Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. HALBZEITBILANZ: ZWEI JAHRE GROSSE KOALITION Stand: September 2015 WIR BEDANKEN UNS ... … für die umfassende rechtliche Begleitung sämtlicher Gesetzesvorhaben in den vergangenen Monaten ausdrücklich bei den Mitgliedern des BVK-Rechtsbeirates, namentlich den Mitgliedern der fortbestehenden „AIFM-Taskforce“ Patricia Volhard (P+P Pöllath+Partners), Jörg Swoboda (jetzt: Deloitte, ehemals: HannoverFinanz) und Christian Schatz, Mitglied des BVK-Vorstandes und Leiter des BVK-Rechtsbeirates (King & Wood Mallesons LLP). INHALT POLITISCHE IMPRESSIONEN 2013-2015 2 EDITORIAL7 AKTUELLE GESETZGEBUNGSVERFAHREN 8 OGAW V-Umsetzung 8 Investmentsteuerreform9 VENTURE CAPITAL-GESETZ 10 BVK aktiv: Zusammen stark für mehr Wagniskapital 11 Börse 2.0 – Das „Deutsche Börse Venture Netzwerk“ 11 Kernpunkte des BVK-Gesetzentwurfes 12 AUFSICHTSRECHT13 Das „Finanzmarktanpassungsgesetz“ – KAGB II 13 Anlageverordnung13 Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes für Solvency II 14 Kleinanlegerschutzgesetz14 STEUERRECHT 15 „AIFM-Steueranpassungsgesetz“15 Das „Zollkodexanpassungsgesetz“ 16 Länderinitiative zur Carried Interest-Besteuerung 16 WEITERE INITIATIVEN AUF BUNDES- UND LÄNDEREBENE 17 KfW-Venture Programm 17 Europäischer Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) 18 Wachstumsfonds Bayern 18 CSU-Beirat „Neue Gründer Bayern“ 18 1 POLITISCHE IMPRESSIONEN 2013-2015 it Merkel m Kanzlerin rn ... ete BVK-Vertr ... und den Stiln estGründern Florian Krebs und Tim Bi bow kongress: Beim CDU-Digital für zahlreiche Anziehungspunkt teressierte – der Neugierige und In m 3D-Drucker BVK-Stand mit de uckdesigners des Berliner Schm von der IBB Stilnest, finanziert chaft. Beteiligungsgesells löckner Julia K e d n e z it dern desvors U-Bun rstandsmitglie n Ribbentrop D C . v t Vo S vo oachim it BVKMdL m inrichs und J H Ulrike Berliner Wirtschaftssenato rin Cornelia Yzer beim 3D -Drucker 2 Bund und eskanzler in E Stiln U-Komm Dr. Ang issar est-G e Günt la Merkel ründ ern her O etting MdB er mi t ütters MdB und Staatsministerin Monika Gr Frank Henkel MdA tor der Berliner Innensena BVK vor Ort: litischen chen wir mit po nehmen Regelmäßig besu ou Portfoli nter rn ge rä st ng du spiel von Entschei Das Zusammen . er ed li itg M große unserer hmen und der ne er nt U nd u Investor l werden teiligungskapita Nutzen von Be t besuchten chtbar. Zuletz ) zwei unmittelbar si mel MdB (CDU äm L s ea dr An in Dresden. wir mit en der SüdBG hm ne er nt ou li Portfo Zuvor war en wir u.a . mit der schen Sta P atssekretä rin im Bu arlamentariministeriu ndeswirts m, Brigitte chaftsZypries M Darmstädte dB, bei de r Fludico r n MVP Mun GmbH, fin ich Ventur anziert vo n e Mittelstan Partners, dsbeauftr und mit d ag er te tagsfraktio n der SPD n, Sabine -BundesP o mund bei schmann M der dB, in Do rtpital Dortm Protagen AG. Hier sind Seed und und Cadie NRW.B ank investi ert. Mittel st besuc andspolitik er ht die VC-fin in Sabine P anzier te Pro oschmann M tagen dB AG m dB vor dem Reinrau Andreas Lämmel M HAP des Unternehmens Staatssekretärin Brigitte Zypries MdB bei der Darmstädter Fludicon GmbH 3 er für Venture Der Berichterstatt Equity der Capital und Private n, Dr. Philipp CDU/CSU-Fraktio terstreicht das Murmann MdB, un gierung, Venture Ziel der Bundesre land zu stärken. Capital in Deutsch Bindin Lothar MdB-Expertenr g MdB unde Dr. Thomas Gambke MdB 4 Der Finanzpolitisc he Sprecher der SPD-Bundestagsf raktion, Lothar Binding MdB, spric ht über die Rolle von Beteiligungs kapital in Deutsch land. Dr. Philipp Murm ann MdB r SPDche Sprecher de tis li po nz na Fi Der nding MdB, tion, Lothar Bi ak fr gs ta es nd Bu re Capital und tter für Ventu ta rs te ch ri Be r de raktion, der CDU/CSU-F ity u Eq e at iv Pr nd der rmann MdB, u Dr. Philipp Mu ünen Bungr r uftragte de ea b ds an st el itt M bke MdB, Dr. Thomas Gam n, io kt ra sf ag st de en der Grünr Verbesserung be ü n re tie u sk di land (zweiter ung in Deutsch er zi an in sf ng du omas Leif). erator Prof. Th od M s: nk li n vo beauftragte Der Mittelstands estagsfraktion, der grünen Bund e MdB, schildert Dr. Thomas Gambk Fraktion zur die Position seiner Innovationspolitik. CSU-G eneral sekret är And rea s Sche uer Md dB bei der Der Staatsminister r. Helge Braun D , rin Bundeskanzle dischen Museum MdB, spricht im Jü rderungen innoüber die Herausfo en in Deutschvativer Unternehm land. Staatsminis Kur z na c Mai 2014 h den E urop Ausw gibt a Euro ärtigen der Vors wahlen im Auss i p ä i s chen chus tzende Brok d s P Eige MdEP, b arlamen es des es nkap ts, E e im i t in d ie Br altag Ei 15. Deu lmar nts üsse ler P und A chen u oliti sblic k. ke ter Dr. Hel ge Braun MdB Elmar Brok MdEP Der Erste Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Markus Ferber MdEP, spricht über die Europäische Finanzmarktpolitik. EP erber Md Markus F Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB, zieht nach rund sechs Monaten Große Koalition beim 15. DET eine erste Bilanz der Bundesregierung. lsekretär Der CSU-Genera MdB erklärt Andreas Scheuer en Eigenkapitalbeim 16. Deutsch d Ziele