SONDERRUNDSCHREIBEN „IMMOBILIENDARLEHEN“ Jetzt raus aus teuren Immobilienkrediten Möglichkeit des Widerrufs endet bald! Sehr geehrte Mandanten, Darlehensverträge, die vor dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, können nun nur noch bis zum 21.06.2016 vom Darlehensnehmer widerrufen werden. Auf Druck der Bankenlobby hat der Gesetzgeber beschlossen, das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehensverträge, die aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können, zeitlich zu begrenzen. Die Gesetzesänderung trat am 21.03.2016 in Kraft. Damit endet die Möglichkeit, bestimmte ältere Darlehen mit zum Teil deutlich höheren Zinsen durch Widerruf zu beenden und stattdessen durch Umfinanzierung oder Zinsanpassung von den aktuell niedrigen Zinsen für Immobilienkredite zu profitieren. Das Recht zum Widerruf besteht auch noch Jahre nach Vertragsschluss, wenn die bei Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Unser Kooperationspartner, die ETL-Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob der Widerruf Ihrer Immobiliendarlehen mit hohen Zinsen möglich ist. Mit ihrem Produkt „Widerruf von Immobiliendarlehen“ helfen sie Ihnen, sich in kürzester Zeit von alten teuren Krediten zu lösen. Sie prüfen Ihre Darlehensverträge und schauen vor allem die Widerrufsbelehrung an. Ist diese fehlerhaft, können Sie den Vertrag widerrufen, um sich mit einem neuen Vertrag günstigere Darlehenszinsen zu sichern. Rund 90 % der bisher von den ETL-Rechtsanwälten geprüften Widerrufsbelehrungen haben sich als fehlerhaft herausgestellt. Fehler finden sich insbesondere in vor dem Jahr 2012 geschlossenen Darlehensverträgen. Die Betroffenen konnten mit dieser professionellen Hilfe außergerichtliche Einigungen mit ihren Banken erzielen. Die dabei erreichte Ersparnis lag nicht selten im fünfstelligen Euro-Bereich. www.st-verbund.de - Beratungshotline 0351/ 46 700 Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr! Unsere Mandantenrundschreiben sind ab sofort auch im Internet einzusehen! Sonderrundschreiben „Immobiliendarlehen“ SONDERRUNDSCHREIBEN „IMMOBILIENDARLEHEN“ Beispiel für eine Zinssenkung von 4,9 % auf 2,0 % (Restlaufzeit 5 Jahre): 4,9 % 2,0 % Offene Darlehenssumme 180.000 € 180.000 € Monatliche Rate 885 € 885 € Summe aller Raten 53.100 € 53.100 € Davon Zinsen 42.925,07 € 16.217,30 € Davon Tilgung 10.174,93 € 36.882,70 € Restschuld nach 5 Jahren 169.825,07 € 143.117,30 € Ersparnis in 5 Jahren 26.707.77 € Zögern Sie nicht und lassen Sie Ihre Kreditverträge prüfen. Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Dr. Mario Hoffmann an. Dort erfahren Sie alle Details über das Produkt „Widerruf von Immobiliendarlehen“: Dr. Mario Hoffmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Niederlassung Dresden Blasewitzer Straße 41 01307 Dresden Telefon: (0351) 4652160 Telefax: (0351) 4652169 E-Mail: [email protected] www.st-verbund.de - Beratungshotline 0351/ 46 700 Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr! Unsere Mandantenrundschreiben sind ab sofort auch im Internet einzusehen! Sonderrundschreiben „Immobiliendarlehen“
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