Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente - IV

Der IV-Prozess von der Frühintervention
bis zur Rente
Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern
Kurzporträt
 Selbständige öffentlich
rechtliche Anstalt
 421 Mitarbeitende
 Hauptsitz:
Scheibenstrasse 70, Bern
 Zweigstellen in Biel,
Burgdorf und Thun
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Prozess und Leistungen der
Invalidenversicherung
Früherfassung (FE)
 Frühzeitiges Einschalten der IV um keine Chancen zu
verpassen (nach AUF von 30 Tagen)
 Zuständigkeit IV in unklaren Situationen abklären
 In klaren Situationen direkt «richtige» Anmeldung
 Verschiedene Stellen, zu ihnen gehören auch Ärztinnen
und Ärzte, sind zur Meldung berechtigt
 Abschluss durch Empfehlung für oder gegen «richtige»
Anmeldung
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Frühintervention
 Phase zwischen Anmeldung und Entscheid über
Zuständigkeit
 Mögliche Massnahmen: Anpassung Arbeitsplatz,
Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Sozialberufliche
Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen
 Phase endigt mit Grundsatzentscheid
 Eine bestimmte Eingliederungsmassnahme wird
zugesprochen
 Keine Eingliederung möglich, Rente wird geprüft
 IV ist nicht zuständig
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Analyse, Beratung, Planung
 Potenzial erkennen
 Sorgfältige
Arbg Analyse der Situation
soziale
berufliche
TGVers.
Vers.
Arzt
rechtliche
Pers.
Case
Management
gesundheitliche
 Unter Einbezug aller Beteiligten optimale Lösung für die
versicherte Person anstreben
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Integrationsmassnahmen
 Vorbereitung auf berufliche Eingliederung
 Sozialberufliche Rehabilitation

Belastbarkeitstraining

Aufbautraining

Support am Arbeitsplatz
 Beschäftigungsmassnahmen
 Taggeld
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Arbeitsvermittlung
 Erhalt bisheriger Arbeitsplatz
 Unterstützung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes
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Anreize für Arbeitgebende
 Arbeitsversuch
 Einarbeitungszuschuss
 Entschädigung für Beitragserhöhung
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Umschulung
 Neue Tätigkeit / neuer Beruf
 Abgrenzung zu Arbeitsvermittlung:
Erwerbseinbusse von ca. 20 Prozent
 Gleichwertigkeit alt / neu
 Ausbildungskosten, Reise- und Verpflegungskosten
 Taggeld
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Rentenprüfung schliesst Eingliederung ab
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Wartefrist
Anmeldefrist
AUF von 40%
während 12 Monaten
6 Monate nach
Anmeldung
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Zeitpunkt der
Festsetzung
Keine Eingliederungsmassnahmen
mehr möglich
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Begriff Erwerbsunfähigkeit
 Es werden ausschliesslich Folgen gesundheitlicher
Beeinträchtigungen berücksichtigt
 Sie muss mit dem Beweisgrad der überwiegenden
Wahrscheinlichkeit bewiesen sein
 Bei Beweislosigkeit besteht kein Anspruch
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Bemessung Invaliditätsgrad
 Einkommensvergleich
 Lohn bei guter Gesundheit / zumutbarer Lohn unter
Berücksichtigung der gesundheitlichen Probleme und
unter Annahme eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes
 Erwerbseinbusse in Prozenten = IV-Grad
 Definition gilt in der ganzen Sozialversicherung
 IV-Verfügung hat Bindewirkung für Pensionskasse
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Abgestufte Renten
ab 70%
60% bis < 70%
50% bis < 60%
40% bis < 50%
Erwerbseinbusse
< 40%
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Keine
Rente
Viertelrente
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Halbe
Rente
Dreiviertelrente
Ganze
Rente
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Zusammenfassung Prozess
Frühintervention
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IM, Umschulung,
Arbeitsvermittlung
Rentenprüfung
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Vielfältiges Fachwissen auf hohem Niveau
Liegt ein
„dauernder“
Gesundheitsschaden vor?
Wie finde ich
eine solche
Stelle /
Ausbildungsplatz?
Welcher Lohn
kann dort erzielt
werden?
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Interdisziplinäres
Arbeiten
Was ist aus
medizinischer
Sicht (noch)
möglich?
Welche Berufe
oder Jobs
erfüllen diese
Anforderungen?
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Besonderheiten
1. Untersuchungsgrundsatz
 Artikel 43 ATSG
 Versicherungsträger prüft die Begehren neutral und
objektiv
 nimmt die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen
vor
 und holt die erforderlichen Auskünfte ein
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2. Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen
 Die «Schwester» des Untersuchungsgrundsatzes
 Ärztliche und fachliche Untersuchungen, die für die
Beurteilung notwendig und «zumutbar» sind
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3. Schadenminderungspflicht
 «Nicht-Wollen-Können» oder «Nicht-Können-Wollen»
 Weitreichende Verpflichtung für medizinische und
berufliche Massnahmen
 Als zumutbar gilt jede Massnahme, die der
Eingliederung dient
 Ausnahme: dem Gesundheitszustand nicht angemessen
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4. Zusammenarbeit Medizin und Recht
Arzt
Gutachten
Gutachten
Erwerbsfähigkeit
Jurist
RAD
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
IV–Stelle Kanton Bern
Wir eröffnen Menschen Chancen