BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ANMELDEFRISTEN FÜR DIE PRÜFERZUTEILUNG ZUR MÜNDLICHEN FACHPRÜFUNG ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT Studienjahr 2015/16 (Änderungen vorbehalten!) ANMELDEFRISTEN: Montag, 31. August 2015 bis Freitag, 04. September 2015 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA3351) Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 11. September 2015 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! __ Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in) beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich, sondern lediglich ein Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im Prüfungsreferat erforderlich) ANMELDEFRISTEN: Montag, 02. November 2015 bis Freitag, 06. November 2015 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA3351) ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ANMELDEFRISTEN: Montag, 04. Jänner 2016 bis Freitag, 08. Jänner 2016 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA3351) Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 13. November 2015 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! __ Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in) beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich, sondern lediglich ein Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im Prüfungsreferat erforderlich) PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 15. Jänner 2016 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ANMELDEFRISTEN: Montag, 01. Februar 2016 bis Freitag, 05. Februar 2016 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA3351) Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase __ Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in) beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich, sondern lediglich ein Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im Prüfungsreferat erforderlich) PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 12. Februar 2016 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! __ Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in) beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich, sondern lediglich ein Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im Prüfungsreferat erforderlich) ANMELDEFRISTEN: Montag, 04. April 2016 bis Freitag, 08. April 2016 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA3351) ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ANMELDEFRISTEN: Montag, 06. Juni 2016 bis Freitag, 10. Juni 2016 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA3351) ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 15. April 2016 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! __ Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in) beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich, sondern lediglich ein Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im Prüfungsreferat erforderlich) PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 17. Juni 2016 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ANMELDEFRISTEN: Montag, 05. September 2016 bis Freitag, 09. September 2016 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA3351) Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! Änderungen vorbehalten! ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase __ Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in) beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich, sondern lediglich ein Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im Prüfungsreferat erforderlich) PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 16. September 2016 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! __ Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung kann für den nächsten Prüfungsantritt der(die)selbe Prüfer(in) beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich, sondern lediglich ein Wiederholungstermin zu vereinbaren. Es kann aber auch ein Prüfungstermin mit eine(r)m anderen gewünschten Prüfer(in) vereinbart werden! (hierzu ist ebenfalls keine vorherige Neuzuteilung im Prüfungsreferat erforderlich)
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