DIE BLUMEN WACHSEN WEIL WIR SIE MäHEN

Die Blumen wachSen
weil wir sie mähen
Die ÖPUL-NaturschutzmaSSnahme in Tirol
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort ........................................................................................................................................................4
Neuerungen bei den Naturschutzmaßnahmen im ÖPUL 2015-20 ..........................................................5
Wozu dient die Festlegung eines Schnittzeitpunktes? ...........................................................................6
Mähwiesen
Glatt- und Goldhaferwiesen ........................................................................................................................8
Trockene Magerwiesen ...............................................................................................................................10
Bergmähder ................................................................................................................................................12
Streuobstwiesen ........................................................................................................................................14
Lärchenwiesen ...........................................................................................................................................16
Kleinseggenrieder ......................................................................................................................................18
Pfeifengras- oder Streuwiesen ..................................................................................................................20
Magerweiden ............................................................................................................................................ 22
Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel ..........................................................................................24
Landschaftselemente ...........................................................................................................................26
Spezielle Beratungsangebote
Ergebnisorientierter Naturschutzplan ......................................................................................................28
Regionaler Naturschutzplan ......................................................................................................................28
Tiroler Schutzgebiete ...........................................................................................................................29
Praktische Umsetzung
Vom Antrag zum Geld .................................................................................................................................30
Allgemeine Auflagen für Naturschutzförderflächen ................................................................................31
Kontakte .....................................................................................................................................................31
Impressum
AUFTRAGGEBER UND HERAUSGEBER Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz,
Eduard-Wallnöfer-Platz 3,6020 Innsbruck
Für den Inhalt verantwortlich Mag.a Daniela Pöll, Amt der Tiroler Landesregierung,
Abteilung Umweltschutz
KONZEPT UND REALISIERUNG Mag.a Monika Jäger
FOTOS Archiv der Abteilung Umweltschutz der Tiroler Landesregierung, Archiv der Abteilung 13, Naturschutz Salzburg, Katharina Bergmüller, Andreas Danzl, Barbara Depsich, Holger Duty, Christa Engstler,
Johann Gatt, Patrick Gros, Gundi Habenicht, Inge Illich, Monika Jäger, Günter Jaritz, Christine Klenovec,
Otto Leiner, Elmar Mayr, Daniela Pöll, Ferdinand Pöll, Norbert Pühringer, Willi Seifert, Hermann Sonntag,
Andreas Thomasser, Christian Vacha, Klaus Wanninger/Büro Lacon, Franz Wierer
GRAFIK büro54, Innsbruck
DRUCK Druckerei Pircher GmbH, Ötztal-Bahnhof
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Vorwort
Neuerungen bei DEN NaturschutzmaSSnahmen
im ÖPUL 2015-20
Durch die verschiedenen Formen der Bewirtschaftung der Wiesen sind
Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie Landschaften entstanden,
die das charakteristische Bild von Tirol ausmachen. Diese von den Bäuerinnen und Bauern geschaffenen Lebensräume haben die Artenvielfalt
von Pflanzen und Tieren erhalten bzw. erst ermöglicht. Traditionelle
Bewirtschaftungsformen haben unsere Landschaft seit Jahrhunderten
geformt und geprägt. Der ökologische Wert dieser Flächen ist letztlich
von der Bereitschaft der Bäuerinnen und Bauern abhängig, die Wiesen
entsprechend zu bewirtschaften. Ich erlebe ein hohes Bewusstsein für den Wert unseres Naturraumes bei
den LandwirtInnen, die ich treffe. Das Engagement der LandwirtInnen für unsere Natur soll durch entsprechende naturkundliche Beratung und die Fördermittel aus der ÖPUL-Naturschutzmaßnahme unterstützt
werden (ÖPUL = Österreichisches Programm zur Förderung einer Umweltgerechten, extensiven und den
natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft).
Die ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen werden in Tirol seit dem Jahr 2000 angeboten. Mittlerweile setzt sich
zunehmend die Idee durch, dass durch Förderverträge, die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Bewirtschaftern und Naturschutzberatern abgeschlossen werden, viel erreicht werden kann. 2014 nahmen
fast 15 % der Tiroler Betriebe mit insgesamt 6.000 ha Nutzfläche an der ÖPUL-Naturschutzmaßnahme teil.