des 2015 tag die Arbeit un U-Beirats eingerichteten CS yern“. „Neue Gründer Ba Dr. Mic hael Fu chs Md B Der SPD -Bundes ta te Matth ias Ilgen gsabgeordneMdB, Mit im Aussc glied huss für W Energie, setzt sic irtschaft und hb läumsdin ner 2014 eim BVK-Jubifür ein V Capital-G enture esetz ein . en MdB Matthias Ilg 5 ns alitio rektor o K des -Di d ung ach EZB Zustan l l e t r s m p r s u o s Z V taat 2013 er » der end vember K-Dinn rde er S und b a r o o V u it Am V ges im N beim B anach w ür Arbe , n a d s f e r t s z u r s m r K e chs ve Asmu ne«. Ku inisteriu atthias ke Hinri und g r i o ö z J K, lr esm tM Euro Bund Bild mi echer, U des BV nt. r e d d r e im dem dssp räsid itglie etär sekr les. Auf -Vorstan standsm BVK-P r r ia Soz iger BVK ndes Vo damalige l e , a r g h dam äftsfü ber h oden Gesc n von H e Wilk BVK-Vorstand mit Jörg Asmussen Auf dem „N der Parl RW-Abend“ sprich amentaris t sich che Staa beim Bu tssekretä ndesmin r iste Dr. Mich ael Meist r der Finanzen, e r die Beibe MdB, fü hal r Carried In tung der gelten den terest –B esteueru ng aus. Auf de m 2014 in „NRW-Aben d“ tretun der Berline des BVK r Land g des esver Lande Westfa sN le Garrel n: NRW-Wirt ordrheinsc t Geschä Duin mit U haftsministe r lrike H ftsfüh ren in glied d es BVK des Vorstan richs, dsmit. ssekre cher Staat is r ta n e Parlam r MdB ael Meiste Dr. Mich B 6 tian er Chris t is in m undes Schmid tär t MdB NRW-Wirtschaftsministe r Garrelt Duin Der Bun de Ernähru sminister für ng und Landwir Christian tschaft, Sc BVK-Din hmidt MdB, bei der ner Part y2 den BVK -Vorstan 014 mit dsmitglie Dr. Pete dern rG und Wilk üllmann, Ulrike en von H H odenberg inrichs . EDITORIAL Seit knapp zwei Jahren ist die Große Koalition an der Regierung. Zeit, eine Zwischenbilanz aus Sicht der Beteiligungsbranche zu ziehen: Welche Maßnahmen wurden bisher auf den Weg gebracht? Welche Aufgaben stehen für die zweite Halbzeit an? Wo besteht Verbesserungsbedarf? Und: Was hat der BVK in den letzten 24 Monaten mit seiner politischen Arbeit erreicht? Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die Arbeit der Großen Koalition. Mit dem im November 2013 unterzeichneten Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD die Weichen für die politische Arbeit der Regierung gestellt. Wir haben sehr begrüßt, dass sich der Koalitionsvertrag mehrfach für die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Beteiligungskapital ausspricht. Beteiligungsinvestitionen sollen demnach vor allem bei neu gegründeten Unternehmen attraktiver gestaltet, die Rahmenbedingungen für Investoren verbessert und der deutsche Investitionsstandort für Wagniskapital international wettbewerbsfähiger werden. Ein Venture Capital-Gesetz soll darüber hinaus ein eigenständiges Regelwerk schaffen. um ein Venture Capital-Gesetz geprägt, indem wir Politik und Öffentlichkeit Ende Januar 2015 einen Entwurf für ein Venture Capital-Gesetz vorgestellt haben. Viele Punkte hat die Bundesregierung in dem kürzlich verabschiedeten Eckpunktepapier Wagniskapital aufgegriffen. Zudem müssen aktuell drohende Nachteile für den deutschen Gründungs- und Investitionsstandort verhindert werden. Der im Juli 2015 erschienene Diskussionsentwurf zur Investmentsteuerreform und insbesondere die darin vorgesehene Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Streubesitz, missachten nicht nur die Zielvorgaben des Koalitionsvertrages, sondern verkehren sie ins Gegenteil. Wir haben die letzten zwei Jahre genutzt, um persönlich den Dialog zur Bundesregierung aufzubauen und weiter zu pflegen, wie zum Beispiel zum Staatsminister im Bundeskanzleramt, Dr. Helge Braun, und zum beamteten Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Matthias Machnig, oder auch zu den Berichterstattern zu unseren Themen in den relevanten Bundestagsausschüssen. Unsere Aktivitäten zeigten Erfolg. Zum Beispiel bei der Anlageverordnung konnten wir durch unseren Einsatz und die Gespräche mit Das geplante Gesetz blieb bislang aus. Will die Bundesregierung ihre selbstgesteckten Ziele errei- den Entscheidungsträgern eine Verschlechterung chen, muss aus unserer Sicht in der zweiten Halb- der Rahmenbedingungen abwenden. zeit der Legislaturperiode deutlich mehr Tempo Wir wünschen Ihnen eine informative und aufan den Tag gelegt werden. Wir haben die Debatte schlussreiche Lektüre. Ulrike Hinrichs Geschäftsführendes Vorstandsmitglied 7 AKTUELLE GESETZGEBUNGSVERFAHREN OGAW V-UMSETZUNG NACHBESSERUNGEN ERFORDERLICH 07 – 2015 Referentenentwurf 10 – 2015 (voraussichtlich) Kabinettsbeschluss 12 – 2015 (voraussichtlich) Beginn des parlamentarischen Beratungsverfahrens 03 – 2016 Ablauf der EU-Umsetzungsfrist (Stand: 08/2015; Änderungen vorbehalten) Anfang Juli 2015 hat das Bundesfinanzministerium einen REFERENTENENTWURF zur sog. OGAW V-Umsetzung vorgelegt. Mit den „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ – kurz OGAW – sind Investmentfonds und Fondsgesellschaften betroffen. An der bis Ende Juli laufenden Konsultation haben wir uns mit einer STELLUNGNAHME beteiligt und mit politischen Entscheidungsträgern gesprochen: Insbesondere kritisieren wir die Vorschläge zur Regelung für Gesellschafterdarlehen. Eine Umsetzung der im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen 8 würde sich nachteilig auf den Venture Capitalund Private Equity-Standort Deutschland und damit verbunden auf die Kapitalversorgung der deutschen Wirtschaft auswirken. Keinesfalls sind diese Restriktionen aufsichtsrechtlich geboten. Darüber hinaus stehen sie im deutlichen Widerspruch zu der Zielsetzung des Koalitionsvertrages, „Deutschland als Fondsstandort attraktiv“ zu machen. Daher setzen wir uns dafür ein, die vorgeschlagenen Restriktionen für Gesellschafterdarlehen zurückzunehmen. INVESTMENTSTEUERREFORM VORGESCHLAGENE STEUERERHÖHUNGEN WIDERSPRECHEN DEM KOALITIONSVERTRAG 07 | 2015 Veröffentlichung des Diskussionsentwurfes des BMF 09 | 2015 (voraussichtlich) Verabschiedung des Referentenentwurfes 10 | 2015 (voraussichtlich) Kabinettsbeschluss im Anschluss Parlamentarisches Verfahren 01 | 2018 (geplant) Inkrafttreten des Gesetzes (Stand: 08/2015; Änderungen vorbehalten) Die Bundesregierung wird mit der grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen. Dabei soll vor allem für den Bereich der Business Angels und Startups nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt.« [KoaV, Seite 91] Bereits im Herbst 2014 sollte es einen Entwurf zur Investmentsteuerreform geben, tatsächlich erschien der erste DISKUSSIONSENTWURF des BMF dazu erst Ende Juli 2015. Dieser enthält konkrete Vorschläge zur Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Streubesitz (§8 b KStG) und würde daher vor allem die Gründungsfinanzierung stark belasten. Führende Politiker der Regierungsfraktionen haben öffentlich DEUTLICHE KRITIK an dem Entwurf geäußert. Wir hatten uns bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfes für eine Beibehaltung des Status quo eingesetzt und unter anderem einen OFFENEN BRIEF mit 18 weiteren Bundesverbänden an die Regierungschefs der Bundesländer initiiert. Einige Bundesländer drängen auf eine Ausweitung der Steuerpflicht, weil sie sich daraus mehr Steuereinnahmen erhoffen. Nach unserer Auffassung würde eine Umsetzung dieser Maßnahmen dem Wirtschaftsstandort Deutschland jedoch empfindlich schaden. Weniger Investitionen in Innovationen und Wachstum stünden im starken Missverhältnis zu etwaigen neuen Handlungsspielräumen durch die erhofften Steuermehreinnahmen. Allein die Diskussion um die Vorschläge verunsichert Investoren wie Gründer und gefährdet die erforderliche Planungssicherheit für langfristige Investitionen. In unserer STELLUNGNAHME zum Diskussionsentwurf nehmen wir umfassend zu den einzelnen Vorschlägen Stellung. Auch wenn dem Entwurf zufolge für Personengesellschaften weiterhin die allgemeinen Besteuerungsregeln gelten, würden sich die neuen Vorgaben negativ auf den Fondsstandort Deutschland auswirken. Die vorgesehene Einführung des intransparenten Besteuerungsregimes für sämtliche Publikums-Investmentfonds würde die Attraktivität von Fondsprodukten insgesamt vermindern. Darüber hinaus würden Private Equity-Fonds in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften steuerlich unattraktiv werden. Dies sollte vermieden werden. 9 VENTURE CAPITAL-GESETZ: INNOVATION UND WACHSTUM STÄRKEN Deutschland braucht eine „Neue Gründerzeit“. Wir wollen Unternehmertum und Gründungsgeist in Deutschland stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen. Wir werden die Rahmenbedingungen für Innovation und Investition insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verbessern.« [KoaV Seite 13] Wir werden Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv machen und dafür ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital-Gesetz) abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten erlassen, das u. a. die Tätigkeit von Wagniskapitalgebern verbessert. Außerdem wollen wir es attraktiver machen, in junge Unternehmen und junge Wachstumsunternehmen zu investieren.« [KoaV Seite 140 f.] 10 06/2013 BVK-Positionspapier zur Innovationsfinanzierung 09/2013 Bundestagswahlen 11/2013 Beschluss des Koalitionsvertrages 01/2014 Einrichtung der Venture Capital-Taskforce des BVK 03/2014 Antrag der Regierungsfraktionen: Aufforderung an Bundesregierung, Eckpunkte zum Venture Capital-Gesetz zu erarbeiten 05/2014 BVK legt Eckpunkte für ein Venture Capital-Gesetz vor [»] 06/2014 Einrichtung der Allianz für Venture Capital [»] 10/2014 „Hamburger Erklärung“ anlässlich des nationalen IT-Gipfels [»] 11/2014 Startup-Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion [»] 12/2014 Entschließungsantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat (vertagt) [»] 01/2015 Vorstellung eines Diskussionsentwurfes zum Venture Capital-Gesetz des BVK 05/2015 Antrag des Landes Berlin im Bundesrat (vertagt) [»] 07/2015 Ankündigung eines gemeinsamen Gesetzesentwurfes von Bundes finanz- und Bundeswirtschaftsministerium für die Kabinettsklausur der Bundesregierung 08/2015 „Impulspapier“ der SPD-Bundestagsfraktion für ein Wagniskapital-Gesetz [»] 09/2015 Beschluss der Bundesregierung eines Eckpunktepapiers Wagniskapital BVK AKTIV: ZUSAMMEN STARK FÜR MEHR