Hinweise zum Grant Agreement

Hinweise zur Erasmus+ Stipendienvereinbarung 2015/16
(Grant Agreement for Studies)
Die Stipendienvereinbarung muss im Original im IO eingereicht werden!
Zu den allgemeinen Angaben:
 Abgeschlossene Hochschul-/Studienjahre: Dies bezieht sich auf die Studienjahre (ganze Jahre, keine
Semester) zur Zeit des Antritts des Auslandsstudiums. Ungerade Semester bitte aufrunden (z.B. 4
Semester studiert = 2 Jahre; 5 Semester studiert = 3 Jahre). Master-Studierende zählen die Studienjahre
des Bachelors mit.
 Studiengang: Bitte geben Sie den Studiengang an der Leuphana an, z.B. BWL bei Major BWL oder
Management & Business Development.
 ISCED-Code: siehe Übersicht Gasthochschulen unter
http://www.leuphana.de/services/io/outgoings/studieren-im-ausland/austauschprogramme/formulare.html
 Teilnehmer_in erhält: Bitte kreuzen Sie „finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU in
Kombination mit Zero-Grant- Förderung“ an. In Ausnahmefällen erhalten Teilnehmer_innen keine finanzielle
Förderung (Zero Grant), z.B. aufgrund einer nachträglichen Bewerbung oder bereits ausgeschöpfter
Förderdauer. Diese werden vom International Office informiert.
 Sondermittel: Für Teilnehmer_innen mit Behinderung oder für Teilnehmer_innen mit Kind(ern), die
während des Aufenthalts alleinerziehend sind, können Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten
beim DAAD beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im International Office.
 Frühere Förderung: Bitte geben Sie an, ob Sie in der jetzigen Studienphase bereits eine
Erasmusförderung für ein Studium oder Praktikum erhalten haben. Falls die Förderung durch eine andere
Einrichtung als die Leuphana erfolgte, reichen Sie bitte eine Bescheinigung über die genaue Förderdauer
und die Studienphase ein.
Zu Artikel 2: Inkrafttreten und Dauer der Mobilitätsphase:
 Aufenthaltsdaten: Bitte machen Sie taggenaue Angaben! Die Daten beziehen sich auf die Vorlesungszeit
inkl. Prüfungszeit. Die genauen Semesterzeiten finden Sie i.d.R. auf den Internetseiten der Gasthochschule.
Das Anfangsdatum ist der erste Tag, an dem Sie an der Gasthochschule für akademische Zwecke
anwesend sein müssen (z.B. Anfangsdatum der ersten Veranstaltung, Begrüßungsveranstaltung,
Orientierungsprogramm oder ein Sprachkurs an der Gasthochschule). In Ausnahmefällen kann nach
Genehmigung durch das International Office auch ein vorgeschalteter Sprachkurs an einer anderen
Hochschule einbezogen werden. Als Nachweis gilt eine Bestätigung des Sprachkursanbieters über die
Teilnahme mit Anfangs- und Enddatum. Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem Sie an der
Gasthochschule anwesend sein müssen (z.B. Ende der individuellen Prüfungsphase). Für Zeiträume vor
und nach dem Studienaufenthalt erhalten Sie keine Erasmus-Förderung.
 Förderdauer: Die Förderdauer beträgt max. 4 Monate und 10 Tage (130 Tage) pro Semester, max. 8
Monate und 20 Tage (= 260 Tage) für ein akademisches Jahr bzw. 3 Monate (= 90 Tage) pro Trimester.
Darüber hinaus gehende Zeiten sind Zero Grant Zeiten. Auch Zero-Grant-Zeiten werden auf das
Förderkontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus angerechnet. Zero-Grant-Zeiten können später, sofern
Mittel vorhanden sind, ganz oder teilweise in einen Zeitraum mit finanzieller Förderung umgewandelt
werden. Die Stipendienvereinbarung ist dann entsprechend anzupassen.
Stand: 19/06/2015
Artikel 3: Finanzielle Unterstützung:
 Bitte tragen Sie den max. Förderbetrag gemäß Ihrer Aufenthaltsdauer sowie die Monatsrate für das Gastland
ein.
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten): Dänemark, Finnland,
Frankreich, Irland, Italien,
Liechtenstein, Norwegen,
Österreich, Schweden, Vereinigtes
Königreich
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten):Belgien,
Griechenland, Island, Kroatien,
Luxemburg, Niederlande, Portugal,
Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Türkei, Zypern
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten): Bulgarien,
Estland, Lettland, Litauen, Malta,
Mazedonien, Polen, Rumänien,
Slowakei, Ungarn
Förderung /
Förderung /
Förderung /
Monatsrate
Tagessatz
Semester
akad. Jahr
Trimester
(30 Tage)
(130 Tage)
(260 Tage)
(90 Tage)
1.170,00 €
2.340,00 €
810,00 €
270,00 €
9,00 €
910,00 €
1.820,00 €
630,00€
210,00 €
7,00 €
650,00 €
1.300,00 €
450,00 €
150,00 €
5,00 €
 Bitte beachten Sie, dass das Transcript of Records der Gasthochschule abgeschlossene Leistungen im
Umfang von mindestens 20 ECTS enthalten muss. Sofern nur Leistungen im Umfang von unter 20 ECTS,
aber mindestens 15 ECTS abgeschlossen wurden, wird die Förderung um 10 Tagessätze gekürzt. Wurden
nur Leistungen im Umfang von unter 15 ECTS abgeschlossen, muss die bereits ausgezahlte Förderung von
dem Teilnehmer zurückgezahlt werden.
Artikel 4: Zahlungsmodalitäten:
Die Vorfinanzierungszahlung beträgt 100 Tagessätze pro Semester und wird zu Semesterbeginn gezahlt.
Bei zweisemestrigen Aufenthalten wird die Vorfinanzierungszahlung in zwei Raten jeweils zu
Semesterbeginn gezahlt.
Die Vorfinanzierungszahlung für ein Trimester beträgt 70 Tagessätze. Bei einem Aufenthalt von zwei Trimestern
wird die Vorfinanzierung in einer Rate ausgezahlt.
 Der Restbetrag bis zur maximalen Förderhöhe wird nach Einreichung aller in der Checkliste genannten
Unterlagen ausgezahlt und taggenau abgerechnet.
Beispiel 1: einsemestriger Aufenthalt in Finnland (max 130 Tage ) = max. Förderung 1.170 Euro
nachgewiesene Mobilität : 120 Tage => tatsächliche Förderung 1.080 Euro
Beispiel 2: einsemestriger Aufenthalt in Österreich (max 130 Tage ) = max. Förderung 1.170 Euro
nachgewiesene Mobilität : 140 Tage => tatsächliche Förderung 1.170 Euro für 130 Tage, Zero Grant für 10
Tage
Stand: 19/06/2015