Die Landwirtschaft ist einem starken Wandel ausgesetzt. Die Bewirtschaftungsweise hat sich in den
letzten 50 Jahren grundlegend geändert. Der Trend entwickelt sich zur Auflassung der Wiesen oder zur
Umwandlung von Wiesen in zu steilen Lagen in Weiden sowie in günstigen Lagen zu Intensivwiesen. Wiesen
in trockeneren Gegenden werden teilweise zusätzlich bewässert und jene an nässeren Standorten durch
Drainagen entwässert. All diese Bewirtschaftungsoptimierungen führen zu einer Vereinheitlichung der
Wiesentypen. Mit den heute konventionell eingesetzten Maschinen zur Grasernte werden im Rahmen des
gesamten Ernteprozesses (vom Mähen, Zetten, Schwaden und Ballen) beispielsweise mehr als die Hälfte
der dort lebenden Heuschrecken zerstört. Die Konsequenzen der Mechanisierung sind für die an die traditionelle Wiesennutzung angepassten Tierarten gravierend. Die Verdrängung der spezialisierten Wiesenarten
führt aber nicht nur zu einer Verarmung der Wiesenkräuter sondern auch zu einer Vereinheitlichung der
Landschaft. Moderne Bewirtschaftungstechniken wirken sich auch auf wichtige Bestäuber, wie Bienen und
Schmetterlinge aus. Mit jeder verlorenen Pflanzenart fehlt die Lebensgrundlage für 10 Tierarten.
Die traditionellen Bewirtschaftungsformen sind aufwändig und lassen oftmals auch geringeren Ertrag
erwarten. Somit ist die Aufrechterhaltung der traditionellen Kulturlandschaft und der daraus entstandenen
Artenvielfalt für die kommenden Generationen keine Selbstverständlichkeit mehr. Hier müssen und werden
wir aktiv werden, um die natürlichen Lebensräume gemeinsam zu schützen.
Deshalb sind ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen geschaffen worden. Die im ÖPUL-Naturschutzprogramm geförderten Lebensräume werden vielfach von immer seltener werdenden Tieren und Pflanzen bewohnt. Um die
teilweise arbeitsintensiven Bewirtschaftungsformen dieser Flächen zu ermöglichen, werden die Naturschutzförderungen im Rahmen des ÖPUL-Programmes angeboten. Dabei soll der erhöhte Arbeitsaufwand
und der geringere Ertrag abgegolten werden.
Diese Broschüre soll eine Übersicht der möglichen Naturschutzmaßnahmen im ÖPUL geben. Mit der
Teilnahme am Naturschutzprogramm im Rahmen des ÖPUL leisten Tiroler Bauern und Bäuerinnen einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt Tirols und der Pflege der traditionellen Kulturlandschaft.
Ich danke schon jetzt im Voraus all jenen Menschen, die sich um den Erhalt unserer Kulturlandschaft und
gleichzeitig um die Artenvielfalt und die Beibehaltung des ökologischen Gleichgewichts engagieren!
In der nun beginnenden Förderperiode 2015-20 werden die wesentlichen Auflagen für die Naturschutzprämien fortgeführt. Auf Mähwiesen wird ein späterer Schnittzeitpunkt sowie ein Düngeverzicht oder eine
Festmistdüngung vereinbart. Beim Schnittzeitpunkt gibt es nun die Möglichkeit, von einem starren Mähtermin abzuweichen und auf natürliche Schwankungen der Blühphasen der Wiesen einzugehen. Details dazu
im nächsten Kapitel zum Thema „Flexibler Schnittzeitpunkt“ (Seite 7).
Generell wird im Vergleich zur letzten Förderperiode der Arbeitsaufwand für steile oder arbeitsintensive
Wiesen höher als bisher abgegolten. Extensiv genutzte einmähdige Wiesen und Streuwiesen können für die
Betriebsprämie voll angerechnet werden.
Neu ist die Möglichkeit, die traditionelle Heutrocknung auf der Wiese mit einer Prämie abzugelten. Damit
wird dem höheren Aufwand im Vergleich zu Silierung Rechnung getragen. Weil Insekten und andere Kleintiere durch die langsame Trocknung des Heus geschont werden, ist die traditionelle Heumahd ökologisch
sehr wertvoll. Zudem wird später blühenden Pflanzen ein natürlicher Samenausfall ermöglicht.
Für die Landschaftselemente gelten ab 2015 zwei mögliche Förderansätze. Die Ausstattung der Wiesen
mit wertvollen Strukturen wie Hecken, Steinmauern, Gebüschgruppen, Streuobstbeständen, aber auch Einzelbäumen wird über die Maßnahme Umweltgerechte und Biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
abgegolten. Ist für die Landschaftselemente auch eine Pflege erforderlich, so kann diese weiterhin über die
Naturschutzmaßnahmen beantragt werden.