WAGNISKAPITAL Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag festgelegt, mit einem Venture-Capital-Gesetz ein eigenständiges Regelwerk schaffen zu wollen, um Wagniskapital in Deutschland attraktiver zu machen. Wir unterstützen dieses Ziel mit Nachdruck. Im März 2014 hat der Deutsche Bundestag mit einem ANTRAG DER REGIERUNGSFRAKTIONEN die Vorgaben des Koalitionsvertrages für ein Venture Capital-Gesetz aufgegriffen und die Bundesregierung aufgefordert, Eckpunkte für ein solches Gesetz vorzulegen. Anfang 2014 haben wir eine Venture Capital-Taskforce – bestehend aus Mitgliedern der BVK-Fachgruppe Venture Capital – gegründet, um konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Gesetzes zu erarbeiten. Im Juni 2014 haben wir die „ALLIANZ FÜR VENTURE CAPITAL“ (AFVC) ins Leben gerufen. Die Allianz vereint 16 namhafte Verbände und Organisationen, darunter den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), das Institut der deutschen Wirtschaft IW Köln, den Digitalverband BITKOM und den Bundesverband Deutscher Startups. Das Bündnis unterstreicht nicht nur eindrucksvoll die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Wagniskapital, sondern ist auch Beleg für die Notwendigkeit von Verbesserungsmaßnahmen. Anfang 2015 haben wir Politik und Öffentlichkeit einen ENTWURF für ein Venture Capital-Gesetz als Diskussionsgrundlage vorgelegt. UNSER VORSCHLAG für ein Artikel-Gesetz bündelt unterschiedliche Rechtsbereiche und berücksichtigt die gesamte Wertschöpfungskette, d.h. nicht nur die Belange der Fondsinitiatoren, sondern auch die der Investoren und der innovativen Unternehmen. Unsere Initiative haben wir bei einem Parlamentarischen Frühstück rund 20 Bundestagsabgeord- neten sowie Vertretern von Ministerien und der Bundesländer in Berlin vorgestellt. Die Resonanz fiel sehr positiv aus – nicht nur in der Politik, sondern auch in den Medien (SÜDDEUTSCHE ZEITUNG, HANDELSBLATT, BÖZ, FAZ 1, FAZ 2). Wir haben mit zwei Gastbeiträgen in der Börsenzeitung (19.07.2014 und 29.05.2015) die Diskussion ebenfalls bestärkt. Die politische und mediale Debatte um ein Venture Capital-Gesetz bestimmen wir mit unserem Gesetzesentwurf auch aktuell noch. Hierzu geführte Gespräche zeigen jedoch, dass gerade hinsichtlich etwaiger Änderungen im Steuerrecht fiskalisch begründete Bedenken bestehen, die den Fortgang des Projektes behindern. Unter anderem im Rahmen des nationalen IT-GIPFELS 2014 haben allerdings sowohl Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel öffentlich betont, Wachstumsfinanzierung in Deutschland stärken zu wollen. In diesem Zusammenhang soll gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) unter anderem eine 500 Millionen Euro umfassende Wachstumsfazilität aufgelegt und die steuerliche Verlustnutzung erleichtert werden, indem die Verlustvorträge künftig auch nach einem Anteilswechsel sicher erhalten bleiben (§ 8c KStG). Am 16. September hat das Bundeskabinett ein „ECKPUNKTEPAPIER WAGNISKAPITAL – DEUTSCHLAND BRAUCHT EINE NEUE GRÜNDERZEIT“ beschlossen. Das Papier begrüßen wir im Grundsatz. Allerdings sehen wir darin lediglich einen ERSTEN SCHRITT zur Erreichung verbesserter Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland. Weitere Anstrengungen werden nötig sein. BÖRSE 2.0 – DAS „DEUTSCHE BÖRSE VENTURE NETZWERK“ MIT BREITEREN EXIT-OPTIONEN VENTURE CAPITAL STÄRKEN Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, werden wir die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“ prüfen.« [KoaV Seite 140 f.] Um den Zugang zur Börse für junge technologieorientierte Unternehmen zu erleichtern, wurde in einem vom Bundeswirtschaftsministerium im Dezember 2014 einberufenen Roundtable unter Beteiligung von BVK-Mitgliedern diskutiert, welche Maßnahmen hierfür zu ergreifen sind. Die Ergebnisse der in diesem Kontext eingerichteten Arbeitsgruppen wurden im Sommer 2015 der Öffentlichkeit präsentiert: Mit dem DEUTSCHE BÖRSE VENTURE NETWORK, das am 11. Juni 2015 an den Start ging, sollen Unternehmen und Investoren zusammengeführt werden, um effektiv die Finanzierungssituation für junge, wachstumsstarke Unternehmen zu verbessern. Darin sehen wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung, um die Exit-Optionen zu erleichtern und in der Folge Wagniskapitalinvestitionen attraktiver zu machen. 11 KERNPUNKTE DES BVK-GESETZENTWURFES MASSNAHMEN FÜR INVESTOREN n Roll-over: Investoren sollen über Anreize zu mehr Investitionen in Venture Capital motiviert werden. Ein Roll-over von Veräußerungsgewinnen im Falle einer Reinvestition soll die Investoren motivieren, weiter zu investieren. n Sonderabschreibungen: Sonderabschreibungen auf Investitionen sollen es attraktiver machen, in junge Unternehmen zu investieren. Investoren benötigen keine Geschenke, sondern ein zu Investitionen motivierendes Steuerregime. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, Steuerausfälle zu vermeiden und nur eine Verschiebung der Besteuerung zu bewirken. n MASSNAHMEN FÜR JUNGE INNOVATIVE UNTERNEHMEN n Forschungsprämie: Die Forschungsprämie soll Unternehmen bei ihren Innovationsbemühungen fördern, auch wenn sie sich noch in einer Verlustphase befinden. Die Unternehmen erhalten unmittelbar mehr Mittel für die Forschung und Entwicklung. Dies soll insbesondere Unternehmen helfen, die keinen optimalen Zugang zu Finanzierungen haben. n Patentbox: Die sogenannte Patentbox soll Deutschland bei der Standortwahl innovativer Unternehmen Vorteile verschaffen. Erlöse aus der Verwertung von Intellectual Property werden günstiger besteuert. Der steuerliche Vorteil soll aber nur bei substanzieller wirtschaftlicher Aktivität in Deutschland gewährt werden. n Verlustvorträge: Verlustvorträge sollen europarechtskonform auch bei Anteilseignerwechseln erhalten bleiben (§8c KStG). Dies adressiert eine bestehende Benachteiligung gerade junger deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb. MASSNAHMEN FÜR VENTURE CAPITALFONDS n n Gesetzliche Steuertransparenz: Zur Verbesserung der Standortbedingungen für Venture Capital-Fonds soll die steuerliche Transparenz von Fonds gesetzlich festgeschrieben werden. Dies führt zu keinen Steuermindereinnahmen, schafft aber größere Rechtssicherheit, gerade auch für ausländische Investoren. Umsatzsteuerbefreiung: Zudem soll – wie in den übrigen EU-Ländern üblich – das Management von Fonds von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies beseitigt bestehende Benachteiligungen und erhöht die Attraktivität der Anlageklasse. Praxistaugliches Aufsichtsrecht: Die Venture Capital-Branche hat einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen erhalten. Neue Regelungen bedürfen immer wieder der Überprüfung auf ihre Praxistauglichkeit. Deutschland hat zum Beispiel mit der Definition des Spezial-AIF eine Regelung, die es im Ausland nicht gibt und die in der Praxis zu Problemen führt. Das Venture Capital-Magazin hat unserem Diskussionsentwurf eine SONDERBEILAGE gewidmet und informiert darin detailliert über Hintergründe und Zielsetzung des Vorhabens. 12 AUFSICHTSRECHT: LEITPLANKE ODER SCHRANKE FÜR INVESTITIONEN? DAS „FINANZMARKTANPASSUNGSGESETZ“ – KAGB II „KORREKTURGESETZ“ FÜR DAS KAPITALANLAGEGESETZBUCH Für uns gilt (…) der Grundsatz: Kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Markt darf in Zukunft ohne angemessene Regulierung bleiben.« [KoaV Seite 60] Von grundlegender Bedeutung für die Beteiligungskapitalbranche ist das im Juli 2013 in Kraft getretene Kapitalanlagesetzbuch (KAGB). Knapp ein Jahr danach hat der Gesetzgeber im Rahmen eines Artikel-Gesetzes, des sog. Finanzmarktanpassungsgesetzes, erste – vorrangig redaktionelle – Korrekturen an dem Gesetz vorgenommen. Wir haben dieses Verfahren eng begleitet, unser geschäftsführendes Vorstandsmitglied Ulrike Hinrichs und unser Vorstandsmitglied und Leiter des BVK-Rechtsbeirates Christian Schatz haben unter anderem an der Experten-Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages teilgenommen. Positiv daran: Die erforderlichen Anpassungen konnten schnell durch die zwischenzeitlich auf europäischer Ebene verabschiedete Delegierten Verordnung vorgenommen werden. ANLAGEVERORDNUNG WAS LANGE WÄHRT, WIRD ENDLICH GUT Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen.« [KoaV Seite 14] Anfang Mai 2014 begann die offizielle Konsultation zur Novellierung der Anlageverordnung für Versicherungen. Damit sollten erforderliche Anpassungen vorgenommen und die Anlagemöglichkeiten erweitert werden. Die Umsetzung des vorgelegten Entwurfes hätte jedoch zum Gegenteil geführt und Investitionen von Versicherungen und in der Folge auch von Versorgungswerken sowie Pensionskassen in Beteiligungskapital erheblich eingeschränkt bzw. gar verhindert. Unter anderem war vorgesehen, dass Versicherungen grundsätzlich nur in erlaubnisinnehabende Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem KAGB hätten investieren dürfen. Versicherungen wären damit als Investoren in Beteiligungskapitalfonds weitestgehend ausgeschieden. Wir haben dem Verfahren aufgrund der zu befürchtenden nachteiligen Auswirkungen hohe Priorität beigemessen und uns intensiv gegen die VORSCHLÄGE ausgesprochen. Am 7. März 2015 ist die ANLAGEVERORDNUNG ohne die ursprünglich vorgesehenen Restriktionen in Kraft getreten. Nach der neuen Verordnung können Versicherungen grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie gehabt in Beteiligungskapitalfonds investieren. Dies ist nach langer Diskussion für uns ein Erfolg. 13 NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZES FÜR SOLVENCY II VORGEZOGENE ANPASSUNGEN FÜR 2016 Wir wollen Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes erarbeiten und im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen treffen.« [KoaV Seite 63] Im Vorgriff auf das europäische Vorhaben Solvency II, das einen neuen Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen ab 1.1.2016 setzen soll, wurde in Deutschland bereits 2014 das bestehende Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) novelliert. Unter dem Aspekt möglicher Auswir- kungen auf Investitionen durch Versicherer in die Beteiligungskapitalfonds haben wir dieses Gesetzesvorhaben begleitet. Wir konnten Klarstellungen erreichen, ohne die möglicherweise Versicherungsinvestitionen in Private Equity-Fonds erschwert worden wären. KLEINANLEGERSCHUTZGESETZ NEUER RECHTSRAHMEN FÜR NEUE FINANZIERUNGSFORM Neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.« [KoaV Seite 22] Im Spätsommer 2014 präsentierten das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG). Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens ist vorrangig die Insolvenz des Unternehmens Prokon. Eine unmittelbare Betroffenheit für die Beteiligungsbranche besteht zwar durch das KASG nicht, allerdings sind für uns prinzipiell ein organisierter Kapitalmarkt und eine funktionierende Eigenkapitalversorgung für kleinere und mittlere Unternehmen in Deutschland von besonderer Bedeutung. Uns ist wichtig, die Interessen privater Kapitalanleger (Retail), Intermediären (Crowdfunding) und Kapitalnachfragern berücksichtigt zu wissen. Wir sehen in der Unternehmensfinanzierung durch Crowdfunding grundsätzlich eine positive Erscheinungsform und haben uns insofern im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Klein- 14 anlegerschutzgesetz für sachangemessene und klare Rahmenbedingungen, nicht nur für Kleinanleger, sondern auch für die übrigen beim Crowdfunding Beteiligten eingesetzt. Wir begrüßen daher, dass auf die in früheren Gesetzesentwürfen vorgesehenen aufsichtsrechtlichen Restriktionen für Crowdfunding im Ergebnis verzichtet wurde: Die Pflicht zur Erstellung eines Vermögensanlageprospektes ab einer Investitionssumme von einer Million Euro konnte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens abgewendet werden. Damit entfällt für die Crowdfunding-Plattformen ein erheblicher Verwaltungsaufwand, den sie kaum hätten stemmen können. Unter dem Strich hat der Gesetzgeber mit dem verabschiedeten KASG das bisherige Geschäftsmodell der Schwarmfinanzierung bei leichten Beschränkungen bestätigt. STEUERRECHT: INSTRUMENT ZUR INNOVATIONSSTEIGERUNG? Das Steuerrecht muss in seiner konkreten Ausgestaltung den Anforderungen und Ausprägungen unserer modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt gerecht werden. Es muss günstige Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen der Unternehmen in Deutschland bieten, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu erhalten und weiter auszubauen.« [KoaV Seite 89] „AIFM-STEUERANPASSUNGSGESETZ“ STEUERLICHE ANPASSUNG AN DAS KAGB Wir werden „die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern, entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen.« [KoaV Seite 22] Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Juli 2013 wurde das bisher geltende Investmentgesetz (InvG) aufgehoben. Damit bedurfte auch das Investmentsteuergesetz (InvStG) entsprechender Anpassungen, die im Rahmen des AIFM-Steueranpassungsgesetzes (AIFM-StAnpG) erfolgen sollten. Ursprünglich war vorgesehen, die erforderlichen steuerlichen Anpassungen zeitgleich mit dem KAGB in Kraft treten zu lassen. Voraussetzung hierfür wäre die Zustimmung des Bundesrates zu dem zuvor bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetz gewesen. Aufgrund der bestehenden politischen Konstellationen versagte der Bundesrat allerdings seine erforderliche Zustimmung. Auch die sich anschließenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses im Sommer 2013 brachten keine Einigung. Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr in der 17. Wahlperiode abgeschlossen werden. Das Vorhaben wurde – aufgrund von möglicher Rechtsunsicherheit und eventuell drohender Steuermindereinnahmen – zu Beginn der 18. Wahlperiode erneut aufgegriffen und als eines der ersten Gesetze von der Großen Koalition beschlossen. Anders als in dem bereits Ende 2012 vorgelegten Referentenentwurf zum AIFM-Steueranpassungsgesetz sieht das verabschiedete Gesetz nicht zuletzt auch aufgrund europarechtlicher Bedenken keine verpflichtende Pauschalbesteuerung (§ 19 InvStG) für die Anleger sog. Kapitalinvestitionsgesellschaften vor. Hierfür hatten wir bereits in dem Gesetzgebungsverfahren in der vergangenen Wahlperiode geworben. 15 DAS „ZOLLKODEXANPASSUNGSGESETZ“ DROHENDE VERSCHLECHTERUNG ABGEWENDET Mit Investitionszuschüssen wollen wir den Einsatz von Wagniskapital weiter fördern. Die Förder- und Finanzierungsinstrumente von Bund, Ländern und EU sind auf ihre Kompatibilität hin zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.« [KoaV Seite 140 f.] Von steuerrechtlicher Bedeutung für die Beteiligungsbranche war das sog. Zollkodexanpassungsgesetz. Positiv hervorzuheben ist, dass mit dem Gesetz der bereits 2013 eingeführte INVEST-Zuschuss rückwirkend von der Steuer befreit wurde. Der Bundesrat versuchte in diesem Verfahren, die Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Streubesitz (§ 8b KStG) und die Vollbesteuerung des Carried Interest durchzusetzen. Beide Maßnahmen lehnen wir entschieden ab, weil dies der Beteiligungsbranche erheblichen Schaden zufügen würde. Konsequent haben wir uns deshalb für die Beibehaltung des Status quo stark gemacht. Wir begrüßen, dass den Forderungen des Bundesrates in diesem Verfahren nicht nachgegeben wurde. Hinsichtlich der Besteuerung der Veräußerungsgewinne hat die Bundesregierung in einer