IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen 25.08.2015 Psychische Gesundheit und Herausforderungen in der Sozialen Sicherheit Gliederung des Referates 2 Die IV-Stelle Kanton Bern Die IV – ein Sanierungsfall Unklare Schmerzen ohne organische Ursache Besonderheiten, Stolpersteine…und Lösungsansätze Ausblick Fazit IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Die IV-Stelle Kanton Bern …Kurzvorstellung… Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 421 Mitarbeitende Hauptsitz: Scheibenstrasse 70, Bern Zweigstellen in Biel, Burgdorf und Thun 4 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Die wichtigsten Zahlen 2014 Umschulungen 2 735 1 908 Integriert in den 1. Arbeitsmarkt 2 014 2 138 5 Erstmalige berufliche Ausbildungen IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne Neu zugesprochene Renten 07.09.2015 Die IV – ein Sanierungsfall Untersuchungsgrundsatz Objektive Abklärung des Sachverhaltes Soll gespart werden, muss die Politik das Gesetz so ändern, dass bei seiner korrekten Anwendung weniger Geld ausgegeben wird Bezahlung geschuldeter Leistungen ist gleich wichtig, wie die Abwehr unbegründeter Ansprüche 7 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Ausgangslage Schulden im Umfang von CHF 15 Milliarden Jährliches Defizit von CHF 1 Milliarde 2005 waren es gar CHF 1,7 Milliarden Sanierung in 3 Schritten 8 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Schritt 1: Ausgabenwachstum bremsen Mit der 5. IV-Revision wurde die Eingliederung massiv gestärkt Es wurden neue Instrumente geschaffen, welche die Erfolgsaussichten für eine nachhaltige Eingliederung erhöhen Besonderes Augenmerk wurde auf einen frühzeitigen Kontakt mit der IV gelegt 9 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Schritt 2: Befristete Zusatzfinanzierung Erhöhung der Mehrwertsteuer 2011 bis 2017 Zeitgewinn um eine nachhaltige Sanierung zu ermöglichen Jahresrechnungen 2012 und 2013 schlossen mit einem Einnahmenüberschuss von je rund CHF 500 Millionen ab 10 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Schritt 3: Ausgaben senken (6. Revision) Mit „Eingliederung aus Rente“ sollen weitere Einsparungen gemacht werden In Kraft seit 01.01.2012 Die vom Bundesrat geplante 2. Etappe mit einem stufenlosen Rentensystem und einer Schuldenbremse scheiterte im Parlament 11 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Entwicklung der Neurenten in der Schweiz 12 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Entwicklung des Rentenbestandes in der Schweiz 13 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Entwicklung der Neurenten nach Alter 14 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Kanton Bern: Reduktion des Rentenbestands Anzahl Renten: seit 2003 rückläufig (27‘700) 23‘600 Renten im Jahr 2013 15 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Kanton Bern: Rentenzusprachen Zusprachen und Ablehnungen Anteil Zusprachen in Prozent Zusprachen Ablehnungen 3523 3381 3520 36.60% 3431 36.30% 35.90% 1902 1896 2005 1961 35.05% 2010 16 2011 2012 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 2013 2010 2011 2012 2013 07.09.2015 Die Herausforderungen Arbeitgebende finden, die bereit sind, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eine Chance zu geben 17 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein- und wiedereinzugliedern 07.09.2015 Unklare Schmerzen ohne organische Ursache …Stichwort: PÄUSBONOG… PÄUSBONOG P athogenetisch Lehre von der Krankheitsentwicklung Ä tiologisch Lehre von der Krankheitsursache U nklare unklar für wen? S yndromale bestehend aus mehreren Symptomen B eschwerdebilder O hne N achweisbare mit welchen Methoden nachweisbar? O rganische Abgrenzung «somatisch» vs. «psychisch» G rundlage * Folie: Dr. med. Jörg Jeger, Sozialversicherungsrechtstagung 2015 19 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 PÄUSBONOG anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10: F45.