Zum Schutz von Vögeln, die in Hecken und auf den Wiesen und Äckern brüten oder Nahrung suchen, werden
spezielle Vogelschutzmaßnahmen angeboten. Hierbei ist es besonders sinnvoll, möglichst viele geeignete
Flächen oder Strukturen zu erhalten.
In den Tiroler Schutzgebieten wird nun die persönliche Beratung verstärkt angeboten. Die SchutzgebietsbetreuerInnen halten die Teilnehmer des Naturschutzprogramms auf dem Laufenden über aktuelle
Informationen und spezielle Förderangebote im betroffenen Schutzgebiet. Durch individuelle Beratung
kann jeder Landwirt zum Erhalt der regionalen Schutzobjekte beitragen.
Einen ganz neuen Beratungsansatz stellt der „Ergebnisorientierte Naturschutzplan“ dar. Dabei werden
statt den klassischen Bewirtschaftungsauflagen naturschutzfachliche Ziele formuliert, die auf den teilnehmenden Flächen erreicht werden sollen. Der Weg dahin bleibt den Landwirten überlassen (siehe Seite 28)
Wir möchten mit dieser Broschüre die Wertschätzung für unsere Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie
deren Lebensräumen erhöhen und den Beitrag, den Landwirte dazu leisten können, hervorheben.
Dr. Kurt Kapeller, Mag.a Daniela Pöll, Abt. Umweltschutz
Mag.a Ingrid Felipe
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Wozu dient die Festlegung
eines Schnittzeitpunktes?
Unter den Bedingungen der modernen Wiesenbewirtschaftung können die vielfältigen Arten der blumenreichen Wiesen auf Dauer nicht mehr mithalten. Sie verschwinden zunehmend, weil sie von einer
Handvoll raschwüchsiger, nährstoffzehrenden Arten wie Gewöhnlichem Rispengras, Löwenzahn oder
Knäuelgras verdrängt werden. Aus Sicht des Naturschutzes ist die Artenvielfalt der Pflanzen nicht nur
per se wichtig, sie ist auch für viele Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge notwendig. Zudem ist es
für viele Tierarten wichtig, dass nicht alle Wiesen zur gleichen Zeit gemäht werden.
Durch neue Techniken in der Landwirtschaft und die immer häufiger angewendete Grassilage werden die
Wiesen vor dem natürlichen Ausfruchten der Pflanzen gemäht. Dabei wird das Schnittgut nicht vollständig getrocknet und die in den Kräutern und Gräsern gereiften Samen fallen nicht auf den Boden aus,
sondern bleiben in den Fruchtständen hängen und werden in die Siloballen verpackt. Der frühe Schnitt
hat dadurch den Nachteil, dass die natürliche Nachsaat durch standortangepasste Samen fehlt. Dies
führt längerfristig zu einer Artenverarmung des Grünlandes und zu lückigen Beständen.
Mit einem späteren Schnittzeitpunkt soll eine ungestörte Entwicklung der Pflanzenvielfalt durch das
Abwarten des Aussamens ermöglicht werden. Auch die Entwicklung einiger Tierarten ist von einem
späten Schnittzeitpunkt abhängig (z.B.Vögel, die in Wiesen brüten oder Schmetterlinge, deren Raupen
auf bestimmte Pflanzen spezialisiert sind).
Die Mahd stellt für Insekten und Kleintiere eine völlige Umgestaltung ihres Lebensraums dar. Aus diesem
Grund sind Wiesen, die später gemäht werden, ein wichtiger Rückzugsraum. Viele Tierarten spielen als
Nützlinge in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle. Wenn gefräßige Insektenvertilger, wie z. B. Spinnen
und Käfer, in ihrer Vielfalt und Häufigkeit erhalten bleiben, wirken sie als Gegenspieler von Schädlingen
unserer Kulturpflanzen. Frösche und Kröten profitieren ebenfalls von der späten Mahd, da sie dann
ungehindert in ihren bevorzugt waldigen Winterlebensraum wandern können.
Der Schnittzeitpunkt wird ausgehend von einem tirolweit berechneten Modell (siehe Ähren-/Rispenschieben Grafik), in welches mehrere Faktoren wie Höhenlage, Exposition, aber auch wärmebegünstigte
Sonderlagen eingehen, im Rahmen der naturkundefachlichen Beratung festgelegt.
Das Blühen bestimmter Pflanzenarten geht in der Regel einher mit der „Reife der Wiesen“. Wenn zum Beispiel der Glatthafer in Vollblüte ist, wäre aus Naturschutzsicht der ideale Schnittzeitpunkt für die erste
Mahd von zweischnittigen Wiesen.
NEU ab 2015: Der flexible Schnittzeitpunkt:
Für die Landwirte stellen die fixen Schnitttermine in manchen Jahren Probleme dar, vor allem, wenn die
Pflanzenentwicklung durch ein besonders warmes Frühjahr schon zeitiger beginnt.
Das neue ÖPUL Naturschutzprogramm bietet jetzt eine Möglichkeit, von der bisher starren Festlegung
eines Schnittzeitpunktes abzuweichen. Die neue Variante mit einem flexiblen Schnittzeitpunkt sieht
vor, dass nicht jedes Jahr zum gleichen festgelegten Datum gemäht werden muss. Das zuvor erwähnte
Schnittzeitpunkt-Modell wird nun jedes Jahr auf Basis der Frühjahrsentwicklung neu errechnet. Über Internet wird bekanntgegeben, um wieviel Tage früher gemäht werden kann, als in der Projektbestätigung
festgelegt wurde (siehe www.mahdzeitpunkt.at).
Wenn sich ein Landwirt für dieses Modell entscheidet, muss er in seine Projektbestätigung die Auflage
„NI40 – Vorverlegung des Schnittzeitpunktes möglich“ eintragen lassen. Damit ist auch für eine eventuelle Kontrolle die Vorgangsweise nachvollziehbar.
Als Ausnahme gelten hierbei: wurde der Schnittzeitpunkt auf Streuwiesen und vorrangig wegen des
Schutzes wiesenbrütender Vögel festgelegt, ist keine Vorverlegung möglich.
Phänologischer Schnittzeitpunkt – Mähen nach dem Naturkalender:
Schon in der letzten Förderperiode wurde die Möglichkeit eingeführt, dass der Schnittzeitpunkt durch
die Blühpase einer festgelegten Beobachtungspflanze bestimmt werden kann. Während der Beratung
wird eine geeignete Pflanze ausgewählt (z.B. Schwarzer Holunder am Feldstücksrand). Sobald dieser in
Vollblüte steht, kann das Feld gemäht werden. Auch damit kann dem jährlich unterschiedlichen Witterungsverlauf Rechnung getragen werden.
Der Eintritt der Blüh- oder Fruchtphase der festgelegten Zeigerart wird von den Landwirten selbst beobachtet und in einem „Rückmeldeblatt“ eingetragen. Dieses wird an die Naturschutzabteilung gesendet.
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Glatthafer Vollblüte, idealer Mähzeitpunkt
für Glatt- und Goldhaferwiesen
Perückenflockenblume Blühbeginn, idealer Mähzeitpunkt für trockene Wiesen, die früher ausfruchten
Schwarzer Holunder Vollblüte, idealer Mähzeitpunkt
für Glatthaferwiesen
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Glatt- und Goldhaferwiesen
Glatt- und Goldhaferwiesen sind die typischen
bunten „Blumenwiesen“. Früher wurden diese
Wirtschaftswiesen höchstens zweimal im Jahr
gemäht und gelegentlich mit Festmist gedüngt,
da einfach nicht mehr Dünger zur Verfügung
stand. Der Festmist gibt im Gegensatz zu Flüssigdünger langsam aber stetig Nährstoffe an
die Pflanze ab. Bei zu starker Düngung mit Gülle
verwandeln sich diese bunten Blumenwiesen in
ein- bis zweifärbige artenarme Bestände. Es können dann auch unerwünschte Pflanzen, wie z. B.
der Ampfer, dominant auftreten und die Qualität
des Futters stark einschränken. Eine Rückführung zu mäßig intensiven und damit artenreichen
Pflanzenbeständen durch „Ausmagern“ des
Bodens kann in Abhängigkeit vom Bodentyp sehr
lange dauern.
In diesen traditionellen Heuwiesen findet man
zwei charakteristische Grasarten: Glatthafer,
Glatthafer
Goldhafer
Wiesenflockenblume
der eher tiefere Lagen bevorzugt, und Goldhafer,
der auch in höheren Lagen vorkommt. Stetige
Begleiter sind zahlreiche Blumen, wie die Violette
Wiesenflockenblume, die Große Sterndolde, die
Margerite, die Gewöhnliche Schafgarbe und der
Gelbe Wiesenbocksbart, dessen Blüten mit dem
milchigen Saft gegessen werden können. Diese
Farben- und Blütenvielfalt zieht auch viele Blütenbesucher an, wie Schmetterlinge, Hummeln
und Honigbienen.
Inzwischen sind diese Wiesen selten geworden.
Durch Geländekorrekturen und starke Düngung
wurden sie in intensivere Mehrschnittwiesen umgewandelt. Am häufigsten findet man sie heute
noch in Hang- und Berglagen. Auch die Grassilage
führt längerfristig zur Artenarmut dieser Wiesen
und zu einem lückigen Wiesenbestand, da der
natürliche Sameneintrag fehlt.
Große Sterndolde
Margerite
Wiesenbocksbart
Rauer Löwenzahn
Wiesen-Glockenblume
Biene
Pflege
Zweimalige Mahd mit Schnittzeitpunkt, mindestens 14 Tage nach der üblichen Mähreife. Als Richtwert dient die Vollblüte
des Gold- bzw. Glatthafers. Abtransport des Mähguts. Verzicht auf die Ausbringung von Gülle, Jauche und Mineraldünger.
Mäßige Festmistdüngung und eine extensive Beweidung sind möglich. Für die traditionelle Heutrocknung auf dem Feld ist
auch ein Prämienzuschlag möglich.
TIPP
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Artenreiche Wiesen sind aus futterbaulicher Sicht flexibler in der Nutzung, weil die Futterqualität über mehrere Wochen
erhalten bleibt. Zur Schonung von Bestäuber wie Bienen, Hummeln und Schmetterlinge sollte idealerweise bei bedecktem
Himmel und kühlen Temperaturen abends oder frühmorgens gemäht werden. Eine Mahd mit Kreiselmäher, Traktorseitenbalken oder Motormäher schont diese Insekten mehr als moderne Mähtechniken.
Prämienbeispiele:
Pflegeaufwand
schwer bewirtschaftbar
mittelschwer bewirtschaftbar
leicht bewirtschaftbar
Prämie pro ha und Jahr
E 730-900,E 550-710,E 270-430,-
9
Trockene Magerwiesen
Magerwiesen entwickeln sich typischerweise
auf trockenen und sonnigen Standorten. Sie sind
nährstoffarm, ungedüngt und werden regelmäßig
im Spätsommer gemäht. Am häufigsten findet
man diese Wiesen in Gebieten mit geringem
Niederschlag oder auf seichtgründigen Standorten. Sie bieten eine bunte Blumenvielfalt, aber
einen relativ geringen Heuertrag. Der Futterwert
des Heus ist Dank des Kräuterreichtums (Thymian, Wiesensalbei usw.) und der großen Anzahl
verschiedener Pflanzenarten sehr hoch. In Bezug
auf einen verzögerten Mähtermin sind diese
Wiesen relativ tolerant, weil sich eine spätere
Mahd nur geringfügig auf die Futterwertqualität
auswirkt.
Auf solchen sonnigen und trockenen Wiesen können sich über 1000 Insektenarten tummeln. Allein das Zirpen und Summen von Heuschrecken,
Bienen und Hummeln an sonnigen Sommertagen
verrät, dass in Magerwiesen unzählige Kleintiere
Wiesensalbei
Ruchgras
leben. Viele Schmetterlingslarven sind „Pflanzenkenner“. Viele Schmetterlinge sind so heikel,
dass sie nur eine Pflanzenart als Futterpflanzen
fressen. Verschwindet diese Pflanze, stirbt auch
die Schmetterlingsart aus. Schmetterlinge, wie
der farbenprächtige Schwalbenschwanz, flattern
auf so mancher trockenen Magerwiese. Durch die
Pflanzenvielfalt bleiben auf trockenen Magerwiesen auch viele Insektenarten erhalten.
Aufgrund des geringen Heuertrags und der
arbeitsintensiven Bewirtschaftung wird die Mahd
solcher Wiesen vielerorts aufgegeben. Werden
trockene Magerwiesen nicht mehr gemäht entwickeln sich auf diesen Standorten wieder Wald
oder Heiden, aus denen sie ursprünglich entstanden sind. Durch die Aufgabe der Mahd aber
auch durch Düngung würde der Artenreichtum in
kurzer Zeit verlorengehen.
Skabiosen-Flockenblume
Echtes Labkraut
Zittergras
Heuschrecke
Schwalbenschwanz
Apollofalter auf Thymian
Biene
Pflege
Magerwiesen werden ein-bis zweimal im Jahr gemäht und nicht gedüngt. Die Prämie erhöht sich mit der Verlagerung des
Schnittzeitpunktes nach hinten. Eine Beweidung ist auf mageren Standorten in der Regel nicht möglich. Dies trifft jedoch
nicht für jede Art von Magerwiese zu. Ob im Einzelfall eine Beweidung möglich ist, kann bei der Begehung der Flächen vor Ort
festgestellt werden.
