Allgemeines Reglement fűr Piloten, die an der Europäischen

Allgemeines Reglement fűr Piloten, die an der Europäischen Meisterschaft im Strandsegeln
2015 teilnehmen
1.
Allgemeines
A. Jeder Strandsegler/ Kite-buggy-Pilot muss sowohl die Regeln der “Fisly” (I.S.A.R.R.) ,die allgemeinen
Regeln des Organisationskomitees und landesűblichen Gestze befolgen und vollständig respektieren.
B. Nur Piloten, die allen 20 Artikeln (Regeln) zustimmen, wird die Teilnahme an der E.C. 2015 erlaubt.
C. Alle Regeln gelten, wenn nicht anders ausgewiesen, fűr alle teilnehmenden Klassen
2.
Sicherheit
A. Piloten können nur an dem Strandbereich segeln, der dafűr festgelegt ist.
B. Der Gebrauch von Strandseglern/ Kite-buggys verlangt die fortwährende Aufmerksamkeit des Piloten
und beiderseitigen Respekt bezogen auf Andere, die den Strand nutzen.
C. Jeder Pilot soll sich so verhalten, dass niemand einer Gefahr ausgesetzt ist, gehindert wird oder dem
Risiko unterliegt, verletzt zu werden.
D. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Piloten sicherzustellen, dass die Ausrűstung des Strandseglers/
Kite-buggy in Ordnung ist und sowohl an die aktuelle Bedingung (Wetter) und die Umstände (z.B. Kiteoder Segeluntergrund, Ballast, Kleidung …) angepasst ist.
E. Wenn während des Rennens oder Trainings der ordnungsgemäβe und sichere Gebrauch des
Segelwagens/ Kite-buggys nicht vollständig gewährleistet ist oder ein technischer Defekt vorliegt, ist der
Pilot angehalten den Segelwagen/ Kite-buggy aus dem Rennstreckenbereich zu entfernen.
3.
Veröffentlichungen
Veröffentlichungen fűr die Piloten werden an einer offiziellen Informationstafel ausgehängt.
4.
Briefing
A. Allgemeines Briefing
Dieses findet am Freitag, dem 18. September um 16.00 Uhr im Theater des Casinos in Koksijde statt.
Falls der Pilot/die Pilotin nicht am allgemeinen Briefing am Freitag, dem 18. September teilnehmen kann,
muss er/sie die Wettkampforganisation 14 Tage vor dem allgemeinen Briefing benachrichtigen und er/sie
muss am Samstag, dem 19. September um 6:30 Uhr am zweiten allgemeinen Briefing teilnehmen.
OHNE ALLGEMEINES BRIEFING KEINE STARTERLAUBNIS!
B. Briefing vor jeder Wettfahrt
Vor jeder Wettfahrt wird ein kurzes spezielles Briefing fűr die folgende Wettfahrt durchgefűhrt. Dieses
Briefing ist verpflichtend und findet am Strand statt. Die Segelwagen befinden sich dabei an der Startlinie
oder in der Mitte der techischen Zone.
5.
Wettfahrtschema
Die Startreihenfolge fűr den ersten Tag wird während des allgemeinen Briefings bekanntgegeben. Die
Startreihenfolge fűr alle folgenden Tage wird im Rahmen der Siegerehrung am Vortag bekanntgegeben und
am offiziellen Informationsbrett ausgehängt.
6.
Startnummern – Grille Morel (gilt nicht fűr Miniyachten und Kite-buggies)
Ein Klebeschild mit der Abbildung der Grille Morel und der persöhnlichen Startnummer des Piloten/der
Pilotin wird waehrend des allgemeinen Briefings an alle teilnehmenden Piloten ausgeteilt. Jeder Pilot/Pilotin
ist verpflichtet dieses Klebeschild vor dem ersten Rennen auf seinem/ihrem Segelwagen aufzukleben.
7.
Start
Zu frűh startende Piloten werden sanktioniert. Dieses kann auch eine Disqualifikation beinhalten.
8.
Segeln während des Rennens anderer Klassen
Das Segeln während des Rennens anderer Klassen ist absolut verboten. Piloten, die diese Regel verletzen
werden mit einer Disqualifikation des letzten Rennens bestraft. Falls diese Regelűbertretung vor dem
ersten Rennen geschieht, wird der Pilot fűr das erste Rennen disqualifiziert.
9.
Fahrzeuge
Mit Ausnahme des Wettstreitkomitees ist es verboten mit einem Fahrzeug auf den Strand zu fahren. Jedes
Land darf ein Assistenzfahrzeug einschlieβlich Trailer in der Wartezone platzieren. Während des Rennens
dűrfen diese Fahrzeuge auf keinem Fall bewegt werden. Innerhalb der Clubgeländes einschlieβlich der
Strassen und Wege sind keine Fahrzeuge erlaubt.
10.
Training
Regeln bezűglich des Trainings werden am Informationsbrett veröffentlicht. Alle Piloten sind verpflichtet
diese Regeln einzuhalten.
11.
Technische Kontrolle
Die Organisation kann zu jeder Zeit eine technische Kontrolle oder eine Segelvermessung durchfűhren.
12.
Pannendienst
Alle Fahrzeuge sind mit einem orangenen Blinklicht ausgestattet. Falls ein Pannenfahrzeug neben einem
manövrierunfähigem/verunglűcktem Segelwagen/Kite-buggy parkt, sind alle Piloten dazu verpflichtet
genűgend Abstand zu halten, damit der Pannendienst sicher arbeiten kann. Die Piloten műssen die
Anweisungen der Organisation strikt einhalten. Piloten, die diese Anweisungen ignorieren, können dafűr
sanktioniert werden.
13.
Wagen, die ohne Pilot fahren
Wenn ein Pilot nicht segelt, muss er immer sicherstellen, dass der Wagen nicht von allein wegrollt. Dieses
ist durch Seitlegen des Wagens möglich. Falls ein Wagen ohne Pilot wegrollt, wird der Pilot bestraft und ist
fűr alle durch den Wagen verursachten Schäden haftbar.
14.
Unfälle
Piloten und andere Personen, die in einen Unfall verwickelt sind, műssen aufstehen, um erkennen zu
geben, dass sie nicht verletzt sind.
15.
Segelnummern
Jeder Pilot muss während der Meisterschaft die gleiche Segelnummer verwenden. Dieses ist die gleiche
Segelnummer, die bei der Einschreibung angegeben wurde. Piloten, die eine andere Segelnummer
verwenden, werden nicht gewertet. Piloten mit einer undeutlichen oder schwer lesbaren Segelnummer
werden ebenfalls nicht gewertet.
16.
Strand
Alle Signale am Strand, in welcher Form auch immer, műssen beachtet werden. Es ist verboten auf
Deichen, Rampen oder Dűnen zu fahren.
17.
Sponsoring
Piloten und anderen Personen ist es während der gesamten Meisterschaft nicht erlaubt, Werbematerial
(Flaggen, Transparente, etc.) vom Meer ab aufwärts, einschlieβlich dem öffentlichen Weg aufzustellen.
Ausgenommen sind in diesem Fall Sponsoren der Europameisterschaft in abgesprochenen Bereichen. Alle
Piloten sind verpflichtet die Sponsoren-Klebeschilder der Organisation an einem deutlich sichtbaren
Bereich des Segelwagens/Kite-buggy anzubringen.
18.
Material
Segelwagen/Kite-buggys dűrfen nach dem Wettstreit auf den Clubgelände stehen bleiben.
Zu beachten ist, dass es keine Bewachung gibt und die Organisatoren nicht fűr Schäden oder oder
Diebstahl haftbar gemacht werden können.
19.
Ausschluss von Haftung
Das Organisationskomitee, die Rennleitung, die veranstaltenden Clubs und Vereinigungen űbernehmen
keine Haftung fűr den Gebrauch von Segelwagen/ Kite-buggys. Dieses gilt auch fűr Parkplätze, das
Clubhaus und alle dauerhaften und nicht-dauerhaften Unterbringungmöglichkeiten.
Weder die Mitarbeiter noch deren Helfer können bei einem Unfall, bei Beschädiungen oder Verlust bezogen
auf persönliches Eigentum oder Ausrűstung vor, während oder nach der Europameisterschaft 2015 haftbar
gemacht werden.
Alle Sicherheitsvorschriften műssen beachtet und befolgt werden.
20.
Erklärung
A. Ich verhalte mich so, dass ich keinen Anderen in Gefahr bringe.
B. Ich erkläre mich bereit, alle Anweisungen des Organisationskomitees, der Wettkampfleitung und der an
der Europameisterschaft beteiligten Institutionen zu befolgen.
C. Mir ist bekannt, dass das Nichtbevolgen dieser Regeln zum eigenen Rennausschluss fűhren kann.
D. Ich bin darűber in Kenntnis gesetzt, dass ich alle durch mich verursachten Schäden, sei es absichtlich,
durch Unvorsichtigkeit oder durch mein Verhalten, den Organisationskomitee erstatten muss.
E. Ich habe das Reglement gelesen und verstanden.
F. Bei Streitigkeiten besitzt ausschlieβlich die niederländische Version des Reglements Gűltigkeit.
G. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfűhrbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchfűhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Űbrigen unberűhrt.
H. Alle Rechtsstreitigkeiten bezűglich der Europameisterschaft und deren Reglement werden ausschlieβlich
durch das Gericht in Veurne geklärt.
Vorname und Name
(in Druckbuchstaben) ….......................................................................................
Geburtsdatum:
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Adresse
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Wohnort
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Postleitzahl
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Datum
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Unterschrift: