Zoll-Checkliste Import Alle Informationen in diesem Dokument spiegeln unseren Wissensstand wider und sind daher als unverbindlich anzusehen. Für rechtssichere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das BMF. Zentrale Aufgabe der Zollbehörden beim Import von Waren ist die Erhebung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und allfälliger weiterer Eingangsabgaben. Um negative Folgen für Ihr Unternehmen in Form von Nacherhebungen, Abgabenerhöhungen oder sogar Finanzstrafverfahren zu vermeiden ist es wesentlich, dass Sie dem Verfasser der Anmeldung jene Daten übermitteln, die dieser für die korrekte Erstellung der Anmeldung und damit verbunden die Berechnung von Eingangsabgaben in der richtigen Höhe benötigt. Vor jedem Import empfehlen wir daher folgende Fragen zu prüfen: 1) Entspricht der Zollwert der Waren dem zu zahlenden Preis? Vergewissern Sie sich, dass die der Zollanmeldung zugrunde liegenden Rechnung auch die Werte enthält, die Sie ihrem Lieferanten bezahlen. Zu beachten sind daneben zB die Lieferkondition, die Frachtkosten, eine eventuelle Verbundenheit von Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Preisbeeinflussungen, Beistellungen, Lizenzgebühren, etc., die unter Umständen dem Zollwert hinzu zu rechnen sind. Im Gegenzug kann es auch Kosten geben, die abgezogen werden können, wie etwa Einkaufsprovisionen oder Zahlungen für Leistungen, die bereits im Zollgebiet der EU erbracht worden sind. 2) Wie sind die Waren in den Zolltarif einzureihen? Für Importeure ist es mitunter schwierig, ihre Artikel der richtigen Zolltarifnummer zuzuordnen, da es dafür spezieller Kenntnisse über den Zolltarif der EU sowie langjähriger Erfahrung bedarf. Mit der Einreihung in den Zolltarif wird der Zollsatz für die Ware festgelegt und daneben unter Umständen bestimmte Prüfungen handelspolitischer Maßnahmen oder Einfuhrbeschränkungen ausgelöst. Fehltarifierungen können insbesondere im Hinblick auf die zu geringe Bemessung von Zollabgaben oder Nichtberücksichtigung von Antidumpingzöllen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Je detaillierter Sie dem Verfasser der Anmeldung Ihre Importwaren beschreiben, desto genauer kann die Einreihung in den Zolltarif erfolgen. G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH Wiesenstraße 81, 4600 Wels Tel.: +43 (0) 72 42/487-0, Fax: +43 (0) 7242/487-1601 FN 299643b LG Wels, UID ATU63782847 [email protected] www.zoll-beratung.at www.zoll-akademie.at 3) Können Präferenzmaßnahmen oder Vorzugsbehandlungen angewendet werden? Die EU hat mit zahlreichen Ländern Präferenzabkommen abgeschlossen. Unter Umständen können Sie Ihre Waren daher präferenzbegünstigt zu einem niedrigeren Zollsatz importieren. Daneben sind unabhängig davon diverse Begünstigungen etwa für Rückwaren oder entsprechend der Zollbefreiungsverordnung für Übersiedlungsgut, Waren zu Testzwecken und viele mehr vorgesehen. Gerne unterstützen wir Sie im Fall von Beauftragungen bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen zum Import von Waren. Daneben dürfen wir auf unser umfangreiches Seminarprogramm der G. Englmayer ZOLLAKADEMIE verweisen, bei denen die angesprochenen und viele weitere Fragen zum grenzüberschreitenden Warenverkehr mit NichtEU-Staaten ausführlich behandelt werden. www.zoll-beratung.at www.zoll-akademie.at G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH Wiesenstraße 81, 4600 Wels Tel.: +43 (0) 72 42/487-0, Fax: +43 (0) 7242/487-1601 FN 299643b LG Wels, UID ATU63782847 [email protected] www.zoll-beratung.at www.zoll-akademie.at
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