Wie Sie wichtige Steuerformulare schnell und bequem herunterladen Foto: © styleuneed - Fotolia.com Früher lagen alle Vordrucke für die Einkommensteuererklärung bei fast jeder Stadtund Kommunalverwaltung aus. Inzwischen aber geizen die Behörden jedoch mit den grünen Bögen. „Kann ich sie mir irgendwo im Internet herunterladen?“, lautet daher eine gern gestellte Frage. Ja, allerdings sind sie dort nicht immer kostenlos und zudem handelt es sich auch nicht immer um den amtlichen Vordruck. Dann haben Sie am Ende viel Zeit und schlimmstenfalls auch noch Geld verschenkt. Autor: Judith Engst Worum geht es? • Einkommensteuererklärung • Anlage V • Formulare / Vordrucke • Internet-Download • Finanzverwaltung Lieber Papier statt Internet: So kommen Sie ans Formular Angenommen, die Steuerformulare liegen nicht bei Ihrer Kommunalverwaltung aus. Oder Ihnen fehlt eine einzelne Anlage (z. B. die Anlage V für Vermieter oder G für Ihre Photovoltaikanlage). Die wenigsten Leute haben Lust, die elektronische Steuererklärung der Finanzverwaltung zu nutzen, bei der alles online ausgefüllt und abgeschickt wird und nur der kleinste Teil ausdruckbar ist. Was also tun? Früher haben die Finanzämter die Vordrucke gerne an die Bürger verschickt, doch seit einigen Jahren ist in den meisten Bundesländern Schluss damit. Aus Kostenspargründen, so lautet die Begründung. Wenn der Weg zu Ihrem Finanzamt Ihnen zu weit ist, wo bekommen Sie die Vordrucke also her, gerade jetzt, wo die Abgabefrist bedrohlich nahe rückt? Wo Sie die offiziellen Formulare im Internet finden Ein einfacher Weg ist der Download im Internet. Starten Sie besser keine Sucheingabe bei Google, denn nicht alle Suchergebnisse sind aktuell und entsprechen den neuesten Vorgaben. Gehen Sie stattdessen lieber direkt auf die offizielle Website der BundesFinanzverwaltung. Sie finden diese unter: www.formulare-bfinv.de Gleich auf der Startseite sehen Sie die am häufigsten nachgefragten Steuerformulare. Darunter beispielsweise die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2014 und 2013 mit allen Anlagen. Selbst Formulare aus früheren Jahren können Sie dort abrufen, indem Sie links auf „Formularcenter“ und dann auf "Steuerformulare" klicken. Finanzamt muss ausgedruckte Steuerformulare akzeptieren Sie brauchen keine Angst zu haben, dass das Finanzamt die aus dem Netz heruntergeladenen, selbst ausgedruckten Formulare nicht akzeptiert. Denn inzwischen haben die Finanzgerichte längst entschieden: Es muss nicht das grüne Originalformular sein, das Sie einreichen. Es genügt auch eine Schwarzweiß-Kopie. Es muss nicht unbedingt das grüne Orginalformular sein Sie dürfen auch mischen. Angenommen, Sie haben den grünen Originalvordruck bei Ihrer Kommunalverwaltung erhalten. Zuhause stellen Sie aber fest, dass die Anlagen V und KAP fehlen, die Sie dringend brauchen. Dann laden Sie sich eben nur diese Anlagen aus dem Netz herunter und drucken sie aus. Kein Finanzamt wird es beanstanden, wenn ein Teil Ihrer Steuererklärung auf grünem Originalvordruck erstellt ist und ein paar Anlagen auf Schwarzweiß-Ausdrucken. meineimmobilie.de-Tipp Länderspezifische Vordrucke gelten auch in anderen Bundesländern Übrigens müssen Sie sich auch dann keine Gedanken machen, wenn Sie beispielsweise nach einem Ausflug ins benachbarte Bundesland die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung von einem dortigen Finanzamt mitgenommen haben. Zwar ist der Name des Bundeslandes auf den Originalvordrucken vermerkt (anders als bei denjenigen Exemplaren, die Sie aus dem Internet herunterladen). Aber dennoch muss beispielsweise ein Finanzamt in Hessen auch eine Einkommensteuererklärung auf einem Thüringer Vordruck akzeptieren und ein Finanzamt in Bayern eine auf einem Vordruck aus Baden-Württemberg. Die Unterschiede sind ansonsten minimal. Nachteile entstehen Ihnen damit also nicht.
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