PDF downloaden - Bundesministerium für Gesundheit

Publikationsverzeichnis
des Bundesministeriums
für Gesundheit
Stand: September 2015
2
Inhalt
Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Themenbereich Ministerium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Themenbereich Gesundheit .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Themenbereich Pflege .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Publikationen in Kooperation mit weiteren Ressorts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Themenbereich Beauftragter der Bundesregierung für Belange
der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Themenbereich Drogenbeauftragte der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Kurzberichte, Forschungsberichte & Studien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Weitere Informationsangebote des Bundesministeriums für Gesundheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
3
Einleitung
Das vorliegende Verzeichnis gibt einen Überblick über alle Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit
und seiner Beauftragten. Es beinhaltet alle aktuellen Broschüren, Flyer, Faltblätter, Plakate und Berichte aus den
Themenbereichen Gesundheit und Pflege sowie themenübergreifende Informationsangebote.
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auch gesundheitspolitische Informationen zum ­kostenlosen Abonnement an: das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“ und den E-Mail-Newsletter „GP_aktuell“.
Sie können die hier aufgeführten Publikationen mithilfe der angegebenen Bestell-Nummer beim Publikations­
versand der Bundesregierung als Printprodukt bestellen. Alternativ stehen Ihnen auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Gesundheit die PDF-Dateien der Publikationen zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Verfügbarkeiten und Bestellmöglichkeiten sind bei jeder Publikation angegeben.
4
Themenbereich Ministerium
DHEIT
GUTE GESUN
GUTE PFLEGE
Darauf kommt
GESUNDHEIT
PFLEGE aktuell
und
es an
Unsere Themen
SCHUTZIMPFUNGEN
HOSPIZ- UND PALLIATIVGESETZ
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II
ENTBÜROKRATISIERUNGS-TOUR
auSgabe 02/2015
Schutzimpfungen
PRÄVENTIONSGESETZ FÜR
BESSEREN IMPFSCHUTZ
Schutzimpfungen gehören zu den
wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen gegen gefährliche Infektionskrankheiten. Daher will die Bundesregierung mit dem am 25. Juli in Kraft
getretenen Präventionsgesetz vor
allem auch den Impfschutz verbessern.
Das Gesetz sieht vor, dass künftig alle
Routine-Untersuchungen genutzt werden,
um den Impfschutz zu überprüfen: bei
Kindern und Jugendlichen, bei Erwachsenen und in Betrieben. Betriebsärzte als
Experten für Prävention am Arbeitsplatz
können allgemeine Schutzimpfungen und
Gesundheitsuntersuchungen durchführen
und Kinderärzte auch Eltern impfen. Bei
Erstaufnahme eines Kindes in die Kita
muss künftig eine ärztliche Impfberatung
nachgewiesen werden.
„Mit dem Präventionsgesetz gehen wir
jetzt einen wichtigen Schritt hin zu mehr
Gesundheitsförderung. Dazu gehört auch,
den Impfschutz zu verbessern. Wir brauchen eine offene Debatte ohne Scheuklappen. Denn wer leichtfertig eine Impfung
ablehnt, gefährdet auch die, die aus
gesundheitlichen Gründen nicht geimpft
werden können“, so Bundesgesundheitsminister Gröhe.
Schutzimpfungen schützen nicht nur die
geimpften Personen. Sie können indirekt
auch nicht geimpfte Menschen vor einer
Erkrankung bewahren, da sie die weitere
Verbreitung einer Infektionskrankheit
stoppen oder verringern. In Deutschland
besteht allerdings keine gesetzliche Impfpflicht. Das Bundesministerium für
Gesundheit hat mit der Ständigen
Impfkommission (STIKO) ein unabhängiges Expertengremium für Impfempfehlungen berufen. Gesetzlich Versicherte
haben einen kostenfreien Anspruch auf
empfohlene Schutzimpfungen, private
Auslandsreisen ausgenommen.
Bei den Impfungen im Kindesalter haben
sich die Quoten in den letzten zehn
Jahren kontinuierlich erhöht. Allerdings
bestehen Defizite beim Impfschutz gegen
Pertussis, Hepatitis B und den zweiten
Impfungen gegen Masern, Mumps und
Röteln. Einen unzureichenden Impfschutz weisen auch Jugendliche und
Erwachsene auf. Insbesondere liegen die
Quoten bei der Masernimpfung noch
unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.
LIEBE LESERIN,
LIEBER LESER,
jeder von uns wünscht
sich bis ins hohe Alter
Gesundheit. Wir alle
können mit einer
gesunden Lebensführung dazu beitragen,
dass diese Hoffnung Wirklichkeit
werden kann. Nun kann man eine
gesunde Lebensweise nicht
verordnen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr. Wir
können aber Menschen motivieren,
sich über Gesundheit Gedanken zu
machen – und etwas dafür zu tun.
Dies wollen wir stärken, auch mit
neuen Angeboten – von der Kita über
den Arbeitsplatz bis hinein in die
Altenpflege.
Gesundheit und Pflege aktuell
Das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“ berichtet aus der Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche
Prävention. Die ­Publikation im DIN-A4-Format kann kostenlos abonniert werden und
wird per Post zugesandt.
Abonnement: Nutzen Sie das Onlineformular auf www.bmg-gp.de.
Dazu gehört auch, den Impfschutz zu
verbessern. Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um mehr
Kinder und Erwachsene vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu
schützen.
Das Präventionsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Gesundheitsförderung. Für eine gesunde Lebensweise
ist es nämlich nie zu spät. Deshalb
heißt es für die Politik wie für jeden
Einzelnen: Immer am Ball bleiben.
Ihr Hermann Gröhe
Bundesminister für Gesundheit
Verfügbarkeit: Alle Ausgaben des Magazins „Gesundheit und Pflege aktuell“ sowie die
Ausgaben des Vorgängers „Gesundheitspolitische Informationen“ können
auf dem Internetportal www.bmg-gp.de als P
­ DF-Datei herunter­­geladen werden.
GP_aktuell
Der E-Mail-Newsletter „GP_aktuell“ informiert zur aktuellen Gesundheits­politik.
Er wird regelmäßig versandt und bietet umfangreiche Informationen zur politischen
Diskussion, zu aktuellen Gesetzesvorhaben, zur fachlichen Arbeit des Bundesministeriums für Gesundheit und zu neuen Angeboten für Bürgerinnen und Bürger.
Abonnement: Nutzen Sie das Onlineformular auf www.bmg-gp.de.
Verfügbarkeit: Der Newsletter wird elektronisch zugestellt, wenn Sie sich für diesen Service angemeldet haben.
ird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit herausge-
er von Parteien noch von Wahbewerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum
Wir stellen uns vor
erbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunal-
hlich ist besonders die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der
Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.
falls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann,
und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne
einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme
g zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
In der Broschüre werden die Organisation und die Geschäftsbereiche des Bundesministeriums für Gesundheit vorgestellt sowie einige Schwerpunktthemen.
Wir stellen uns vor
Stand: August 2015
Bestell-Nummer:
BMG-A-10038
Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
sundheitsministerium.de
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
5
Themenbereich Gesundheit
Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung
Gesundheit ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen Lebens­chancen,
Fähigkeiten und Träume verwirklichen können. Dieser Ratgeber soll helfen, sich
in unserem Gesundheitswesen besser zurechtzufinden. Von der Wahl der Krankenkasse bis zu Tipps für den Gang in die Apotheke – diese B
­ roschüre zeigt die wichtigsten Bestimmungen auf einen Blick.
Ratgeber zur
gesetzlichen
Krankenversicherung
Stand:
Juli 2015
Bestell-Nummer:
BMG-P-07031
Verfügbarkeit:
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Ratgeber zur Prävention und Gesundheitsförderung Gesundheit ist ein entscheidender Faktor für ein gutes Leben. Der „Ratgeber
zur Prävention und Gesundheitsförderung“ zeigt verschiedene Möglichkeiten auf,
wie man jeden Tag etwas für seine Gesundheit tun kann.
Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015
BMG-V-09053
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Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Themenbereich Gesundheit
GUTE GESU
6
NDHEIT
Darauf kommt
es an
Das Krankenhausstrukturgesetz
Hochwertige Patientenversorgung sichern
Demografischer Wandel und medizinisch-technischer Fortschritt stellen Krankenhäuser vor neue Herausforderungen.
Das Bundeskabinett hat deshalb eine Krankenhausreform
beschlossen. Grundlage dieses „Krankenhausstrukturgesetzes“ war ein Eckpunktepapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Grundsatz der Reform, die 2016 in Kraft tritt, ist: Das
Krankenhaus der Zukunft muss gut, sicher und gut erreichbar sein. „Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im
Krankenhaus verlassen können“, sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
Dafür werden die Krankenhäuser unter anderem mehr Geld
für Pflegepersonal am Krankenbett erhalten. „Denn gute Versorgung und Pflege können nur gelingen, wenn Ärztinnen
und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft
überlastet sind“, so Gröhe. Qualität medizinischer Leistungen
wird schon bei der Krankenhausplanung eine wichtigere
Rolle spielen. Das Gesetz sorgt zudem für ein qualitätsorientiertes und zielgerichtetes System der Krankenhausfinanzierung. Schließlich hilft ein Strukturfonds den Ländern bei
notwendigen Umstrukturierungen.
Warum überhaupt eine Krankenhausreform?
Die Gesellschaft verändert sich:
• Die Deutschen leben immer länger. Weil Patientinnen
und Patienten im Alter oft komplexe Krankheitsbilder
aufweisen und häufiger in Krankenhäusern versorgt
werden, wandeln sich die Anforderungen an die stationäre Versorgung.
• Immer weniger Menschen leben auf dem Land, gleichzeitig steigt dort der Altersdurchschnitt. Die Reform
ist deshalb darauf ausgerichtet, bundesweit eine gut
erreichbare und hochwertige medizinische Versorgung
sicherzustellen.
Medizinische Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten
verändern sich: Dank moderner Behandlungsmöglichkeiten und aufwändiger Medizintechnik sind immer mehr
und schwerere Erkrankungen heilbar. Für behandelnde
Ärzte bedeutet das: Sie müssen aktuelle wissenschaftliche
Erkenntnisse berücksichtigen und spezialisiert und erfahren genug sein, um eine hohe Qualität zu gewährleisten.
Wie wird sichergestellt, dass es überall gute Krankenhäuser gibt?
Nach einem Unfall oder Herzinfarkt kann eine schnelle,
gute und direkte Versorgung über Leben und Tod entscheiden. Krankenhäuser, die für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, wegen geringer Auslastung aber
nicht kostendeckend arbeiten können, werden mit Sicherstellungszuschlägen gestützt. Gleichzeitig gilt: Bei planbaren, komplizierten Eingriffen mit modernsten Methoden
sind Spezialisierungen gefragt. Daher sollen bestimmte
Behandlungen nur in Einrichtungen durchgeführt werden,
die dazu nachweislich qualifiziert sind: Erfahrung ist hier
wichtiger als räumliche Nähe.
Welche Rolle spielen Qualitätskriterien für die Versorgung?
Das Gesetz sieht eine deutlich stärkere Qualitätsorientierung der Versorgung vor. So sollen Qualitätsindikatoren
künftig schon bei der Krankenhausplanung berücksichtigt
werden. Solche Indikatoren zur Bewertung der Versorgungsqualität können sich auf Strukturen beziehen, auf
Abläufe oder auf die Qualität der Behandlungsergebnisse.
Wenn eine Einrichtung dauerhaft unzureichende Behandlungsqualität zeigt, muss sie mit planungsrechtlichen
Konsequenzen rechnen. Qualitätszu- und -abschläge für
besonders gute oder schlechte Versorgung sollen finanzielle Anreize zur Qualitätsverbesserung setzen.
Wie wird die Qualität kontrolliert?
Die Qualitätsanforderungen an die Krankenhäuser sind
schon jetzt verbindlich. Neu wird sein: Der Medizinische
Dienst der Krankenversicherung kann künftig unangemeldet Kontrollen durchführen, wenn er Anhaltspunkte dafür
hat, dass ein Krankenhaus Qualitätsvorgaben nicht beachtet. In diesem Fall müssen entsprechende Maßnahmen
GUTE GESU
NDHEIT
Darauf kommt
es an
Das Versorgungsstärkungsgesetz
Für eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare
medizinische Versorgung
Auch in Zukunft eine bedarfsgerechte, flächendeckende und
gut erreichbare medizinische Versorgung der Versicherten
auf hohem Niveau sicherzustellen ist das Ziel des Gesetzes
zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: Versorgungsstärkungsgesetz). Es verbessert die ärztliche Versorgung insbesondere auf dem Land,
stärkt die Rechte der Patienten und fördert Innovationen in
der Gesundheitsforschung.
Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen
für eine gute medizinische Versorgung nötig. Ärzte sollten
dort tätig sein, wo sie gebraucht werden. „Deshalb wollen
wir überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung
von Ärzten schaffen – bevor eine Unterversorgung entsteht.“
so Bundesgesundheitsminister Gröhe.
Das Gesetz sieht finanzielle Anreize für Landärzte ebenso
vor wie die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig fördert ein Innovationsfonds Projekte, die neue Wege
in der medizinischen Versorgung beschreiten. Das Gesetz
stellt wichtige Weichen, um das Gesundheitswesen fit für die
Zukunft zu machen.
1. Versorgung im ländlichen Raum
Anreize für eine Niederlassung von Ärzten werden in manchen unterversorgten Gebieten durch Strukturfonds bereits
heute geschaffen, etwa in Form von Stipendien, die dazu
verpflichten, später als niedergelassene Ärztin bzw. Arzt in
einem bestimmten Gebiet tätig zu werden. Es gibt Hilfen bei
der Niederlassung und Übernahme einer Praxis und auch
Vergütungsanreize bei besonders nachgefragten Tätigkeiten,
etwa bei Hausbesuchen in Räumen mit großen Entfernungen. „Solche Möglichkeiten wird es zukünftig überall in
unserem Land geben“, so Gröhe.
Das Gesetz stärkt die medizinische Versorgung durch folgende
Regelungen:
• Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Künftig wird eine Praxis in
einem überversorgten Gebiet nur nachbesetzt, wenn dies
für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Die
Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen
in den Zulassungsausschüssen vor Ort.
• Die Rolle des Hausarztes wird gestärkt. Daher wird die
Weiterbildung stärker gefördert und die Zahl der zu fördernden Stellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Zudem soll die
Weiterbildung der grundversorgenden Fachärzte mit bis
zu 1000 zu fördernden Stellen gestärkt werden. Weiterzubildende in der ambulanten Versorgung sollen die gleiche
Vergütung wie Assistenzärzte im Krankenhaus erhalten.
• Ärzte werden entlastet, indem sie bestimmte Leistungen
an qualifiziertes nicht-ärztliches Personal abgeben, etwa
an Praxisassistenten.
• Auch Krankenhäuser können ambulant versorgen, wenn
der Bedarf von niedergelassenen Ärzten nicht abgedeckt ist.
• Ein Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung in
einer Region kann künftig schon eingerichtet werden,
bevor eine akute Unterversorgung droht.
Das Krankenhausstrukturgesetz
Der Flyer gibt einen Überblick über die Ziele des Krankenhausstrukturgesetzes. Dabei
geht es vor allem darum, sich mit der Krankenhausreform den Herausforderungen
durch den demografischen Wandel und den medizinisch-technischen Fortschritt zu
stellen.
Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015
BMG-V-10022
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Das Versorgungsstärkungsgesetz
Der Flyer gibt einen Überblick über die Ziele des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: Versorgungsstärkungsgesetz).
Dabei geht es vor allem darum, auch in Zukunft eine bedarfsgerechte, flächendeckende
und gut erreichbare medizinische Versorgung der Versicherten auf hohem Niveau
sicherzustellen.
• Die Regelungen für die Zu- und Niederlassung von
Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten werden weiterentwickelt.
• Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten.
So können die Versicherungsprämien langfristig stabilisiert
werden. Das belebt den Versicherungsmarkt und sichert
eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe.
• Die ärztliche Vergütung orientiert sich an einem einheitlichen Bewertungsmaßstab. Unbegründete Nachteile
in den Gesamtvergütungen soll es nicht mehr geben.
Grundsätze und Versorgungsziele der Honorarverteilung
sollen transparent gemacht werden. Und: Die Leistungen
von Hochschulambulanzen werden angemessen vergütet.
• Weil vor allem die junge Ärzteschaft auf Formen gemeinschaftlicher Berufsausübung setzt, sieht das Gesetz
Stand: Juli 2015
Bestell-Nummer: BMG-V-10023
Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Das Präventionsgesetz –
Die Verbesserungen im Überblick
Um Prävention und Gesundheitsförderung in allen Teilen der Gesellschaft zu stärken,
müssen viele Akteure an einem Strang ziehen. Das Präventionsgesetz schafft eine
verlässliche Struktur für ihr Zusammenwirken. Der Flyer stellt die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen vor.
Stand: Juli 2015
Bestell-Nummer: BMG-V-10021
Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Themenbereich Gesundheit
7
Daten des Gesundheitswesens 2015
Daten des
Gesundheitswesens
2015
Die vorliegende Veröffentlichung bietet einen Überblick über aktuelle Daten des
Gesundheitswesens. Diese wurden – der Tradition des „Statistischen Taschenbuchs
Gesundheit“ folgend – in sozial- und gesamtwirtschaftlichen Bezügen knapp
und handlich zusammengefasst. Fortlaufend aktualisierte Daten zur gesetzlichen
Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung finden sich zudem im Bereich
Statistik des Internetangebots des BMG (www.bundesgesundheitsministerium.de).
Weiterführendes Zahlenmaterial zum Themenbereich Gesundheit, z. B. zu den
Gesundheitsausgaben, zum Gesundheitspersonal oder zu Krankenhäusern, ist darüber
hinaus über das Internetangebot des Statistischen Bundesamtes erhältlich
(www.gbe-bund.de).
