Ansprechpartner BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e.V. Jannika Lange Tel.: 030 / 23 09 58 21 Fax: 030 / 23 09 58 30 Anmeldeschluss: 26. Februar 2016 [email protected] www.bfwberlin.de □ Ja, ich nehme am Seminar teil. □ Ich bin Mitglied im BFW Berlin/Brandenburg. □ Ich bin Gast. Veranstaltungsort Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade Lützowufer 15 10785 Berlin Teilnahmegebühr Mitglieder Gäste Wer zahlt was? Aktuelles zur Abgrenzung von Sonder– und Gemeinschaseigentum in der WEG 120,- Euro (zzgl. MwSt.) 175,- Euro (zzgl. MwSt.) ________________________________________ Vor– und Zuname Absender (Rechnungsanschri") ________________________________________ Tagungsunterlagen und –getränke sind inklusive. Firma / Institution Die Anmeldung gilt als verbindlich. Eine kostenlose Stornierung Ihrer Anmeldung ist nur bis zum Anmeldeschluss am 26. Februar 2016 möglich. ________________________________________ Auszubildende und Studenten können zu einem um 50 % ermäßigten Teilnahmebeitrag teilnehmen. Bitte den Nachweis der Anmeldung beilegen. Straße / Nr. ________________________________________ PLZ / Ort ________________________________________ Telefon Wer zahlt was? Aktuelles zur Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaseigentum in der WEG ________________________________________ E-Mail ________________________________________ Ort / Datum / Unterschri% 1. März 2016 · 16.00 - 18.00 Uhr Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade Referent Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg lädt Sie herzlich ein zum Seminar Wer zahlt was? Aktuelles zur Abgrenzung von Sonder– und Gemeinschaseigentum in der WEG Dienstag, 1. März 2016 16.00 bis 18.00 Uhr Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade Lützowufer 15 10785 Berlin Es stellt sich im Verwaltervertrag immer wieder die Frage, wo das Gemeinschaseigentum endet und das Sondereigentum beginnt. Der Referent, Rechtsanwalt Uwe Wanderer, erläutert Ihnen Aktuelles zur Abgrenzung von Sonder– und Gemeinschaseigentum, Instandsetzungszuständigkeiten und Kostentragung, insbesondere im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung. A. Grundsätze zur Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaseigentum B. Das Grundstück und seine wesentlichen Bestandteile C. Die Zuordnung von Räumen D. Problemfeld: Widerspruch zwischen Angaben der Teilungserklärung und dem Aueilungsplan bzw. der tatsächlichen Bauausführung Rechtsanwalt Uwe Wanderer ist namensgebender Partner der auf das Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Wanderer und Partner. Mit den aktuellen Fragen des WEGRechts beschäigt er sich sowohl auf der praktischen Ebene der Aktenbearbeitung sowie auch im Rahmen einer Vielzahl von Seminaren und Veröffentlichungen. E. Die Zuordnung von Gebäudebestandteilen, Anlagen und Einrichtungen F. Kann in der Teilungserklärung bestimmt werden, welche Bestandteile zum Sondereigentum gehören? G. Umdeutung einer unzulässigen Sondereigentumsregelung Veranstaltungsvorschau 5. BFW Neubauforum 24. Februar 2016, 12.00 Uhr H. Instandhaltungs-/ Instandsetzungsvereinbarungen Seminar „Gewerberaummietrecht - Update Rechtsprechung 2016“ 15. März 2016, 16.00 Uhr Seminar „Widerrufsrecht im Wohnungsmietrecht“ 13. April 2016, 14.00 Uhr
© Copyright 2024 ExpyDoc