Protokollererklärung zum Zollkodexanpassungsgesetz niedergelegt, dass die „künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz“ im Rahmen der Investmentsteuerreform „geregelt“ wird. Ein drohender Vermittlungsausschuss konnte damit vermieden werden. Mit dem zwischenzeitlich vorgelegten Diskussionsentwurf zur Investmentsteuerreform wurde das Vorhaben erneut aufgegriffen. Mit Blick auf die Zielsetzung des Koalitionsvertrages, Wagniskapital in Deutschland attraktiver zu machen, kann eine ergebnisoffene Prüfung letztlich nur eine Beibehaltung des geltenden Rechts bedeuten. INVEST – ZUSCHUSS FÜR WAGNISKAPITAL WAS IST DAS? 16 Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen Junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt und private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ ist der neue Name für den „Investitionszuschuss Wagniskapital“, der im Mai 2013 gestartet ist. Die Förderrichtlinie wurde nach den ersten Erfahrungen mit der Maßnahme angepasst, um den Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes besser gerecht zu werden. Die Neufassung der Richtlinie ist zum 22. April 2014 in Kraft getreten. Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen finden Sie HIER. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Hier finden Sie WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN zum INVEST - Zuschuss für Wagniskapital. LÄNDERINITIATIVE ZUR CARRIED INTEREST-BESTEUERUNG Der Bundesrat hat im März 2014 einen „ENTWURF EINES GESETZES ZUR WEITEREN VEREINFACHUNG DES STEUERRECHTS 2013“ beschlossen. Damit griff der Bundesrat die erstmals bereits im Dezember 2012 unterbreiteten Vorschläge zur sog. Steuervereinfachung unverändert auf und verfolgt mit der erneuten Gesetzesinitiative unter anderem eine Erhöhung der Besteuerung des Carried Interest als Gegenfinanzierungsmaßnahme. Dies würde zu einer Schwächung des deutschen Investitionsstandortes führen und den Finanzstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb weiter benachteiligen. Insofern begrüßen wir aus- drücklich, dass die Bundesregierung entsprechenden Plänen wiederholt eine KLARE ABSAGE erteilt hat. Nach Auffassung der Bundesregierung würde „die Aufhebung dieser wirtschaftlich weiterhin sinnvollen und international üblichen Begünstigung des Carried Interest“ zu einer „Abwanderung der Initiatoren von Beteiligungskapitalfonds in andere Länder führen“. Möglich ist allerdings, dass auf Ebene der Länder die Forderung - wie bereits beim sog. Zollkodexanpassungsgesetz geschehen - nochmals Gegenstand anderer Steuergesetzesvorhaben wird. WEITERE INITIATIVEN AUF BUNDES- UND LÄNDEREBENE Doch nicht nur die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren waren Gegenstand der BVK-Arbeit. Für die Verbesserung der Rahmenbedingungen haben wir uns auch an anderer Stelle eingesetzt. Zu nennen sind hier vier Initiativen, die seit der Bundestagswahl im September 2013 umgesetzt wurden und für die wir uns stark gemacht haben: KFW-VENTURE PROGRAMM: ERP-VENTURE CAPITAL-FONDSINVESTMENTS – ANKERINVESTOR FÜR ANLAGEKLASSE WAGNISKAPITAL Mit dem neuen Förderinstrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ verbessert die KfW gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung von technologieorientierten Start-ups und jungen, innovativen Unternehmen. Die KfW beteiligt sich an ausgewählten Venture Capital-Fonds in Deutschland und Europa, die sich direkt an jungen wachstumsorientierten Technologieunternehmen beteiligen. Mit ihrem neuen Förderinstrument möchte die KfW dazu beitragen, die Angebotslücke bei Anschlussfinanzierungen für junge Technologieunternehmen in der Wachstumsphase zu schließen. Die KfW kann sich mit diesem neuen Produkt sowohl bei etablierten Fonds als auch bei First Time Teams und im Rahmen von First Closings engagieren. Damit wird ein wichtiger Impuls zur Gewinnung weiterer in- und ausländischer institutioneller Investoren gesetzt. Es ist geplant, dass die KfW die Gewinnung von privaten Investoren von VC-Fonds auch als Anker-Investor unterstützt. Neben Branchen wie eCommerce und IT, die derzeit eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit genießen, haben für die KfW als Förderbank beispielsweise auch Fonds mit Fokus auf BioTech, Life Science, MedTech oder CleanTech einen hohen Stellenwert; Branchen, von denen nachhaltige Wirkungen für den Technologiestandort Deutschland ausgehen. In den kommenden fünf Jahren sollen auf diesem Wege 400 Millionen Euro Wagniskapital für Venture Capital-Fonds zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt will die KfW mit dem Programm zwei Mrd. Euro an Venture Capital-Investitionen mobilisieren. Wir haben uns in der Vergangenheit stets für ein entsprechendes VC-Engagement der KfW ausgesprochen und begrüßen die Entscheidung der KfW daher sehr. 17 EFSI: EIN EUROPÄISCHER FONDS FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN – ANHÖRUNG IM EUROPAAUSSCHUSS DES BUNDESTAGES Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hat im November 2014 einen Plan für eine Investitionsoffensive für Europa vorgelegt. Danach ist unter anderem die Einrichtung eines EUROPÄISCHEN