17/5359 - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode
Drucksache 17/5359
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Welche Hintergründe hat die gescheiterte Abschiebung der zwei Familien aus Göttingen,
von denen sich laut Stadtverwaltung Göttingen kein einziges Familienmitglied nachhaltig integriert hat?
Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Editha Lorberg und Ansgar Focke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.03.2016
Das Göttinger Tageblatt (GT) berichtet auf seiner Internetseite am 10.02.2016 („Versuchte Abschiebung im Rosenwinkel“) über den gescheiterten Versuch, zwei Göttinger Roma-Familien abzuschieben. Die laut Göttinger Tageblatt seit 17 Jahren in Deutschland lebenden Familien mit vier
Erwachsenen und dreizehn Kindern sollten demnach in den Kosovo abgeschoben werden. Nach
Auskunft der Polizei seien diese jedoch nicht vor Ort gewesen und die Abschiebungen damit gescheitert. Der Fall der beiden Familien hatte laut GT bereits im Dezember bundesweit für Aufsehen
gesorgt, weil zwölf der dreizehn Kinder in Deutschland geboren seien. Das Verwaltungsgericht Göttingen habe dennoch Anträge der Familie auf Aussetzung der Abschiebung abgelehnt. Diese Entscheidung sei vom Niedersächsischen Verwaltungsgericht in Lüneburg bestätigt worden.
Die Göttinger Stadtverwaltung sagte hierzu laut Göttinger Tageblatt:
„Auch nach über zwei Jahrzehnten ist eine Integration trotz vieler Unterstützungsangebote nicht gelungen. Im Ergebnis ist kein einziges Familienmitglied nachhaltig integriert.“
Über diesen Sachverhalt soll es laut Hannoverscher Allgemeiner Zeitung (HAZ) vom 16.02.2016 zu
erheblichen Protesten gekommen sein. Der Göttinger Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler (SPD)
solle beabsichtigen, gegen den Generalsekretär der Gesellschaft für bedrohte Völker, Tillmann
Zülch, deswegen Strafanzeige zu erstatten. Zülch soll laut HAZ während einer Sitzungsunterbrechung des Göttinger Stadtrates den Oberbürgermeister als „Verbrecher“ bezeichnet haben. Die
beiden Roma-Familien sind laut HAZ inzwischen untergetaucht, um der Abschiebung zu entgehen.
Die Fragesteller haben ein hohes Interesse an einer vollständigen Antwort.
1.
Wie viele Personen, welchen Alters und welcher Verwandtschaftsbeziehung sollten am
10.02.2016 aus Göttingen in welche Länder abgeschoben werden?
2.
Wie lange halten sich die einzelnen Personen bereits in Deutschland auf?
3.
Welchen Verlauf hatten die Verwaltungsverfahren zum Aufenthalt der betroffenen Personen?
4.
Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind von den betroffenen Personen während ihres Aufenthaltes in Deutschland bislang begangen worden?
5.
Wie war das Land an der versuchten Abschiebung beteiligt?
6.
Wie viel Personal wurde hierfür eingesetzt?
7.
Was tut die Landesregierung, um diese Personen abzuschieben?
8.
Hat der Oberbürgermeister der Stadt Göttingen die angekündigte Strafanzeige gestellt?
Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016,
Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen die Fragesteller darauf hin, dass sie ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung ihrer Fragen
haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren
Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergeben.
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/5359
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016,
Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen die Fragesteller davon aus, dass der Landesregierung die
Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar sei, da es sich nach
ihrer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handele und der Rechercheaufwand gering
sei.
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(Ausgegeben am 11.03.2016)