Publikationsverzeichnis des Bundesministeriums für Gesundheit Stand: September 2015 2 Inhalt Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Themenbereich Ministerium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Themenbereich Gesundheit .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Themenbereich Pflege .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Publikationen in Kooperation mit weiteren Ressorts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Themenbereich Beauftragter der Bundesregierung für Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Themenbereich Drogenbeauftragte der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kurzberichte, Forschungsberichte & Studien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Weitere Informationsangebote des Bundesministeriums für Gesundheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 3 Einleitung Das vorliegende Verzeichnis gibt einen Überblick über alle Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit und seiner Beauftragten. Es beinhaltet alle aktuellen Broschüren, Flyer, Faltblätter, Plakate und Berichte aus den Themenbereichen Gesundheit und Pflege sowie themenübergreifende Informationsangebote. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auch gesundheitspolitische Informationen zum kostenlosen Abonnement an: das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“ und den E-Mail-Newsletter „GP_aktuell“. Sie können die hier aufgeführten Publikationen mithilfe der angegebenen Bestell-Nummer beim Publikations versand der Bundesregierung als Printprodukt bestellen. Alternativ stehen Ihnen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit die PDF-Dateien der Publikationen zum Herunterladen zur Verfügung. Die Verfügbarkeiten und Bestellmöglichkeiten sind bei jeder Publikation angegeben. 4 Themenbereich Ministerium DHEIT GUTE GESUN GUTE PFLEGE Darauf kommt GESUNDHEIT PFLEGE aktuell und es an Unsere Themen SCHUTZIMPFUNGEN HOSPIZ- UND PALLIATIVGESETZ PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II ENTBÜROKRATISIERUNGS-TOUR auSgabe 02/2015 Schutzimpfungen PRÄVENTIONSGESETZ FÜR BESSEREN IMPFSCHUTZ Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen gegen gefährliche Infektionskrankheiten. Daher will die Bundesregierung mit dem am 25. Juli in Kraft getretenen Präventionsgesetz vor allem auch den Impfschutz verbessern. Das Gesetz sieht vor, dass künftig alle Routine-Untersuchungen genutzt werden, um den Impfschutz zu überprüfen: bei Kindern und Jugendlichen, bei Erwachsenen und in Betrieben. Betriebsärzte als Experten für Prävention am Arbeitsplatz können allgemeine Schutzimpfungen und Gesundheitsuntersuchungen durchführen und Kinderärzte auch Eltern impfen. Bei Erstaufnahme eines Kindes in die Kita muss künftig eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden. „Mit dem Präventionsgesetz gehen wir jetzt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gesundheitsförderung. Dazu gehört auch, den Impfschutz zu verbessern. Wir brauchen eine offene Debatte ohne Scheuklappen. Denn wer leichtfertig eine Impfung ablehnt, gefährdet auch die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können“, so Bundesgesundheitsminister Gröhe. Schutzimpfungen schützen nicht nur die geimpften Personen. Sie können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung bewahren, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern. In Deutschland besteht allerdings keine gesetzliche Impfpflicht. Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein unabhängiges Expertengremium für Impfempfehlungen berufen. Gesetzlich Versicherte haben einen kostenfreien Anspruch auf empfohlene Schutzimpfungen, private Auslandsreisen ausgenommen. Bei den Impfungen im Kindesalter haben sich die Quoten in den letzten zehn Jahren kontinuierlich erhöht. Allerdings bestehen Defizite beim Impfschutz gegen Pertussis, Hepatitis B und den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Einen unzureichenden Impfschutz weisen auch Jugendliche und Erwachsene auf. Insbesondere liegen die Quoten bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. LIEBE LESERIN, LIEBER LESER, jeder von uns wünscht sich bis ins hohe Alter Gesundheit. Wir alle können mit einer gesunden Lebensführung dazu beitragen, dass diese Hoffnung Wirklichkeit werden kann. Nun kann man eine gesunde Lebensweise nicht verordnen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr. Wir können aber Menschen motivieren, sich über Gesundheit Gedanken zu machen – und etwas dafür zu tun. Dies wollen wir stärken, auch mit neuen Angeboten – von der Kita über den Arbeitsplatz bis hinein in die Altenpflege. Gesundheit und Pflege aktuell Das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“ berichtet aus der Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention. Die Publikation im DIN-A4-Format kann kostenlos abonniert werden und wird per Post zugesandt. Abonnement: Nutzen Sie das Onlineformular auf www.bmg-gp.de. Dazu gehört auch, den Impfschutz zu verbessern. Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um mehr Kinder und Erwachsene vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Das Präventionsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Gesundheitsförderung. Für eine gesunde Lebensweise ist es nämlich nie zu spät. Deshalb heißt es für die Politik wie für jeden Einzelnen: Immer am Ball bleiben. Ihr Hermann Gröhe Bundesminister für Gesundheit Verfügbarkeit: Alle Ausgaben des Magazins „Gesundheit und Pflege aktuell“ sowie die Ausgaben des Vorgängers „Gesundheitspolitische Informationen“ können auf dem Internetportal www.bmg-gp.de als P DF-Datei heruntergeladen werden. GP_aktuell Der E-Mail-Newsletter „GP_aktuell“ informiert zur aktuellen Gesundheitspolitik. Er wird regelmäßig versandt und bietet umfangreiche Informationen zur politischen Diskussion, zu aktuellen Gesetzesvorhaben, zur fachlichen Arbeit des Bundesministeriums für Gesundheit und zu neuen Angeboten für Bürgerinnen und Bürger. Abonnement: Nutzen Sie das Onlineformular auf www.bmg-gp.de. Verfügbarkeit: Der Newsletter wird elektronisch zugestellt, wenn Sie sich für diesen Service angemeldet haben. ird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit herausge- er von Parteien noch von Wahbewerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Wir stellen uns vor erbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunal- hlich ist besonders die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. falls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme g zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. In der Broschüre werden die Organisation und die Geschäftsbereiche des Bundesministeriums für Gesundheit vorgestellt sowie einige Schwerpunktthemen. Wir stellen uns vor Stand: August 2015 Bestell-Nummer: BMG-A-10038 Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen sundheitsministerium.de Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen 5 Themenbereich Gesundheit Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung Gesundheit ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen Lebenschancen, Fähigkeiten und Träume verwirklichen können. Dieser Ratgeber soll helfen, sich in unserem Gesundheitswesen besser zurechtzufinden. Von der Wahl der Krankenkasse bis zu Tipps für den Gang in die Apotheke – diese B roschüre zeigt die wichtigsten Bestimmungen auf einen Blick. Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung Stand: Juli 2015 Bestell-Nummer: BMG-P-07031 Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Ratgeber zur Prävention und Gesundheitsförderung Gesundheit ist ein entscheidender Faktor für ein gutes Leben. Der „Ratgeber zur Prävention und Gesundheitsförderung“ zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie man jeden Tag etwas für seine Gesundheit tun kann. Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015 BMG-V-09053 Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Themenbereich Gesundheit GUTE GESU 6 NDHEIT Darauf kommt es an Das Krankenhausstrukturgesetz Hochwertige Patientenversorgung sichern Demografischer Wandel und medizinisch-technischer Fortschritt stellen Krankenhäuser vor neue Herausforderungen. Das Bundeskabinett hat deshalb eine Krankenhausreform beschlossen. Grundlage dieses „Krankenhausstrukturgesetzes“ war ein Eckpunktepapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Grundsatz der Reform, die 2016 in Kraft tritt, ist: Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, sicher und gut erreichbar sein. „Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können“, sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Dafür werden die Krankenhäuser unter anderem mehr Geld für Pflegepersonal am Krankenbett erhalten. „Denn gute Versorgung und Pflege können nur gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft überlastet sind“, so Gröhe. Qualität medizinischer Leistungen wird schon bei der Krankenhausplanung eine wichtigere Rolle spielen. Das Gesetz sorgt zudem für ein qualitätsorientiertes und zielgerichtetes System der Krankenhausfinanzierung. Schließlich hilft ein Strukturfonds den Ländern bei notwendigen Umstrukturierungen. Warum überhaupt eine Krankenhausreform? Die Gesellschaft verändert sich: • Die Deutschen leben immer länger. Weil Patientinnen und Patienten im Alter oft komplexe Krankheitsbilder aufweisen und häufiger in Krankenhäusern versorgt werden, wandeln sich die Anforderungen an die stationäre Versorgung. • Immer