Stand: Verfügbarkeit: September 2015
Als PDF-Datei zum Herunterladen
DART 2020 – Antibiotika-Resistenzen bekämpfen
zum Wohl von Mensch und Tier
DART 2020 – Fighting antibiotic resistance
for the good of both humans and animals
DART 2020
Antibiotika-Resistenzen bekämpfen
zum Wohl von Mensch und Tier
Zur Behandlung bakterieller Infektionen sind Antibiotika oft lebensrettend. Doch
die Anzahl der widerstandsfähigen Bakterien nimmt zu. Nötig sind klare Regeln für
den Einsatz von Antibiotika in Medizin und Tierhaltung, aber auch in Forschung und
Entwicklung. Daher hat das Bundeskabinett die neue Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) beschlossen, die in diesem Bericht vorgestellt wird.
Stand: Juni 2015
Verfügbarkeit: Als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Themenbereich Gesundheit
8
GUTE GESU
NDHEIT
t es an
Darauf komm
Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie
Sie können wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie
so sicher und erfolgreich wie möglich ist.
Folgende Hinweise sollten Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherherheit beachten.
1. Führen Sie bitte eine Liste aller Arzneimittel,
die Sie derzeit einnehmen bzw. anwenden.
Die Liste sollte aktuell sein und den Arzneimittelnamen
sowie die für Sie vorgesehene Dosierung Ihrer Arzneimittel
beinhalten. Berücksichtigen Sie dabei neben den verordneten auch die ohne Rezept gekauften Arzneimittel.
2. Legen Sie bitte die Liste bei jedem Arztbesuch vor.
Es ist wichtig für Ihren Arzt zu wissen, welche Arzneimittel
Sie einnehmen bzw. anwenden, um Ihre Symptome richtig
einzuordnen und die für Sie richtige Therapie vorzuschlagen. Ihre gesamte Arzneimitteltherapie kann so regelmäßig
überprüft werden.
3. Führen Sie bitte die Liste Ihrer Arzneimittel auch mit,
wenn Sie in der Apotheke Ihr Rezept einlösen
oder ein Arzneimittel ohne Rezept kaufen.
Auch die Einnahme bzw. Anwendung von Arzneimitteln, die Sie ohne Rezept kaufen, kann zu Risiken führen,
insbesondere dann, wenn Sie gleichzeitig weitere Arzneimittel einnehmen bzw. anwenden. Ihr Apotheker berät
Sie gern hierzu und zu anderen wichtigen Fragen Ihrer
Arzneimitteltherapie.
4. Bitte beachten Sie alle gegebenen Hinweise
zur Einnahme bzw. Anwendung Ihrer Arzneimittel.
Voraussetzung für eine sichere und wirksame Therapie ist,
dass die notwendigen Arzneimittel in der richtigen Dosierung und Häufigkeit und genau so lange wie nötig eingenommen bzw. angewendet werden. Entscheidend ist es für
manche Arzneimittel auch, wie sie eingenommen werden,
z. B. vor, zum oder nach dem Essen oder mit viel Flüssigkeit.
Informationen dazu finden Sie auch in der Packungsbeilage. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie sich
unsicher fühlen.
5. Bitte achten Sie darauf, ob neue Beschwerden auftreten.
Jedes Arzneimittel kann Nebenwirkungen haben. Außerdem können Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
oder bestimmten Lebensmitteln auftreten. Diese sind in der
Packungsbeilage aufgeführt und werden Ihnen von Ihrem
Arzt und Apotheker erklärt. Wenn bei Ihnen während der
Therapie mit einem Arzneimittel neue Beschwerden auftreten, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.
6. Beachten Sie bitte neue akute Erkrankungen
bei bereits bestehender Dauertherapie.
Durch eine akute Erkrankung, insbesondere wenn diese
es unmöglich macht, ausreichend zu trinken und zu essen,
kann ein Anpassen oder Unterbrechen der gewohnten Therapie einzelner Arzneimittel erforderlich sein. Besprechen
Sie dies bitte mit Ihrem Arzt.
7. Bitte beachten Sie auch: Arzt und Apotheker sind in vielen
Fällen gesetzlich verpflichtet, Ihnen bei gleichem Wirkstoff
ein preisgünstiges Arzneimittel zu verordnen bzw. abzugeben.
Es kann sein, dass Medikamente anders verpackt sind oder
anders aussehen. Fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker,
was Sie in diesem Zusammenhang beachten müssen.
Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie
Der Flyer liefert praktische Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie. So können
Patientinnen und Patienten wesentlich dazu beitragen, dass ihre Arzneimitteltherapie
so sicher und erfolgreich wie möglich ist.
Stand: Juni 2015
Verfügbarkeit: Als PDF-Datei zum Herunterladen
8. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie
alle Informationen richtig verstanden haben.
Machen Sie sich wenn nötig Notizen und haben Sie keine
Bedenken, noch einmal nachzufragen.
Weitere Informationen
finden Sie auf
www.ap-amts.de
Impressum: Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin 2. Auflage: Stand Juni 2015
Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie
www.ap-amts.de
Sie können wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie
so sicher und erfolgreich wie möglich ist. Folgende Hinweise sollten Sie
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1. FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie
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sowie die für Sie vorgesehene Dosierung Ihrer Arzneimittel
beinhalten. Berücksichtigen Sie dabei neben den verordneten
auch die ohne Rezept gekauften Arzneimittel.
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www.ap-amts.de
www.ap-amts.de
www.ap-amts.de
www.ap-amts.de
www.ap-amts.de
Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie sich unsicher fühlen.
5. BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenauftreten.
Jedes Arzneimittel kann Nebenwirkungen haben. Außerdem können Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
oder bestimmten Lebensmitteln auftreten. Diese sind in der
Packungsbeilage aufgeführt und werden Ihnen von Ihrem
Arzt und Apotheker erklärt. Wenn bei Ihnen während der
Therapie mit einem Arzneimittel neue Beschwerden auftreten, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.
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für
eine
sichere
Arzneimitteltherapie
Tipps
Tipps
für
für
eine
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sichere
sichere
Arzneimitteltherapie
Arzneimitteltherapie
www.ap-amts.de
www.ap-amts.de
www.ap-amts.de
2. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor.
Es ist wichtig für Ihren Arzt zu wissen, welche Arzneimittel
Sie einnehmen bzw. anwenden, um Ihre Symptome richtig
einzuordnen und die für Sie richtige Therapie vorzuschlagen. Ihre gesamte Arzneimitteltherapie kann so regelmäßig
überprüft werden.
3. FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit,
wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein
ArzneimittelohneRezeptkaufen.
Auch die Einnahme bzw. Anwendung von Arzneimitteln,
die Sie ohne Rezept kaufen, kann zu Risiken führen, insbesondere dann, wenn Sie gleichzeitig weitere Arzneimittel
einnehmen bzw. anwenden. Ihr Apotheker berät Sie gern
hierzu und zu anderen wichtigen Fragen Ihrer Arzneimitteltherapie.
4.BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinnahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel.
6.Beachten Sie bitte neue akute Erkrankungen bei
bereitsbestehenderDauertherapie.
Durch eine akute Erkrankung, insbesondere wenn diese es
unmöglich macht, ausreichend zu trinken und zu essen, kann
ein Anpassen oder Unterbrechen der gewohnten Therapie
einzelner Arzneimittel erforderlich sein. Besprechen Sie dies
bitte mit Ihrem Arzt.
7. BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin
vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem
WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen
bzw.abzugeben.
Es kann sein, dass Medikamente anders verpackt sind oder
anders aussehen. Fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker,
was Sie in diesem Zusammenhang beachten müssen.
Die
Die
Liste
Liste
sollte
sollte
aktuell
aktuell
sein
sein
und
und
den
den
Arzneimittelnamen
Arzneimittelnamen
Jedes
Jedes
Jedes
Arzneimittel
Arzneimittel
Arzneimittel
kann
kann
kann
Nebenwirkungen
Nebenwirkungen
Nebenwirkungen
haben.
haben.
haben.
AußerAußerAußerauch
auch
die
auch
die
ohne
die
ohne
ohne
Rezept
Rezept
Rezept
gekauften
gekauften
gekauften
Arzneimittel.
Arzneimittel.
Arzneimittel.
Voraussetzung für eine sichere und
wirksame
Therapie
ist,
Sie
Ihren
Arzt
oder
Apotheker,
wenn
Sie
sich
un1.1.FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie
dass die notwendigen Arzneimittel in der richtigen DosieFragen
Fragen
Sie
Sie
Ihren
Ihren
Arzt
Arzt
oder
oder
Apotheker,
Apotheker,
wenn
wenn
Sie
Sie
sich
sich
unun1.FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie
FührenSiebitteeineListeallerArzneimittel,dieSie Fragen
BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufBitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufsowie
sowie
die
die
für
für
Sie
Sie
vorgesehene
vorgesehene
Dosierung
Dosierung
Ihrer
Ihrer
Arzneimittel
Arzneimittel 5.5.
dem
dem
können
dem
können
können
Wechselwirkungen
Wechselwirkungen
Wechselwirkungen
mitmit
anderen
mit
anderen
anderen
Arzneimitteln
Arzneimitteln
Arzneimitteln
rung und Häufigkeit und genau so lange wie nötig eingesicher
fühlen.
derzeiteinnehmenbzw.anwenden.
sicher
sicher
fühlen.
fühlen. beinhalten.
derzeiteinnehmenbzw.anwenden.
derzeiteinnehmenbzw.anwenden.
