Statement von Barbara Eschen Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. zum Pressegespräch zum Start der Jobcenter-Tour der Aktion „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen!“ „Wir freuen uns sehr, dass die Beratungsaktion des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ) in diesem Jahr erstmals eine Förderung vom Land Berlin erhält. Denn so kann der Beratungsbus der Wohlfahrtsverbände wirkungsvoll über mehrere Wochen eingesetzt werden. Die Beratung ist dringend nötig. Sie zeichnet sich durch drei Aspekte aus: Sie ist niedrigschwellig, vertraulich und unabhängig. Dass Arbeitsuchende eine Grundsicherung erhalten, ist in Deutschland geltendes Recht. Arbeitslose haben also einen Anspruch auf finanzielle Leistungen. Und trotzdem fällt es manchem schwer, „Hartz IV“ zu beantragen. Der Zugang dazu stellt in der Praxis für viele eine große Hürde dar. Für manche Menschen ist schon die Antragstellung aufgrund ihrer geringen Bildung oder der fehlenden Erfahrung mit Formalitäten ein großes Problem. Das Regelwerk ist komplex und fordert selbst Fachleute heraus. Und wenn jemand dann einen Bescheid bekommt, den er nicht versteht, fühlt er sich schnell überfordert. So sehen sich viele Arbeitssuchende vor Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von Integrations- und Teilhabeleistungen gestellt. Ohne Unterstützung können sie diese nur schwer oder gar nicht überwinden. An dem Beratungsbus erhalten sie diese niedrigschwellig: Die Menschen kommen aus dem Jobcenter und finden vor der Tür die Hilfe, die sie brauchen. Sozialarbeiter und Fachanwälte beraten die Menschen kostenlos zu allen Fragen rund ums Arbeitslosengeld II, sie helfen Bescheide zu verstehen und geben Auskunft zu Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Jobcenter. Das geht ohne Umwege. Die Beratung wird deshalb auch von Menschen angenommen, die Sozialberatung beispielsweise in den Bezirken nicht aufsuchen würden. Das trifft den zweiten Aspekt: Die Beratung ist vertraulich. Bei der Antragstellung im Jobcenter geht es um ganz persönliche Angelegenheiten. Der Leistungsberechtigte muss alles offenlegen, seine Familienverhältnisse, seine finanzielle und seine Wohnsituation, gegebenenfalls seine Krankheit. Gerade das fällt manchem schwer. Und deshalb ist die Vertraulichkeit bei der Beratung ganz entscheidend. Hier muss sich keiner erklären oder rechtfertigen. Hier kann er oder sie ihre Situation im geschützten Rahmen noch einmal durchdenken und dann selbst entscheiden, was er oder sie weiter tun will. Und das hat wieder mit dem dritten Aspekt zu tun: der Unabhängigkeit. Wer an den Beratungsbus herantritt weiß: Der Sozialarbeiter oder die Fachanwältin ist unabhängig, hat keine Interessen einer Behörde zu vertreten, sondern kann sich ganz auf den Arbeitssuchenden und seine Anliegen konzentrieren. Und das schafft Vertrauen. In dem Beratungsgespräch am Bus lässt sich also vieles klären. Menschen bekommen Klarheit über ihre Rechte und ihre Pflichten. Manches Mal müssen Ratsuchende sicher auch weitervermittelt werden. Und auch das ist eine wichtige Hilfe – für den einzelnen Arbeitssuchenden. Aber letztlich auch für das Jobcenter, das mit informierten Kunden zu tun bekommt. Insgesamt ist der Beratungsbus also eine lohnende Sache! Umso erfreulicher ist es, dass das Berliner Abgeordnetenhaus das ganz genauso sieht und das Land Berlin diese wichtige Beratung nun mitfinanziert. Dadurch konnte die Beratungstour deutlich ausgeweitet werden. Mein Dank gilt den Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus, die sich für die Finanzierung der Beratungstour eingesetzt haben und den Beraterinnen und Beratern hier am Bus sowie allen Partnerinnen und Partnern, die die Aktion seit zehn Jahren unterstützen.