weniger Menschen leben auf dem Land, gleichzeitig steigt dort der Altersdurchschnitt. Die Reform ist deshalb darauf ausgerichtet, bundesweit eine gut erreichbare und hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Medizinische Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten verändern sich: Dank moderner Behandlungsmöglichkeiten und aufwändiger Medizintechnik sind immer mehr und schwerere Erkrankungen heilbar. Für behandelnde Ärzte bedeutet das: Sie müssen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen und spezialisiert und erfahren genug sein, um eine hohe Qualität zu gewährleisten. Wie wird sichergestellt, dass es überall gute Krankenhäuser gibt? Nach einem Unfall oder Herzinfarkt kann eine schnelle, gute und direkte Versorgung über Leben und Tod entscheiden. Krankenhäuser, die für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, wegen geringer Auslastung aber nicht kostendeckend arbeiten können, werden mit Sicherstellungszuschlägen gestützt. Gleichzeitig gilt: Bei planbaren, komplizierten Eingriffen mit modernsten Methoden sind Spezialisierungen gefragt. Daher sollen bestimmte Behandlungen nur in Einrichtungen durchgeführt werden, die dazu nachweislich qualifiziert sind: Erfahrung ist hier wichtiger als räumliche Nähe. Welche Rolle spielen Qualitätskriterien für die Versorgung? Das Gesetz sieht eine deutlich stärkere Qualitätsorientierung der Versorgung vor. So sollen Qualitätsindikatoren künftig schon bei der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Solche Indikatoren zur Bewertung der Versorgungsqualität können sich auf Strukturen beziehen, auf Abläufe oder auf die Qualität der Behandlungsergebnisse. Wenn eine Einrichtung dauerhaft unzureichende Behandlungsqualität zeigt, muss sie mit planungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Qualitätszu- und -abschläge für besonders gute oder schlechte Versorgung sollen finanzielle Anreize zur Qualitätsverbesserung setzen. Wie wird die Qualität kontrolliert? Die Qualitätsanforderungen an die Krankenhäuser sind schon jetzt verbindlich. Neu wird sein: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung kann künftig unangemeldet Kontrollen durchführen, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Krankenhaus Qualitätsvorgaben nicht beachtet. In diesem Fall müssen entsprechende Maßnahmen GUTE GESU NDHEIT Darauf kommt es an Das Versorgungsstärkungsgesetz Für eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung Auch in Zukunft eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung der Versicherten auf hohem Niveau sicherzustellen ist das Ziel des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: Versorgungsstärkungsgesetz). Es verbessert die ärztliche Versorgung insbesondere auf dem Land, stärkt die Rechte der Patienten und fördert Innovationen in der Gesundheitsforschung. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen für eine gute medizinische Versorgung nötig. Ärzte sollten dort tätig sein, wo sie gebraucht werden. „Deshalb wollen wir überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten schaffen – bevor eine Unterversorgung entsteht.“ so Bundesgesundheitsminister Gröhe. Das Gesetz sieht finanzielle Anreize für Landärzte ebenso vor wie die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig fördert ein Innovationsfonds Projekte, die neue Wege in der medizinischen Versorgung beschreiten. Das Gesetz stellt wichtige Weichen, um das Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen. 1. Versorgung im ländlichen Raum Anreize für eine Niederlassung von Ärzten werden in manchen unterversorgten Gebieten durch Strukturfonds bereits heute geschaffen, etwa in Form von Stipendien, die dazu verpflichten, später als niedergelassene Ärztin bzw. Arzt in einem bestimmten Gebiet tätig zu werden. Es gibt Hilfen bei der Niederlassung und Übernahme einer Praxis und auch Vergütungsanreize bei besonders nachgefragten Tätigkeiten, etwa bei Hausbesuchen in Räumen mit großen Entfernungen. „Solche Möglichkeiten wird es zukünftig überall in unserem Land geben“, so Gröhe. Das Gesetz stärkt die medizinische Versorgung durch folgende Regelungen: • Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Künftig wird eine Praxis in einem überversorgten Gebiet nur nachbesetzt, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Die Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort. • Die Rolle des Hausarztes wird gestärkt. Daher wird die Weiterbildung stärker gefördert und die Zahl der zu fördernden Stellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Zudem soll die Weiterbildung der grundversorgenden Fachärzte mit bis zu 1000 zu fördernden Stellen gestärkt werden. Weiterzubildende in der ambulanten Versorgung sollen die gleiche Vergütung wie Assistenzärzte im Krankenhaus erhalten. • Ärzte werden entlastet, indem sie bestimmte Leistungen an qualifiziertes nicht-ärztliches Personal abgeben, etwa an Praxisassistenten. • Auch Krankenhäuser können ambulant versorgen, wenn der Bedarf von niedergelassenen Ärzten nicht abgedeckt ist. • Ein Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung in einer Region kann künftig schon eingerichtet werden, bevor eine akute Unterversorgung droht. Das Krankenhausstrukturgesetz Der Flyer gibt einen Überblick über die Ziele des Krankenhausstrukturgesetzes. Dabei geht es vor allem darum, sich mit der Krankenhausreform den Herausforderungen durch den demografischen Wandel und den medizinisch-technischen Fortschritt zu stellen. Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015 BMG-V-10022 Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Das Versorgungsstärkungsgesetz Der Flyer gibt einen Überblick über die Ziele des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: Versorgungsstärkungsgesetz). Dabei geht es vor allem darum, auch in Zukunft eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung der Versicherten auf hohem Niveau sicherzustellen. • Die Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden weiterentwickelt. • Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. So können die Versicherungsprämien langfristig stabilisiert werden. Das belebt den Versicherungsmarkt und sichert eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe. • Die ärztliche Vergütung orientiert sich an einem einheitlichen Bewertungsmaßstab. Unbegründete Nachteile in den Gesamtvergütungen soll es nicht mehr geben. Grundsätze und Versorgungsziele der Honorarverteilung sollen transparent gemacht werden. Und: Die Leistungen von Hochschulambulanzen werden angemessen vergütet. • Weil vor allem die junge Ärzteschaft auf Formen gemeinschaftlicher Berufsausübung setzt, sieht das Gesetz Stand: Juli 2015 Bestell-Nummer: BMG-V-10023 Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Das Präventionsgesetz – Die Verbesserungen im Überblick Um Prävention und Gesundheitsförderung in allen Teilen der Gesellschaft zu stärken, müssen viele Akteure an einem Strang ziehen. Das Präventionsgesetz schafft eine verlässliche Struktur für ihr Zusammenwirken. Der Flyer stellt die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen vor. Stand: Juli 2015 Bestell-Nummer: BMG-V-10021 Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Themenbereich Gesundheit 7 Daten des Gesundheitswesens 2015 Daten des Gesundheitswesens 2015 Die vorliegende Veröffentlichung bietet einen Überblick über aktuelle Daten des Gesundheitswesens. Diese wurden – der Tradition des „Statistischen Taschenbuchs Gesundheit“ folgend – in sozial- und gesamtwirtschaftlichen Bezügen knapp und handlich zusammengefasst. Fortlaufend aktualisierte Daten zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung finden sich zudem im Bereich Statistik des Internetangebots des BMG (www.bundesgesundheitsministerium.de). Weiterführendes Zahlenmaterial zum Themenbereich Gesundheit, z. B. zu den Gesundheitsausgaben, zum Gesundheitspersonal oder zu Krankenhäusern, ist darüber hinaus über das Internetangebot des Statistischen Bundesamtes erhältlich (www.gbe-bund.de). Stand: Verfügbarkeit: September 2015 Als PDF-Datei zum Herunterladen DART 2020 – Antibiotika-Resistenzen bekämpfen zum Wohl von Mensch und Tier DART 2020 – Fighting antibiotic resistance for the good of both humans and animals DART 2020 Antibiotika-Resistenzen bekämpfen zum Wohl von Mensch und Tier Zur Behandlung bakterieller Infektionen sind Antibiotika oft lebensrettend. Doch die Anzahl der widerstandsfähigen Bakterien nimmt zu. Nötig sind klare Regeln für den Einsatz von Antibiotika in Medizin und Tierhaltung, aber auch in Forschung und Entwicklung. Daher hat das Bundeskabinett die neue Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) beschlossen, die in diesem Bericht vorgestellt wird. Stand: Juni 2015 Verfügbarkeit: Als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Themenbereich Gesundheit 8 GUTE GESU NDHEIT t es an Darauf komm Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie Sie können wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie so sicher und erfolgreich wie möglich ist. Folgende Hinweise sollten Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherherheit beachten. 1. Führen Sie bitte eine Liste aller Arzneimittel, die Sie derzeit einnehmen bzw. anwenden. Die Liste sollte aktuell sein und den Arzneimittelnamen sowie die für Sie vorgesehene Dosierung Ihrer Arzneimittel beinhalten. Berücksichtigen Sie dabei neben den verordneten auch die ohne Rezept gekauften Arzneimittel. 