8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen
nommen bzw. angewendet werden. Entscheidend ist es für
treten.
treten.
beinhalten.
Berücksichtigen
Berücksichtigen
SieSie
dabei
dabei
neben
neben
den
den
verordneten
verordneten
oder
oder
bestimmten
oder
bestimmten
bestimmten
Lebensmitteln
Lebensmitteln
Lebensmitteln
auftreten.
auftreten.
auftreten.
Diese
Diese
Diese
sind
sind
insind
der
in der
in der
2. 2.
LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor.
LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor.
2. LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor.
richtigverstandenhaben.
manche Arzneimittel auch, wie sie eingenommen werden,
Die
Liste
sollte
aktuell
sein
und
den
Arzneimittelnamen
Die
Die
Liste
Liste
sollte
sollte
aktuell
aktuell
sein
sein
und
und
den
den
Arzneimittelnamen
Arzneimittelnamen
Machen
Sieaufgeführt
sich wennund
nötig
Notizen
und
haben
Sie
keine
z.Arzneimittel
B. vor,
zum
oder
nach dem
Essen
oder
mitPackungsbeilage
viel Flüssigkeit.
Jedes
Jedes
Arzneimittel
Arzneimittel
kann
kann
Nebenwirkungen
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haben.
haben.
AußerAußerauch
auch
diedie
ohne
ohne
Rezept
Rezept
gekauften
gekauften
Arzneimittel.
Arzneimittel.
Packungsbeilage
Packungsbeilage
aufgeführt
aufgeführt
und
werden
und
werden
werden
Ihnen
Ihnen
Ihnen
von
von
Ihrem
von
Ihrem
Ihrem
Es Es
ist ist
Es
wichtig
ist
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für
für
Ihren
für
Ihren
Ihren
Arzt
Arzt
zu
Arzt
zu
wissen,
zu
wissen,
wissen,
welche
welche
welche
Arzneimittel
Arzneimittel
Bedenken, noch einmal nachzufragen.
Informationen dazu finden Sie auch in der Packungsbeilage.
sowie
die
für
Sie
vorgesehene
Dosierung
Ihrer
Arzneimittel
5.
BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufBitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufsowie
sowie
die
die
fürfür
Sie
Sie
vorgesehene
vorgesehene
Dosierung
Dosierung
Ihrer
Ihrer
Arzneimittel
Arzneimittel 5.5.BitteachtenSiedarauf,obneueBeschwerdenaufdem
dem
können
können
Wechselwirkungen
Wechselwirkungen
mit
mit
anderen
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Arzneimitteln
Arzneimitteln
Arzt
und
Arzt
und
Apotheker
und
Apotheker
Apotheker
erklärt.
erklärt.
erklärt.
Wenn
Wenn
Wenn
beibei
Ihnen
bei
Ihnen
Ihnen
während
während
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derderder
SieSie
einnehmen
Sie
einnehmen
einnehmen
bzw.
bzw.
anwenden,
bzw.
anwenden,
anwenden,
umum
Ihre
um
Ihre
Symptome
Ihre
Symptome
Symptome
richtig
richtig
richtigArzt
beinhalten.
Berücksichtigen
Sie
dabei
neben
den
verordneten
treten.
treten.
beinhalten.
beinhalten.
Berücksichtigen
Berücksichtigen
Sie
Sie
dabei
dabei
neben
neben
den
den
verordneten
verordneten treten.
WennSiediesenFlyerbestellenmöchten:
oder
oder
bestimmten
bestimmten
Lebensmitteln
Lebensmitteln
auftreten.
auftreten.
Diese
Diese
sind
sind
in Therapie
der
in der
2.2.
LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor.
LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor.
Therapie
Therapie
mitmit
einem
mit
einem
einem
Arzneimittel
Arzneimittel
Arzneimittel
neue
neue
neue
Beschwerden
Beschwerden
Beschwerden
auftreauftreauftreeinzuordnen
einzuordnen
einzuordnen
und
und
die
und
die
für
die
für
Sie
für
Sie
richtige
Sie
richtige
richtige
Therapie
Therapie
Therapie
vorzuschlavorzuschlavorzuschlaBest.-Nr.: BMG-G-09052
Jedes
Arzneimittel
kann
Nebenwirkungen
haben.
Außerauch
die
ohne
Rezept
gekauften
Arzneimittel.
Jedes
Jedes
Arzneimittel
Arzneimittel
kann
Nebenwirkungen
Nebenwirkungen
haben.
haben.
AußerAußerauch
auch
die
die
ohne
ohne
Rezept
Rezept
gekauften
gekauften
Arzneimittel.
Arzneimittel.
Packungsbeilage
Packungsbeilage
aufgeführt
aufgeführt
und
und
werden
werden
Ihnen
Ihnen
von
von
Ihrem
Ihrem
Es Es
istkann
ist
wichtig
wichtig
fürfür
Ihren
Ihren
Arzt
Arzt
zu
zu
wissen,
wissen,
welche
welche
Arzneimittel
Arzneimittel
ten,
ten,
informieren
ten,
informieren
bitte
bitte
Ihren
Arzt
Arzt
oder
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oder
Apotheker.
oder
Apotheker.
Apotheker.
gen.
gen.
Ihre
gen.
Ihre
gesamte
Ihre
gesamte
gesamte
Arzneimitteltherapie
Arzneimitteltherapie
Arzneimitteltherapie
kann
kann
so
kann
so
regelmäßig
regelmäßig
so
regelmäßig
E-Mail:
[email protected],
Telefon:
0 18informieren
05 / 77 80 90*,Sie
Fax:0Sie
18
05Sie
/bitte
77 80Ihren
94* Ihren
Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
dem
können
Wechselwirkungen
mit
anderen
Arzneimitteln
dem
dem
können
können
Wechselwirkungen
Wechselwirkungen
mit
mit
anderen
anderen
Arzneimitteln
Arzneimitteln
Arzt
Arzt
und
und
Apotheker
Apotheker
erklärt.
erklärt.
Wenn
Wenn
beibei
Ihnen
Ihnen
während
während
der
der
SieSie
einnehmen
einnehmen
bzw.
bzw.
anwenden,
anwenden,
umum
Ihre
Ihre
Symptome
Symptome
richtig
richtig
überprüft
überprüft
überprüft
werden.
werden.
werden.
oder
bestimmten
Lebensmitteln
auftreten.
Diese
sind
inin
der
2.2.LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor.
oder
oder
bestimmten
bestimmten
Lebensmitteln
Lebensmitteln
auftreten.
auftreten.
Diese
Diese
sind
sind
in
der
der vorzuschla2.
LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor.
LegenSiebittedieListebeijedemArztbesuchvor.
Therapie
mitmit
einem
einem
Arzneimittel
Arzneimittel
neue
neue
Beschwerden
Beschwerden
auftreauftreeinzuordnen
einzuordnen
und
und
diedie
fürfür
Sie
Sie
richtige
richtige
Therapie
Therapie
vorzuschla- Therapie
6.Beachten
6.Beachten
6.Beachten
Sie
Sie
bitte
Sie
bitte
bitte
neue
neue
neue
akute
akute
akute
Erkrankungen
Erkrankungen
Erkrankungen
bei
bei
bei
aufgeführt
und
werden
Ihnen
von
Ihrem
EsEsist
für
Ihren
Arzt
zuzuwissen,
welche
Arzneimittel
Packungsbeilage
Packungsbeilage
aufgeführt
aufgeführt
und
und
werden
werden
Ihnen
Ihnen
von
von
Ihrem
Ihrem
Es
istwichtig
ist
wichtig
wichtig
für
für
Ihren
Ihren
Arzt
Arzt
zu
wissen,
wissen,
welche
welche
Arzneimittel
Arzneimittel Packungsbeilage
ten,
ten,
informieren
informieren
SieSie
bitte
bitte
Ihren
Ihren
Arzt
Arzt
oder
oder
Apotheker.
Apotheker. bereitsbestehenderDauertherapie.
gen.
gen.
Ihre
Ihre
gesamte
gesamte
Arzneimitteltherapie
Arzneimitteltherapie
kann
kann
soso
regelmäßig
regelmäßig
bereitsbestehenderDauertherapie.
bereitsbestehenderDauertherapie.
3. 3.
FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit,
FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit,
3. FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit,
und
Apotheker
erklärt.
Wenn
bei
Ihnen
während
der
Sie
einnehmen
bzw.
anwenden,
um
Ihre
Symptome
richtig
Arzt
Arzt
und
und
Apotheker
Apotheker
erklärt.
erklärt.
Wenn
Wenn
bei
bei
Ihnen
Ihnen
während
während
der
der
Sie
Sie
einnehmen
einnehmen
bzw.
bzw.
anwenden,
anwenden,
um
um
Ihre
Ihre
Symptome
Symptome
richtig
richtig Arzt
überprüft
überprüft
werden.
werden.