FONDS FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN (EFSI) vorgesehen. Neben der Finanzierung von Infrastrukturprojekten sollen mit Hilfe des EFSI auch risikoreichere Investitionsvorhaben in kleine und mittelgroße Unternehmen gefördert werden. Ziel ist es, durch staatliche EFSI-Mittel, etwa auf der Basis eines Garantieprogramms, weitere private Investitionen zu mobilisieren. Im Zuge der ÖFFENTLICHEN ANHÖRUNG des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag wurden wir als Sachverständiger zu dem EFSI-Vorhaben angehört. In diesem Rahmen haben wir die europäische Investitionsoffensive ausdrücklich begrüßt und DABEI DEUTLICH GEMACHT, dass ein entsprechender europäischer Fonds, nicht nur in Verbindung eines Garantieprogramms, sondern auch im Kontext weiterer investitionsfördernder Maßnahmen, private Mittel für Beteiligungskapitalfonds aktivieren und damit mehr Risikokapital für Unternehmen in Deutschland und Europa bereitstellen könnte. Ebenfalls sehr positiv stehen wir dem durch die EU-Kommission vorgelegten GRÜNBUCH ZUR KAPITALMARKTUNION gegenüber. Diese Initiative verfolgt eine ähnliche Zielsetzung wie der EFSI und will freien Kapitalverkehr in der Europäischen Union vertiefen und erweitern, um mehr Wachstum zu schaffen und Beschäftigung zu fördern. Die Initiative kann wichtige Impulse für bessere Rahmenbedingungen für Venture Capital und Private Equity in Deutschland und Europa geben. WACHSTUMSFONDS BAYERN Der im März 2015 aufgelegte WACHSTUMSFONDS BAYERN ist mit 100 Millionen Euro an staatlichen Mitteln ausgestattet und soll durch die Ko-Investments privater Risikokapitalgeber bis zu 250 Millionen Euro an Wachstumsinvestitionen für Bayern mobilisieren. Für den als staatlichen Ko-Investmentfonds betriebenen Wachstumsfonds stellt das Bayerische Wirtschaftsministerium 30 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Mit den Mitteln wird ein Haftungsfonds gespeist, der als Basis für die Aufnahme von 100 Millionen Euro am Kapitalmarkt dient. Der Haftungsfonds deckt die Zinsen für die Kapitalaufnahme, einen möglichen Risikoausfall und die anfallenden Verwaltungskosten des Wachstumsfonds. Bayerische Existenzgründer können sich mit der Aussicht auf Ko-Finanzierung an die Bayern Kapital GmbH wenden. Voraussetzung für ein staatliches Ko-Investment ist, dass das Start-up bereits einen Lead-Investor gefunden hat, der das mögliche staatliche Investment mindestens zum gleichen Teil in das Unternehmen investiert. Der vom BVK-Mitglied Bayern Kapital GmbH gemanagte Wachstumsfonds Bayern ergänzt und erweitert das bereits bestehende Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten für bayerische Gründer. Bei Finanzierungsbeträgen von 2 Mio. € bis 8 Mio. € je Start-up ist der Wachstumsfonds Bayern ein entscheidender Baustein der Gründer initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ‚Gründerland Bayern‘. CSU-BEIRAT „NEUE GRÜNDER BAYERN“: BVK ALS GRÜNDUNGSMITGLIED IM GRÜNDUNGSGREMIUM Wir sind als Gründungsmitglied des CSU-Beirates „NEUE GRÜNDER BAYERN“, den CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer MdB Anfang 2015 ins Leben gerufen hat, und in der Steuerrunde des Gremiums vertreten. Das Experten-Gremium berät die CSU bei der Entwicklung bestmöglicher Bedingungen für Unternehmensgründungen am Standort Bayern. Dem Beirat gehören rund 25 Mitglieder an: neben Gründerinnen und Gründer 18 auch Vertreter von Verbänden sowie Netzwerken, der Wissenschaft und der Kapitalgeberseite. Zuletzt befasste sich das Gremium intensiv mit den Finanzierungsbedingungen für innovative und technologieorientierte Jungunternehmen. Künftig wird unter anderem die bessere Zusammenarbeit zwischen Start-ups und dem bayerischen Mittelstand bzw. großen Unternehmen im Fokus der Arbeit des Beirats stehen. FOLGENDEN BVK-MITGLIEDERN DANKEN WIR SEHR HERZLICH FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG www.adventinternational.com www.allenovery.com www.astoriuscapital.com www.caplantic.de www.dbag.de www.ecm-pe.de 19 www.ey.com www.hannoverfinanz.de www.kwm.com www.lindenpartners.eu www.nordholding.de www.pplaw.com www.shsvc.net www.suedbg.de 20 IHRE ANSPRECHPARTNER: ULRIKE HINRICHS CHRISTOPH J. STRESING MARTIN ANDRÉ BOLITS Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Stellv. Geschäftsführer, Leiter politische Kommunikation Leiter Investor & International Relations, Parlamentskontakte Telefon: +49 30 30 69 82-0 E-Mail:[email protected] Telefon: +49 30 30 69 82-17 E-Mail:[email protected] Telefon: +49 30 30 69 82-18 E-Mail:[email protected] IMPRESSUM: Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften – German Private Equity and Venture Capital Association e. V. (BVK) Reinhardtstraße 29b 10117 Berlin Telefon:+ 49 30 30 69 82-0 Telefax:+ 49 30 30 69 82-20 Internet:www.bvkap.de E-Mail:[email protected] Twitter:twitter.com/wir_investieren Redaktion: Christoph J. Stresing, Janine Heidenfelder Gestaltung: GDE | Kommunikation gestalten. Bildnachweis: BVK, sashkin@fotolia © BVK September 2015 Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V.
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