Waschküchenordnung: Die 7 Punkte Regel Die Benutzung der Apparate (Waschmaschine, Trockner, Luftentfeuchter) beschränkt sich auf Montag bis Samstag, jeweils von 7.00 bis 22.00 Uhr. Achten Sie darauf, dass Sie zu Beginn Ihres Waschtages die Maschinen und Wascheinrichtungen von Ihrem Vorgänger gereinigt und betriebsbereit übernehmen. Der Trockenraum ist spätestens einen Tag nach dem Aufhängen der Wäsche wieder freizumachen. Waschmittel, Weichspüler usw. sind im eigenen Keller zu lagern. Die Geräte (Waschmaschine, Tumbler, Luftentfeuchter) sowie der Waschtrog und die Armaturen sind nach Gebrauch jeweils einwandfrei gereinigt den nächsten Benutzerinnen und Benutzern zu überlassen. Störungen an den Maschinen oder Beschädigungen an den Einrichtungen bitten wir umgehend der Verwaltung zu melden. Beachten Sie die Bedienungsanleitungen und Empfehlungen der Waschmittel-Hersteller oder verlangen Sie eine Vorführung der Geräte. © Steinauer Immobilien AG, Bülach Ausgabe 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc