Förderungs-Tipps Neuschaffung von Wohnraum Geplante Vorhaben Errichtung von Eigenheimen Reihenhäuser/Doppelhäuser Ihr Nutzen Die Förderung besteht alternativ in der Gewährung von • Zinsenzuschüssen des Landes OÖ zu einem Darlehen der OÖ Landesbank • einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Einmalzuschuss beträgt 6 % vom Darlehen. Darlehenshöhe bzw. Berechnungsbasis für Einmalzuschuss: EUR 50.000,- Niedrigenergiehaus EUR 53.000,- Niedrigstenergiehaus EUR 61.000,- Minimalenergiehaus Plus Erhöhungsbeträge: EUR 12.000,- je Kind* (Familienbeihilfe) EUR 8.000,- Ökobonus (Verwendung ökolog. Dämmstoffe) EUR 3.000,- für barrierefreie Ausführung EUR 18.000,- für Reihenhäuser/Doppelhäuser + EUR 6.600,- für Tiefgarage pro Abstellplatz + EUR 3.000,- für Einzelgarage pro Abstellplatz Bei Errichtung einer zweiten Wohnung (innerhalb von 10 Jahren ab Baubewilligung) beträgt das Förderdarlehen EUR 20.000,- Errichtung von Eigentumswohnungen (mindestens 4 Wohnungen) Zinsenzuschuss des Landes OÖ zu einem Darlehen der OÖ Landesbank; Darlehenshöhe max. EUR 74.200,- pro Wohnung + Erhöhungsbeträge (z.B. für Mehrpersonenhaushalte, ökolog. Dämmstoffe, Biomasse-Heizungsanlagen, Tiefgaragen- und Einzelgaragenplätze,…) Einbau von Wohnungen (mindestens 4 Wohnungen im Objekt) Direktdarlehen des Landes OÖ oder Annuitätenzuschüsse im Rahmen der Sanierungsförderung; individuelle Förderungsobergrenzen Errichtung von Miet(kauf)-/Eigentumswohnungen und Wohnheimen Direktdarlehen des Landes OÖ oder Annuitätenzuschüsse zu einem Bankdarlehen; Individuelle Förderungsobergrenzen Errichtung von Mietkauf-Reihenhäusern Zinsenzuschuss des Landes OÖ zu einem Darlehen der OÖ Landesbank; Individuelle Förderungsobergrenzen Stand: Jänner 2016 * Für Kinder, die bis zu 5 Jahre nach Förderungszusicherung geboren werden, wird nachträglich ein Erhöhungsbetrag gewährt (gilt nicht bei der Förderart „einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss“). Auszug aus den Förderungsinformationen des Landes OÖ. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit, ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten. Förderungs-Tipps Energiesparende Maßnahmen Geplante Vorhaben Ihr Nutzen Beratungsgespräche zum Thema „Energiesparen” Beratung durch den OÖ. Energiesparverband Einmal jährlich kostenlos Thermische Solaranlage Einmaliger Beitrag des Landes OÖ - Wohnhäuser bis 3 Wohnungen: max. EUR 3.800,- Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen: EUR 200,- / m² Standardkollektorfläche EUR 240,- / m² Vakuumkollektorfläche Kollektorfläche mind. 2,5 m² pro Wohnung Wärmepumpe Einmaliger Beitrag des Landes OÖ Wohnhäuser bis 3 Wohnungen: max. EUR 2.200,- für Beheizung Anschluss an Fern-/Nahwärme Einmaliger Beitrag des Landes OÖ Wohnhäuser bis 3 Wohnungen: max. EUR 1.700,- Anschaffung einer Hackgutheizanlage Einmaliger Beitrag des Landes OÖ - für Landwirte max. EUR 3.200,- für Nicht-Landwirte max. EUR 2.800,- * Anschaffung einer Pelletsheizanlage Einmaliger Beitrag des Landes OÖ max. EUR 2.800,- * Anschaffung einer Scheitholzanlage Einmaliger Beitrag des Landes OÖ max. EUR 1.700,- * Durchführung von energiesparenden Maßnahmen Viele Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen gewähren zusätzliche Förderungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Gemeindeamt oder Magistrat bzw. Energieversorger. Stand: Jänner 2016 * Zuschlag/Bonus-Förderung in Höhe von max. EUR 5.000,- für Privatpersonen bei Anschaffung einer Biomasse-Stirling-Heizanlage möglich. Auszug aus den Förderungsinformationen des Landes OÖ. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit, ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten. Förderungs-Tipps Verbesserung der Wohnqualität Geplante Vorhaben Ihr Nutzen Verbesserung der Wohnqualität, der Wärmedämmung und Erhaltung der Bausubstanz, zB Die Sanierungsförderung besteht alternativ in der Gewährung entweder von Energietechnische Maßnahmen, wie Fenstertausch, Isoliermaßnahmen, etc Dach, Trockenlegung und Maßnahmen, die die statische Sicherheit betreffen Behindertengerechte Maßnahmen, Lifteinbau, etc Annuitätenzuschüssen • zu einem Darlehen der Raiffeisenbank, Laufzeit 15 Jahre • zu einem Hypothekardarlehen der Raiffeisenbank, Laufzeit 30 Jahre; nur bei umfassender Sanierung Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen bzw. Wohnungen durch Zu- oder Einbau Förderungshöhe: Individuelle Förderungsobergrenzen Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheimes mit maximal 2 Wohnungen Darlehenshöhe: max. EUR 80.000,Annuitätenzuschüsse zu einem 30-jährigen Hypothekardarlehen der Raiffeisenbank Projektabwicklung durch Architekten, planende Baumeister oder Ingenieurskonsulenten Landesbonus „thermische Sanierung“: max. Bauzuschuss: EUR 375,- Nachträglicher Einbau von Fenstern und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse II durch den Wohnungseigentümer bzw. Mieter (in mehrgeschossigen Wohnanlagen) Annuitätenzuschuss zu einem Darlehen der Raiffeisenbank oder (alternativ) Bauzuschüssen (einmalig, nicht rückzahlbar) Bauzuschuss (einmalig, nicht rückzahlbar) Stand: Jänner 2016 Sonstige Förderungen/Aktionen Einbau von Alarmanlagen Einmaliger Beitrag des Landes OÖ Kauf eines freifinanzierten Hauses/Wohnung Zinsenzuschuss des Landes OÖ zu einem Kaufdarlehen der OÖ Landesbank; max. Darlehenshöhe: EUR 26.000,- Einbau von Lärmschutzfenstern Einmaliger Beitrag: Individuelle Förderungshöhen Errichtung einer Abwasserentsorgungsanlage (z.B. Kleinkläranlage) in Streulagen Einmaliger Beitrag des Landes OÖ Individuelle Förderungshöhen je nach Art der Investitionen Sämtliche Investitionen im Wohnbereich Zinsgünstige Wohnfinanzierung der oö. Raiffeisenbanken Unterstützung für Miete/Wohnungsaufwand Wohnbeihilfe: Nicht rückzahlbarer Zuschuss max. EUR 3,50 pro m² Wohnnutzfläche max. EUR 300,- für geförderte Wohnung max. EUR 200,- für nicht geförderte Wohnung Auszug aus den Förderungsinformationen des Landes OÖ. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit, ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.
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