Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 421 Mitarbeitende Hauptsitz: Scheibenstrasse 70, Bern Zweigstellen in Biel, Burgdorf und Thun 2 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Prozess und Leistungen der Invalidenversicherung Früherfassung (FE) Frühzeitiges Einschalten der IV um keine Chancen zu verpassen (nach AUF von 30 Tagen) Zuständigkeit IV in unklaren Situationen abklären In klaren Situationen direkt «richtige» Anmeldung Verschiedene Stellen, zu ihnen gehören auch Ärztinnen und Ärzte, sind zur Meldung berechtigt Abschluss durch Empfehlung für oder gegen «richtige» Anmeldung 4 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Frühintervention Phase zwischen Anmeldung und Entscheid über Zuständigkeit Mögliche Massnahmen: Anpassung Arbeitsplatz, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen Phase endigt mit Grundsatzentscheid Eine bestimmte Eingliederungsmassnahme wird zugesprochen Keine Eingliederung möglich, Rente wird geprüft IV ist nicht zuständig 5 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Analyse, Beratung, Planung Potenzial erkennen Sorgfältige Arbg Analyse der Situation soziale berufliche TGVers. Vers. Arzt rechtliche Pers. Case Management gesundheitliche Unter Einbezug aller Beteiligten optimale Lösung für die versicherte Person anstreben 6 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Integrationsmassnahmen Vorbereitung auf berufliche Eingliederung Sozialberufliche Rehabilitation Belastbarkeitstraining Aufbautraining Support am Arbeitsplatz Beschäftigungsmassnahmen Taggeld 7 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Arbeitsvermittlung Erhalt bisheriger Arbeitsplatz Unterstützung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes 8 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Anreize für Arbeitgebende Arbeitsversuch Einarbeitungszuschuss Entschädigung für Beitragserhöhung 9 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Umschulung Neue Tätigkeit / neuer Beruf Abgrenzung zu Arbeitsvermittlung: Erwerbseinbusse von ca. 20 Prozent Gleichwertigkeit alt / neu Ausbildungskosten, Reise- und Verpflegungskosten Taggeld 10 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Rentenprüfung schliesst Eingliederung ab 11 Wartefrist Anmeldefrist AUF von 40% während 12 Monaten 6 Monate nach Anmeldung IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne Zeitpunkt der Festsetzung Keine Eingliederungsmassnahmen mehr möglich 22.10.2015 Begriff Erwerbsunfähigkeit Es werden ausschliesslich Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen berücksichtigt Sie muss mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit bewiesen sein Bei Beweislosigkeit besteht kein Anspruch 12 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Bemessung Invaliditätsgrad Einkommensvergleich Lohn bei guter Gesundheit / zumutbarer Lohn unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Probleme und unter Annahme eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes Erwerbseinbusse in Prozenten = IV-Grad Definition gilt in der ganzen Sozialversicherung IV-Verfügung hat Bindewirkung für Pensionskasse 13 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Abgestufte Renten ab 70% 60% bis < 70% 50% bis < 60% 40% bis < 50% Erwerbseinbusse < 40% 14 Keine Rente Viertelrente IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne Halbe Rente Dreiviertelrente Ganze Rente 22.10.2015 Zusammenfassung Prozess Frühintervention 15 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne IM, Umschulung, Arbeitsvermittlung Rentenprüfung 22.10.2015 Vielfältiges Fachwissen auf hohem Niveau Liegt ein „dauernder“ Gesundheitsschaden vor? Wie finde ich eine solche Stelle / Ausbildungsplatz? Welcher Lohn kann dort erzielt werden? 16 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne Interdisziplinäres Arbeiten Was ist aus medizinischer Sicht (noch) möglich? Welche Berufe oder Jobs erfüllen diese Anforderungen? 22.10.2015 Besonderheiten 1. Untersuchungsgrundsatz Artikel 43 ATSG Versicherungsträger prüft die Begehren neutral und objektiv nimmt die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen vor und holt die erforderlichen Auskünfte ein 18 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 2. Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen Die «Schwester» des Untersuchungsgrundsatzes Ärztliche und fachliche Untersuchungen, die für die Beurteilung notwendig und «zumutbar» sind 19 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 3. Schadenminderungspflicht «Nicht-Wollen-Können» oder «Nicht-Können-Wollen» Weitreichende Verpflichtung für medizinische und berufliche Massnahmen Als zumutbar gilt jede Massnahme, die der Eingliederung dient Ausnahme: dem Gesundheitszustand nicht angemessen 20 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 4. Zusammenarbeit Medizin und Recht Arzt Gutachten Gutachten Erwerbsfähigkeit Jurist RAD 21 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 22.10.2015 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit IV–Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen
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