Benötigte Unterlagen KFZ

Welche KFZ - Zulassungsunterlagen benötige ich, wenn ich
Zulassungsvorgang
ein neues Fahrzg. zulassen möchte
(nicht älter als 3 Monate)
Gewerbegenehmigung
(Original oder
beglaubigte Kopie)
EVB-Nr. von der
Versicherung
X
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X
X 8)
*
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X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
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X
X
X
Ausweis oder Pass m.
Meldebescheiningung
FZ-Brief FZ-Schein Abmelde bzw.
bzw.
bestätiZB Teil II ZB Teil I
gung
amtl.
Kennzeichen
HU Nachweis
Kontoverbindung
für den
Steuereinzug
Vollmacht +
PA des zu
Bevollmächtigten
X
2)
Sonstiges
Zulassungsänderung und / oder
Umschreibung
Fahrzeug ist aus dem Landkreis Barnim
das Fahrzeug ist zugelassen
das Fahrzeug ist abgemeldet
bei einer technische Änderung
Adress- bzw. Namenswechsel (Heirat)
X
X
X
X
*
*
1)
1)
1)
1)
X
X
2)
2)
2)
2)
*
1)
1)
X
X
2)
2)
*
Fahrzeug ist aus einem anderen Landkreis
das Fahrzeug ist zugelassen
das Fahrzeug ist abgemeldet
X
X
*
*
*
Abmeldung eines Fahrzeuges
ein Fahrzeug abmelden
X
Verwertungsnachweis (für PKW, wenn vorhanden)
X 5)
Ersatzpapiere benötige
Ersatz Fahrzeugschein bzw. ZB I
Ersatz Fahrzeugbrief bzw. ZB II
X
X
*
*
X
X
X
*
X
X
X
X
2)
3)
X
1)
1)
2)
2)
2)
2)
neue Kennzeichen benötige
Kurzzeitkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
verlorene / gestohlene Kennzeichen
neue Plaketten
X = muss vorhanden sein
* = falls zutreffend
1) = auf Fahrzeugschein bzw. ZB I ist ausreichend
2) = wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
3) = persönliches Erscheinen ist erforderlich
4) = sofern vorhanden
8) wenn nicht vorhanden
Wichtiger Hinweis
unbedingt beachten !!!!
*
für Kurzzeitkennz.
X
X
X
X
X
*
*
4) 5)
X
6)
7)
5) = bei Diebstahl, Diebstahlsanzeigen in deutsch
6) = Bedarf ist nachzuweisen, dies kann durch Angabe der FIN
des Fahrzeuges, durch Vorlage der ZB I oder ZB II, eines
Kaufvertrages oder sonstiger geeigneter Unterlagen erfolgen
7) = Fahrzeug muss d. Zulassungsstelle vorgeführt werden
Fahrzeug muss vor Zulassung identifiziert werden (durch amtlich anerkannten Sachverständigen, Polizei oder andere
Behörde), bzw. Fahrzeug muss der Zulassungsstelle vorgeführt werden
Wer Kraftfahrzeugsteuerschulden beim Zoll oder Verwaltungsgebührenschulden bei unserer Behörde hat, wird
erst bearbeitet, wenn diese beglichen sind (ausgenommen davon sind Abmeldungen).