Durch
Durch
eine
eine
akute
eine
akute
akute
Erkrankung,
Erkrankung,
Erkrankung,
insbesondere
insbesondere
insbesondere
wenn
wenn
wenn
diese
diese
diese
es es es
wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein
wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein
wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenodereinDurch
mit
einem
Arzneimittel
neue
Beschwerden
auftreeinzuordnen
und
die
für
Sie
richtige
Therapie
vorzuschlaTherapie
Therapie
mit
mit
einem
einem
Arzneimittel
Arzneimittel
neue
neue
Beschwerden
Beschwerden
auftreauftreeinzuordnen
einzuordnen
und
und
die
die
für
für
Sie
Sie
richtige
richtige
Therapie
Therapie
vorzuschlavorzuschla- Therapie
6.Beachten
6.Beachten
Sie
Sie
bitte
bitte
neue
neue
akute
akute
Erkrankungen
Erkrankungen
bei
bei
unmöglich
unmöglich
unmöglich
macht,
macht,
macht,
ausreichend
ausreichend
ausreichend
zu zu
trinken
trinken
zu trinken
und
und
zu
und
zu
essen,
essen,
zu essen,
kann
kann
kann
ArzneimittelohneRezeptkaufen.
ArzneimittelohneRezeptkaufen.
ArzneimittelohneRezeptkaufen.
informieren
Sie
bitte
Ihren
Arzt
oder
Apotheker.
gen.
Ihre
gesamte
Arzneimitteltherapie
kann
sosoregelmäßig
ten,
ten,
informieren
informieren
Sie
Sie
bitte
bitte
Ihren
Ihren
Arzt
Arzt
oder
oder
Apotheker.
Apotheker.
gen.
gen.
Ihre
Ihre
gesamte
gesamte
Arzneimitteltherapie
Arzneimitteltherapie
kann
kann
so
regelmäßig
regelmäßig ten,
bereitsbestehenderDauertherapie.
3.
3.
FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit,
FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit,
Anpassen
ein
Anpassen
Anpassen
oder
oder
Unterbrechen
oder
Unterbrechen
Unterbrechen
derder
gewohnten
der
gewohnten
gewohnten
Therapie
Therapie
Therapie
Auch
Auch
Auch
diebereitsbestehenderDauertherapie.
die
Einnahme
die
Einnahme
Einnahme
bzw.
bzw.
bzw.
Anwendung
Anwendung
Anwendung
von
von
Arzneimitteln,
von
Arzneimitteln,
Arzneimitteln,einein
überprüft
werden.
überprüft
überprüft
werden.
werden.
Durch
Durch
eine
eine
akute
akute
Erkrankung,
Erkrankung,
insbesondere
insbesondere
wenn
wenn
diese
diese
eseinzelner
eseinzelner
wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein
wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein
einzelner
Arzneimittel
Arzneimittel
Arzneimittel
erforderlich
erforderlich
erforderlich
sein.
sein.
Besprechen
sein.
Besprechen
Besprechen
SieSie
dies
Sie
dies
dies
diedie
Sie
die
Sie
ohne
Sie
ohne
ohne
Rezept
Rezept
Rezept
kaufen,
kaufen,
kaufen,
kann
kann
kann
zu zu
Risiken
zu
Risiken
Risiken
führen,
führen,
führen,
insbeinsbeinsbe6.Beachten
Sie
bitte
neue
akute
Erkrankungen
bei
6.Beachten
6.Beachten
Sie
Sie
bitte
bitte
neue
neue
akute
akute
Erkrankungen
Erkrankungen
bei
bei
unmöglich
unmöglich
macht,
macht,
ausreichend
ausreichend
zu
zu
trinken
trinken
und
und
zuzu
essen,
essen,
kann
kann
ArzneimittelohneRezeptkaufen.
ArzneimittelohneRezeptkaufen.
bitte
bitte
mit
bitte
mit
Ihrem
mit
Ihrem
Ihrem
Arzt.
Arzt.
Arzt.
sondere
sondere
sondere
dann,
dann,
dann,
wenn
wenn
wenn
Sie
Sie
gleichzeitig
Sie
gleichzeitig
gleichzeitig
weitere
weitere
weitere
Arzneimittel
Arzneimittel
Arzneimittel
3.3.FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit,
bereitsbestehenderDauertherapie.
bereitsbestehenderDauertherapie.
3.
FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit,
FührenSiebittedieListeIhrerArzneimittelauchmit, bereitsbestehenderDauertherapie.
einein
Anpassen
Anpassen
oder
oder
Unterbrechen
Unterbrechen
derder
gewohnten
gewohnten
Therapie
Therapie
Auch
Auch
diedie
Einnahme
Einnahme
bzw.
bzw.
Anwendung
Anwendung
von
von
Arzneimitteln,
Arzneimitteln,
einnehmen
einnehmen
einnehmen
bzw.
bzw.
bzw.
anwenden.
anwenden.
anwenden.
IhrIhr
Apotheker
Ihr
Apotheker
Apotheker
berät
berät
berät
SieSie
gern
Sie
gern
gern
eine
akute
Erkrankung,
insbesondere
wenn
diese
es
wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein
Durch
Durch
eine
eine
akute
akute
Erkrankung,
Erkrankung,
insbesondere
insbesondere
wenn
wenn
diese
diese
eses führen,
wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein
wennSieinderApothekeIhrRezepteinlösenoderein Durch
einzelner
einzelner
Arzneimittel
erforderlich
erforderlich
sein.
sein.
Besprechen
Besprechen
SieSie
dies
die
die
SieSie
ohne
ohne
Rezept
Rezept
kaufen,
kaufen,
kann
kann
zu
zu
Risiken
Risiken
führen,
insbeinsbe7.dies
7.
BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin
BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin
7. BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin
hierzu
hierzu
hierzu
und
und
zu
und
zu
anderen
anderen
zuArzneimittel
anderen
wichtigen
wichtigen
wichtigen
Fragen
Fragen
Fragen
Ihrer
Ihrer
ArzneimittelIhrer
ArzneimittelArzneimittelunmöglich
macht,
ausreichend
zuzu
trinken
zuzuessen,
kann
ArzneimittelohneRezeptkaufen.
unmöglich
unmöglich
macht,
macht,
ausreichend
ausreichend
zu
trinken
trinken
und
und
zu
essen,
essen,
kann
kann
ArzneimittelohneRezeptkaufen.
ArzneimittelohneRezeptkaufen.
bitte
bitte
mitmit
Ihrem
Ihrem
Arzt.
Arzt.
sondere
sondere
dann,
dann,
wenn
wenn
Sieund
Sie
gleichzeitig
gleichzeitig
weitere
weitere
Arzneimittel
Arzneimittel
vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem
vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem
vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem
therapie.
therapie.
therapie.
Anpassen
oder
Unterbrechen
der
gewohnten
Therapie
Auch
die
Einnahme
bzw.
Anwendung
von
Arzneimitteln,
ein
ein
Anpassen
Anpassen
oder
oder
Unterbrechen
Unterbrechen
der
der
gewohnten
gewohnten
Therapie
Therapieberät
Auch
Auch
die
die
Einnahme
Einnahme
bzw.
bzw.
Anwendung
Anwendung
von
von
Arzneimitteln,
Arzneimitteln, ein
einnehmen
einnehmen
bzw.
bzw.
anwenden.
anwenden.
IhrIhr
Apotheker
Apotheker
berät
SieSie
gern
gern
WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen
WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen
WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen
Arzneimittel
erforderlich
sein.
Besprechen
Sie
dies
die
Sie
ohne
Rezept
kaufen,
kann
zuzuRisiken
führen,
insbeeinzelner
einzelner
Arzneimittel
Arzneimittel
erforderlich
erforderlich
sein.
sein.
Besprechen
Besprechen
Sie
Sie
dies
dies
die
die
Sie
Sie
ohne
ohne
Rezept
Rezept
kaufen,
kaufen,
kann
kann
zu
Risiken
Risiken
führen,
führen,
insbeinsbe- einzelner
7.7.
BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin
BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin
hierzu
hierzu
und
und
zuzu
anderen
anderen
wichtigen
wichtigen
Fragen
Fragen
Ihrer
Ihrer
ArzneimittelArzneimittelbzw.abzugeben.
bzw.abzugeben.
bzw.abzugeben.
4.4.
BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinBittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEin4. BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinmit
Ihrem
Arzt.
sondere
dann,
wenn
Sie
gleichzeitig
weitere
Arzneimittel
bitte
bitte
mit
mit
Ihrem
Ihrem
Arzt.
Arzt.
sondere
sondere
dann,
dann,
wenn
wenn
Sie
Sie
gleichzeitig
gleichzeitig
weitere
weitere
Arzneimittel
Arzneimittel bitte
vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem
vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem
therapie.
therapie.
Es Es
kann
kann
Es kann
sein,
sein,
dass
sein,
dass
Medikamente
dass
Medikamente
Medikamente
anders
anders
anders
verpackt
verpackt
verpackt
sind
sind
oder
sind
oder
oder
nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel.
nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel.
nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel.
einnehmen
bzw.
anwenden.
Ihr
Apotheker
berät
Sie
gern
einnehmen
einnehmen
bzw.
bzw.
anwenden.
anwenden.
IhrIhr
Apotheker
Apotheker
berät
berät
Sie
Sie
gern
gern
WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen
WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen
anders
anders
aussehen.
aussehen.
aussehen.
Fragen
Fragen
Fragen
SieSie
bitte
Sie
bitte
Ihren
bitte
Ihren
Ihren
Arzt
Arzt
oder
Arzt
oder
Apotheker,
oder
Apotheker,
Apotheker,
Voraussetzung
Voraussetzung
Voraussetzung
fürfür
eine
für
eine
sichere
eine
sichere
sichere
und
und
wirksame
und
wirksame
wirksame
Therapie
Therapie
Therapie
ist,ist,ist,anders
hierzu
und
zuzuanderen
wichtigen
Fragen
Ihrer
Arzneimittel7.
BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin
BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin
hierzu
hierzu
und
und
zu
anderen
anderen
wichtigen
wichtigen
Fragen
Fragen
Ihrer
Ihrer
ArzneimittelArzneimittel- 7.7.BittebeachtenSieauch:ArztundApothekersindin
bzw.abzugeben.
bzw.abzugeben.
4.4.
BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinBittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinwas
Sie
was
Sie
in Sie
diesem
in diesem
in diesem
Zusammenhang
Zusammenhang
Zusammenhang
beachten
beachten
beachten
müssen.
müssen.
müssen.
dass
dass
die
dass
die
notwendigen
die
notwendigen
notwendigen
Arzneimittel
Arzneimittel
Arzneimittel
in der
in der
inrichtigen
der
richtigen
richtigen
DosieDosieDosie-was
vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem
therapie.
vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem
vielenFällengesetzlichverpflichtet,Ihnenbeigleichem
therapie.
therapie.
EsHäufigkeit
Es
kann
kann
sein,
sein,
dass
dass
Medikamente
Medikamente
anders
verpackt
verpackt
sind
sind
oder
oder
nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel.
nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel.
rung
rung
rung
und
und
und
Häufigkeit
Häufigkeit
und
und
genau
und
genau
genau
so so
lange
lange
so anders
lange
wie
wie
nötig
wie
nötig
nötig
eingeeingeeingeWirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen
WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen
WirkstoffeinpreisgünstigesArzneimittelzuverordnen
anders
anders
aussehen.
aussehen.
Fragen
Fragen
Sie
Sie
bitte
bitte
Ihren
Ihren
Arzt
Arzt
oder
oder
Apotheker,
Apotheker,
Voraussetzung
Voraussetzung
fürfür
eine
eine
sichere
sichere
und
und
wirksame
wirksame
Therapie
Therapie
ist,nommen
ist,nommen
8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen
8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen
nommen
bzw.
bzw.
angewendet
bzw.
angewendet
angewendet
werden.
werden.
werden.
Entscheidend
Entscheidend
Entscheidend
ist
ist
es
es
für
ist
für
es für8.BittevergewissernSiesich,dassSiealleInformationen
4.4.
BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinbzw.abzugeben.
bzw.abzugeben.
4.
BittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEinBittebeachtenSieallegegebenenHinweisezurEin- bzw.abzugeben.
was
was
Sie
Sie
in in
diesem
diesem
Zusammenhang
Zusammenhang
beachten
beachten
müssen.
müssen.
dass
dass
diedie
notwendigen
notwendigen
Arzneimittel
Arzneimittel
in in
der
der
richtigen
richtigen
DosieDosierichtigverstandenhaben.
richtigverstandenhaben.
manche
manche
manche
Arzneimittel
Arzneimittel
Arzneimittel
auch,
auch,
auch,
wie
wie
sie
wie
sie
eingenommen
sie
eingenommen
eingenommen
werden,
werden,
werden,richtigverstandenhaben.
EsEskann
sein,
dass
Medikamente
anders
verpackt
sind
oder
nahmebzw.AnwendungIhrerArzneimittel.
Es
kann
kann
sein,
sein,
dass
dass
Medikamente
Medikamente
anders
anders
verpackt
verpackt
sind
sind
oder
oder
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* Für diesen Anruf gilt ein Festpreis von 14 Cent pro
Minute aus den Festnetzen und maximal 42 Cent
pro Minute aus den Mobilfunknetzen.
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E-Mail:
E-Mail:
[email protected],
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* Für
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Globale Gesundheitspolitik gestalten –
gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen.
Konzept der Bundesregierung
Shaping Global Health-Taking Joint Action-Embracing
Responsibility. The Federal Government’s Strategy
Paper
Das Bundeskabinett hat am 10. Juli 2013 das vom Bundesgesundheitsministerium
vor­gelegte Konzept „Globale Gesundheitspolitik gestalten – gemeinsam handeln –
Verant­wortung wahrnehmen“ beschlossen. Ziel des Konzepts ist es, einen aktiven und
­abgestimmten Beitrag Deutschlands zur Lösung globaler Gesundheitsherausforderungen, wie des weltweiten Kampfes gegen die Ausbreitung grenzüberschreitender
Gesundheits­gefahren, sicherzustellen.
Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2013
BMG-G-11044 (deutsch), BMG-G-11045 (englisch)
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Themenbereich Gesundheit
9
Nationaler Krebsplan – Handlungsfelder, Ziele
und Umsetzungsempfehlungen
m Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben. Sie darf
h von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung
s gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist besonders die Veraltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben partein oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
n, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch
u einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesnzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
Nationaler Krebsplan
Handlungsfelder, Ziele
und Umsetzungsempfehlungen
www.bundesgesundheitsministerium.de
Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in
Deutschland. Um die Probleme in der Krebsfrüherkennung und Krebsversorgung
anzupacken, wollen alle an der Krebsbekämpfung Beteiligten ihre Aktivitäten
wirksamer aufeinander abstimmen und zielorientierter vorgehen. Diesem Ziel dient
der Nationale Krebsplan, den das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam
mit der Deutschen Krebs­gesellschaft (DKG), der Deutschen Krebshilfe (DKH) und der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumor­zentren (ADT) am 16. Juni 2008 initiiert hat.
Stand: Verfügbarkeit: Januar 2012
Als PDF-Datei zum Herunterladen
Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/
AIDS-Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung
Bericht
zum Aktionsplan zur Umsetzung
der HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie
der Bundesregierung
www.bundesgesundheitsministerium.de
Report on the Action Plan to Implement the Strategy
to Fight HIV/AIDS
Der Bericht gibt einen Überblick über die Maßnahmen der Bundesregierung zur
Bekämpfung von HIV und Aids seit 2007. Dieser wird ergänzt durch den im März 2007
erschienenen „Aktionsplan zur Umsetzung der HIV-/AIDS-Bekämpfungsstrategie
der Bundesregierung“, der für den Zeitraum 2007 bis 2010 konkrete Maßnahmen und
Aufgaben benennt.
Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juni 2011
BMG-G-10040
Als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
10
Themenbereich Pflege
Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege
und zum neuen Pflegestärkungsgesetz wissen müssen
Der „Ratgeber zur Pflege“ bietet einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und erklärt weitere wichtige gesetzliche Regelungen für die
Pflege zu Hause, die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung und die Beratungsmöglichkeiten.
Ratgeber zur Pflege
Alles, was Sie zur Pflege und
zum neuen Pflegestärkungsgesetz
wissen müssen.
www.pflegestärkungsgesetz.de
Stand:
Juli 2015
Bestell-Nummer:BMG-P-07055
Verfügbarkeit:
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Das Pflegestärkungsgesetz I – Das wichtigsten
Leistungsverbesserungen im Überblick
Diese Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigt,
wie Sie diese in Ihrer persönlichen Situation am besten nutzen können. Ergänzend
gibt es einen Ausblick auf die nächste große Entwicklung in der Pflegeversicherung:
das Zweite Pflegestärkungsgesetz.
Das Pflegestärkungsgesetz I
Die wichtigsten Leistungsverbesserungen im Überblick
Stand:
Januar 2015
Bestell-Nummer:
BMG-P-11004
Verfügbarkeit:
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Das Pflegestärkungsgesetz I –
Alle Leistungen zum Nachschlagen
Die Broschüre gibt einen detaillierten Überblick über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei sind die Neuerungen aus dem Ersten Pflegestärkungsgesetz
hervorgehoben, um die konkreten Leistungsänderungen zu verdeutlichen.
Stand:
Januar 2015
Bestell-Nummer:
BMG-P-11005
Verfügbarkeit:
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Themenbereich Pflege
11
Das Pflegestärkungsgesetz I – Informationen
für Demenzkranke und ihre Angehörigen
Die Broschüre bietet einen Überblick über die Pflege von demenziell Erkrankten und
beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang und dem
Alltag mit Demenz. Dabei sind außerdem die Neuerungen aus dem Ersten Pflegestärkungsgesetz hervorgehoben.
Stand:
Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015
BMG-P-11006
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Das Pflegestärkungsgesetz I –
Informationen für die häusliche Pflege
Die Broschüre bietet einen Überblick über die häusliche Pflege und beantwortet die
häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen im häuslichen
Umfeld. Dabei sind außerdem die Neuerungen aus dem Ersten Pflegestärkungsgesetz
hervorgehoben.
Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015
BMG-P-11007
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz II –
Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der Flyer gibt einen Überblick über die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der im Jahr 2017 eingeführt werden soll. Die Ziele und
Inhalte des Zweiten Pflegestärkungsgesetz werden übersichtlich dargestellt.
Stand: August 2015
Bestell-Nummer: BMG-P-11014
Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Themenbereich Pflege
12
Infoposter zum Pflegestärkungsgesetz II –
Der Weg zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Die Infografik skizziert den Weg von der Erprobung des neuen Begutachtungssystems
über den Gesetzgebungsprozess bis zur Anwendung der fünf neuen Pflegegrade.
Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015
BMG-P-11015
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Kampagnenmotive „Wir stärken die Pflege“
als DIN-A2-Poster
Pflegebedürftige, Pflegekräfte und pflegende Angehörige: Die Informationskampagne
zum Pflegestärkungsgesetz setzt echte Menschen aus dem deutschen Pflegealltag in
Szene. Die sechs Kampagnenmotive sind jetzt als Poster im Format DIN A2 bestellbar.
Stand: August 2015
Bestell-Nummer: BMG-P-11008, BMG-P-11009, BMG-P-11010,
BMG-P-11011, BMG-P-11012, BMG-P-11013
Verfügbarkeit:
Gedruckt bestellbar
Pflegebedürftig. Was nun?
Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe
Pflegebedürftig. Was nun? – ­
Hilfestellung bei ersten Fragen
www.bundesgesundheitsministerium.de
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem
Maße Hilfe braucht und vieles nicht mehr allein bewerkstelligen kann – dauerhaft oder voraussichtlich für wenigstens sechs Monate. Ist dies der Fall, sollten Sie sich an Ihre
Kranken- bzw. Pflegekasse wenden, wenn Sie gesetzlich
krankenversichert sind. Dort werden Sie zu allen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehenden Fragen in
für Sie verständlicher Weise unterrichtet, beraten und über
Ihre Ansprüche aufgeklärt. Der individuelle Anspruch auf
Pflegeberatung ist gesetzlich verankert. Mit Inkrafttreten
des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes hat die Pflegekasse
dem Antragstellenden entweder einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen, auf Wunsch auch zu Hause, anzubieten oder – alternativ dazu – einen Gutschein auszustellen, der bei einer qualifizierten Beratungsstelle zulasten der
Pflegekasse ebenfalls innerhalb dieser Frist eingelöst werden
kann. Den ersten Schritt kann auch ein bevollmächtigter
Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter machen. Privat Krankenversicherte sollten sich an das private
Krankenversicherungsunternehmen wenden.
Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Diese beauftragt
den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit. In der Regel
kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause und empfiehlt
danach der Pflegekasse die Pflegestufe. Bevor der Gutachter
kommt, sollten Sie ein Pflegetagebuch mit genauen Zeitangaben führen und aufschreiben, in welchen Bereichen
Sie Hilfe benötigen (zum Beispiel beim Waschen, Anziehen,
Essen). Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung.
Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem Versicherungsunternehmen; die Begutachtung erfolgt dort durch
MEDICPROOF.
Wie lange dauert es, bis Antragsteller einen Bescheid ihrer
Pflegekasse erhalten?
Eine Pflegekasse muss spätestens fünf Wochen nachdem
ein Antrag auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit bei ihr
eingegangen ist, dem Antragsteller die Entscheidung über
Leistungen schriftlich mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch verkürzte Begutachtungsfristen gelten. Zum Beispiel ist die Begutachtung spätestens
innerhalb einer Woche durchzuführen, wenn ein Antragsteller sich im Krankenhaus befindet und es zur Sicherstellung
seiner ambulanten oder stationären Weiterversorgung und
Betreuung notwendig ist, dass eine Begutachtung noch im
Krankenhaus stattfinden muss.
Was sind die Pflegestufen?
Die Gutachter des MDK oder andere unabhängige Gutachter
prüfen im Auftrag der Pflegekassen, welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt, und ermitteln gleichzeitig, ob eine
erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz besteht. Dies
kann Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,
geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen
betreffen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens
einmal täglich Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in
der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigen. Der Zeitaufwand beträgt täglich mindestens
1,5 Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als
45 Minuten entfallen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege,
Ernährung oder Mobilität) mindestens dreimal täglich zu
verschiedenen Tageszeiten Hilfe brauchen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt
mindestens drei Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) täglich rund um die Uhr,
auch nachts, Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt mindestens fünf
Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens
Das Faltblatt „Pflegebedürftig. Was nun?“ hilft bei den ersten Schritten im Pflegefall.
Es gibt Informationen und einen ersten Überblick über die Ansprechpartner und die
verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit.
Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Juli 2015
BMG-P-07053
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
13
Publikationen in Kooperation mit
weiteren Ressorts
Gemeinsam für Menschen mit Demenz –
Die Handlungsfelder
Mit der Unterzeichnung der Agenda am 15. September 2014 durch die Gestaltungspartner der „Allianz für Menschen mit Demenz“ haben Bundesfamilienministerin
Manuela Schwesig und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Startsignal
für die Umsetzung der Ergebnisse aus der zweijährigen Arbeitsphase gegeben. Damit
ist der Grundstein für eine nationale Demenzstrategie gelegt.
Gemeinsam für
Menschen mit Demenz
Die Handlungsfelder
www.allianz-fuer-demenz.de
Stand: Verfügbarkeit: Juni 2014
PDF-Datei zum Herunterladen
66 Tipps für ein genussvolles und aktives Leben
66 Tipps
für ein genussvolles und aktives Leben
mit
66+
Die Broschüre gibt alltagstaugliche Tipps für Ernährung und Bewegung. Ziel ist,
Seniorinnen und Senioren Spaß an gesundem Essen und regelmäßiger Bewegung
zu vermitteln. Auf über 150 Seiten erfahren Sie, was Sie für Ihre Gesundheit und
Ihre Lebensqualität tun können.
Stand:
Verfügbarkeit:
Juni 2015
Als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
14
Themenbereich Beauftragter der Bundesregierung
für Belange der Patientinnen und Patienten sowie
Bevollmächtigter für Pflege
Informiert und selbstbestimmt –
Ratgeber für Patientenrechte
Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der R
­ echte
der Patientinnen und Patienten. Mit dem seit 26. Februar 2013 geltenden P
­ atientenrechtegesetz wurden diese Rechte erstmals gesetzlich festgeschrieben und gestärkt.
Wesentliches Anliegen war dabei, die Rechtslage für die Patientinnen und Patienten
transparenter und bekannter zu machen, um so zu einer besseren Umsetzung und
Beachtung der Patientenrechte im medizinischen Versorgungsalltag beizutragen.
Stand: August 2014
Bestell-Nummer:BMG-G-11042
Verfügbarkeit: Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
15
Themenbereich Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
Drogen- und Suchtbericht Juli 2014
Drogen- und Suchtbericht 2015
DrogenDrogenund Suchtbericht
und Suchtbericht
Juli 2014
Der Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gibt einen Überblick zur
aktuellen Entwicklung des Drogen- und Suchtmittelkonsums in Deutschland sowie
über die bestehenden Aktivitäten in der Suchtprävention, der Suchthilfe, der Maßnahmen zur Schadensreduzierung und der gesetzlichen Maßnahmen zur Reduzierung des
Angebots von Suchtstoffen.
Mai 2015
www.drogenbeauftragte.de
Stand:
Bestell-Nummer:
Verfügbarkeit:
Mai 2015
BMG-D-11008
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Drogen- und Suchtbericht Juli 2014
Drogen- und Suchtbericht 2014
Drogenund Suchtbericht
Der Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gibt einen Überblick zur
aktuellen Entwicklung des Drogen- und Suchtmittelkonsums in Deutschland sowie
über die bestehenden Aktivitäten in der Suchtprävention, der Suchthilfe, der Maßnahmen zur Schadensreduzierung und der gesetzlichen Maßnahmen zur Reduzierung des
Angebots von Suchtstoffen.
Juli 2014
www.drogenbeauftragte.de
Stand:
Bestell-Nummer:
Verfügbarkeit:
Juli 2014
BMG-D-11007
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Die Fetale Alkoholspektrum-Störung –
Die wichtigsten Fragen der sozialrechtlichen Praxis
Die Fetale Alkoholspektrum-Störung
Die wichtigsten Fragen der sozialrechtlichen Praxis
Die Broschüre richtet sich an alle Berufsgruppen, die über Hilfen für alkoholgeschädigte Kinder entscheiden oder aus anderen Gründen mit ihnen zu tun haben.
Sie soll den zuständigen Sachbearbeitern, Familienrichtern, Staatsanwälten,
Sozialpädagogen und Trägern der Wohlfahrtspflege u.v.m. praktische Hilfestellung
im Umgang mit dieser Behinderung geben.
