öffentlich -rechtlicher Vertrag Zwischen dem Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Förde, Geltinger Landstraße 9 24395 Niesgrau, vertreten durch den Vorstand nachstehend als sachbearbeitender Verband bezeichnet und Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau, Geil 17 24960 Munkbrarup, vertreten durch den Vorstand nachstehend als übertragender Verband bezeichnet wird folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand (1) Der WaBoV Munkbrarupau beauftragt den Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Förde die nachfolgenden Tätigkeiten für ihn wahrzunehmen: 1. Beitragshebung a. Hebung und Einziehung der Beiträge auf der Grundlage des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit dem Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) und der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Munkbrarupau inklusive des Mahnverfahrens und der Vollstreckung. b. Fliege und Fortführung des Beitragsbuches auf Grundlage der ALB/ALK-Daten. c. Führung der Beitragshebelisten d. Führung der Restelisten e. Eingangsüberwachung von Beiträgen f. Widerspruchsbehandlung Der Datensatz der Beitragshebung mit dem aktuellen Stand von Ende 2014 wird dem sachbearbeitenden Verband vom übertragenden Verband (WaBoV Munkbrarupau) kostenfrei zum Vertragsbeginn übergeben. Die Übergabe des Daten erfolgt in einem lauffähigen „ILKA" Programm (Fa. B-soft, Flensburg) Der Datensatz wird einmal jährlich nach der Beitragshebung, in der jeweils aktuellen Fassung, an den übertagenden Verband übergeben. Die Beitragszahlungen erfolgen auf ein Konto des Wasser- und Bodenverbandes Munkbrarupau. § 2 Erfüllungsort Die Erfüllung des Vertragsgegenstandes erfolgt in den Räumen des Bearbeitungsgebietsverbandes Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Förde, Bremhoim 13 24996 Sterup § 3 Vergütung (1) Die vom WaBoV Munkbrarupau an den sachbearbeitenden Verband jährlich zu zahlende Vergütung für die in § 1 bezeichneten Tätigkeiten beträgt bei pauschal 0,60 € je beim WaBoV Munkbrarupau zu veranlagendem Flurstück .Die pauschale Vergütung umfasst neben dem direkten Arbeitseinsatz die Zeiten für eventuell erforderliche Vorgespräche oder Verhandlungen mit den Verbandsgremien oder anderen beteiligten Behörden, Büronebenkosten und Telefon sowie Reisekosten. Alle Arbeiten, die über die Leistungen nach §1 Abs 1 Ziffer 1 „Beitragshebung" hinausgehen, werden gesondert vergütet. Die Kosten hierfür werden mit 39 € pro Stunde vergütet. (2) Der Datensatz zur Beitragshebung ist Eigentum des Wasser- und Bodenverbandes Munkbrarupau (3) Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung gemäß §5 dieses Vertrages ist der sachbearbeitende Verband zur Übergabe der Verbandsdaten verpflichtet. Die Übergabe der Daten erfolgt im von der Software „ILKA" (Fa. B-soft, Flensburg) lesbarem Format. (4) Nicht von der Pauschale erfasst und gesondert vergütet werden die folgenden Kosten des sachbearbeitenden Verbandes a. Porto b. Druck der Beitragsbescheide c. Kuvertierung d. Kosten der Vollstreckung soweit diese nicht vom Mitglied getragen werden (5) Die Vergütung ist am 15.12. des jeweiligen Jahres fällig § 4 Standardisierung (1) Die Beitragshebung erfolgt mit der Software „ILKA" der Fa. B-soft Flensburg § 5 Kündigung (1) Dieser öffentlich rechtliche Vertrag tritt am 01.05.2015 in Kraft und hat eine Laufzeit von Tun? Jähren. (2) Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens zum 31.12.2016 § 6 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet zusammenzuwirken, um eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. p '<*—> , den iO 20 ^^ Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Innenförde (Hennings Petersen, stellvertretender Verbandsvorsteher) / Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau Genehmigt: Schleswig, den Yj*. <X» .204.G Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg als Aufsichtsbehörde (i.A. Ralt Petersen)
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