160204 Einladung Seminar Wer zahlt was_final.pub

Ansprechpartner
BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e.V.
Jannika Lange
Tel.: 030 / 23 09 58 21
Fax: 030 / 23 09 58 30
Anmeldeschluss: 26. Februar 2016
[email protected]
www.bfwberlin.de
□ Ja, ich nehme am Seminar teil.
□ Ich bin Mitglied im BFW Berlin/Brandenburg.
□ Ich bin Gast.
Veranstaltungsort
Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade
Lützowufer 15
10785 Berlin
Teilnahmegebühr
Mitglieder
Gäste
Wer zahlt was?
Aktuelles zur Abgrenzung von Sonder– und Gemeinschaseigentum in der WEG
120,- Euro (zzgl. MwSt.)
175,- Euro (zzgl. MwSt.)
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Vor– und Zuname
Absender (Rechnungsanschri")
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Tagungsunterlagen und –getränke sind inklusive.
Firma / Institution
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Eine kostenlose Stornierung
Ihrer Anmeldung ist nur bis zum Anmeldeschluss am 26. Februar
2016 möglich.
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Auszubildende und Studenten können zu einem um 50 % ermäßigten Teilnahmebeitrag teilnehmen. Bitte den Nachweis der Anmeldung beilegen.
Straße / Nr.
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PLZ / Ort
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Telefon
Wer zahlt was?
Aktuelles zur Abgrenzung von Sonder- und
Gemeinschaseigentum in der WEG
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E-Mail
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Ort / Datum / Unterschri%
1. März 2016 · 16.00 - 18.00 Uhr
Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade
Referent
Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg lädt Sie
herzlich ein zum Seminar
Wer zahlt was?
Aktuelles zur Abgrenzung von Sonder– und
Gemeinschaseigentum in der WEG
Dienstag, 1. März 2016
16.00 bis 18.00 Uhr
Sheraton Berlin
Grand Hotel Esplanade
Lützowufer 15
10785 Berlin
Es stellt sich im Verwaltervertrag immer wieder die Frage, wo das Gemeinschaseigentum endet und das Sondereigentum beginnt.
Der Referent, Rechtsanwalt Uwe Wanderer, erläutert
Ihnen Aktuelles zur Abgrenzung von Sonder– und Gemeinschaseigentum, Instandsetzungszuständigkeiten und
Kostentragung, insbesondere im Lichte der aktuellen
BGH-Rechtsprechung.
A. Grundsätze zur Abgrenzung von Sondereigentum
und Gemeinschaseigentum
B. Das Grundstück und seine wesentlichen Bestandteile
C. Die Zuordnung von Räumen
D. Problemfeld: Widerspruch zwischen Angaben
der Teilungserklärung und dem Aueilungsplan
bzw. der tatsächlichen Bauausführung
Rechtsanwalt Uwe Wanderer
ist namensgebender Partner
der auf das Immobilienrecht
spezialisierten Kanzlei Wanderer und Partner. Mit den
aktuellen Fragen des WEGRechts beschäigt er sich
sowohl auf der praktischen
Ebene der Aktenbearbeitung
sowie auch im Rahmen einer
Vielzahl von Seminaren und
Veröffentlichungen.
E. Die Zuordnung von Gebäudebestandteilen, Anlagen
und Einrichtungen
F. Kann in der Teilungserklärung bestimmt werden,
welche Bestandteile zum Sondereigentum gehören?
G. Umdeutung einer unzulässigen Sondereigentumsregelung
Veranstaltungsvorschau
5. BFW Neubauforum
24. Februar 2016, 12.00 Uhr
H. Instandhaltungs-/ Instandsetzungsvereinbarungen
Seminar „Gewerberaummietrecht - Update Rechtsprechung 2016“
15. März 2016, 16.00 Uhr
Seminar „Widerrufsrecht im Wohnungsmietrecht“
13. April 2016, 14.00 Uhr