Stand:
Juni 2014
Bestell-Nummer:
BMG-D-11006
Verfügbarkeit:
PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Themenbereich Drogenbeauftragte der Bundesregierung
16
Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik
National Strategy on Drug and Addiction Policy
Die Nationale Strategie wurde von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit entwickelt und wird von
allen Bundesressorts getragen. Sie beschreibt die Grundlagen und Herausforderungen
der Drogen- und Suchtpolitik der nächsten Jahre und löst den Aktionsplan
Drogen und Sucht von 2003 ab. Hauptziele der Strategie sind die Reduzierung des
Konsums legaler und illegaler Suchtmittel sowie die Vermeidung drogen- und
suchtbedingter Probleme.
Stand:
Februar 2012
Bestell-Nummer:
BMG-D-11004 (deutsch), BMG-D-11003 (englisch)
Verfügbarkeit:
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben. Sie darf
von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung
gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist besonders die Vertungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteioder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch
einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundeselner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
Empfehlungen für Eltern im
Umgang mit dem Alkoholkonsum
ihrer Kinder:
wissenschaftlicher Kenntnisstand
Ein Ratgeber für Fachkräfte der Suchtprävention
www.bundesgesundheitsministerium.de
Empfehlungen für Eltern im Umgang
mit dem Alkoholkonsum ihrer Kinder:
wissenschaftlicher Kenntnisstand
Die Studie gibt einen aktuellen Überblick über das Ausmaß kindlichen und
jugendlichen Alkoholkonsums, die Alkoholintoxikationen und alkoholbedingte
Probleme.
Stand: Bestell-Nummer: Verfügbarkeit: Dezember 2011
BMG-D-10010
Gedruckt und als PDF-Datei zum Herunterladen
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
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Kurzberichte, Forschungsberichte & Studien
Forschungsberichte
Alle Kurzberichte, Forschungsberichte und Studien des
Bundesgesundheitsministeriums stehen auf unserem Internetportal
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen als
PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare
Anleitung zur Bestellung
Möchten Sie eine Publikation bestellen? So geht es:
1. Wählen Sie die Publikation(en) aus, die Sie bestellen möchten. ­
Notieren Sie sich die ­jeweilige Bestell-Nummer und die gewünschte Anzahl.
2. Um nun die Bestellung aufzugeben, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Sie können das Bestellformular (Warenkorb) nutzen, das auf der Internetseite des Bundesministeriums
für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de zu finden ist.
@
Schreiben Sie Ihre Bestellung in eine E-Mail und senden Sie diese an [email protected].
Rufen Sie den Publikationsversand der Bundesregierung an (Telefonnummer: 030/18 272 272 1)
und ­geben Sie Ihre Bestellung mündlich auf.
Sie können das Bestellformular per Post schicken an: ­
Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
FAX
Drucken Sie das Bestellformular für Publikationen aus, füllen Sie es aus und faxen Sie es an den
­Publikationsversand der Bundesregierung (Faxnummer: 030/18 10 272 272 1).
Nach wenigen Tagen erhalten Sie vom Publikationsversand der Bundesregierung eine Nachricht
zu Ihrer Bestellung.
Zu Ihrer Information
Die Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit sind kostenfrei.
An Privatpersonen werden sie in haushaltsüblichen Mengen abgegeben, in der Regel erhält jeder Bürger/
jede Bürgerin von jeder Publikation ein Exem­plar.
Institutionen und Multiplikatoren können gegebenenfalls mehrere Exemplare erhalten.
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
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Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare
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Bestellformular
Publikationen
Die Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie unter Angabe der ­
genannten ­Bestell-Nummern kostenlos anfordern. (Ausnahme: Publikationen, die nur
zum Herunterladen auf www.bundesgesundheitsministerium.de bereitstehen.)
@
[email protected]
Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
FAX
030/18 10 272 272 1
In der Regel erhalten Privatpersonen von jeder Publikation ein Exemplar.
Institutionen und Multiplikatoren können bis zu 100 Exemplare bestellen.
Bestellung Publikationen
Bestell-Nummer
Stückzahl
Bestell-Nummer
Stückzahl
Bestell-Nummer
Stückzahl
Bestell-Nummer
Stückzahl
Bestell-Nummer
Stückzahl
Bestell-Nummer
Stückzahl
Lieferadresse
Vorname und Name
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
E-Mail-Adresse
Datum
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare
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Möchten Sie das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“
des Bundesministeriums für Gesundheit abonnieren? So geht es:
1. Wählen Sie aus, ob Sie das Magazin oder den Newsletter abonnieren möchten, und kreuzen Sie diese
ent­sprechend auf dem Bestellformular an. Sie können gern alle Abonnements nutzen.
2. Um nun die Bestellung aufzugeben, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
@
Sie können online das Bestellformular unter www.bmg-gp.de nutzen.
Sie können das Bestellformular auch per Post schicken an:
Bundesministerium für Gesundheit, Referat LS4 Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin
FAX
Drucken Sie das Bestellformular für das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“ aus,
füllen Sie es aus und ­faxen Sie es an das Bundesministerium für Gesundheit, Referat LS4 Öffentlichkeitsarbeit
­(Faxnummer: 030/184 41-19 21).
Zu Ihrer Information
Das Abonnement des Magazins „Gesundheit und Pflege aktuell“ des Bundesministeriums für Gesundheit
ist kostenfrei.
Jeder Bürger/Jede Bürgerin kann alle Services nutzen und abonnieren. Institutionen und Multiplikatoren können
bis zu 50 Exemplare des Magazins „Gesundheit und Pflege aktuell“ im Abonnement bestellen.
Alle Publikationen finden Sie zum Download unter: bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen
Anleitung zur Bestellung und Bestellformulare
Bestellformular
„Gesundheit und Pflege aktuell“
Sie möchten das Magazin „Gesundheit und Pflege aktuell“
des Bundesministeriums für Gesundheit kostenfrei a­ bonnieren?
Dann füllen Sie einfach das Bestellformular auf unserer Internetseite unter www.bmg-gp.de aus.
Sie können Ihre Bestellung auch mit diesem Bestellformular als Fax oder per Post richten an:
Bundesministerium für Gesundheit, Referat LS4 Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin
FAX
030/184 41-19 21
Zutreffendes bitte ankreuzen. Sie können gern alle Abonnements nutzen. Falls Sie schon Abonnent sind,
­können Sie das Formular gern für eine Änderung der Stückzahl nutzen.
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Anzahl der Exemplare (als institutioneller Empfänger können Sie bis zu 50 Exemplare bestellen)
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für den Versand der „Gesundheit und Pflege aktuell“ bzw. den Newsletter­service gespeichert und verarbeitet. Zu diesem Zweck werden Ihre Daten an
die mit der Datenverarbeitung und mit dem Versand beauftragten Dienstleister weitergegeben. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an
Dritte. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.
1
Bitte beachten Sie, dass aus drucktechnischen Gründen Anrede, akademischer Grad sowie Vor- und Nachname zusammen nicht länger
als 40 Zeichen sein dürfen.
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Weitere Informationsangebote
des Bundesministeriums für Gesundheit
Internetportale
•
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Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de
Weitere Informationen zum Themenbereich Pflege finden Sie unter:
www.pflegestärkungsgesetz.de
Weitere Informationen zum Präventionsgesetz finden Sie unter:
www.immer-am-ball-bleiben.de
Weitere Informationen zum Themenbereich Beauftragter der Bundesregierung für die
Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege finden Sie unter:
www.patientenbeauftragter.de
Weitere Informationen zum Themenbereich Drogenbeauftragte der Bundesregierung
finden Sie unter:
www.drogenbeauftragte.de
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie
montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Telefonnummern:
Fragen zur Krankenversicherung
030/340 60 66-01
Beratungsservice für Gehörlose
030/340 60 66-07 Telefax
030/340 60 66-08 ISDN-Bildtelefon
Fragen zur Suchtvorbeugung
0221 /89 20 31*
Fragen zur Pflegeversicherung
Fragen zur
gesundheitlichen Prävention
0221/89 20 31*
030/340 60 66-02
115 – Ihre Behördennummer
Unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 können Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zu den
am häufigsten nachgefragten Leistungen der Kommunen sowie der Bundes- und Landesverwaltungen erhalten.
Wie funktioniert die 115?
Als Kundenservice der öffentlichen Verwaltung ist die 115 ein bürgernaher Service, der über Ortstarif
erreicht werden kann. Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden innerhalb eines integrierten Informationsund Telefonverbunds standardisiert bearbeitet und ebenenübergreifend beantwortet.
Die 115 ist in den teilnehmenden Regionen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
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Impressum
Herausgeber:
Bundesministerium für Gesundheit
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11055 Berlin
Stand: September 2015
Gestaltung:
Atelier Hauer + Dörfler GmbH
neues handeln GmbH
Kostenlose Bestellung weiterer Publikationen:
E-Mail: [email protected],
Telefon: 030/18 272 272 1, Fax: 030/18 10 272 272 1
Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung,
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock