Zoll-Checkliste Import

Zoll-Checkliste Import
Alle Informationen in diesem Dokument spiegeln unseren Wissensstand wider und sind
daher als unverbindlich anzusehen. Für rechtssichere Auskünfte wenden Sie sich bitte an
das BMF.
Zentrale Aufgabe der Zollbehörden beim Import von Waren ist die Erhebung von Zoll,
Einfuhrumsatzsteuer und allfälliger weiterer Eingangsabgaben. Um negative Folgen für Ihr
Unternehmen
in
Form
von
Nacherhebungen,
Abgabenerhöhungen
oder
sogar
Finanzstrafverfahren zu vermeiden ist es wesentlich, dass Sie dem Verfasser der Anmeldung
jene Daten übermitteln, die dieser für die korrekte Erstellung der Anmeldung und damit
verbunden die Berechnung von Eingangsabgaben in der richtigen Höhe benötigt.
Vor jedem Import empfehlen wir daher folgende Fragen zu prüfen:
1) Entspricht der Zollwert der Waren dem zu zahlenden Preis?
Vergewissern Sie sich, dass die der Zollanmeldung zugrunde liegenden Rechnung auch die
Werte enthält, die Sie ihrem Lieferanten bezahlen. Zu beachten sind daneben zB die
Lieferkondition, die Frachtkosten, eine eventuelle Verbundenheit von Käufer und Verkäufer
im Hinblick auf
Preisbeeinflussungen, Beistellungen, Lizenzgebühren, etc., die unter
Umständen dem Zollwert hinzu zu rechnen sind. Im Gegenzug kann es auch Kosten geben,
die abgezogen werden können, wie etwa Einkaufsprovisionen oder Zahlungen für
Leistungen, die bereits im Zollgebiet der EU erbracht worden sind.
2) Wie sind die Waren in den Zolltarif einzureihen?
Für Importeure ist es mitunter schwierig, ihre Artikel der richtigen Zolltarifnummer
zuzuordnen, da es dafür spezieller Kenntnisse über den Zolltarif der EU sowie langjähriger
Erfahrung bedarf. Mit der Einreihung in den Zolltarif wird der Zollsatz für die Ware festgelegt
und daneben unter Umständen bestimmte Prüfungen handelspolitischer Maßnahmen oder
Einfuhrbeschränkungen ausgelöst. Fehltarifierungen können insbesondere im Hinblick auf
die
zu
geringe
Bemessung
von
Zollabgaben
oder
Nichtberücksichtigung
von
Antidumpingzöllen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Je detaillierter Sie dem
Verfasser der Anmeldung Ihre Importwaren beschreiben, desto genauer kann die
Einreihung in den Zolltarif erfolgen.
G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH
Wiesenstraße 81, 4600 Wels
Tel.: +43 (0) 72 42/487-0, Fax: +43 (0) 7242/487-1601
FN 299643b LG Wels, UID ATU63782847
[email protected]
www.zoll-beratung.at
www.zoll-akademie.at
3) Können Präferenzmaßnahmen oder Vorzugsbehandlungen angewendet werden?
Die EU hat mit zahlreichen Ländern Präferenzabkommen abgeschlossen. Unter Umständen
können Sie Ihre Waren daher präferenzbegünstigt zu einem niedrigeren Zollsatz
importieren. Daneben sind unabhängig davon diverse Begünstigungen etwa für Rückwaren
oder entsprechend der Zollbefreiungsverordnung für Übersiedlungsgut, Waren zu
Testzwecken und viele mehr vorgesehen.
Gerne unterstützen wir Sie im Fall von Beauftragungen bei der Beantwortung dieser und
weiterer Fragen zum Import von Waren. Daneben dürfen wir auf unser umfangreiches
Seminarprogramm
der
G.
Englmayer
ZOLLAKADEMIE
verweisen,
bei
denen
die
angesprochenen und viele weitere Fragen zum grenzüberschreitenden Warenverkehr mit NichtEU-Staaten ausführlich behandelt werden.
www.zoll-beratung.at
www.zoll-akademie.at
G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH
Wiesenstraße 81, 4600 Wels
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