Prozess zur Einrichtung und Akkreditierung von Studiengängen

Prozess zur Einrichtung und Akkreditierung von Studiengängen
Studiengangsplaner entwickeln Konzept für neuen Studiengang
- 2 Jahre
Konzept/Vorantrag wird in der Studienkommission beraten und mit Dekanat und
Referat Studium und Lehre abgestimmt
Referat S+L prüft Übereinstimmung mit
Strukturplanung und Ressourcen
Studienkommission, Fakultätsrat und
Präsidium beschließen die Planung des
Studiengangs weiter zu verfolgen
Referat S+L beantragt Aufnahme des
Studiengangs als Planung in
Zielvereinbarung mit dem MWK
Studiengangsplaner arbeiten Konzept
weiter aus, bereiten Selbstbeschreibung
für die Akkreditierung vor, erarbeiten in
Abstimmung mit dem Dez. 3 Zugangs-,
Prüfungs- und ggf. Gebührenordnung
Referat S+L berät und unterstützt
MWK erteilt Freigabe zur Akkreditierung
Auswahl der Akkreditierungsagentur durch
Studiengangsplaner
Präsidium beantragt die Akkreditierung
und schließt Vertrag mit der Agentur
Präsidium reicht Selbstbeschreibung des
Studiengangs einschl. der Ordnungen bei
der Agentur ein
- 18 Mon.
Studiengangsplaner stellen Selbstbeschreibung für die Akkreditierung fertig.
Fakultätsrat beschließt Ordnungen
- 1 Jahr
Dezernat 3 legt die Ordnungen zur
Genehmigung dem Präsidium
(Prüfungsordnung) und dem MWK
(Zugangsordnung) vor
MWK genehmigt Zugangsordnung
Agentur stellt Gutachtergruppe zusammen
Agentur führt Vor-Ort-Begehung mit
Gutachtern durch
Gesprächsrunden mit Hochschulleitung,
Dekanat, Lehrenden und Studierenden
Gutachter erstellen Bewertungsbericht, der
ggf. in Fachausschuss beraten wird
Hochschule kann zu vorläufigem Bericht
Stellung nehmen
- 6 Mon.
Akkreditierungskommission entscheidet
Studiengang kann beginnen
+/- 0
eventuelle Auflagen sind zu erfüllen
+ 1 Jahr
Wesentliche Änderungen im Studiengang sind MWK und
Agentur mitzuteilen
nach fünf Jahren ist der Studiengang zu reakkreditieren
+ 5 Jahre