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Hinweise zur Erasmus+ Stipendienvereinbarung 2016/17
Die Stipendienvereinbarung ist im Original im IO einzureichen!
Zu den allgemeinen Angaben:
 Abgeschlossene Hochschul-/Studienjahre: Dies bezieht sich auf die Studienjahre (ganze Jahre, keine
Semester), die Sie bis Antritt des Auslandsstudiums abgeschlossen haben. Ungerade Semester werden
aufgerundet, z.B. 5 Semester studiert = 3 Jahre. Master-Studierende zählen die Bachelor-Studienjahre mit.
 Studiengang: Bitte geben Sie Ihren Studiengang an der Leuphana an, z.B. Major BWL oder Management
& Business Development.
 ISCED-Code: siehe Übersicht Gasthochschulen unter
http://www.leuphana.de/services/io/outgoings/studieren-im-ausland/austauschprogramme/formulare.html
 Teilnehmer_in erhält: Bitte kreuzen Sie an „finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU in
Kombination mit Zero-Grant- Förderung“.
Ausnahmen:
- Teilnehmer_innen, die keine finanzielle Förderung (Zero Grant) erhalten, z.B. aufgrund einer
nachträglichen Bewerbung oder bereits ausgeschöpfter Förderdauer, kreuzen „Zero-Grant-Förderung“ an.
Diese werden vom International Office informiert.
- Teilnehmer_innen, deren Aufenthalt 98 Tage oder kürzer dauert, kreuzen „finanzielle Unterstützung aus
Erasmus+ Mitteln der EU“ an.
 Sondermittel: Für Teilnehmer_innen mit Behinderung und für Teilnehmer_innen mit Kind(ern), die während
des Auslandsaufenthaltes alleinerziehend sind, können beim DAAD Sondermittel für die auslandsbedingten
Mehrkosten beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im International Office.
 Frühere Förderung: Bitte geben Sie an, ob Sie in Ihrer jetzigen Studienphase bereits eine ErasmusFörderung für ein Studium oder Praktikum erhalten haben. Falls die Förderung durch eine andere
Einrichtung als die Leuphana erfolgte, reichen Sie bitte eine Bescheinigung über die genaue Förderdauer
und die Studienphase ein.
Zu Artikel 2: Inkrafttreten und Dauer der Mobilitätsphase:
 Aufenthaltsdaten: Der Mindestaufenthalt beträgt 90 Tage. Kürzere Aufenthalte sind nicht förderfähig
(Ausnahme: Trimester). Bitte machen Sie auf den Tag genaue Angaben! Die Daten beziehen sich auf die
Vorlesungszeit einschließlich Prüfungszeit. Die genauen Semesterzeiten finden Sie i.d.R. auf den
Internetseiten der Gasthochschule. Anfangsdatum ist der erste Tag, an dem Sie an der Gasthochschule für
akademische Zwecke anwesend sein müssen (z.B. Anfangsdatum der ersten Lehrveranstaltung,
Begrüßungsveranstaltung, Orientierungsprogramm oder Sprachkurs an der Gasthochschule). In
Ausnahmefällen kann nach Genehmigung durch das International Office auch ein vorgeschalteter
Sprachkurs an einer anderen Hochschule einbezogen werden; dabei gilt als Nachweis eine Bestätigung des
Sprachkursanbieters über die Teilnahme mit Anfangs- und Enddatum. Das Enddatum ist der letzte Tag, an
dem Sie an der Gasthochschule anwesend sein müssen, z.B. Ende der individuellen Prüfungsphase. Für
Zeiträume vor und nach dem Studienaufenthalt erhalten Sie keine Erasmus-Förderung.
 Förderdauer: Die Förderdauer beträgt max. 3 Monate und 8 Tage (98 Tage) pro Semester, max. 6 Monate
und 16 Tage (= 196 Tage) für ein akademisches Jahr bzw. 4 Monate und 5 Tage (= 125 Tage) für 2
Trimester. Darüber hinaus gehende Zeiten sind Zero Grant Zeiten. Auch Zero-Grant-Zeiten werden auf das
Förderkontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus angerechnet.
Stand: 13/07/2016
Artikel 3: Finanzielle Unterstützung:
 Bitte tragen Sie den maximalen Förderbetrag gemäß Ihrer Aufenthaltsdauer sowie der Monatsrate für das
Gastland ein.
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten): Dänemark, Finnland,
Frankreich, Irland, Italien,
Liechtenstein, Norwegen,
Österreich, Schweden, Vereinigtes
Königreich
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten):Belgien,
Griechenland, Island, Kroatien,
Luxemburg, Niederlande, Portugal,
Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Türkei, Zypern
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten): Bulgarien,
Estland, Lettland, Litauen, Malta,
Mazedonien, Polen, Rumänien,
Slowakei, Ungarn
Förderung /
Förderung /
Förderung /
Monatsrate
Tagessatz
Semester
akad. Jahr
2 Trimester
(30 Tage)
(98 Tage)
(196 Tage)
(125 Tage)
980,00 €
1.960,00 €
1.250,00 €
300,00 €
10,00 €
784,00 €
1568,00 €
1.000,00€
240,00 €
8,00 €
588,00 €
1176,00 €
750,00 €
180,00 €
6,00 €
 Bitte beachten Sie, dass das Transcript of Records der Gasthochschule erbrachte Prüfungsleistungen im
Umfang von mindestens 20 ECTS pro Semester aufweisen muss. Sofern Leistungen im Umfang von weniger
als 20 ECTS, aber mindestens 15 ECTS erreicht wurden, wird die Förderung um 8 Tagessätze gekürzt.
Wurden Leistungen im Umfang von weniger als 15 ECTS erbracht, muss die bereits ausgezahlte Förderung
von dem/der Teilnehmer_in zurückgezahlt werden.
Artikel 4: Zahlungsmodalitäten:
Die Vorfinanzierungszahlung beträgt 80 Tagessätze pro Semester und wird zu Semesterbeginn gezahlt.
Bei zweisemestrigen Aufenthalten wird die Vorfinanzierungszahlung in zwei Raten jeweils zu
Semesterbeginn gezahlt. Die Vorfinanzierungszahlung für zwei Trimester beträgt 100 Tagessätze.
 Der Restbetrag bis zur maximalen Förderhöhe wird nach Einreichen aller in der Checkliste genannten
Unterlagen ausgezahlt und auf den Tag genau abgerechnet.
Beispiel 1: einsemestriger Aufenthalt in Großbritannien (max 98 Tage ) = max. Förderung 980 Euro
nachgewiesene Mobilität : 95 Tage => tatsächliche Förderung 950 Euro
Beispiel 2: einsemestriger Aufenthalt in Österreich (max 98 Tage ) = max. Förderung 980 Euro
nachgewiesene Mobilität : 120 Tage => tatsächliche Förderung 980 Euro für 98 Tage, Zero Grant für 22
Tage
Stand: 13/07/2016