Geil 17 - Kreis Schleswig

öffentlich -rechtlicher Vertrag
Zwischen dem
Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Förde,
Geltinger Landstraße 9
24395 Niesgrau,
vertreten durch den Vorstand
nachstehend als sachbearbeitender Verband bezeichnet
und
Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau,
Geil 17
24960 Munkbrarup,
vertreten durch den Vorstand
nachstehend als übertragender Verband bezeichnet
wird folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der WaBoV Munkbrarupau beauftragt den Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger
Förde die nachfolgenden Tätigkeiten für ihn wahrzunehmen:
1. Beitragshebung
a. Hebung und Einziehung der Beiträge auf der Grundlage des Landeswassergesetzes
(LWG) in Verbindung mit dem Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) und der Satzung
des Wasser- und Bodenverbandes Munkbrarupau inklusive des Mahnverfahrens und
der Vollstreckung.
b. Fliege und Fortführung des Beitragsbuches auf Grundlage der ALB/ALK-Daten.
c. Führung der Beitragshebelisten
d. Führung der Restelisten
e. Eingangsüberwachung von Beiträgen
f. Widerspruchsbehandlung
Der Datensatz der Beitragshebung mit dem aktuellen Stand von Ende 2014 wird dem
sachbearbeitenden Verband vom übertragenden Verband (WaBoV Munkbrarupau) kostenfrei zum
Vertragsbeginn übergeben. Die Übergabe des Daten erfolgt in einem lauffähigen „ILKA" Programm
(Fa. B-soft, Flensburg)
Der Datensatz wird einmal jährlich nach der Beitragshebung, in der jeweils aktuellen Fassung, an den
übertagenden Verband übergeben.
Die Beitragszahlungen erfolgen auf ein Konto des Wasser- und Bodenverbandes Munkbrarupau.
§ 2 Erfüllungsort
Die Erfüllung des Vertragsgegenstandes erfolgt in den Räumen des Bearbeitungsgebietsverbandes
Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Förde,
Bremhoim 13
24996 Sterup
§ 3 Vergütung
(1) Die vom WaBoV Munkbrarupau an den sachbearbeitenden Verband jährlich zu zahlende
Vergütung für die in § 1 bezeichneten Tätigkeiten beträgt bei pauschal 0,60 € je beim WaBoV
Munkbrarupau zu veranlagendem Flurstück .Die pauschale Vergütung umfasst neben dem
direkten Arbeitseinsatz die Zeiten für eventuell erforderliche Vorgespräche oder
Verhandlungen mit den Verbandsgremien oder anderen beteiligten Behörden,
Büronebenkosten und Telefon sowie Reisekosten. Alle Arbeiten, die über die Leistungen
nach §1 Abs 1 Ziffer 1 „Beitragshebung" hinausgehen, werden gesondert vergütet. Die
Kosten hierfür werden mit 39 € pro Stunde vergütet.
(2) Der Datensatz zur Beitragshebung ist Eigentum des Wasser- und Bodenverbandes
Munkbrarupau
(3) Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung gemäß §5 dieses Vertrages ist der
sachbearbeitende Verband zur Übergabe der Verbandsdaten verpflichtet. Die Übergabe der
Daten erfolgt im von der Software „ILKA" (Fa. B-soft, Flensburg) lesbarem Format.
(4) Nicht von der Pauschale erfasst und gesondert vergütet werden die folgenden Kosten des
sachbearbeitenden Verbandes
a. Porto
b. Druck der Beitragsbescheide
c. Kuvertierung
d. Kosten der Vollstreckung soweit diese nicht vom Mitglied getragen werden
(5) Die Vergütung ist am 15.12. des jeweiligen Jahres fällig
§ 4 Standardisierung
(1) Die Beitragshebung erfolgt mit der Software „ILKA" der Fa. B-soft Flensburg
§ 5 Kündigung
(1) Dieser öffentlich rechtliche Vertrag tritt am 01.05.2015 in Kraft und hat eine Laufzeit von
Tun? Jähren.
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden,
frühestens zum 31.12.2016
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet zusammenzuwirken, um eine
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe
kommt.
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Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger
Innenförde
(Hennings Petersen, stellvertretender
Verbandsvorsteher)
/
Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau
Genehmigt:
Schleswig, den Yj*. <X» .204.G
Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
als Aufsichtsbehörde
(i.A. Ralt Petersen)