Förderungs

Förderungs-Tipps
Neuschaffung von Wohnraum
Geplante Vorhaben
Errichtung von
 Eigenheimen
 Reihenhäuser/Doppelhäuser
Ihr Nutzen
Die Förderung besteht alternativ in der Gewährung von
• Zinsenzuschüssen des Landes OÖ zu einem Darlehen
der OÖ Landesbank
• einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Der Einmalzuschuss beträgt 6 % vom Darlehen.
Darlehenshöhe bzw. Berechnungsbasis für Einmalzuschuss:
EUR 50.000,- Niedrigenergiehaus
EUR 53.000,- Niedrigstenergiehaus
EUR 61.000,- Minimalenergiehaus
Plus Erhöhungsbeträge:
EUR 12.000,- je Kind* (Familienbeihilfe)
EUR 8.000,- Ökobonus (Verwendung ökolog. Dämmstoffe)
EUR 3.000,- für barrierefreie Ausführung
EUR 18.000,- für Reihenhäuser/Doppelhäuser
+ EUR 6.600,- für Tiefgarage pro Abstellplatz
+ EUR 3.000,- für Einzelgarage pro Abstellplatz
Bei Errichtung einer zweiten Wohnung (innerhalb von 10
Jahren ab Baubewilligung) beträgt das Förderdarlehen
EUR 20.000,-
Errichtung von Eigentumswohnungen
(mindestens 4 Wohnungen)
Zinsenzuschuss des Landes OÖ zu einem Darlehen der
OÖ Landesbank; Darlehenshöhe max. EUR 74.200,- pro
Wohnung + Erhöhungsbeträge (z.B. für Mehrpersonenhaushalte, ökolog. Dämmstoffe, Biomasse-Heizungsanlagen,
Tiefgaragen- und Einzelgaragenplätze,…)
Einbau von Wohnungen
(mindestens 4 Wohnungen im Objekt)
Direktdarlehen des Landes OÖ oder
Annuitätenzuschüsse im Rahmen der Sanierungsförderung;
individuelle Förderungsobergrenzen
Errichtung von
 Miet(kauf)-/Eigentumswohnungen und Wohnheimen
Direktdarlehen des Landes OÖ oder
Annuitätenzuschüsse zu einem Bankdarlehen;
Individuelle Förderungsobergrenzen
Errichtung von
 Mietkauf-Reihenhäusern
Zinsenzuschuss des Landes OÖ zu einem Darlehen der
OÖ Landesbank;
Individuelle Förderungsobergrenzen
Stand: Jänner 2016
* Für Kinder, die bis zu 5 Jahre nach Förderungszusicherung geboren werden, wird nachträglich ein Erhöhungsbetrag gewährt
(gilt nicht bei der Förderart „einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss“).
Auszug aus den Förderungsinformationen des Landes OÖ.
Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und
Vollständigkeit, ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.
Förderungs-Tipps
Energiesparende Maßnahmen
Geplante Vorhaben
Ihr Nutzen
Beratungsgespräche zum Thema „Energiesparen”
Beratung durch den OÖ. Energiesparverband
Einmal jährlich kostenlos
Thermische Solaranlage
Einmaliger Beitrag des Landes OÖ
- Wohnhäuser bis 3 Wohnungen: max. EUR 3.800,- Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen:
EUR 200,- / m² Standardkollektorfläche
EUR 240,- / m² Vakuumkollektorfläche
Kollektorfläche mind. 2,5 m² pro Wohnung
Wärmepumpe
Einmaliger Beitrag des Landes OÖ
Wohnhäuser bis 3 Wohnungen:
max. EUR 2.200,- für Beheizung
Anschluss an Fern-/Nahwärme
Einmaliger Beitrag des Landes OÖ
Wohnhäuser bis 3 Wohnungen:
max. EUR 1.700,-
Anschaffung einer Hackgutheizanlage
Einmaliger Beitrag des Landes OÖ
- für Landwirte max. EUR 3.200,- für Nicht-Landwirte max. EUR 2.800,- *
Anschaffung einer Pelletsheizanlage
Einmaliger Beitrag des Landes OÖ
max. EUR 2.800,- *
Anschaffung einer Scheitholzanlage
Einmaliger Beitrag des Landes OÖ
max. EUR 1.700,- *
Durchführung von energiesparenden Maßnahmen
Viele Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen
gewähren zusätzliche Förderungen. Erkundigen Sie sich bei
Ihrem Gemeindeamt oder Magistrat bzw. Energieversorger.
Stand: Jänner 2016
* Zuschlag/Bonus-Förderung in Höhe von max. EUR 5.000,- für Privatpersonen bei Anschaffung einer Biomasse-Stirling-Heizanlage
möglich.
Auszug aus den Förderungsinformationen des Landes OÖ.
Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und
Vollständigkeit, ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.
Förderungs-Tipps
Verbesserung der Wohnqualität
Geplante Vorhaben
Ihr Nutzen
Verbesserung der Wohnqualität, der Wärmedämmung und
Erhaltung der Bausubstanz, zB
Die Sanierungsförderung besteht alternativ in der
Gewährung entweder von
 Energietechnische Maßnahmen, wie Fenstertausch,
Isoliermaßnahmen, etc
 Dach, Trockenlegung und Maßnahmen, die die statische
Sicherheit betreffen
 Behindertengerechte Maßnahmen, Lifteinbau, etc
Annuitätenzuschüssen
• zu einem Darlehen der Raiffeisenbank, Laufzeit 15 Jahre
• zu einem Hypothekardarlehen der Raiffeisenbank,
Laufzeit 30 Jahre; nur bei umfassender Sanierung
Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen bzw. Wohnungen
durch Zu- oder Einbau
Förderungshöhe: Individuelle Förderungsobergrenzen
Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines
Eigenheimes mit maximal 2 Wohnungen
Darlehenshöhe: max. EUR 80.000,Annuitätenzuschüsse zu einem 30-jährigen Hypothekardarlehen der Raiffeisenbank
Projektabwicklung durch Architekten, planende Baumeister
oder Ingenieurskonsulenten
Landesbonus „thermische Sanierung“:
max. Bauzuschuss: EUR 375,-
Nachträglicher Einbau von Fenstern und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse II durch den
Wohnungseigentümer bzw. Mieter
(in mehrgeschossigen Wohnanlagen)
Annuitätenzuschuss zu einem Darlehen der Raiffeisenbank
oder (alternativ)
Bauzuschüssen (einmalig, nicht rückzahlbar)
Bauzuschuss (einmalig, nicht rückzahlbar)
Stand: Jänner 2016
Sonstige Förderungen/Aktionen
Einbau von Alarmanlagen
Einmaliger Beitrag des Landes OÖ
Kauf eines freifinanzierten Hauses/Wohnung
Zinsenzuschuss des Landes OÖ zu einem Kaufdarlehen der
OÖ Landesbank; max. Darlehenshöhe: EUR 26.000,-
Einbau von Lärmschutzfenstern
Einmaliger Beitrag: Individuelle Förderungshöhen
Errichtung einer Abwasserentsorgungsanlage (z.B.
Kleinkläranlage) in Streulagen
Einmaliger Beitrag des Landes OÖ
Individuelle Förderungshöhen je nach Art der Investitionen
Sämtliche Investitionen im Wohnbereich
Zinsgünstige Wohnfinanzierung der oö. Raiffeisenbanken
Unterstützung für Miete/Wohnungsaufwand
Wohnbeihilfe: Nicht rückzahlbarer Zuschuss max. EUR 3,50
pro m² Wohnnutzfläche
max. EUR 300,- für geförderte Wohnung
max. EUR 200,- für nicht geförderte Wohnung
Auszug aus den Förderungsinformationen des Landes OÖ.
Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und
Vollständigkeit, ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.