Hinweise zur Erasmus+ Stipendienvereinbarung 2015/16 (Grant Agreement for Studies) Die Stipendienvereinbarung muss im Original im IO eingereicht werden! Zu den allgemeinen Angaben: Abgeschlossene Hochschul-/Studienjahre: Dies bezieht sich auf die Studienjahre (ganze Jahre, keine Semester) zur Zeit des Antritts des Auslandsstudiums. Ungerade Semester bitte aufrunden (z.B. 4 Semester studiert = 2 Jahre; 5 Semester studiert = 3 Jahre). Master-Studierende zählen die Studienjahre des Bachelors mit. Studiengang: Bitte geben Sie den Studiengang an der Leuphana an, z.B. BWL bei Major BWL oder Management & Business Development. ISCED-Code: siehe Übersicht Gasthochschulen unter http://www.leuphana.de/services/io/outgoings/studieren-im-ausland/austauschprogramme/formulare.html Teilnehmer_in erhält: Bitte kreuzen Sie „finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU in Kombination mit Zero-Grant- Förderung“ an. In Ausnahmefällen erhalten Teilnehmer_innen keine finanzielle Förderung (Zero Grant), z.B. aufgrund einer nachträglichen Bewerbung oder bereits ausgeschöpfter Förderdauer. Diese werden vom International Office informiert. Sondermittel: Für Teilnehmer_innen mit Behinderung oder für Teilnehmer_innen mit Kind(ern), die während des Aufenthalts alleinerziehend sind, können Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten beim DAAD beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im International Office. Frühere Förderung: Bitte geben Sie an, ob Sie in der jetzigen Studienphase bereits eine Erasmusförderung für ein Studium oder Praktikum erhalten haben. Falls die Förderung durch eine andere Einrichtung als die Leuphana erfolgte, reichen Sie bitte eine Bescheinigung über die genaue Förderdauer und die Studienphase ein. Zu Artikel 2: Inkrafttreten und Dauer der Mobilitätsphase: Aufenthaltsdaten: Bitte machen Sie taggenaue Angaben! Die Daten beziehen sich auf die Vorlesungszeit inkl. Prüfungszeit. Die genauen Semesterzeiten finden Sie i.d.R. auf den Internetseiten der Gasthochschule. Das Anfangsdatum ist der erste Tag, an dem Sie an der Gasthochschule für akademische Zwecke anwesend sein müssen (z.B. Anfangsdatum der ersten Veranstaltung, Begrüßungsveranstaltung, Orientierungsprogramm oder ein Sprachkurs an der Gasthochschule). In Ausnahmefällen kann nach Genehmigung durch das International Office auch ein vorgeschalteter Sprachkurs an einer anderen Hochschule einbezogen werden. Als Nachweis gilt eine Bestätigung des Sprachkursanbieters über die Teilnahme mit Anfangs- und Enddatum. Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem Sie an der Gasthochschule anwesend sein müssen (z.B. Ende der individuellen Prüfungsphase). Für Zeiträume vor und nach dem Studienaufenthalt erhalten Sie keine Erasmus-Förderung. Förderdauer: Die Förderdauer beträgt max. 4 Monate und 10 Tage (130 Tage) pro Semester, max. 8 Monate und 20 Tage (= 260 Tage) für ein akademisches Jahr bzw. 3 Monate (= 90 Tage) pro Trimester. Darüber hinaus gehende Zeiten sind Zero Grant Zeiten. Auch Zero-Grant-Zeiten werden auf das Förderkontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus angerechnet. Zero-Grant-Zeiten können später, sofern Mittel vorhanden sind, ganz oder teilweise in einen Zeitraum mit finanzieller Förderung umgewandelt werden. Die Stipendienvereinbarung ist dann entsprechend anzupassen. Stand: 19/06/2015 Artikel 3: Finanzielle Unterstützung: Bitte tragen Sie den max. Förderbetrag gemäß Ihrer Aufenthaltsdauer sowie die Monatsrate für das Gastland ein. Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten): Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten):Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn Förderung / Förderung / Förderung / Monatsrate Tagessatz Semester akad. Jahr Trimester (30 Tage) (130 Tage) (260 Tage) (90 Tage) 1.170,00 € 2.340,00 € 810,00 € 270,00 € 9,00 € 910,00 € 1.820,00 € 630,00€ 210,00 € 7,00 € 650,00 € 1.300,00 € 450,00 € 150,00 € 5,00 € Bitte beachten Sie, dass das Transcript of Records der Gasthochschule abgeschlossene Leistungen im Umfang von mindestens 20 ECTS enthalten muss. Sofern nur Leistungen im Umfang von unter 20 ECTS, aber mindestens 15 ECTS abgeschlossen wurden, wird die Förderung um 10 Tagessätze gekürzt. Wurden nur Leistungen im Umfang von unter 15 ECTS abgeschlossen, muss die bereits ausgezahlte Förderung von dem Teilnehmer zurückgezahlt werden. Artikel 4: Zahlungsmodalitäten: Die Vorfinanzierungszahlung beträgt 100 Tagessätze pro Semester und wird zu Semesterbeginn gezahlt. Bei zweisemestrigen Aufenthalten wird die Vorfinanzierungszahlung in zwei Raten jeweils zu Semesterbeginn gezahlt. Die Vorfinanzierungszahlung für ein Trimester beträgt 70 Tagessätze. Bei einem Aufenthalt von zwei Trimestern wird die Vorfinanzierung in einer Rate ausgezahlt. Der Restbetrag bis zur maximalen Förderhöhe wird nach Einreichung aller in der Checkliste genannten Unterlagen ausgezahlt und taggenau abgerechnet. Beispiel 1: einsemestriger Aufenthalt in Finnland (max 130 Tage ) = max. Förderung 1.170 Euro nachgewiesene Mobilität : 120 Tage => tatsächliche Förderung 1.080 Euro Beispiel 2: einsemestriger Aufenthalt in Österreich (max 130 Tage ) = max. Förderung 1.170 Euro nachgewiesene Mobilität : 140 Tage => tatsächliche Förderung 1.170 Euro für 130 Tage, Zero Grant für 10 Tage Stand: 19/06/2015
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