Hinweise zur Erasmus+ Stipendienvereinbarung 2016/17 Die Stipendienvereinbarung ist im Original im IO einzureichen! Zu den allgemeinen Angaben: Abgeschlossene Hochschul-/Studienjahre: Dies bezieht sich auf die Studienjahre (ganze Jahre, keine Semester), die Sie bis Antritt des Auslandsstudiums abgeschlossen haben. Ungerade Semester werden aufgerundet, z.B. 5 Semester studiert = 3 Jahre. Master-Studierende zählen die Bachelor-Studienjahre mit. Studiengang: Bitte geben Sie Ihren Studiengang an der Leuphana an, z.B. Major BWL oder Management & Business Development. ISCED-Code: siehe Übersicht Gasthochschulen unter http://www.leuphana.de/services/io/outgoings/studieren-im-ausland/austauschprogramme/formulare.html Teilnehmer_in erhält: Bitte kreuzen Sie an „finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU in Kombination mit Zero-Grant- Förderung“. Ausnahmen: - Teilnehmer_innen, die keine finanzielle Förderung (Zero Grant) erhalten, z.B. aufgrund einer nachträglichen Bewerbung oder bereits ausgeschöpfter Förderdauer, kreuzen „Zero-Grant-Förderung“ an. Diese werden vom International Office informiert. - Teilnehmer_innen, deren Aufenthalt 98 Tage oder kürzer dauert, kreuzen „finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU“ an. Sondermittel: Für Teilnehmer_innen mit Behinderung und für Teilnehmer_innen mit Kind(ern), die während des Auslandsaufenthaltes alleinerziehend sind, können beim DAAD Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im International Office. Frühere Förderung: Bitte geben Sie an, ob Sie in Ihrer jetzigen Studienphase bereits eine ErasmusFörderung für ein Studium oder Praktikum erhalten haben. Falls die Förderung durch eine andere Einrichtung als die Leuphana erfolgte, reichen Sie bitte eine Bescheinigung über die genaue Förderdauer und die Studienphase ein. Zu Artikel 2: Inkrafttreten und Dauer der Mobilitätsphase: Aufenthaltsdaten: Der Mindestaufenthalt beträgt 90 Tage. Kürzere Aufenthalte sind nicht förderfähig (Ausnahme: Trimester). Bitte machen Sie auf den Tag genaue Angaben! Die Daten beziehen sich auf die Vorlesungszeit einschließlich Prüfungszeit. Die genauen Semesterzeiten finden Sie i.d.R. auf den Internetseiten der Gasthochschule. Anfangsdatum ist der erste Tag, an dem Sie an der Gasthochschule für akademische Zwecke anwesend sein müssen (z.B. Anfangsdatum der ersten Lehrveranstaltung, Begrüßungsveranstaltung, Orientierungsprogramm oder Sprachkurs an der Gasthochschule). In Ausnahmefällen kann nach Genehmigung durch das International Office auch ein vorgeschalteter Sprachkurs an einer anderen Hochschule einbezogen werden; dabei gilt als Nachweis eine Bestätigung des Sprachkursanbieters über die Teilnahme mit Anfangs- und Enddatum. Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem Sie an der Gasthochschule anwesend sein müssen, z.B. Ende der individuellen Prüfungsphase. Für Zeiträume vor und nach dem Studienaufenthalt erhalten Sie keine Erasmus-Förderung. Förderdauer: Die Förderdauer beträgt max. 3 Monate und 8 Tage (98 Tage) pro Semester, max. 6 Monate und 16 Tage (= 196 Tage) für ein akademisches Jahr bzw. 4 Monate und 5 Tage (= 125 Tage) für 2 Trimester. Darüber hinaus gehende Zeiten sind Zero Grant Zeiten. Auch Zero-Grant-Zeiten werden auf das Förderkontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus angerechnet. Stand: 13/07/2016 Artikel 3: Finanzielle Unterstützung: Bitte tragen Sie den maximalen Förderbetrag gemäß Ihrer Aufenthaltsdauer sowie der Monatsrate für das Gastland ein. Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten): Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten):Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn Förderung / Förderung / Förderung / Monatsrate Tagessatz Semester akad. Jahr 2 Trimester (30 Tage) (98 Tage) (196 Tage) (125 Tage) 980,00 € 1.960,00 € 1.250,00 € 300,00 € 10,00 € 784,00 € 1568,00 € 1.000,00€ 240,00 € 8,00 € 588,00 € 1176,00 € 750,00 € 180,00 € 6,00 € Bitte beachten Sie, dass das Transcript of Records der Gasthochschule erbrachte Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 20 ECTS pro Semester aufweisen muss. Sofern Leistungen im Umfang von weniger als 20 ECTS, aber mindestens 15 ECTS erreicht wurden, wird die Förderung um 8 Tagessätze gekürzt. Wurden Leistungen im Umfang von weniger als 15 ECTS erbracht, muss die bereits ausgezahlte Förderung von dem/der Teilnehmer_in zurückgezahlt werden. Artikel 4: Zahlungsmodalitäten: Die Vorfinanzierungszahlung beträgt 80 Tagessätze pro Semester und wird zu Semesterbeginn gezahlt. Bei zweisemestrigen Aufenthalten wird die Vorfinanzierungszahlung in zwei Raten jeweils zu Semesterbeginn gezahlt. Die Vorfinanzierungszahlung für zwei Trimester beträgt 100 Tagessätze. Der Restbetrag bis zur maximalen Förderhöhe wird nach Einreichen aller in der Checkliste genannten Unterlagen ausgezahlt und auf den Tag genau abgerechnet. Beispiel 1: einsemestriger Aufenthalt in Großbritannien (max 98 Tage ) = max. Förderung 980 Euro nachgewiesene Mobilität : 95 Tage => tatsächliche Förderung 950 Euro Beispiel 2: einsemestriger Aufenthalt in Österreich (max 98 Tage ) = max. Förderung 980 Euro nachgewiesene Mobilität : 120 Tage => tatsächliche Förderung 980 Euro für 98 Tage, Zero Grant für 22 Tage Stand: 13/07/2016
© Copyright 2024 ExpyDoc