Niederlassung

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen
Schützenhöhe 11
01099 Dresden
Geschäftsbereich Mitglieder
Telefon 0351 8053-416
Fax 0351 8053-417
www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Checkliste Niederlassung als Vertragszahnarzt
Eigene Bemerkungen
Praxisneugründung
Standortkriterien/ Bevölkerungsstatistik/ Konkurrenzsituation / Altersstatistiken / Versorgungssituation (Bedarfsplan)
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Praxisübernahme
 Praxisübernahmevertrag
 Übernahme der Verträge des Vorgängers prüfen
(Mietvertrag, Personalverträge, Leasingverträge usw.)
 Übernahme Patientenkartei (2-Schrank-Modell)
 Gewährleistungspflicht wird nicht übernommen
Rufen Sie und an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
 HVM Auswirkung
Ansprechpartnerin: Andrea Richter,
Telefon 0351 8053-4 39
Zulassungsformalitäten
Register (gem. Z-ZV § 1)
 Eintragung in das Zahnarztregister – Voraussetzung:
Approbation und 2 jährige Vorbereitungszeit
 bei bestehendem Eintrag - Auszug aus dem Zahnarztregister anfordern
Ansprechpartnerin: Carola Tanner,
Telefon 0351 8053-422
Antrag auf Zulassung als Vertragszahnarzt
(Voraussetzung und Zulassung als VZA gem. Z-ZV §§
18-24)
Antragsformulare, Zulassungsverordnung und Sitzungstermine unter: www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Einreichungsfrist beachten!
Vollständiger Antrag 3 Wochen vor dem Sitzungstermin
des Zulassungsausschusses bei der KZV einreichen
Ansprechpartnerin: Carola Tanner,
Telefon 0351 8053-422
Ihre Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter im Geschäftsbereich Mitglieder.
Stand: März 2016
© KZV Sachsen
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