Pressemitteilung Krankenhausgesellschaft widerlegt Vorwürfe der Krankenkassen - Kassen fordern Schließung von Krankenhäusern in Thüringen und unterstellen Operationen aus wirtschaftlichen Gründen - Krankenhäuser weisen Vorwürfe zurück Erfurt, 29. Juli 2015. Mehrere Krankenkassen haben in den letzten Tagen schwere Kritik an den Krankenhäusern in Thüringen geäußert. Ihre Hauptvorwürfe: Aus wirtschaftlichen Gründen würden die Krankenhäuser in Thüringen angeblich unnötig viele Behandlungen durchführen. Und: Es gebe zu viele Krankenhäuser im Freistaat, daher müsse eine Reihe von Häusern geschlossen werden. Die Landeskrankenhausgesellschaft weist diese Vorwürfe aufs Schärfste zurück und widerlegt die Argumentation der Kassen anhand von Tatsachen. Bei Ihrer Kritik beziehen sich die Vertreter der Krankenkassen vor allem auf den kürzlich erschienen Krankenhausreport 2015 der Barmer GEK. Dort kommt die Krankenkasse auf Basis der Auswertungen ihrer Versicherten zu dem Ergebnis, dass die Einwohner von Thüringen im Bundesvergleich am häufigsten in ein Krankenhaus eingewiesen und dort behandelt werden. Danach liege jeder Thüringer durchschnittlich 1,8 Tage in einem Krankenhaus; der Freistaat würde mit Nordrhein-Westfalen und dem Saarland das Spitzenfeld bilden. Am anderen Ende der Skala befinden sich laut Barmer GEK u.a. Mecklenburg-Vorpommern oder Bremen mit rund 1,6 Krankenhaustagen durchschnittlich. Krankenkassen arbeiten mit Zahlen ohne Aussagekraft Die Landeskrankenhausgesellschaft bestreitet die Aussagekraft und wissenschaftliche Absicherung dieser Zahlen: Zum einen seien die dort aufgeführten Unterschiede nur minimal, denn sie bewegten sich in der Regel innerhalb der geringen Spannbreite zwischen etwa 1,6 und 1,8 Krankenhaustagen, also gehe es um etwas über 0,2 Tage Spannbreite, innerhalb derer sich fast alle Bundesländer bewegen. Allein das Bundesland Baden-Württemberg rage mit 1,46 Tagen heraus. Michael Lorenz, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen: „Diese geringe Spannbreite hat keine relevante statistische Aussagekraft, die Unterschiede sind viel zu gering.“ Daten sind nicht repräsentativ Zum anderen sind nach Lorenz die Zahlen der Barmer GEK nicht repräsentativ, denn in Thüringen sind nur etwa 10 Prozent der Bevölkerung bei der Barmer GEK versichert. „Es ist wissenschaftlich nicht valide, aus dieser kleinen Gruppe eine Aussage für das gesamte Bundesland zu machen.“ Das zeige sich schon, wenn man die aktuell verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamtes (2013) betrachte, die alle Versicherten berücksichtigen. Bei dieser Auswertung liegt Thüringen mit etwas über 1,7 Krankenhaustagen im oberen Mittelfeld. Gründe für Krankenhausbehandlung ausgeblendet Hinzu kommt, dass bei diesen rein statistischen Untersuchungen die Diagnostik komplett ausgeblendet wird. Man weiß also nicht, aufgrund welcher Erkrankung die Patienten stationär eingewiesen und behandelt worden sind. Zu den Ursachen der Krankenhaushäufigkeit sowohl in Thüringen als auch in allen anderen Bundesländern fehlen wissenschaftlich gesicherte Daten. Lorenz: „Die Kassen suggerieren, dass sich die Krankenhäuser möglichst viele Patienten selbst von der Straße holen. Das ist definitiv falsch und populistisch. Denn Patienten werden von den -2- niedergelassenen Ärzten in die Krankenhäuser eingewiesen und dort wird zunächst einmal geprüft, ob diese Patienten tatsächlich eine Krankenhausbehandlung benötigen. Und selbst diese Entscheidungen werden zum Beispiel beim Einsatz von Herzschrittmachern, beim Einsatz von künstlichen Knie- oder Hüftgelenken von unabhängigen Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen stationären Qualitätssicherung systematisch auf Richtigkeit untersucht. Diese Auswertungen zeigen, dass die Thüringer Krankenhäuser sehr sorgfältig prüfen, ob eine Krankenhausbehandlung überhaupt notwendig ist.“ Falscher Vorwurf gegen Konsiliarärzte Die Kassen begründen die angeblich zu hohe Patientenzahl in Thüringer Krankenhäusern unter anderem auch mit dem System der so genannten Konsiliarärzte – das sind niedergelassene Ärzte, die ihre Patienten selbst in einem Krankenhaus operieren. Sie behaupten, dass diese Ärzte unnötig viele Patienten in die Krankenhäuser schicken, um daran zu verdienen. Lorenz zeigt sich stark verärgert über diesen Vorwurf: „Dies ist eine unhaltbare Unterstellung, die sich durch keinerlei Zahlen belegen lässt. Abgesehen davon ist der Anteil an Konsiliarärzten in Thüringens Krankenhäusern so verschwindend gering, dass ihr Einfluss auf die Zahl der Krankenhausbehandlungen kaum ins Gewicht fällt.“ Überversorgung mit Krankenhäusern liegt nicht vor Auch den Vorwurf der Krankenkassen, es gebe in Thüringen zu viele Krankenhäuser, kann Lorenz nicht nachvollziehen. Gern wird die Region um Apolda, Jena, Blankenhain, Bad Berka und Weimar als Beleg herangezogen, die mit fünf Krankenhäusern angeblich überversorgt ist. Lorenz: „Diese fünf Kliniken versorgen insgesamt 250.000 bis 300.000 Einwohner in der Region. Damit liegt diese Krankenhausdichte pro Kopf bundesweit im Durchschnitt.“ Städte mit ähnlich hoher Einwohnerzahl wie Braunschweig, Karlsruhe oder Augsburg haben fünf oder sogar mehr Krankenhäuser für ihre Einwohner. Krankenkassen haben die Zahl der Krankenhäuser selbst beschlossen Überhaupt kann Lorenz den Vorwurf der Krankenkassen, es gäbe zu viele Krankenhäuser in Thüringen – verbunden mit der Forderung nach Schließung von Standorten – nicht nachvollziehen, denn die Krankenkassen sind selbst an der Planung der jetzigen Krankenhausstruktur im Freistaat beteiligt. „Im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogramms, das 1995 aufgelegt wurde , haben die Krankenkassen gemeinsam mit der Landeskrankenhausgesellschaft und dem Ministerium einvernehmlich die Neuausrichtung der Krankenhausversorgung und damit auch die Krankenhausstandorte beschlossen. Die Krankenkassen hatten dabei sogar ein VetoRecht, hätten also einseitig alle Beschlüsse verhindern können. Sie haben aber die jetzige Struktur, die sie selbst seit einiger Zeit als ‚Wildwuchs’ bezeichnen, ganz eindeutig befürwortet. Daher ist es nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage wenn die Krankenkassen seit längerer Zeit schon die Krankenhäuser für eine angebliche Überversorgung verantwortlich machen und so tun, als trügen sie selbst keine Verantwortung für unsere Krankenhausstruktur.“ Leere Krankenzimmer dringend notwendig zur Isolierung von infektiösen Patienten Die Krankenkassen beklagen sich zudem über leer stehende Betten und Zimmer in den Krankenhäusern, die sie angeblich mitfinanzieren müssen. Lorenz dazu: „Zum einen ist der Anteil nicht belegter Betten nur sehr gering. Und zum anderen brauchen Krankenhäuser leere Zimmer als Reserve, um Patienten, die sich mit multiresistenten Erregern infiziert haben, isolieren und dort von den Erregern befreien zu können, bevor sie in Kontakt mit anderen Patienten kommen und diese ebenfalls infizieren.“ Auch das sei eine Forderung der Krankenkassen. Auf der anderen Seite werfen die Krankenkassen den Krankenhäusern immer wieder vor, sie würden zu wenig gegen die Ausbreitung von multiresistenten Keimen unter den Patienten tun. Lorenz: „Ich habe den Eindruck: Was wir auch tun, die Krankenkassen suchen immer wieder Vorwände – und seien sie auch noch so haarsträubend – um die Krankenhäuser schlecht zu machen und Möglichkeiten zu finden, weniger Vergütung für die Behandlung ihrer Patienten zu bezahlen. Das geht letztendlich alles zu Lasten der Patienten und des Personals in den Krankenhäusern.“ Qualitätsabhängige Bezahlung derzeit nicht durchführbar In diese Richtung passt auch die Forderung der Krankenkassen, die Bezahlung für die Behandlung ihrer Versicherten künftig von der Qualität des Krankenhauses abhängig zu machen. Auch -3- das ist nach Auffassung der Krankenhausgesellschaft eine populistische Forderung, die sich nicht umsetzen lassen wird, sondern dem Ruf der Krankenhäuser schaden soll. Lorenz: „Die Krankenkassenvertreter, die so etwas fordern, sollen doch zunächst einmal ausführlich darlegen, was sie genau unter Qualität verstehen. Sie wissen selbst gut, dass es derzeit keine wissenschaftlich und damit auch juristisch haltbaren Indikatoren für solche Vergütungssysteme gibt und in absehbarer Zeit auch sicherlich auch nicht geben wird.“ Abgesehen davon hat Deutschland im internationalen Vergleich eines der umfassendsten Qualitätssicherungssysteme, dem sich alle Akutkrankenhäuser per Gesetz unterziehen müssen. Die Ergebnisse zeigen, dass die deutschen Krankenhäuser insgesamt eine sehr gute Qualität liefern. Das gilt insbesondere auch für die Krankenhäuser in Thüringen. Lorenz: „Unsere Krankenhäuser veröffentlichen die Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhausspiegel Thüringen (www.krankenhausspiegel-thueringen.de). Damit zeigen die Krankenhäuser einen hohen Grad an Transparenz, den nur wenige andere ebenfalls wagen. Wir veröffentlichen nicht nur gute Ergebnisse, sondern auch die Bereiche, bei denen einzelne Krankenhäuser schlechter als vorgeschrieben abschneiden.“ Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. (LKHG) ist der Interessenverband der Krankenhausträger in Thüringen. Sie vertritt die Interessen der Mitglieder (Krankenhäuser und Trägerverbände) und nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Ansprechpartner: Michael Lorenz (Tel. 0361 – 558300, Fax: 0361 – 5583019) Homepage: www.lkhg-thueringen.de E-Mail: [email protected]
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