“ Uwe Hilgendag 04.04.2016 Ombudsmann des vom Berliner Abgeordnetenhausinitiierten Modellprojektes „Ombudsstelle für ein Berliner Jobcenter“ Das Projekt „Beratungsbus des Berliner Arbeitslosenzentrum“ ist aus meiner Sicht als niedrigschwelliges Angebot sehr hilfreich und unterstützenswert, weil • es für Ratsuchende bei Schwierigkeiten mit dem Jobcenter ein unbürokratisches Verfahren auf dem Wege zu einer zeitnahen Konliktbeilegung darstellt. • es eine neutrale unparteiische Instanz ist, die mit dem direkten Zugang zu den Jobcenterentscheidungsebenen diese dazu bringen kann, die getroffenen Verwaltungsentscheidungen zeitnah zu überprüfen und ggfs. zu korrigieren. • damit eine Gesprächsebene geschaffen wird, bei der Ratsuchende einen zuhörenden und vertrauensvollen Ansprechpartner antreffen, welcher die getroffene/n Entscheidung/en unter einem neutralen Blickwinkel betrachtet. • es die Ratsuchenden ein Stück weit auf Augenhöhe mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters sein lässt. • es neben der beratenden Unterstützung auch die Funktion eines Türöffners in das Jobcenter hinein haben kann. • es ein Mittler zwischen oftmals nicht kompatiblen Welten sein kann. • es versucht, durch Anhören, Informieren, (Er)Klären und nachfragendes Intervenieren zur einer Problemlösung beizutragen. • es hilft, die Einlegung von Rechtsmitteln (Widersprüchen, Klagen, Dienstaufsichtsbeschwerden) zu reduzieren, indem den Ratsuchenden die Sachverhalte nachvollziehbar dargestellt und dem Jobcenter die Möglichkeit an die Hand gegeben wird, eine eventuell weniger gut getroffene Entscheidung in den Blick zu nehmen, zu überprüfen und ggfs. umgehend neu zu bescheiden. Solch ein niedrigschwelliges Angebot für Ratsuchende wie der Beratungsbus kann ein Gewinn für alle Jobcenterakteure sein: als Zeichen für den Willen der Jobcenter zur Öffnung/Öffentlichkeit, weg von der bisherigen Wagenburgmentalität. weil es ein Relektor und ein Korrektiv für durch das Jobcenter getroffene Entscheidungen ist, mit dem künftig Fehler vermieden werden können und auch der Wille nach Verbesserung gestärkt werden kann. Es kann somit als vertrauensbildende Maßnahme für alle Seiten wirken! weil es der Verbesserung der Kommunikationsebenen dient als objektivierender + vertrauensbildender Ansprechpartner für Ratsuchende. weil es eine Rückwirkung auf die Mitarbeiterschaft der Jobcenter gibt, die darin besteht, dass diese um die leicht anzulaufende Unterstützungsstelle für Ratsuchende weiß, womit unweigerlich der Kommunikationswille gestärkt wird. Als Instrument der Qualitätsverbesserung und -sicherung: weil die Geschäftsführungen und ggfs. die Träger der Jobcenter Außenwahrnehmungen erhalten, die einen objektivierten Blick auf die Entscheidungspraxis der Jobcenter ermöglichen. Es wäre somit möglich, Fehlerschwerpunkte bei Entscheidungen leichter zu erkennen und zu beschreiben. Für die Entscheidungs- und Bearbeitungspraxis der Jobcenter als Frühwarnsystem für sich abzeichnende Deizite. Für die Leitungen der Jobcenter, da es ihnen möglich ist, Beschreibungen, Informationen und Erkenntnisse zu gewinnen, die nicht durch hausinterne Arbeitsebenen einseitig subjektiviert werden können. Diese Einrichtung unterstützt die sozial-kommunikative Hygiene des Jobcenters. Der Beratungsbus ist ein Puzzleteil auf dem Weg zum Besserwerden!! Vielen Dank für Ihr Interesse an den vorstehend gemachten Ausführungen. Zu erreichen bin ich unter: [email protected] Tel. 030 615 12 53 oder 0178 661 8288
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