(Arbeits- und Sozialrecht) im Studienjahr 2016/17

BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT
ANMELDEFRISTEN FÜR DIE PRÜFERZUTEILUNG
ZUR MÜNDLICHEN FACHPRÜFUNG ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT
Studienjahr 2016/17
ACHTUNG: Im Falle einer Abmeldung von einer mündlichen Fachprüfung muss diese zwingend während der festgesetzten Abmeldefrist vorgenommen werden!
Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann eine 40-tägige Sperre erfolgen.
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 31. Oktober 2016
bis
Freitag, 04. November 2016
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA5.0003)
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht
(FA5.0003)
keine Zulassungsvoraussetzung
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 11. November 2016
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten
Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine
Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin
kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart
werden.
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 02. Jänner 2017
bis
Freitag, 06. Jänner 2017
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA5.0003)
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 30. Jänner 2017
bis
Freitag, 03. Februar 2017
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA5.0003)
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht
(FA5.0003)
keine Zulassungsvoraussetzung
Prüferzuteilung:
Freitag, 13. Jänner 2017
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten
Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine
Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin
kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart
werden.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht
(FA5.0003)
keine Zulassungsvoraussetzung
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
PRÜFERZUTEILUNG:
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 10. Februar 2017
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 03. April 2017
bis
Freitag, 07. April 2017
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA5.0003)
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 05. Juni 2017
bis
Freitag, 09. Juni 2017
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA5.0003)
Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine
Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin
kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart
werden.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht
(FA5.0003)
keine Zulassungsvoraussetzung
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 14. April 2017
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten
Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine
Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin
kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart
werden.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 16. Juni 2017
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
ANMELDEFRISTEN:
Montag, 04. September 2017
bis
Freitag, 08. September 2017
zur mündlichen Fachprüfung
Arbeitsrecht und Sozialrecht
(FA5.0003)
mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht
(FA5.0003)
keine Zulassungsvoraussetzung
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP
Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen
Studierenden, die das Studium ab dem WS
2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der
positiv absolvierten Studieneingangsphase
mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht
(FA5.0003)
keine Zulassungsvoraussetzung
Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach
"Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt
der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung,
es ist keine Prüferzuteilung erforderlich!
Änderungen vorbehalten!
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten
Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine
Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin
kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart
werden.
PRÜFERZUTEILUNG:
Prüferzuteilung:
Freitag, 15. September 2017
Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit
dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im
zuständigen Sekretariat zu vereinbaren!
Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon,
ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren
Zeitpunkt ablegt!
Im Falle einer negativen Beurteilung einer
mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten
Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine
Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin
kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart
werden.