2. Legen Sie bitte die Liste bei jedem Arztbesuch vor. Es ist wichtig für Ihren Arzt zu wissen, welche Arzneimittel Sie einnehmen bzw. anwenden, um Ihre Symptome richtig einzuordnen und die für Sie richtige Therapie vorzuschlagen. Ihre gesamte Arzneimitteltherapie kann so regelmäßig überprüft werden. 3. Führen Sie bitte die Liste Ihrer Arzneimittel auch mit, wenn Sie in der Apotheke Ihr Rezept einlösen oder ein Arzneimittel ohne Rezept kaufen. Auch die Einnahme bzw. Anwendung von Arzneimitteln, die Sie ohne Rezept kaufen, kann zu Risiken führen, insbesondere dann, wenn Sie gleichzeitig weitere Arzneimittel einnehmen bzw. anwenden. Ihr Apotheker berät Sie gern hierzu und zu anderen wichtigen Fragen Ihrer Arzneimitteltherapie. 4. Bitte beachten Sie alle gegebenen Hinweise zur Einnahme bzw. Anwendung Ihrer Arzneimittel. Voraussetzung für eine sichere und wirksame Therapie ist, dass die notwendigen Arzneimittel in der richtigen Dosierung und Häufigkeit und genau so lange wie nötig eingenommen bzw. angewendet werden. Entscheidend ist es für manche Arzneimittel auch, wie sie eingenommen werden, z. B. vor, zum oder nach dem Essen oder mit viel Flüssigkeit. Informationen dazu finden Sie auch in der Packungsbeilage. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie sich unsicher fühlen. 5. Bitte achten Sie darauf, ob neue Beschwerden auftreten. Jedes Arzneimittel kann Nebenwirkungen haben. Außerdem können Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder bestimmten Lebensmitteln auftreten. Diese sind in der Packungsbeilage aufgeführt und werden Ihnen von Ihrem Arzt und Apotheker erklärt. Wenn bei Ihnen während der Therapie mit einem Arzneimittel neue Beschwerden auftreten, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker. 6. Beachten Sie bitte neue akute Erkrankungen bei bereits bestehender Dauertherapie. Durch eine akute Erkrankung, insbesondere wenn diese es unmöglich macht, ausreichend zu trinken und zu essen, kann ein Anpassen oder Unterbrechen der gewohnten Therapie einzelner Arzneimittel erforderlich sein. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Arzt. 7. Bitte beachten Sie auch: Arzt und Apotheker sind in vielen Fällen gesetzlich verpflichtet, Ihnen bei gleichem Wirkstoff ein preisgünstiges Arzneimittel zu verordnen bzw. abzugeben. Es kann sein, dass Medikamente anders verpackt sind oder anders aussehen. Fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, was Sie in diesem Zusammenhang beachten müssen. Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie Der Flyer liefert praktische Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie. So können Patientinnen und Patienten wesentlich dazu beitragen, dass ihre Arzneimitteltherapie so sicher und erfolgreich wie möglich ist. Stand: Juni 2015 Verfügbarkeit: Als PDF-Datei zum Herunterladen 8. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie alle Informationen richtig verstanden haben. Machen Sie sich wenn nötig Notizen und haben Sie keine Bedenken, noch einmal nachzufragen. Weitere Informationen finden Sie auf www.ap-amts.de Impressum: Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin 2. Auflage: Stand Juni 2015 Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie www.ap-amts.de Sie können wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie so sicher und erfolgreich wie möglich ist. Folgende Hinweise sollten Sie Tipps Tipps Tipps für für für eine eine sichere sichere sichere Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie deshalb zueine Ihrer eigenen Sicherheit beachten: 1. FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie derzeiteinnehmenbzw.anwenden. Die Liste sollte aktuell sein und den Arzneimittelnamen sowie die für Sie vorgesehene Dosierung Ihrer Arzneimittel beinhalten. Berücksichtigen Sie dabei neben den verordneten auch die ohne Rezept gekauften Arzneimittel. Tipps Tippsfür füreine einesichere sichereArzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie www.ap-amts.de www.ap-amts.de www.ap-amts.de www.ap-amts.de www.ap-amts.de Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie sich unsicher fühlen. 5. BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenauftreten. Jedes Arzneimittel kann Nebenwirkungen haben. Außerdem können Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder bestimmten Lebensmitteln auftreten. Diese sind in der Packungsbeilage aufgeführt und werden Ihnen von Ihrem Arzt und Apotheker erklärt. Wenn bei Ihnen während der Therapie mit einem Arzneimittel neue Beschwerden auftreten, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker. Sie Sie Sie können können können wesentlich wesentlich wesentlich dazu dazu dazu beitragen, beitragen, beitragen, dass dass dass Ihre Ihre Ihre Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie soso sicher so sicher sicher und und und erfolgreich erfolgreich erfolgreich wie wie wie möglich möglich möglich ist. ist. ist. Folgende Folgende Folgende Hinweise Hinweise Hinweise sollten sollten sollten Sie Sie Sie Sie Siekönnen könnenwesentlich wesentlichdazu dazubeitragen, beitragen, dass dass Ihre Ihre Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie deshalb deshalb deshalb zuzu Ihrer zu Ihrer Ihrer eigenen eigenen eigenen Sicherheit Sicherheit Sicherheit beachten: beachten: beachten: sososicher sicherund underfolgreich erfolgreichwie wiemöglich möglichist. ist.Folgende FolgendeHinweise Hinweisesollten solltenSie Sie Fragen Fragen SieSie Ihren Sie Ihren Ihren Arzt Arzt oder Arzt oder oder Apotheker, Apotheker, Apotheker, wenn wenn wenn SieSie sich Sie sich unsich un-un1. 1. FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie 1. FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSieFragen Sie können wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie Sie Sie können können wesentlich wesentlich dazu dazu beitragen, beitragen, dass dass Ihre Ihre Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie deshalb deshalb zuzuIhrer Ihrereigenen eigenenSicherheit Sicherheit beachten: beachten: sicher sicher sicher fühlen. fühlen. fühlen. derzeiteinnehmenbzw.anwenden. derzeiteinnehmenbzw.anwenden. derzeiteinnehmenbzw.anwenden. so sicher und erfolgreich wie möglich ist. Folgende Hinweise sollten Sie so so sicher sicher und und erfolgreich erfolgreich wie wie möglich möglich ist. ist. Folgende Folgende Hinweise Hinweise sollten sollten Sie Sie DieDie Liste Die Liste Liste sollte sollte sollte aktuell aktuell aktuell sein sein und sein und den und den Arzneimittelnamen den Arzneimittelnamen Arzneimittelnamen Fragen Fragen Sie Sie Ihren Ihren Arzt Arzt oder oder Apotheker, Apotheker, wenn wenn SieSie sich sich unun1. FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie 5. 5. BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufBitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenauf5. BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufsowie sowie sowie die die für die für Siefür Sie vorgesehene vorgesehene vorgesehene Dosierung Dosierung Dosierung Ihrer Ihrer Arzneimittel Ihrer Arzneimittel Arzneimittel deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten: deshalb deshalb zu zu Ihrer Ihrer eigenen eigenen Sicherheit Sicherheit beachten: beachten:1. sicher sicher fühlen. fühlen. SieSie derzeiteinnehmenbzw.anwenden. derzeiteinnehmenbzw.anwenden. treten. treten. beinhalten. beinhalten. beinhalten. Berücksichtigen Berücksichtigen Berücksichtigen dabei Sie dabei dabei neben neben neben den den verordneten den verordneten verordnetentreten. Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie Tipps Tipps für für eine eine sichere sichere Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie www.ap-amts.de www.ap-amts.de www.ap-amts.de 2. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor. Es ist wichtig für Ihren Arzt zu wissen, welche Arzneimittel Sie einnehmen bzw. anwenden, um Ihre Symptome richtig einzuordnen und die für Sie richtige Therapie vorzuschlagen. Ihre gesamte Arzneimitteltherapie kann so regelmäßig überprüft werden. 3. FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein ArzneimittelohneRezeptkaufen. Auch die Einnahme bzw. Anwendung von Arzneimitteln, die Sie ohne Rezept kaufen, kann zu Risiken führen, insbesondere dann, wenn Sie gleichzeitig weitere Arzneimittel einnehmen bzw. anwenden. Ihr Apotheker berät Sie gern hierzu und zu anderen wichtigen Fragen Ihrer Arzneimitteltherapie. 4.BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinnahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel. 6.Beachten Sie bitte neue akute Erkrankungen bei bereitsbestehenderDauertherapie. Durch eine akute Erkrankung, insbesondere wenn diese es unmöglich macht, ausreichend zu trinken und zu essen, kann ein Anpassen oder Unterbrechen der gewohnten Therapie einzelner Arzneimittel erforderlich sein. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Arzt. 7. BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen bzw.abzugeben. Es kann sein, dass Medikamente anders verpackt sind oder anders aussehen. Fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, was Sie in diesem Zusammenhang beachten müssen. Die Die Liste Liste sollte sollte aktuell aktuell sein sein und und den den Arzneimittelnamen Arzneimittelnamen Jedes Jedes Jedes Arzneimittel Arzneimittel Arzneimittel kann kann kann Nebenwirkungen Nebenwirkungen Nebenwirkungen haben. haben. haben. AußerAußerAußerauch auch die auch die ohne die ohne ohne Rezept Rezept Rezept gekauften gekauften gekauften Arzneimittel. Arzneimittel. Arzneimittel. Voraussetzung für eine sichere und wirksame Therapie ist, Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie sich un1.1.FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie dass die notwendigen Arzneimittel in der richtigen DosieFragen Fragen Sie Sie Ihren Ihren Arzt Arzt oder oder Apotheker, Apotheker, wenn wenn Sie Sie sich sich unun1.FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie Fragen BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufBitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufsowie sowie die die für für Sie Sie vorgesehene vorgesehene Dosierung Dosierung Ihrer Ihrer Arzneimittel Arzneimittel 5.5. dem dem können dem können können Wechselwirkungen Wechselwirkungen Wechselwirkungen mitmit anderen mit anderen anderen Arzneimitteln Arzneimitteln Arzneimitteln rung und Häufigkeit und genau so lange wie nötig eingesicher fühlen. derzeiteinnehmenbzw.anwenden. sicher sicher fühlen. fühlen. beinhalten. derzeiteinnehmenbzw.anwenden. derzeiteinnehmenbzw.anwenden. 8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen nommen bzw. angewendet werden. Entscheidend ist es für treten. treten. beinhalten. Berücksichtigen Berücksichtigen SieSie dabei dabei neben neben den den verordneten verordneten oder oder bestimmten oder bestimmten bestimmten Lebensmitteln Lebensmitteln Lebensmitteln auftreten. auftreten. auftreten. Diese Diese Diese sind sind insind der in der in der 2. 2. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor. 2. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor. richtigverstandenhaben. manche Arzneimittel auch, wie sie eingenommen werden, Die Liste sollte aktuell sein und den Arzneimittelnamen Die Die Liste Liste sollte sollte aktuell aktuell sein sein und und den den Arzneimittelnamen Arzneimittelnamen Machen Sieaufgeführt sich wennund nötig Notizen und haben Sie keine z.Arzneimittel B. vor, zum oder nach dem Essen oder mitPackungsbeilage viel Flüssigkeit. Jedes Jedes Arzneimittel Arzneimittel kann kann Nebenwirkungen Nebenwirkungen haben. haben. AußerAußerauch auch diedie ohne ohne Rezept Rezept gekauften gekauften Arzneimittel. Arzneimittel. Packungsbeilage Packungsbeilage aufgeführt aufgeführt und werden und werden werden Ihnen Ihnen Ihnen von von Ihrem von Ihrem Ihrem Es Es ist ist Es wichtig ist wichtig wichtig für für Ihren für Ihren Ihren Arzt Arzt zu Arzt zu wissen, zu wissen, wissen, welche welche welche Arzneimittel Arzneimittel Bedenken, noch einmal nachzufragen. Informationen dazu finden Sie auch in der Packungsbeilage. sowie die für Sie vorgesehene Dosierung Ihrer Arzneimittel 5. BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufBitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufsowie sowie die die fürfür Sie Sie vorgesehene vorgesehene Dosierung Dosierung Ihrer Ihrer Arzneimittel Arzneimittel 5.5.BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufdem dem können können Wechselwirkungen Wechselwirkungen mit mit anderen anderen Arzneimitteln Arzneimitteln Arzt und Arzt und Apotheker und Apotheker Apotheker erklärt. erklärt. erklärt. Wenn Wenn Wenn beibei Ihnen bei Ihnen Ihnen während während während derderder SieSie einnehmen Sie einnehmen einnehmen bzw. bzw. anwenden, bzw. anwenden, anwenden, umum Ihre um Ihre Symptome Ihre Symptome Symptome richtig richtig richtigArzt beinhalten. Berücksichtigen Sie dabei neben den verordneten treten. treten. beinhalten. beinhalten. Berücksichtigen Berücksichtigen Sie Sie dabei dabei neben neben den den verordneten verordneten treten. WennSiediesenFlyerbestellenmöchten: oder oder bestimmten bestimmten Lebensmitteln Lebensmitteln auftreten. auftreten. Diese Diese sind sind in Therapie der in der 2.2. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor. Therapie Therapie mitmit einem mit einem einem Arzneimittel Arzneimittel Arzneimittel neue neue neue Beschwerden Beschwerden Beschwerden auftreauftreauftreeinzuordnen einzuordnen einzuordnen und und die und die für die für Sie für Sie richtige Sie richtige richtige Therapie Therapie Therapie vorzuschlavorzuschlavorzuschlaBest.-Nr.: BMG-G-09052 Jedes Arzneimittel kann Nebenwirkungen haben. Außerauch die ohne Rezept gekauften Arzneimittel. Jedes Jedes Arzneimittel Arzneimittel kann Nebenwirkungen Nebenwirkungen haben. haben. AußerAußerauch auch die die ohne ohne Rezept Rezept gekauften gekauften Arzneimittel. Arzneimittel. Packungsbeilage Packungsbeilage aufgeführt aufgeführt und und werden werden Ihnen Ihnen von von Ihrem Ihrem Es Es istkann ist wichtig wichtig fürfür Ihren Ihren Arzt Arzt zu zu wissen, wissen, welche welche Arzneimittel Arzneimittel ten, ten, informieren ten, informieren bitte bitte Ihren Arzt Arzt oder Arzt oder Apotheker. oder Apotheker. Apotheker. gen. gen. Ihre gen. Ihre gesamte Ihre gesamte gesamte Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie kann kann so kann so regelmäßig regelmäßig so regelmäßig E-Mail: [email protected], Telefon: 0 18informieren 05 / 77 80 90*,Sie Fax:0Sie 18 05Sie /bitte 77 80Ihren 94* Ihren Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock dem können Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln dem dem können können Wechselwirkungen Wechselwirkungen mit mit anderen anderen Arzneimitteln Arzneimitteln Arzt Arzt und und Apotheker Apotheker erklärt. erklärt. Wenn Wenn beibei Ihnen Ihnen während während der der SieSie einnehmen einnehmen bzw. bzw. anwenden, anwenden, umum Ihre Ihre Symptome Symptome richtig richtig überprüft überprüft überprüft werden. werden. werden. oder bestimmten Lebensmitteln auftreten. Diese sind inin der 2.2.LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor. oder oder bestimmten bestimmten Lebensmitteln Lebensmitteln auftreten. auftreten. Diese Diese sind sind in der der vorzuschla2. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor. Therapie mitmit einem einem Arzneimittel Arzneimittel neue neue Beschwerden Beschwerden auftreauftreeinzuordnen einzuordnen und und diedie fürfür Sie Sie richtige richtige Therapie Therapie vorzuschla- Therapie 6.Beachten 6.Beachten 6.Beachten Sie Sie bitte Sie bitte bitte neue neue neue akute akute akute Erkrankungen Erkrankungen Erkrankungen bei bei bei aufgeführt und werden Ihnen von Ihrem EsEsist für Ihren Arzt zuzuwissen, welche Arzneimittel Packungsbeilage Packungsbeilage aufgeführt aufgeführt und und werden werden Ihnen Ihnen von von Ihrem Ihrem Es istwichtig ist wichtig wichtig für für Ihren Ihren Arzt Arzt zu wissen, wissen, welche welche Arzneimittel Arzneimittel Packungsbeilage ten, ten, informieren informieren SieSie bitte bitte Ihren Ihren Arzt Arzt oder oder Apotheker. Apotheker. bereitsbestehenderDauertherapie. gen. gen. Ihre Ihre gesamte gesamte Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie kann kann soso regelmäßig regelmäßig bereitsbestehenderDauertherapie. bereitsbestehenderDauertherapie. 3. 3. FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, 3. FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, und Apotheker erklärt. Wenn bei Ihnen während der Sie einnehmen bzw. anwenden, um Ihre Symptome richtig Arzt Arzt und und Apotheker Apotheker erklärt. erklärt. Wenn Wenn bei bei Ihnen Ihnen während während der der Sie Sie einnehmen einnehmen bzw. bzw. anwenden, anwenden, um um Ihre Ihre Symptome Symptome richtig richtig Arzt überprüft überprüft werden. werden. Durch Durch eine eine akute eine akute akute Erkrankung, Erkrankung, Erkrankung, insbesondere insbesondere insbesondere wenn wenn wenn diese diese diese es es es wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenodereinDurch mit einem Arzneimittel neue Beschwerden auftreeinzuordnen und die für Sie richtige Therapie vorzuschlaTherapie Therapie mit mit einem einem Arzneimittel Arzneimittel neue neue Beschwerden Beschwerden auftreauftreeinzuordnen einzuordnen und und die die für für Sie Sie richtige richtige Therapie Therapie vorzuschlavorzuschla- Therapie 6.Beachten 6.Beachten Sie Sie bitte bitte neue neue akute akute Erkrankungen Erkrankungen bei bei unmöglich unmöglich unmöglich macht, macht, macht, ausreichend ausreichend ausreichend zu zu trinken trinken zu trinken und und zu und zu essen, essen, zu essen, kann kann kann ArzneimittelohneRezeptkaufen. ArzneimittelohneRezeptkaufen. ArzneimittelohneRezeptkaufen. informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker. gen. Ihre gesamte Arzneimitteltherapie kann sosoregelmäßig ten, ten, informieren informieren Sie Sie bitte bitte Ihren Ihren Arzt Arzt oder oder Apotheker. Apotheker. gen. gen. Ihre Ihre gesamte gesamte Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie kann kann so regelmäßig regelmäßig ten, bereitsbestehenderDauertherapie. 3. 3. FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, Anpassen ein Anpassen Anpassen oder oder Unterbrechen oder Unterbrechen Unterbrechen derder gewohnten der gewohnten gewohnten Therapie Therapie Therapie Auch Auch Auch diebereitsbestehenderDauertherapie. die Einnahme die Einnahme Einnahme bzw. bzw. bzw. Anwendung Anwendung Anwendung von von Arzneimitteln, von Arzneimitteln, Arzneimitteln,einein überprüft werden. überprüft überprüft werden. werden. Durch Durch eine eine akute akute Erkrankung, Erkrankung, insbesondere insbesondere wenn wenn diese diese eseinzelner eseinzelner wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein einzelner Arzneimittel Arzneimittel Arzneimittel erforderlich erforderlich erforderlich sein. sein. Besprechen sein. Besprechen Besprechen SieSie dies Sie dies dies diedie Sie die Sie ohne Sie ohne ohne Rezept Rezept Rezept kaufen, kaufen, kaufen, kann kann kann zu zu Risiken zu Risiken Risiken führen, führen, führen, insbeinsbeinsbe6.Beachten Sie bitte neue akute Erkrankungen bei 6.Beachten 6.Beachten Sie Sie bitte bitte neue neue akute akute Erkrankungen Erkrankungen bei bei unmöglich unmöglich macht, macht, ausreichend ausreichend zu zu trinken trinken und und zuzu essen, essen, kann kann ArzneimittelohneRezeptkaufen. ArzneimittelohneRezeptkaufen. bitte bitte mit bitte mit Ihrem mit Ihrem Ihrem Arzt. Arzt. Arzt. sondere sondere sondere dann, dann, dann, wenn wenn wenn Sie Sie gleichzeitig Sie gleichzeitig gleichzeitig weitere weitere weitere Arzneimittel Arzneimittel Arzneimittel 3.3.FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, bereitsbestehenderDauertherapie. bereitsbestehenderDauertherapie. 3. FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, bereitsbestehenderDauertherapie. einein Anpassen Anpassen oder oder Unterbrechen Unterbrechen derder gewohnten gewohnten Therapie Therapie Auch Auch diedie Einnahme Einnahme bzw. bzw. Anwendung Anwendung von von Arzneimitteln, Arzneimitteln, einnehmen einnehmen einnehmen bzw. bzw. bzw. anwenden. anwenden. anwenden. IhrIhr Apotheker Ihr Apotheker Apotheker berät berät berät SieSie gern Sie gern gern eine akute Erkrankung, insbesondere wenn diese es wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein Durch Durch eine eine akute akute Erkrankung, Erkrankung, insbesondere insbesondere wenn wenn diese diese eses führen, wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein Durch einzelner einzelner Arzneimittel erforderlich erforderlich sein. sein. Besprechen Besprechen SieSie dies die die SieSie ohne ohne Rezept Rezept kaufen, kaufen, kann kann zu zu Risiken Risiken führen, insbeinsbe7.dies 7. BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin 7. BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin hierzu hierzu hierzu und und zu und zu anderen anderen zuArzneimittel anderen wichtigen wichtigen wichtigen Fragen Fragen Fragen Ihrer Ihrer ArzneimittelIhrer ArzneimittelArzneimittelunmöglich macht, ausreichend zuzu trinken zuzuessen, kann ArzneimittelohneRezeptkaufen. unmöglich unmöglich macht, macht, ausreichend ausreichend zu trinken trinken und und zu essen, essen, kann kann ArzneimittelohneRezeptkaufen. ArzneimittelohneRezeptkaufen. bitte bitte mitmit Ihrem Ihrem Arzt. Arzt. sondere sondere dann, dann, wenn wenn Sieund Sie gleichzeitig gleichzeitig weitere weitere Arzneimittel Arzneimittel vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem therapie. therapie. therapie. Anpassen oder Unterbrechen der gewohnten Therapie Auch die Einnahme bzw. Anwendung von Arzneimitteln, ein ein Anpassen Anpassen oder oder Unterbrechen Unterbrechen der der gewohnten gewohnten Therapie Therapieberät Auch Auch die die Einnahme Einnahme bzw. bzw. Anwendung Anwendung von von Arzneimitteln, Arzneimitteln, ein einnehmen einnehmen bzw. bzw. anwenden. anwenden. IhrIhr Apotheker Apotheker berät SieSie gern gern WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen Arzneimittel erforderlich sein. Besprechen Sie dies die Sie ohne Rezept kaufen, kann zuzuRisiken führen, insbeeinzelner einzelner Arzneimittel Arzneimittel erforderlich erforderlich sein. sein. Besprechen Besprechen Sie Sie dies dies die die Sie Sie ohne ohne Rezept Rezept kaufen, kaufen, kann kann zu Risiken Risiken führen, führen, insbeinsbe- einzelner 7.7. BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin hierzu hierzu und und zuzu anderen anderen wichtigen wichtigen Fragen Fragen Ihrer Ihrer ArzneimittelArzneimittelbzw.abzugeben. bzw.abzugeben. bzw.abzugeben. 4.4. BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinBittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEin4. BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinmit Ihrem Arzt. sondere dann, wenn Sie gleichzeitig weitere Arzneimittel bitte bitte mit mit Ihrem Ihrem Arzt. Arzt. sondere sondere dann, dann, wenn wenn Sie Sie gleichzeitig gleichzeitig weitere weitere Arzneimittel Arzneimittel bitte vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem therapie. therapie. Es Es kann kann Es kann sein, sein, dass sein, dass Medikamente dass Medikamente Medikamente anders anders anders verpackt verpackt verpackt sind sind oder sind oder oder nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel. nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel. nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel. einnehmen bzw. anwenden. Ihr Apotheker berät Sie gern einnehmen einnehmen bzw. bzw. anwenden. anwenden. IhrIhr Apotheker Apotheker berät berät Sie Sie gern gern WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen anders anders aussehen. aussehen. aussehen. Fragen Fragen Fragen SieSie bitte Sie bitte Ihren bitte Ihren Ihren Arzt Arzt oder Arzt oder Apotheker, oder Apotheker, Apotheker, Voraussetzung Voraussetzung Voraussetzung fürfür eine für eine sichere eine sichere sichere und und wirksame und wirksame wirksame Therapie Therapie Therapie ist,ist,ist,anders hierzu und zuzuanderen wichtigen Fragen Ihrer Arzneimittel7. BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin hierzu hierzu und und zu anderen anderen wichtigen wichtigen Fragen Fragen Ihrer Ihrer ArzneimittelArzneimittel- 7.7.BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin bzw.abzugeben. bzw.abzugeben. 4.4. BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinBittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinwas Sie was Sie in Sie diesem in diesem in diesem Zusammenhang Zusammenhang Zusammenhang beachten beachten beachten müssen. müssen. müssen. dass dass die dass die notwendigen die notwendigen notwendigen Arzneimittel Arzneimittel Arzneimittel in der in der inrichtigen der richtigen richtigen DosieDosieDosie-was vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem therapie. vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem therapie. therapie. EsHäufigkeit Es kann kann sein, sein, dass dass Medikamente Medikamente anders verpackt verpackt sind sind oder oder nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel. nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel. rung rung rung und und und Häufigkeit Häufigkeit und und genau und genau genau so so lange lange so anders lange wie wie nötig wie nötig nötig eingeeingeeingeWirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen anders anders aussehen. aussehen. Fragen Fragen Sie Sie bitte bitte Ihren Ihren Arzt Arzt oder oder Apotheker, Apotheker, Voraussetzung Voraussetzung fürfür eine eine sichere sichere und und wirksame wirksame Therapie Therapie ist,nommen ist,nommen 8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen 8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen nommen bzw. bzw. angewendet bzw. angewendet angewendet werden. werden. werden. Entscheidend Entscheidend Entscheidend ist ist es es für ist für es für8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen 4.4. BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinbzw.abzugeben. bzw.abzugeben. 4. BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinBittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEin- bzw.abzugeben. was was Sie Sie in in diesem diesem Zusammenhang Zusammenhang beachten beachten müssen. müssen. dass dass diedie notwendigen notwendigen Arzneimittel Arzneimittel in in der der richtigen richtigen DosieDosierichtigverstandenhaben. richtigverstandenhaben. manche manche manche Arzneimittel Arzneimittel Arzneimittel auch, auch, auch, wie wie sie wie sie eingenommen sie eingenommen eingenommen werden, werden, werden,richtigverstandenhaben. EsEskann sein, dass Medikamente anders verpackt sind oder nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel. Es kann kann sein, sein, dass dass Medikamente Medikamente anders anders verpackt verpackt sind sind oder oder nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel. nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel. rung rung und und Häufigkeit Häufigkeit und und genau genau so so lange lange wie wie nötig nötig eingeeingeMachen Machen SieSie sich Sie sich wenn sich wenn wenn nötig nötig nötig Notizen Notizen Notizen und und haben und haben haben SieSie keine Sie keine keine z. B. z. vor, B. z.vor, B.zum vor, zum oder zum oder nach oder nach nach dem dem Essen dem Essen Essen oder oder mit oder mit viel mit viel Flüssigkeit. viel Flüssigkeit. Flüssigkeit.Machen aussehen. Fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, Voraussetzung für eine sichere und wirksame Therapie ist, anders anders aussehen. aussehen. Fragen Fragen Sie Sie bitte bitte Ihren Ihren Arzt Arzt oder oder Apotheker, Apotheker, Voraussetzung Voraussetzung für für eine eine sichere sichere und und wirksame wirksame Therapie Therapie ist, ist, anders 8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen 8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen Bedenken, nommen nommen bzw. bzw. angewendet angewendet werden. werden. Entscheidend Entscheidend istist esInformationen es fürInformationen fürInformationen Bedenken, noch noch noch einmal einmal einmal nachzufragen. nachzufragen. nachzufragen. dazu dazu finden dazu finden finden SieSie auch Sie auch in auch der in der in Packungsbeilage. der Packungsbeilage. Packungsbeilage.Bedenken, Sie inindiesem Zusammenhang beachten müssen. dass die notwendigen Arzneimittel ininder richtigen Dosiewas was Sie Sie in diesem diesem Zusammenhang Zusammenhang beachten beachten müssen. müssen. dass dass die die notwendigen notwendigen Arzneimittel Arzneimittel in der der richtigen richtigen DosieDosie- was richtigverstandenhaben. manche manche Arzneimittel Arzneimittel auch, auch, wie wie siesie eingenommen eingenommen werden, werden, richtigverstandenhaben. rung und Häufigkeit und genau sosolange wie nötig eingerung rung und und Häufigkeit Häufigkeit und und genau genau solange lange wie wie nötig nötig eingeeingeMachen SieSie sich sich wenn wenn nötig nötig Notizen Notizen und und haben haben SieSie keine keine z. B. z. B. vor, vor, zum zum oder oder nach nach dem dem Essen Essen oder oder mit mit viel viel Flüssigkeit. Flüssigkeit. Machen WennSiediesenFlyerbestellenmöchten: WennSiediesenFlyerbestellenmöchten: WennSiediesenFlyerbestellenmöchten: Packungsbeilage. nommen bzw. angewendet werden. Entscheidend ististes 8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen 8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen nommen nommen bzw. bzw. angewendet angewendet werden. werden. Entscheidend Entscheidend ist esfür es fürfür 8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen Bedenken, Bedenken, noch noch einmal einmal nachzufragen. nachzufragen. Informationen Informationen dazu dazu finden finden SieSie auch auch in der in der Packungsbeilage. manche Arzneimittel auch, wie sie eingenommen werden, richtigverstandenhaben. richtigverstandenhaben. manche manche Arzneimittel Arzneimittel auch, auch, wie wie siesie eingenommen eingenommen werden, werden, richtigverstandenhaben. Best.-Nr.: Best.-Nr.: Best.-Nr.: BMG-G-09052 BMG-G-09052 BMG-G-09052 Für* diesen FürAnruf diesen Anruf giltAnruf ein gilt Festpreis ein giltFestpreis ein Festpreis von von 14 Cent 14 von Cent pro 14 Cent pro pro Sie sich wenn nötig Notizen und haben Sie keine z.z.B.z. zum oder nach dem Essen oder mit viel Flüssigkeit. Machen Machen Sie Sie sich sich wenn wenn nötig nötig Notizen Notizen und und haben haben Sie Sie keine keine B.vor, B. vor, vor, zum zum oder oder nach nach dem dem Essen Essen oder oder mit mit viel viel Flüssigkeit. Flüssigkeit. Machen E-Mail: E-Mail: E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected], Telefon: Telefon: Telefon: 0 18005 180/05 18 77/05 80 77 /80 90*, 77 90*, 80 Fax:0 90*, Fax:0 Fax:0 18 05 18 /05 18 77/05 80 77 /80 94* 77 94* 80 94** Für* diesen Minute Minute aus Minute den aus den Festnetzen aus Festnetzen den Festnetzen undund maximal und maximal maximal 42 Cent 42 Cent 42 Cent WennSiediesenFlyerbestellenmöchten: WennSiediesenFlyerbestellenmöchten: noch einmal nachzufragen. Informationen dazu finden Sie auch ininder Packungsbeilage. Schriftlich: Schriftlich: Schriftlich: Publikationsversand Publikationsversand Publikationsversand derder Bundesregierung, der Bundesregierung, Bundesregierung, Postfach Postfach Postfach 48 48 10 09, 10 4809, 18132 10 09, 18132 Rostock 18132 Rostock Rostock pro pro Minute Minute proaus Minute den aus den Mobilfunknetzen. aus Mobilfunknetzen. den Mobilfunknetzen. Bedenken, Bedenken, noch noch einmal einmal nachzufragen. nachzufragen. Informationen Informationen dazu dazu finden finden Sie Sie auch auch in der der Packungsbeilage. Packungsbeilage. Bedenken, * Für diesen Anruf gilt ein Festpreis von 14 Cent pro Minute aus den Festnetzen und maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Best.-Nr.: Best.-Nr.: BMG-G-09052 BMG-G-09052 E-Mail: E-Mail: [email protected], [email protected], Telefon: Telefon: 0 18 0 05 18 05 / 77/ 80 77 80 90*, 90*, Fax:0 Fax:0 18 05 18 05 / 77/ 80 77 80 94*94* Schriftlich: Schriftlich: Publikationsversand Publikationsversand derder Bundesregierung, Bundesregierung, Postfach Postfach 4848 10 09, 10 09, 18132 18132 Rostock Rostock Best.-Nr.: BMG-G-09052 Best.-Nr.: Best.-Nr.: BMG-G-09052 BMG-G-09052 * Für Anruf gilt ein Festpreis von 14 Cent pro * Für * diesen Für diesen diesen Anruf Anruf gilt gilt ein ein Festpreis Festpreis von von 14 Cent 14 Cent propro E-Mail: [email protected], Telefon: 00 1818 / 05 77 80 90*, Fax:0 1818 05 / 05 77 80 94* E-Mail: E-Mail: [email protected], [email protected], Telefon: Telefon: 005 18 05 / 77 / 77 80 80 90*, 90*, Fax:0 Fax:0 18 05 / 77 / 77 80 80 94* 94* Minute aus den Festnetzen und maximal 4242 Cent Minute Minute aus aus den den Festnetzen Festnetzen und und maximal maximal 42 Cent Cent Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 4848 10 09, 18132 Rostock pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Schriftlich: Schriftlich: Publikationsversand Publikationsversand der der Bundesregierung, Bundesregierung, Postfach Postfach 48 10 10 09, 09, 18132 18132 Rostock Rostock pro pro Minute Minute aus aus den den Mobilfunknetzen. Mobilfunknetzen. WennSiediesenFlyerbestellenmöchten: WennSiediesenFlyerbestellenmöchten: WennSiediesenFlyerbestellenmöchten: * Für * Für diesen diesen Anruf Anruf giltgilt ein ein Festpreis Festpreis vonvon 14 Cent 14 Cent propro Minute Minute aus aus denden Festnetzen Festnetzen undund maximal maximal 42 Cent 42 Cent propro Minute Minute aus aus denden Mobilfunknetzen. Mobilfunknetzen. Globale Gesundheitspolitik gestalten – gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen. Konzept der Bundesregierung Shaping Global Health-Taking Joint Action-Embracing Responsibility. The Federal Government’s Strategy Paper Das Bundeskabinett hat am 10. Juli 2013 das vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Konzept „Globale Gesundheitspolitik gestalten – gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen“ beschlossen. Ziel des Konzepts ist es, einen aktiven und abgestimmten Beitrag Deutschlands zur Lösung globaler Gesundheitsherausforderungen, wie des weltweiten Kampfes gegen die Ausbreitung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, sicherzustellen. Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2013 BMG-G-11044 (deutsch), BMG-G-11045 (englisch) Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Themenbereich Gesundheit 9 Nationaler Krebsplan – Handlungsfelder, Ziele und Umsetzungsempfehlungen m Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben. Sie darf h von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung s gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist besonders die Veraltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben partein oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. n, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch u einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesnzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Nationaler Krebsplan Handlungsfelder, Ziele und Umsetzungsempfehlungen www.bundesgesundheitsministerium.de Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Um die Probleme in der Krebsfrüherkennung und Krebsversorgung anzupacken, wollen alle an der Krebsbekämpfung Beteiligten ihre Aktivitäten wirksamer aufeinander abstimmen und zielorientierter vorgehen. Diesem Ziel dient der Nationale Krebsplan, den das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), der Deutschen Krebshilfe (DKH) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) am 16. Juni 2008 initiiert hat. Stand: Verfügbarkeit: Januar 2012 Als PDF-Datei zum Herunterladen Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/ AIDS-Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung www.bundesgesundheitsministerium.de Report on the Action Plan to Implement the Strategy to Fight HIV/AIDS Der Bericht gibt einen Überblick über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von HIV und Aids seit 2007. Dieser wird ergänzt durch den im März 2007 erschienenen „Aktionsplan zur Umsetzung der HIV-/AIDS-Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung“, der für den Zeitraum 2007 bis 2010 konkrete Maßnahmen und Aufgaben benennt. Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juni 2011 BMG-G-10040 Als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen 10 Themenbereich Pflege Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege und zum neuen Pflegestärkungsgesetz wissen müssen Der „Ratgeber zur Pflege“ bietet einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und erklärt weitere wichtige gesetzliche Regelungen für die Pflege zu Hause, die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung und die Beratungsmöglichkeiten. Ratgeber zur Pflege Alles, was Sie zur Pflege und zum neuen Pflegestärkungsgesetz wissen müssen. www.pflegestärkungsgesetz.de Stand: Juli 2015 Bestell-Nummer:BMG-P-07055 Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Das Pflegestärkungsgesetz I – Das wichtigsten Leistungsverbesserungen im Überblick Diese Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigt, wie Sie diese in Ihrer persönlichen Situation am besten nutzen können. Ergänzend gibt es einen Ausblick auf die nächste große Entwicklung in der Pflegeversicherung: das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Das Pflegestärkungsgesetz I Die wichtigsten Leistungsverbesserungen im Überblick Stand: Januar 2015 Bestell-Nummer: BMG-P-11004 Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Das Pflegestärkungsgesetz I – Alle Leistungen zum Nachschlagen Die Broschüre gibt einen detaillierten Überblick über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei sind die Neuerungen aus dem Ersten Pflegestärkungsgesetz hervorgehoben, um die konkreten Leistungsänderungen zu verdeutlichen. Stand: Januar 2015 Bestell-Nummer: BMG-P-11005 Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Themenbereich Pflege 11 Das Pflegestärkungsgesetz I – Informationen für Demenzkranke und ihre Angehörigen Die Broschüre bietet einen Überblick über die Pflege von demenziell Erkrankten und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang und dem Alltag mit Demenz. Dabei sind außerdem die Neuerungen aus dem Ersten Pflegestärkungsgesetz hervorgehoben. Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015 BMG-P-11006 Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Das Pflegestärkungsgesetz I – Informationen für die häusliche Pflege Die Broschüre bietet einen Überblick über die häusliche Pflege und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld. Dabei sind außerdem die Neuerungen aus dem Ersten Pflegestärkungsgesetz hervorgehoben. Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015 BMG-P-11007 Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz II – Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Der Flyer gibt einen Überblick über die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der im Jahr 2017 eingeführt werden soll. Die Ziele und Inhalte des Zweiten Pflegestärkungsgesetz werden übersichtlich dargestellt. Stand: August 2015 Bestell-Nummer: BMG-P-11014 Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Themenbereich Pflege 12 Infoposter zum Pflegestärkungsgesetz II – Der Weg zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Die Infografik skizziert den Weg von der Erprobung des neuen Begutachtungssystems über den Gesetzgebungsprozess bis zur Anwendung der fünf neuen Pflegegrade. Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015 BMG-P-11015 Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Kampagnenmotive „Wir stärken die Pflege“ als DIN-A2-Poster Pflegebedürftige, Pflegekräfte und pflegende Angehörige: Die Informationskampagne zum Pflegestärkungsgesetz setzt echte Menschen aus dem deutschen Pflegealltag in Szene. Die sechs Kampagnenmotive sind jetzt als Poster im Format DIN A2 bestellbar. Stand: August 2015 Bestell-Nummer: BMG-P-11008, BMG-P-11009, BMG-P-11010, BMG-P-11011, BMG-P-11012, BMG-P-11013 Verfügbarkeit: Gedruckt bestellbar Pflegebedürftig. Was nun? Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe Pflegebedürftig. Was nun? – Hilfestellung bei ersten Fragen www.bundesgesundheitsministerium.de Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht und vieles nicht mehr allein bewerkstelligen kann – dauerhaft oder voraussichtlich für wenigstens sechs Monate. Ist dies der Fall, sollten Sie sich an Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse wenden, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Dort werden Sie zu allen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehenden Fragen in für Sie verständlicher Weise unterrichtet, beraten und über Ihre Ansprüche aufgeklärt. Der individuelle Anspruch auf Pflegeberatung ist gesetzlich verankert. Mit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes hat die Pflegekasse dem Antragstellenden entweder einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen, auf Wunsch auch zu Hause, anzubieten oder – alternativ dazu – einen Gutschein auszustellen, der bei einer qualifizierten Beratungsstelle zulasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb dieser Frist eingelöst werden kann. Den ersten Schritt kann auch ein bevollmächtigter Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter machen. Privat Krankenversicherte sollten sich an das private Krankenversicherungsunternehmen wenden. Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest? Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit. In der Regel kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause und empfiehlt danach der Pflegekasse die Pflegestufe. Bevor der Gutachter kommt, sollten Sie ein Pflegetagebuch mit genauen Zeitangaben führen und aufschreiben, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen (zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, Essen). Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem Versicherungsunternehmen; die Begutachtung erfolgt dort durch MEDICPROOF. Wie lange dauert es, bis Antragsteller einen Bescheid ihrer Pflegekasse erhalten? Eine Pflegekasse muss spätestens fünf Wochen nachdem ein Antrag auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit bei ihr eingegangen ist, dem Antragsteller die Entscheidung über Leistungen schriftlich mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch verkürzte Begutachtungsfristen gelten. Zum Beispiel ist die Begutachtung spätestens innerhalb einer Woche durchzuführen, wenn ein Antragsteller sich im Krankenhaus befindet und es zur Sicherstellung seiner ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung notwendig ist, dass eine Begutachtung noch im Krankenhaus stattfinden muss. Was sind die Pflegestufen? Die Gutachter des MDK oder andere unabhängige Gutachter prüfen im Auftrag der Pflegekassen, welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt, und ermitteln gleichzeitig, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz besteht. Dies kann Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen betreffen. Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand beträgt täglich mindestens 1,5 Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt mindestens drei Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen. Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt mindestens fünf Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens Das Faltblatt „Pflegebedürftig. Was nun?“ hilft bei den ersten Schritten im Pflegefall. Es gibt Informationen und einen ersten Überblick über die Ansprechpartner und die verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit. Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015 BMG-P-07053 Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen 13 Publikationen in Kooperation mit weiteren Ressorts Gemeinsam für Menschen mit Demenz – Die Handlungsfelder Mit der Unterzeichnung der Agenda am 15. September 2014 durch die Gestaltungspartner der „Allianz für Menschen mit Demenz“ haben Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Startsignal für die Umsetzung der Ergebnisse aus der zweijährigen Arbeitsphase gegeben. Damit ist der Grundstein für eine nationale Demenzstrategie gelegt. Gemeinsam für Menschen mit Demenz Die Handlungsfelder www.allianz-fuer-demenz.de Stand: Verfügbarkeit: Juni 2014 PDF-Datei zum Herunterladen 66 Tipps für ein genussvolles und aktives Leben 66 Tipps für ein genussvolles und aktives Leben mit 66+ Die Broschüre gibt alltagstaugliche Tipps für Ernährung und Bewegung. Ziel ist, Seniorinnen und Senioren Spaß an gesundem Essen und regelmäßiger Bewegung zu vermitteln. Auf über 150 Seiten erfahren Sie, was Sie für Ihre Gesundheit und Ihre Lebensqualität tun können. Stand: Verfügbarkeit: Juni 2015 Als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen 14 Themenbereich Beauftragter der Bundesregierung für Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege Informiert und selbstbestimmt – Ratgeber für Patientenrechte Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der R echte der Patientinnen und Patienten. Mit dem seit 26. Februar 2013 geltenden P atientenrechtegesetz wurden diese Rechte erstmals gesetzlich festgeschrieben und gestärkt. Wesentliches Anliegen war dabei, die Rechtslage für die Patientinnen und Patienten transparenter und bekannter zu machen, um so zu einer besseren Umsetzung und Beachtung der Patientenrechte im medizinischen Versorgungsalltag beizutragen. Stand: August 2014 Bestell-Nummer:BMG-G-11042 Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen 15 Themenbereich Drogenbeauftragte der Bundesregierung Drogen- und Suchtbericht Juli 2014 Drogen- und Suchtbericht 2015 DrogenDrogenund Suchtbericht und Suchtbericht Juli 2014 Der Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gibt einen Überblick zur aktuellen Entwicklung des Drogen- und Suchtmittelkonsums in Deutschland sowie über die bestehenden Aktivitäten in der Suchtprävention, der Suchthilfe, der Maßnahmen zur Schadensreduzierung und der gesetzlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Angebots von Suchtstoffen. Mai 2015 www.drogenbeauftragte.de Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Mai 2015 BMG-D-11008 Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Drogen- und Suchtbericht Juli 2014 Drogen- und Suchtbericht 2014 Drogenund Suchtbericht Der Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gibt einen Überblick zur aktuellen Entwicklung des Drogen- und Suchtmittelkonsums in Deutschland sowie über die bestehenden Aktivitäten in der Suchtprävention, der Suchthilfe, der Maßnahmen zur Schadensreduzierung und der gesetzlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Angebots von Suchtstoffen. Juli 2014 www.drogenbeauftragte.de Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2014 BMG-D-11007 Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Die Fetale Alkoholspektrum-Störung – Die wichtigsten Fragen der sozialrechtlichen Praxis Die Fetale Alkoholspektrum-Störung Die wichtigsten Fragen der sozialrechtlichen Praxis Die Broschüre richtet sich an alle Berufsgruppen, die über Hilfen für alkoholgeschädigte Kinder entscheiden oder aus anderen Gründen mit ihnen zu tun haben. Sie soll den zuständigen Sachbearbeitern, Familienrichtern, Staatsanwälten, Sozialpädagogen und Trägern der Wohlfahrtspflege u.v.m. praktische Hilfestellung im Umgang mit dieser Behinderung geben. Stand: Juni 2014 Bestell-Nummer: BMG-D-11006 Verfügbarkeit: PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Themenbereich Drogenbeauftragte der Bundesregierung 16 Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik National Strategy on Drug and Addiction Policy Die Nationale Strategie wurde von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit entwickelt und wird von allen Bundesressorts getragen. Sie beschreibt die Grundlagen und Herausforderungen der Drogen- und Suchtpolitik der nächsten Jahre und löst den Aktionsplan Drogen und Sucht von 2003 ab. Hauptziele der Strategie sind die Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Suchtmittel sowie die Vermeidung drogen- und suchtbedingter Probleme. Stand: Februar 2012 Bestell-Nummer: BMG-D-11004 (deutsch), BMG-D-11003 (englisch) Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben. Sie darf von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist besonders die Vertungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteioder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. , auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundeselner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Empfehlungen für Eltern im Umgang mit dem Alkoholkonsum ihrer Kinder: wissenschaftlicher Kenntnisstand Ein Ratgeber für Fachkräfte der Suchtprävention www.bundesgesundheitsministerium.de Empfehlungen für Eltern im Umgang mit dem Alkoholkonsum ihrer Kinder: wissenschaftlicher Kenntnisstand Die Studie gibt einen aktuellen Überblick über das Ausmaß kindlichen und jugendlichen Alkoholkonsums, die Alkoholintoxikationen und alkoholbedingte Probleme. Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Dezember 2011 BMG-D-10010 Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen 17 Kurzberichte, Forschungsberichte & Studien Forschungsberichte Alle Kurzberichte, Forschungsberichte und Studien des Bundesgesundheitsministeriums stehen auf unserem Internetportal www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare Anleitung zur Bestellung Möchten Sie eine Publikation bestellen? So geht es: 1. Wählen Sie die Publikation(en) aus, die Sie bestellen möchten. Notieren Sie sich die jeweilige Bestell-Nummer und die gewünschte Anzahl. 2. Um nun die Bestellung aufzugeben, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können das Bestellformular (Warenkorb) nutzen, das auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de zu finden ist. @ Schreiben Sie Ihre Bestellung in eine E-Mail und senden Sie diese an [email protected]. Rufen Sie den Publikationsversand der Bundesregierung an (Telefonnummer: 030/18 272 272 1) und geben Sie Ihre Bestellung mündlich auf. Sie können das Bestellformular per Post schicken an: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock FAX Drucken Sie das Bestellformular für Publikationen aus, füllen Sie es aus und faxen Sie es an den Publikationsversand der Bundesregierung (Faxnummer: 030/18 10 272 272 1). Nach wenigen Tagen erhalten Sie vom Publikationsversand der Bundesregierung eine Nachricht zu Ihrer Bestellung. Zu Ihrer Information Die Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit sind kostenfrei. An Privatpersonen werden sie in haushaltsüblichen Mengen abgegeben, in der Regel erhält jeder Bürger/ jede Bürgerin von jeder Publikation ein Exemplar. Institutionen und Multiplikatoren können gegebenenfalls mehrere Exemplare erhalten. Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen 18 Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare 19 Bestellformular Publikationen Die Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie unter Angabe der genannten Bestell-Nummern kostenlos anfordern. (Ausnahme: Publikationen, die nur zum Herunterladen auf www.bundesgesundheitsministerium.de bereitstehen.) @ [email protected] Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock FAX 030/18 10 272 272 1 In der Regel erhalten Privatpersonen von jeder Publikation ein Exemplar. Institutionen und Multiplikatoren können bis zu 100 Exemplare bestellen. Bestellung Publikationen Bestell-Nummer Stückzahl Bestell-Nummer Stückzahl Bestell-Nummer Stückzahl Bestell-Nummer Stückzahl Bestell-Nummer Stückzahl Bestell-Nummer Stückzahl Lieferadresse Vorname und Name Straße und Hausnummer PLZ und Ort E-Mail-Adresse Datum Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare 20 Möchten Sie das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“ des Bundesministeriums für Gesundheit abonnieren? So geht es: 1. Wählen Sie aus, ob Sie das Magazin oder den Newsletter abonnieren möchten, und kreuzen Sie diese entsprechend auf dem Bestellformular an. Sie können gern alle Abonnements nutzen. 2. Um nun die Bestellung aufzugeben, haben Sie mehrere Möglichkeiten: @ Sie können online das Bestellformular unter www.bmg-gp.de nutzen. Sie können das Bestellformular auch per Post schicken an: Bundesministerium für Gesundheit, Referat LS4 Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin FAX Drucken Sie das Bestellformular für das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“ aus, füllen Sie es aus und faxen Sie es an das Bundesministerium für Gesundheit, Referat LS4 Öffentlichkeitsarbeit (Faxnummer: 030/184 41-19 21). Zu Ihrer Information Das Abonnement des Magazins „Gesundheit und Pflege aktuell“ des Bundesministeriums für Gesundheit ist kostenfrei. Jeder Bürger/Jede Bürgerin kann alle Services nutzen und abonnieren. Institutionen und Multiplikatoren können bis zu 50 Exemplare des Magazins „Gesundheit und Pflege aktuell“ im Abonnement bestellen. Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare Bestellformular „Gesundheit und Pflege aktuell“ Sie möchten das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“ des Bundesministeriums für Gesundheit kostenfrei a bonnieren? Dann füllen Sie einfach das Bestellformular auf unserer Internetseite unter www.bmg-gp.de aus. Sie können Ihre Bestellung auch mit diesem Bestellformular als Fax oder per Post richten an: Bundesministerium für Gesundheit, Referat LS4 Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin FAX 030/184 41-19 21 Zutreffendes bitte ankreuzen. Sie können gern alle Abonnements nutzen. Falls Sie schon Abonnent sind, können Sie das Formular gern für eine Änderung der Stückzahl nutzen. Ich möchte das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“ kostenfrei bestellen. Anzahl der Exemplare (als institutioneller Empfänger können Sie bis zu 50 Exemplare bestellen) Anrede Titel 1 Vorname * Name * Institution Straße und Hausnummer * PLZ und Ort * Ich möchte den Newsletter „GP_aktuell“ regelmäßig per E-Mail erhalten. E-Mail-Adresse Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Die anderen Angaben sind freiwillig. Ihre Daten werden ausschließlich für den Versand der „Gesundheit und Pflege aktuell“ bzw. den Newsletterservice gespeichert und verarbeitet. Zu diesem Zweck werden Ihre Daten an die mit der Datenverarbeitung und mit dem Versand beauftragten Dienstleister weitergegeben. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz. 1 Bitte beachten Sie, dass aus drucktechnischen Gründen Anrede, akademischer Grad sowie Vor- und Nachname zusammen nicht länger als 40 Zeichen sein dürfen. Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen 21 22 Weitere Informationsangebote des Bundesministeriums für Gesundheit Internetportale • • • • • Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Weitere Informationen zum Themenbereich Pflege finden Sie unter: www.pflegestärkungsgesetz.de Weitere Informationen zum Präventionsgesetz finden Sie unter: www.immer-am-ball-bleiben.de Weitere Informationen zum Themenbereich Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege finden Sie unter: www.patientenbeauftragter.de Weitere Informationen zum Themenbereich Drogenbeauftragte der Bundesregierung finden Sie unter: www.drogenbeauftragte.de Bürgertelefon Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Telefonnummern: Fragen zur Krankenversicherung 030/340 60 66-01 Beratungsservice für Gehörlose 030/340 60 66-07 Telefax 030/340 60 66-08 ISDN-Bildtelefon Fragen zur Suchtvorbeugung 0221 /89 20 31* Fragen zur Pflegeversicherung Fragen zur gesundheitlichen Prävention 0221/89 20 31* 030/340 60 66-02 115 – Ihre Behördennummer Unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 können Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zu den am häufigsten nachgefragten Leistungen der Kommunen sowie der Bundes- und Landesverwaltungen erhalten. Wie funktioniert die 115? Als Kundenservice der öffentlichen Verwaltung ist die 115 ein bürgernaher Service, der über Ortstarif erreicht werden kann. Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden innerhalb eines integrierten Informationsund Telefonverbunds standardisiert bearbeitet und ebenenübergreifend beantwortet. Die 115 ist in den teilnehmenden Regionen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. 23 Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit Referat Öffentlichkeitsarbeit 11055 Berlin Stand: September 2015 Gestaltung: Atelier Hauer + Dörfler GmbH neues handeln GmbH Kostenlose Bestellung weiterer Publikationen: E-Mail: [email protected], Telefon: 030/18 272 272 1, Fax: 030/18 10 272 272 1 Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
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