BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ANMELDEFRISTEN FÜR DIE PRÜFERZUTEILUNG ZUR MÜNDLICHEN FACHPRÜFUNG ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT Studienjahr 2016/17 ACHTUNG: Im Falle einer Abmeldung von einer mündlichen Fachprüfung muss diese zwingend während der festgesetzten Abmeldefrist vorgenommen werden! Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann eine 40-tägige Sperre erfolgen. ANMELDEFRISTEN: Montag, 31. Oktober 2016 bis Freitag, 04. November 2016 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA5.0003) Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht (FA5.0003) keine Zulassungsvoraussetzung PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 11. November 2016 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart werden. ANMELDEFRISTEN: Montag, 02. Jänner 2017 bis Freitag, 06. Jänner 2017 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA5.0003) Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ANMELDEFRISTEN: Montag, 30. Jänner 2017 bis Freitag, 03. Februar 2017 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA5.0003) ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht (FA5.0003) keine Zulassungsvoraussetzung Prüferzuteilung: Freitag, 13. Jänner 2017 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart werden. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht (FA5.0003) keine Zulassungsvoraussetzung Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, PRÜFERZUTEILUNG: PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 10. Februar 2017 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ANMELDEFRISTEN: Montag, 03. April 2017 bis Freitag, 07. April 2017 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA5.0003) Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ANMELDEFRISTEN: Montag, 05. Juni 2017 bis Freitag, 09. Juni 2017 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA5.0003) Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart werden. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht (FA5.0003) keine Zulassungsvoraussetzung PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 14. April 2017 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart werden. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 16. Juni 2017 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! ANMELDEFRISTEN: Montag, 04. September 2017 bis Freitag, 08. September 2017 zur mündlichen Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht (FA5.0003) mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht (FA5.0003) keine Zulassungsvoraussetzung ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: PLUSonline überprüft bei der Anmeldung zur FP Arbeitsrecht und Sozialrecht bei allen Studierenden, die das Studium ab dem WS 2011/12 begonnen haben, das Vorliegen der positiv absolvierten Studieneingangsphase mdl. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht (FA5.0003) keine Zulassungsvoraussetzung Achtung: Für die mündliche Fachprüfung im Fach "Spezielle Betriebswirtschaftslehre" verbleibt der(die) Prüfer(in) der schriftlichen Fachprüfung, es ist keine Prüferzuteilung erforderlich! Änderungen vorbehalten! ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart werden. PRÜFERZUTEILUNG: Prüferzuteilung: Freitag, 15. September 2017 Die konkreten Prüfungstermine sind selbst mit dem/der jeweiligen Prüfer/in bzw. im zuständigen Sekretariat zu vereinbaren! Der zugeteilte Prüfer verbleibt, unabhängig davon, ob man die Prüfung gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegt! Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung besteht für den zweiten Prüfungsantritt freie Prüferwahl. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich. Der neuerliche Termin kann mit dem zuständigen Sekretariat vereinbart werden.
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