SONDERRUNDSCHREIBEN „IMMOBILIENDARLEHEN“ Jetzt raus

SONDERRUNDSCHREIBEN
„IMMOBILIENDARLEHEN“
Jetzt raus aus teuren Immobilienkrediten Möglichkeit des Widerrufs endet bald!
Sehr geehrte Mandanten,
Darlehensverträge, die vor dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, können nun nur
noch bis zum 21.06.2016 vom Darlehensnehmer widerrufen werden.
Auf Druck der Bankenlobby hat der Gesetzgeber beschlossen, das Widerrufsrecht für
Immobiliendarlehensverträge, die aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch noch viele
Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können, zeitlich zu begrenzen. Die
Gesetzesänderung trat am 21.03.2016 in Kraft.
Damit endet die Möglichkeit, bestimmte ältere Darlehen mit zum Teil deutlich höheren
Zinsen durch Widerruf zu beenden und stattdessen durch Umfinanzierung oder
Zinsanpassung von den aktuell niedrigen Zinsen für Immobilienkredite zu profitieren.
Das Recht zum Widerruf besteht auch noch Jahre nach Vertragsschluss, wenn die bei
Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Unser Kooperationspartner, die ETL-Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob der Widerruf Ihrer
Immobiliendarlehen mit hohen Zinsen möglich ist.
Mit ihrem Produkt „Widerruf von Immobiliendarlehen“ helfen sie Ihnen, sich in kürzester
Zeit von alten teuren Krediten zu lösen. Sie prüfen Ihre Darlehensverträge und schauen vor
allem die Widerrufsbelehrung an. Ist diese fehlerhaft, können Sie den Vertrag widerrufen,
um sich mit einem neuen Vertrag günstigere Darlehenszinsen zu sichern.
Rund 90 % der bisher von den ETL-Rechtsanwälten geprüften Widerrufsbelehrungen
haben sich als fehlerhaft herausgestellt. Fehler finden sich insbesondere in vor dem Jahr
2012 geschlossenen Darlehensverträgen. Die Betroffenen konnten mit dieser
professionellen Hilfe außergerichtliche Einigungen mit ihren Banken erzielen. Die dabei
erreichte Ersparnis lag nicht selten im fünfstelligen Euro-Bereich.
www.st-verbund.de - Beratungshotline 0351/ 46 700
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr!
Unsere Mandantenrundschreiben sind ab sofort auch im Internet einzusehen!
Sonderrundschreiben „Immobiliendarlehen“
SONDERRUNDSCHREIBEN
„IMMOBILIENDARLEHEN“
Beispiel für eine Zinssenkung von 4,9 % auf 2,0 % (Restlaufzeit 5 Jahre):
4,9 %
2,0 %
Offene Darlehenssumme
180.000 €
180.000 €
Monatliche Rate
885 €
885 €
Summe aller Raten
53.100 €
53.100 €
Davon Zinsen
42.925,07 €
16.217,30 €
Davon Tilgung
10.174,93 €
36.882,70 €
Restschuld nach 5 Jahren
169.825,07 €
143.117,30 €
Ersparnis in 5 Jahren
26.707.77 €
Zögern Sie nicht und lassen Sie Ihre Kreditverträge prüfen.
Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Dr. Mario Hoffmann an. Dort erfahren Sie alle Details
über das Produkt „Widerruf von Immobiliendarlehen“:
Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
ETL Rechtsanwälte GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Niederlassung Dresden
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden
Telefon: (0351) 4652160
Telefax: (0351) 4652169
E-Mail: [email protected]
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