-) BGE 130 V 352 Fibromyalgie (ICD-10: M79.0) BGE 132 V 65 Neurasthenie (ICD-10: F48.0) / CFS (ICD-10: G93.3) Urteil I 77/07 dissoziative Sensibilitätsstörung (ICD-10: F44.6) Urteil I 9/07 dissoziative Bewegungsstörung (ICD-10: F44.4) Urteil 9C_903/2007 20 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Rechtliches Konstrukt Grundvermutung (seit 2004): Kein Gesundheitsschaden mit Invalidität (nicht versicherter Gesundheitsschaden) Ausnahme: Willentliche Überwindung unzumutbar Die Prüfung muss anhand vorgegebener Kriterien (Försterkriterien) erfolgen Keine medizinische Frage, sondern rechtliche Würdigung verschiedener medizinischer Aspekte 21 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Neue Rechtsprechung (U 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015) Bundesgericht ändert seine Praxis bei somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren psychosomatischen Leiden Bisherige Annahme, dass diese Leiden mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar sind, wird aufgegeben Neu: Strukturiertes Beweisverfahren das tatsächliche Leistungsvermögen betroffener Personen ergebnisoffen und einzelfallgerecht zu bewerten (E 4 des Urteils) 22 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Strukturiertes Beweisverfahren (IV-Rundschreiben Nr. 334 v. 7. Juli 2015) 23 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Besonderheiten, Stolpersteine …und Lösungsansätze 1. Untersuchungsgrundsatz Artikel 43 ATSG Versicherungsträger prüft die Begehren neutral und objektiv nimmt die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen vor und holt die erforderlichen Auskünfte ein 25 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 2. Zusammenarbeit Medizin und Recht Arzt Gutachten Gutachten Erwerbsfähigkeit Jurist RAD 26 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 2.1 Aufgabe des behandelnden Arztes Erheben des Befundes Beurteilen des Gesundheitszustands Stellung nehmen zu Arbeitsunfähigkeit und «Verweistätigkeiten» 27 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 2.2 Aufgabe RAD / medizinisches Gutachten Zeichnet ein Bild von der versicherten Person Schlägt in der Beurteilung den Bogen zu den erhobenen Befunden und gestellten Diagnosen Legt im Einzelnen dar, ob, inwiefern, inwieweit die festgestellten Gesundheitsschädigungen die Fähigkeiten der versicherten Person beeinträchtigen, für sie in Betracht fallende zumutbare Tätigkeiten ganz oder teilweise auszuüben 28 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 2.3 Aufgabe der «Rechtsanwendenden» Würdigen der ärztlichen Angaben Entscheiden über Beweiskraft und die Notwendigkeit allfälliger weiterer Abklärungen Gestützt auf die festgestellten gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen den Grad der Erwerbsunfähigkeit und der Invalidität festlegen 29 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 3. Begriff Erwerbsunfähigkeit Art. 7 ATSG Es werden ausschliesslich Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen berücksichtigt Erwerbsunfähigkeit liegt nur vor, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen aus objektiver Sicht nicht überwindbar sind Sie muss mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit bewiesen sein Bei Beweislosigkeit besteht kein Anspruch 30 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 4. Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen Die «Schwester» des Untersuchungsgrundsatzes Ärztliche und fachliche Untersuchungen, die für die Beurteilung notwendig und «zumutbar» sind Konsequenzen hat eine Verletzung der Mitwirkungspflicht nur, wenn sie in «unentschuldbarer» Weise erfolgt 31 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 5. Schadenminderungspflicht «Nicht-Wollen-Können» oder «Nicht-Können-Wollen» Weitreichende Verpflichtung für medizinische und berufliche Massnahmen Als zumutbar gilt jede Massnahme, die der Eingliederung dient Ausnahme: dem Gesundheitszustand nicht angemessen 32 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 6. Ausgeglichener Arbeitsmarkt Konsequenz des Kausalitätsprinzips, welches die Sozialversicherung in der Schweiz prägt Artikel 7 ATSG Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht fallenden «ausgeglichenen Arbeitsmarkt» Abgrenzung zu Arbeitslosenversicherung 33 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 7. Lösungsansatz Die Zeiten, in denen die Unternehmen ihre «angeschlagenen» Mitarbeitenden behalten und mittragen, sind mit wenigen Ausnahmen (schon länger) vorbei… …deshalb: Hürden und Risiko für Unternehmen und Arbeitgebende senken… …Arbeitsversuch ist ein gutes Instrument dazu (Art 18a IVG) 34 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 7.1 Positives Beispiel einer Arbeitgeberin 35 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 7.2.1 Positives Beispiel einer versicherten Person Junge Frau, 19 Jahre Sonderschulmassnahmen Zusprache einer EbA: Praktische Ausbildung nach INSOS Zusprache eines Praktikums zur Referenzerarbeitung Zusprache eines Coachings zur Stellensuche Wichtig: Die Versicherte ist gewillt und motiviert Gesundheitsbeeinträchtigung: Intelligenzminderung psychisch angeschlagen 36 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 7.2.2 Positives Beispiel einer versicherten Person Perspektive: Die Versicherte absolvierte im Gastgewerbe während 3 Mte. einen Arbeitsversuch Die Versicherte wurde daraufhin unbefristet angestellt (erster Arbeitsmarkt) Wehrmutstropfen: Eingliederung ist nicht rentenwirksam (= ganze Rente) Widerspruch zum Grundsatz «Eingliederung vor Rente» Massnahme: Erwerbsorientierte Rentenrevision (nach Art. 8a IVG) für junge Erwachsene (EOR-JEF) Ziel: Förderung der jungen Erwachsenen um sie rentenwirksam im 1. Arbeitsmarkt einzugliedern 37 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Ausblick Weiterentwicklung IV – Lancierung eines neuen Reformprojekts Motion von CVP-Ständerat Urs Schwaller (13.3990) «Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig» (Überweisung an den BR am 16.09.2014): 1. Schulden des IV-Fonds beim AHV-Fonds bis 2028 abgetragen 2. Gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen für die Betrugsbekämpfung 3. Massnahmen zur verstärkten Eingliederung und zum Verbleib im Arbeitsmarkt zu intensivieren und insbesondere auch auf Menschen mit psychischen Behinderungen auszurichten 39 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Weiterentwicklung IV – Lancierung eines neuen Reformprojekts Motion der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (14.3661) «Massnahmen zur Früherfassung gemeinsam entwickeln» (vom Nationalrat angenommen im Ständerat noch pendent): Fordert Massnahmen zur Früherfassung von Krankheitsfällen Erwerbstätiger und deren Rückkehr in den Arbeitsprozess Die IV-Stellen sollen dazu besser ausgerüstet werden und die anderen relevanten Akteure – Arbeitgeber und med. Leistungserbringer – verknüpfen und frühzeitig an den Tisch bringen 40 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Ziele des Reformprojekts Zielgruppe 1, Kinder: Aktualisierung der Liste der Geburtsgebrechen (GG) Anpassung der im Falle von GG gewährten IVLeistungen unter Berücksichtigung der in der KV geltenden Kriterien Verstärkte Steuerung der medizinischen Massnahmen und Verbesserung des Case Managements 41 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Ziele des Reformprojekts Zielgruppe 2, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Beeinträchtigungen: Benötigte Unterstützung während der Schulzeit und der erstmaligen beruflichen Ausbildung Gewährleistung der Gleichbehandlung bei der Ausrichtung der Taggelder Längere Gewährung der med. Eingliederungsmassnahmen der IV 42 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Ziele des Reformprojekts Zielgruppe 3, Versicherte mit psychischen Beeinträchtigungen: Auf individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung und Langzeitbetreuung Lockerung der Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungsmassnahmen 43 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Fazit Die im IV-Weiterentwicklungspaket vorhandenen Ideen und Vorstösse sind der Anfang für eine Optimierung (aber mehr nicht…) Eingliederung vor Rente soll konsequent weiterverfolgt werden Dazu benötigen wir eine leistungsfähige Wirtschaft die mitzieht Die Medizin sollte bei der Definierung einer allfälligen Invalidität wieder einen höheren Stellenwert erhalten 44 IV-Stelle Kanton Bern | Office AI Canton de Berne 07.09.2015 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit IV–Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen
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