TIPP
Um die zahlreichen Heuschrecken, Bienen, Hummeln und Schmetterlinge zu schonen, ist es auf diesen Wiesen besonders
wichtig, den Kreiselmäher, den Traktorseitenbalken- oder den Motormäher einzusetzen und auf die modernen Mähtechniken
zu verzichten. Die Mahd sollte auch hier vorzugsweise am Abend oder frühmorgens zur Schonung der Bestäuber erfolgen.
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Prämienbeispiele:
Pflegeaufwand
schwer bewirtschaftbar
mittelschwer bewirtschaftbar
leicht bewirtschaftbar
Prämie pro ha und Jahr
E 830-900,E 660-820,E 380-540,-
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Bergmähder
Die blumenreichen Bergmähder zählen zu den
wertvollsten und attraktivsten Elementen
unserer alpinen Kulturlandschaft. Geschaffen
wurden Bergmähder durch das Abholzen von
hochgelegenen sonnigen Hängen und durch die
regelmäßige Mahd. Diese Form der Bewirtschaftung wurde schon vor Hunderten von Jahren
gepflegt. In der Regel werden Bergmähder nicht
gedüngt, was einen relativ geringen Heuertrag
zur Folge hat. Durch die schwere Erreichbarkeit
und die Steilheit werden sie meist mit einem Motormäher oder von Hand mit der Sense gemäht.
Das Mähgut wird meist händisch zusammengetragen und über einen Fahrweg oder vereinzelt
noch mit einem Heuschlitten im Herbst oder
Winter ins Tal gebracht.
Die Mahd ist sehr arbeitsintensiv und zeitaufwändig. Das Mähen der Bergwiesen ist ein bedeutender Teil der Kulturgeschichte von Tirol und hat
die Landschaft und das bäuerliche Leben stark
beeinflusst.
Kleiner Mohrenfalter
Gold Pippau
Arnika
Durch die vielen verschiedenen Pflanzenarten
wird der Boden stark durchwurzelt und Hanglagen werden stabilisiert. Das Auflassen und
Brachliegen dieser Wiesen bewirkt eine nachhaltige Umgestaltung des Landschaftsbildes. Die
Mahd der Bergwiesen vermindert unter anderem
die Gefahr von Rutschungen und Abschwemmungen.
Bergwiesen zählen zu den artenreichsten Wiesen. Viele dieser Pflanzen kennen wir als Heilkräuter, wie z. B. die Arnika. Ein Großteil der vorkommenden Pflanzen auf Bergwiesen ist bereits
jetzt gefährdet und zählt zu den vom Aussterben
bedrohten Pflanzenarten.
Heu von Bergwiesen höherer Lagen verfügt über
einen höheren Gehalt an Rohfett, Roheiweiß und
einen höheren Stärkewert sowie über einen geringeren Gehalt an schwerverdaulicher Rohfaser.
Es bedarf daher einer geringeren Menge Heu für
die Sättigung des Viehs.
Kalkglocken-Enzian
Schwarzes Kohlröschen
Bergmahd
Knäuel Glockenblume
Feuerfalter
Pflege
Jährliche Mahd oder Mahd jedes zweite Jahr ohne Düngung. Die Mahd erfolgt je nach Höhenlage im Juli oder August. Ein Mähtermin wird für Bergmähder der höheren Lagen (subalpinen-alpinen Stufe) meist nicht vorgegeben, da sie traditionell nach den
Talwiesen gemäht werden. Im September liegt in diesen Höhenlagen teilweise schon Schnee. Für sehr abgelegene Bergwiesen
wird ein Zuschlag für die Entfernung zur Hofstelle vergeben (ab 5 km).
TIPP
Für die Wiederaufnahme der Bergmahd von brachgelegenen Wiesen wird über den Tiroler Naturschutzfonds eine Förderung
für das erstmalige Entbuschen angeboten. Dafür kann bei der Förderstelle der Abt. Umweltschutz ein Förderantrag gestellt
werden (siehe Kontakte auf Seite 31).
