(Arbeits- und Sozialrecht) im Studienjahr 2015/16

BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT
ANMELDEFRISTEN FÜR DIE PRÜFERZUTEILUNG
ZUR MÜNDLICHEN FACHPRÜFUNG ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT
Studienjahr 2015/16
(Änderungen vorbehalten!)
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 31. August 2015
bis
Freitag, 04. September 2015
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA3351)
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 11. September 2015
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
__
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten
Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in)
beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung
erforderlich, sondern lediglich ein
Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber
auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen
gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu
ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im
Prüfungsreferat erforderlich)
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 02. November 2015
bis
Freitag, 06. November 2015
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA3351)
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 04. Jänner 2016
bis
Freitag, 08. Jänner 2016
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA3351)
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 13. November 2015
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
__
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten
Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in)
beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung
erforderlich, sondern lediglich ein
Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber
auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen
gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu
ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im
Prüfungsreferat erforderlich)
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 15. Jänner 2016
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 01. Februar 2016
bis
Freitag, 05. Februar 2016
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA3351)
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
__
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten
Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in)
beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung
erforderlich, sondern lediglich ein
Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber
auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen
gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu
ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im
Prüfungsreferat erforderlich)
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 12. Februar 2016
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
__
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten
Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in)
beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung
erforderlich, sondern lediglich ein
Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber
auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen
gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu
ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im
Prüfungsreferat erforderlich)
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 04. April 2016
bis
Freitag, 08. April 2016
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA3351)
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 06. Juni 2016
bis
Freitag, 10. Juni 2016
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA3351)
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 15. April 2016
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
__
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten
Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in)
beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung
erforderlich, sondern lediglich ein
Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber
auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen
gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu
ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im
Prüfungsreferat erforderlich)
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 17. Juni 2016
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 05. September 2016
bis
Freitag, 09. September 2016
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA3351)
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
Änderungen vorbehalten!
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
__
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten
Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in)
beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung
erforderlich, sondern lediglich ein
Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber
auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen
gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu
ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im
Prüfungsreferat erforderlich)
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 16. September 2016
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
__
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten
Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in)
beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung
erforderlich, sondern lediglich ein
Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber
auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen
gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu
ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im
Prüfungsreferat erforderlich)