Prozess zur Einrichtung und Akkreditierung von Studiengängen Studiengangsplaner entwickeln Konzept für neuen Studiengang - 2 Jahre Konzept/Vorantrag wird in der Studienkommission beraten und mit Dekanat und Referat Studium und Lehre abgestimmt Referat S+L prüft Übereinstimmung mit Strukturplanung und Ressourcen Studienkommission, Fakultätsrat und Präsidium beschließen die Planung des Studiengangs weiter zu verfolgen Referat S+L beantragt Aufnahme des Studiengangs als Planung in Zielvereinbarung mit dem MWK Studiengangsplaner arbeiten Konzept weiter aus, bereiten Selbstbeschreibung für die Akkreditierung vor, erarbeiten in Abstimmung mit dem Dez. 3 Zugangs-, Prüfungs- und ggf. Gebührenordnung Referat S+L berät und unterstützt MWK erteilt Freigabe zur Akkreditierung Auswahl der Akkreditierungsagentur durch Studiengangsplaner Präsidium beantragt die Akkreditierung und schließt Vertrag mit der Agentur Präsidium reicht Selbstbeschreibung des Studiengangs einschl. der Ordnungen bei der Agentur ein - 18 Mon. Studiengangsplaner stellen Selbstbeschreibung für die Akkreditierung fertig. Fakultätsrat beschließt Ordnungen - 1 Jahr Dezernat 3 legt die Ordnungen zur Genehmigung dem Präsidium (Prüfungsordnung) und dem MWK (Zugangsordnung) vor MWK genehmigt Zugangsordnung Agentur stellt Gutachtergruppe zusammen Agentur führt Vor-Ort-Begehung mit Gutachtern durch Gesprächsrunden mit Hochschulleitung, Dekanat, Lehrenden und Studierenden Gutachter erstellen Bewertungsbericht, der ggf. in Fachausschuss beraten wird Hochschule kann zu vorläufigem Bericht Stellung nehmen - 6 Mon. Akkreditierungskommission entscheidet Studiengang kann beginnen +/- 0 eventuelle Auflagen sind zu erfüllen + 1 Jahr Wesentliche Änderungen im Studiengang sind MWK und Agentur mitzuteilen nach fünf Jahren ist der Studiengang zu reakkreditieren + 5 Jahre
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