zentrale Kriterien aufführen, die für die Arbeit der Fachschaft
Spanisch im Bereich der Leistungsbewertung verbindlich sind.
Für
das
Fach
Spanisch
des
Antoniuskollegs
sollen,
mit
Blick
auf
die
kompetenzorientierten Lehrpläne, die verstärkte Förderung der Mündlichkeit, sowie
der individuellen Förderung und des kooperativen Lernens, folgende Grundsätze der
Leistungsbewertung für das Fach gelten: Leistungen können in vielfacher Form
erbracht
werden
und
sind
dem
Leitziel
des
Faches
der
interkulturellen
Handlungsfähigkeit dienlich. Der Spanischunterricht muss deswegen so angelegt
sein, dass den Schülern ausreichend Gelegenheit für diese Vielfalt und das Erreichen
(vgl. dazu: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GY-OberstufeSekII/APO_GOSt_Oberstufe2011.pdf, S.4ff.).
2 (vgl. dazu: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf)
3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier und im Folgenden Schüler als generisches Maskulinum
verwendet. Gleiches gilt für Lehrer.
4 (vgl. dazu: http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-ii/gymnasialeoberstufe/spanisch/spanisch-klp/leistungsbewertung/leistungsbewertung.html,Kapitel 4, S. 60-80)
1
des Ziels eingeräumt wird. Einen wichtigen Orientierungspunkt bieten dabei die zu
erwerbenden Kompetenzen des Faches: funktionale kommunikative Kompetenz,
interkulturelle
kommunikative
Kompetenz,
Text-
und
Medienkompetenz,
Sprachlernkompetenz und Sprachbewusstheit.
Lernsituationen müssen so komplex angelegt sein, dass diese Kompetenzen in
verschiedenen Anwendungskontexten eingeübt und überprüft werden können.
Neben Lernstandsmessungen in Klausuren und anderen schriftlichen und mündlichen
Lernerfolgsüberprüfungen werden auch andere Methoden in den Unterricht
integriert, wie z.B. Dialoge vortragen, Leseübungen, Tandemübungen, schriftliche
Überprüfungen... Verfahren, wie beispielsweise Plateauphasen (Übungsphasen) oder
ein persönliches Feedback dienen dem bewussten Umgang mit Fehlern als
Lerngelegenheit sowie der Förderung von individuellen Lernprozessen, die in
zunehmendem Maße von den Schülern selbstverantwortlich mitgetragen werden
sollen. Die Gesamtnote setzt sich zu gleichen Teilen aus den Beurteilungsbereichen
„Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Mitarbeit“ zusammen (s.o.).
2. Klausuren in der Einführungsphase (EF)
2.1 Dauer der Klausuren
Halbjahr
EF, 1. Halbjahr
Kursart
GK
Anzahl
2 Klausuren
EF, 2. Halbjahr
GK
2 Klausuren
Dauer
1 Unterrichtsstunde
(=60 Minuten)
1,5
Unterrichtsstunden
(= 90 Minuten)
2.2. Aufgabentypen
Es können geschlossene, halboffene und offene Aufgabentypen zum Einsatz
kommen, die den Schülern aus dem Unterricht bekannt sein sollen (z.B.
verdadero/falso, mapa mental, ficha…). Eine geschlossene oder halboffene
Aufgabe dient zur Vorbereitung einer offenen Aufgabe (z.B. Blogeintrag, Brief, E-Mail,
freie Textproduktion…).
Als Textgrundlage soll im ersten Lernjahr möglichst authentisches Material verwendet
werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
2.3. Bewertungskriterien
Bei der Bewertung der Klausuren ist der Inhalt und die Darstellungsleistung
Grundlage. Dabei ist die Gewichtung wie folgt:
-
Inhalt: 40%
-
Darstellungsleistung: 60%
2.4 Benutzung von Wörterbüchern
In der Einführungsphase soll die Benutzung im Unterricht eingeübt werden, in der
Klausur ist sie jedoch nicht erlaubt.
3. Klausuren in der Qualifikationsphase (Q1,Q2)
3.1. Dauer der Klausuren
Halbjahr
Q1, 1. Halbjahr
GK
Anzahl
2 Klausuren
Q1, 2. Halbjahr
GK
2 Klausuren
Q2, 1. Halbjahr
GK
1 Klausur
GK
1 mündliche
Kommunikationsprüfung
1 Klausur
2,25
Unterrichtsstunden
(=135 Minuten)
Q2, 2. Halbjahr
Kursart
Dauer
1,5
Unterrichtsstunden
(=90 Minuten)
1,5
Unterrichtsstunden
(= 90 Minuten)
2,25
Unterrichtsstunden
(=135 Minuten)
3.2. Konstruktion und Aufgabenstellungen in der Qualifikationsphase
Die Klausuren der Qualifikationsphase sollen auf die zentralen Abiturklausuren
vorbereiten.
Die
Aufgabenstellungen
orientieren
sich
an
den
Kompetenz-
anforderungen des Faches Spanisch. Grundlage jeder Klausur bildet ein unbekannter
authentischer
Text,
zu
dem
die
Schüler
Aufgabenstellungen
aus
den
entsprechenden Anforderungsbereichen bearbeiten müssen. Die Formulierung der
Arbeitsaufträge orientiert sich dabei an den festgelegten Operatoren5 für das Fach.
Die
5
Arbeitsaufträge
der
Klausuraufgaben
müssen
erkennbar
auf
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-gost/fach.php?fach=32
die
drei
Anforderungsbereiche I, II und III (comprensión, análisis, comentario) bezogen sein.
Im Laufe der Qualifikationsphase sollen alle Kompetenzen abgedeckt werden
(„neue
Klausurformate“),
d.h.
Schreiben,
Lesen,
Hör(seh)verstehen
und
Sprachmittlung. Die Aufgabenstellungen können dabei sowohl explizit analytisch als
auch eine implizit analytisch sein.
In den Klausuren der Q1 sind allerdings noch nicht alle Anforderungsbereiche
verpflichtend.
3.3. Bewertungskriterien
Bei der Bewertung der Klausuren ist der Inhalt und die Darstellungsleistung
Grundlage. Dabei ist die Gewichtung wie folgt:
-
Inhalt: 40%
-
Darstellungsleistung: 60%
3.4. Benutzung von Wörterbüchern
Die Benutzung von einsprachigen Wörterbüchern ist ab der Q1 erlaubt.
Die Benutzung von zweisprachigen Wörterbüchern ist ab der Q2 erlaubt.
4. Facharbeit
Die zweite Klausur im Halbjahr Q1.1 kann durch eine Facharbeit ersetzt werden. Bei
der Bewertung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Inhaltliche Gestaltung 40 %
- Darstellungsleistung (Die Darstellungsleistung wird erweitert um die Aspekte
wissenschaftliches Arbeiten und Form) 60 %.
Bis 2017 soll mindestens ein Drittel in spanischer Sprache verfasst werden. Ab 2017 ist
die komplette Arbeit in spanischer Sprache abzufassen.
5. Mündliche Prüfungen
Zur Förderung der Mündlichkeit werden in der Oberstufe in den Fremdsprachen
mündliche Prüfungen durchgeführt. Am Antoniuskolleg findet die Mündliche Prüfung
im Fach Spanisch im 2. Quartal der Q2 statt und ersetzt somit eine Klausur.
Diese Form der Leistungsbewertung ist in den Vorgaben der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) verankert und bietet –
anders als in einer Klausur –die Möglichkeit, die im Unterricht erworbenen mündlichen
Kompetenzen anzuwenden. Die Prüfung findet in Kleingruppen statt und besteht aus
zwei Teilen:
- „Zusammenhängendes Sprechen“ (Monolog)
- „An Gesprächen teilnehmen“ (Dialog)
6. Sonstige Mitarbeit
6.1. Teilbereiche der „Sonstigen Mitarbeit“
Der Bereich der Sonstigen Mitarbeit umfasst alle Leistungen, die im Zusammenhang
mit dem Unterricht erbracht werden können (mit Ausnahme der Klausuren, der
Facharbeit und der mündlichen Prüfung). Der Beurteilungsbereich umfasst die
Qualität, den Umfang, die Eigenständigkeit sowie die Komplexität und die Kontinuität
der mündlichen und schriftlichen Unterrichtsbeiträge z.B.:
- mündliche Beiträge zum Unterricht (Präsentationen, Mitarbeit in Einzel-, Partner und
Gruppenarbeiten, Referate, Projekte)
- schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Ergebnisse der Arbeit z.B. mit Texten,
Mindmaps, Protokolle…)
- Dokumentation längerfristiger Lernprozesse (Hefte/Mappen, Portfolios,
Lerntagebücher)
- schriftliche und mündliche Überprüfung
- Vor-und Nachbereitung von Unterrichtsinhalten
- Einsprachigkeit im Unterricht
6.2. Kriterien für die Zuordnung zur Notenskala
Folgende Kriterien zur Bewertung der sonstigen Mitarbeit sind für die Zuordnung zur
Notenskala entscheidend:

sehr gut (eine den Anforderungen im besonderen Maße entsprechende Leistung)
- sehr kontinuierliche, ausgezeichnete Mitarbeit
- sehr interessierte, kommunikationsfördernde Teilnahme am Unterricht
- sehr gute, umfangreiche, produktive Beiträge
- souveräner Sprachgebrauch in den Bereichen Sprachrichtigkeit/
Ausdrucksvermögen/ syntaktische Komplexität/ Textaufbau

gut (eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung)
- kontinuierliche, gute Mitarbeit
- interessierte, kommunikationsfördernde und motivierende Teilnahme am Unterricht
- gute Beiträge
- sicherer Sprachgebrauch

befriedigend (eine im Allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung)
- meistens interessierte, kommunikative, durchschnittliche Mitarbeit
- zurückhaltende, aber aufmerksame Teilnahme
- gute Beiträge auf Ansprache
- meistens sichere Anwendung der Zielsprache

ausreichend (eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den
Anforderungen noch entspricht)
- seltene Beteiligung, passive Teilnahme am Unterricht
- Beteiligung nur auf Ansprache
- wenig produktive Beiträge
- fachliche Ungenauigkeiten
- gelegentliche Störungen
- kann sich grundlegend in der Zielsprache verständlich machen

mangelhaft (eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch
erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel
in absehbarer Zeit behoben werden könnten)
- nur gelegentliche Mitarbeit
- kaum kommunikative Beteiligung
- fachliche Defizite
- meistens fehlerhafter, lückenhafter Sprachgebrauch

ungenügend (eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die
Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben
werden könnten)
- fehlende fachliche Kenntnisse
- keinerlei aktive Teilnahme am Unterricht
- Unfähigkeit, die Zielsprache anzuwenden