6. August 2015 AGB’s der Schwimmschule und des Schwimm-Club Limmattal / 2015 1. 1.1 1.2 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder via Internet. Das Eingangsdatum ist verbindlich für die Platzreservation. Kinder aus laufenden Kursen erhalten bis 30. Juli / 22. Dezember Vorrang in der Berücksichtigung neuer Kurse. Folgekurs-Anmeldung: Ohne Abmeldung bis 20 Tage vor Kursbeginn ist keine Anmeldung notwendig. Bei Kurstag-Wechsel bitte per Mail den Wunsch mitteilen. Ein Wechsel kann nur bei freien Plätzen erfolgen. Abmeldung vom Schwimmclub: Bitte schriftlich. Mitgliederbeiträge für das laufende Semester werden nicht rückerstattet. Kursbestätigung und Rechnung Diese erhalten Sie ca. eine Woche vor Kursbeginn per Post oder Mail. Bei weniger als 4 Kindern pro Kurs behalten wir uns vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Vorzeitige Kursabmeldung Kurzfristige Kursabmeldungen seitens der Teilnehmer sind schriftlich mitzuteilen. Bis 20 Tage vor Kursbeginn können diese ohne Kosten erfolgen, bis 10 Tage vor Kursbeginn wird 50 % des Kursgeldes + CHF 25.- für administrative Aufwände verrechnet. Abmeldungen kürzer als 10 Tage vor Kursstart werden mit 75 % des Kurspreises + CHF 25.- für administrative Aufwände verrechnet. 3.1 Kurs wird ohne Abmeldung nicht angetreten. Der Kurs ist zu 100 % zu bezahlen. 3.2 Unfall/Krankheit während dem Kurs: Es werden keine Kurskosten rückerstattet. Die Teilnehmer können mit einem Arztzeugnis bei ihrer (durch Teilnehmer selber abzuschliessen) Annullationskostenversicherung die ausgefallenen Kurskosten zurückverlangen. Zahlungsbedingungen Nach Eingang der Rechnung 30 Tage netto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Versäumte Lektionen (Krankheit, Unfall, Schule, private Anlässe) werden nicht rückerstattet. Hallenbad-Eintritt Je nach Hallenbad unterschiedlich. Beachten Sie dazu die Kursausschreibung und Kursbestätigung. Diese sind verbindlich. Geroldswil und Spreitenbach: Je nach Alter müssen die Kinder ins Hallenbad begleitet werden (Begleitperson ab 18 Jahren). Begleitperson bezahlt ebenfalls Eintritt und hat Badekleider anzuziehen. Absenzen Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Ein Anspruch für Privatlektionen entsteht nicht. Bei Ausfall eines Kindes kann nicht ein anderes Kind in den Kurs geschickt werden. 5.1 Abwesenheit der Kursleiterin Bei Abwesenheit der Kursleiterin kann diese ohne Vorankündigung durch eine andere Kursleiterin vertreten werden. Sollte ein Kursdatum nicht stattfinden können, wird der Reservetermin gemäss Kursplanung automatisch eingesetzt. Gesundheit Bei folgenden Symptomen gilt absolutes Schwimmverbot: Fieber, Ohren-, Augenentzündung, Durchfall, ansteckende Krankheiten, Läuse, starke Erkältung, extremer Husten. Impftermine Zwischen dem Impftermin und dem Schwimmkurs müssen mind. 48 Stunden liegen. Wir bitten Sie um entsprechende Planung oder Abmeldung vom Schwimmkurs an Impftagen und dem Tag darauf. Versicherung Die Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen können wir nicht aufkommen. Ebenfalls kann das Hallenbad nicht zur Verantwortung gezogen werden. Foto und Film Im Hallenbad ist das Fotografieren oder Filmen strikte verboten. Ebenfalls ist das Mitführen der Mobiles nicht gestattet. Dies, um Missbräuchen (z.B. Internet) vorzubeugen. Danke für Ihr Verständnis. Hygiene im Schwimmbad Der Aufenthalt im Hallenbad ist nur in Badekleidern gestattet. Eltern, die Kinder begleiten, müssen ebenfalls Badekleider tragen. Vor dem Sprung ins Wasser: WC-Gang, dann gründliches Duschen und Haare waschen mit Shampoo und Seife Parfüm, Schminke, Sonnen-Crème und Bodylotion gründlich abwaschen Im Wasser Badekappe ist im Kurs obligatorisch. Die Kinder im Krebs-Kurs erhalten ihre erste eigene Badekappe gratis. Verloren gegangene Badekappen sind zu ersetzen. CHF 5. Keine Strassenkleider ins Wasser nehmen – Badhose / Badekleid tragen Unterwäsche unter den Badekleidern/Badehosen ist nicht gestattet Mädchen – keine Bikinis. Diese hindern beim Schwimmunterricht Kursbeginn Treffpunkt: Dieser ist je nach Hallenbad unterschiedlich. Beachten Sie dazu die Angaben auf dem Kursblatt und der Kursbestätigung! Im Hallenbad besammeln sich die Kinder beim Treffpunkt (Plakat, Brettli-Burg). Die KursleiterIn begrüsst die Kinder und macht eine Absenzen-Kontrolle. Am Kursschluss übergibt die Kursleiterin direkt vom Kinderschwimmkurs aus die Kinder wieder an die Eltern. Die Eltern tragen vor und nach dem Kurs die volle Verantwortung für Ihr Kind. Seien Sie pünktlich. Das Kind und die Kursleitung danken es Ihnen. 13. Datenschutz: Sämtliche Daten aus den Schwimmkursen werden vertraulich behandelt. 14. Gerichtsstand: Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Schwimmschule Limmattal / Schwimmclub Limmattal
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