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Prämienbeispiele:
Pflegeaufwand
Prämie pro ha und Jahr
schwer bewirtschaftbar, 1x Mahd
E 830-900,mittelschwer bewirtschaftbar, 1x Mahd
E 520-720,mittelschwer bis schwer bewirtschaftbar, E 330-540,halbschürig
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Streuobstwiesen
Ökologisch wertvolle Streuobstwiesen sind extensiv genutzte Wiesen mit oft alten, mittel- und
hochstämmigen Obstbaumsorten. Die Blütenpracht dieser Wiesen ist besonders im Frühling
eine „Augenweide“. Meist sind Streuobstwiesen
in Hofnähe oder entlang von Feldrainen und
Wegen angelegt. Durch ihre Nähe zum Hof bilden
sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Siedlungsraum und offener Kulturlandschaft.
Manche Streuobstwiese beherbergt die vielleicht
noch letzten Bestände alter Obstsorten, die nun
immer mehr an Bedeutung gewinnen. Durch den
lichten Baumbestand können Streuobstwiesen
als Wiesen oder Weiden genutzt werden. Diese
Form der Bewirtschaftung ermöglicht eine traditionelle Doppelnutzung. Meist wird das Obst für
die Most- und Schnapserzeugung genutzt.
Gartenrotschwanz
Wendehals
Streuobstwiesen beleben nicht nur das Landschaftsbild, sondern dienen auch als wichtige
Nahrungsquelle für Bestäuber, wie z. B. Bienen,
Hummeln und Schmetterlinge. Für viele Tierarten sind alte Streuobstbestände zum Wohn- und
Lebensraum geworden. Es können bis zu 2000
verschiedene Tierarten in Streuobstwiesen gezählt werden. Hier kommen einige seltene Vogelarten wie der Wendehals, der Wiedehopf und der
Gartenrotschwanz vor, die als Höhlenbrüter auf
den Erhalt alter Hochstammsorten als Brutplatz
angewiesen sind. In den Baumhöhlen finden
außerdem auch der Siebenschläfer, Haselmäuse
oder Fledermäuse einen Unterschlupf.
Wiedehopf
Streuobstwiese
Siebenschläfer
Schnapsbrenner
Apfelblüte
Biene
Pflege
Ein- bis zweimalige Mahd mit Schnittzeitpunkt (wie bei den Glatthaferwiesen) oder Beweidung, Erhaltung der Altbaumbestände und ökologisch wertvoller Strukturen wie Baumhöhlen. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Gülle ist eine
wichtige Voraussetzung für den Erhalt dieser Vielfalt. Eine mäßige Düngung mit Festmist ist möglich. Erhaltung der Baumzahl, wobei es auch eine Abgeltung für einen Pflegeschnitt gibt.
TIPP
In Streuobstwiesen mit wenig Baumhöhlen, können durch das Aufhängen von Nistkästen zusätzliche Brutplätze geschaffen werden. Je nach Vogelart, die man fördern möchte kann man unterschiedlich große Nistkästen aufhängen, wobei die
Größe des Einflugloches entscheidend ist.
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Prämienbeispiele:
Pflegeaufwand
Prämie pro ha und Jahr
schwer bewirtschaftbar, zweimähdig
E 800-900,mittelschwer bewirtschaftbar, zweimähdig E 740-840,leicht bewirtschaftbar, zweimähdig
E 520-640,-
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Lärchenwiesen
Lärchenwiesen, die in vielen Gegenden Tirols das
Landschaftsbild prägen, sind ein Relikt aus einer
vergangenen Epoche. Geschaffen wurden diese
vielgestaltigen „Wald-Wiesen“ durch die Tätigkeit
der Tiroler Bäuerinnen und Bauern. Durch das
gezielte Schlägern der Fichte und Zirbe sind Lärchenwiesen entstanden. Die Lärche lässt mit ihren feinen Nadeln zwar mehr Licht auf die Wiesen,
verringert aber das Aufkommen von Sträuchern.
Der Untergrund der Lärchenwiesen ist sehr unterschiedlich ausgeprägt, er reicht von feuchten bis
trockenen Böden, von hügeligen bis zu flachen,
parkähnlichen Landschaften. Auch in steilen
Hanglagen werden Lärchenwiesen als Weiden genutzt oder gemäht. In diesen lichtdurchflutenden
Hallenwäldern wird eine Weite vermittelt, die in
keiner anderen Waldform so zu finden ist.
Bergschaf
Lärchenwiesen sind sehr artenreich. Es können
darin sowohl Pflanzen und Tiere des Waldes, als
auch der Wiesen und Weiden vorkommen.
Die Lärche bietet für die landwirtschaftliche
Nutzung den Vorteil, dass sie steile Hänge, die
als Weide oder Mähwiese genutzt werden, stabilisiert. Im Gegensatz zur Fichte, die den Boden
oft „auslaugt“, führt die Lärche die Nährstoffe
wieder dem Boden zurück. Was dem Boden im
Frühjahr entzogen wird, kommt im Winter über
die abfallenden, gut verrottenden Nadeln wieder
der Wiese zugute. Diese Art der Bewirtschaftung
ermöglicht somit eine Doppelnutzung von Holz
und Weide bzw. Wiese. Das Lärchenharz kann
zum Räuchern oder als Kaugummi verwendet
werden. Früher wurde das Harz zum Teil für medizinische Zwecke verwendet („Larget“).
Graslilie
Fingerhut
Grauvieh
Türkenbund
Pflege
Um Lärchenwiesen in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten, ist die Mahd oder eine extensive Beweidung erforderlich. Dafür
sind das Räumen von herabfallenden Ästen und das Entfernen von aufkommenden Fichten notwendig. Zur Erhaltung des
Wiesencharakters können auch vereinzelte Lärchen ausgelichtet werden. Die Düngung der Lärchenwiesen führt zu einer
eingeschränkten Artenzusammensetzung und ist deshalb nicht erlaubt.
TIPP
Das frühe Entfernen von Fichten und ein vereinzeltes Auflichten von Lärchen fördert Wiese und Weide. Die Überalterung
des Lärchenbestandes soll durch laufende Verjüngung vermieden werden. Wichtige Verjüngungsmaßnahmen sind das
„Verpflocken“ und Ausmähen von aufkommenden Junglärchen sowie der Schutz vor Wildverbiss.
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Prämienbeispiele:
Pflegeaufwand
Prämie pro ha und Jahr
Einmähdig, schwer bewirtschaftbar
E 800-900,Halbschürig, mittelschwer bewirtschaftbar E 430-500,Lärchenweide
E 360-460,-
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Kleinseggenrieder
Das Kleinseggenried ist meist durch Rodung
ehemaliger Feuchtwälder entstanden. Es kommt
sowohl an Hangvernässungen mit Quellaustritten als auch im Flachland vor. Das Mähgut der
nährstoffarmen Nasswiesen wird bevorzugt als
Einstreu oder Pferdefutter verwendet. Der Ertrag
der Seggenrieder ist aufgrund des sauren Bodens
und der Nährstoffarmut relativ gering. Sie werden in der Regel einmal im Jahr gemäht und nicht
gedüngt. Kleinseggenrieder sollen nicht oder nur
soweit entwässert werden, dass eine traditionelle und naturverträgliche Bewirtschaftung
noch möglich ist.
Die Bewohner dieser Wiesen brauchen – wie der
Name „Feuchtwiese“ schon sagt – nasse Füße.
Manche Blume, mancher Schmetterling lebt
heute ausschließlich in Seggenriedern, wie z.B.
der Schmetterling mit dem verwirrenden Namen
„Großes Wiesenvögelchen“. Typische Pflanzenarten neben den Seggen sind Wollgräser, Mehlprimel und verschiedene Orchideenarten. Für viele
Schmetterlinge, Libellen und Vögel bieten diese
Wiesen wichtige Standorte als Lebensraum und
zur Nahrungssuche.
Seggen sind auch unter dem Begriff Sauergräser
bekannt. Alle Seggen haben einen dreikantigen
Stängel und relativ steife oder raue Blätter. Deshalb sind sie kein beliebtes Futter.
Mehlprimeln
Großes Wiesenvögelchen auf Segge
Schmalblättriges Wollgras
geflecktes Fingerknabenkraut
Sumpfherzblatt
Sumpfständelwurz
Warzenbeißer
Laubfrosch
Pflege
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Mahd einmal jährliche mit spätem Schnittzeitpunkt im August oder September sowie Abtransport des Mähguts. Keine
Düngung und keine Beweidung. Das Ausbringen von Dünger sowie Veränderungen des Geländes oder des Bodenwasserhaushaltes sind nicht zulässig. Um Trittschäden zu vermeiden, sollten diese sensiblen Lebensräume eingezäunt werden. Aufkommende junge Fichten sind zu entfernen. Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Gräben oder Drainagen sind vorab bei der
zuständigen Naturschutzbehörde zu melden.
Prämienbeispiele:
Prämie pro ha und Jahr
TIPP
schwer bewirtschaftbar
mittelschwer bewirtschaftbar
leicht bewirtschaftbar
E 900,- (Obergrenze)
E 750-850,E 620-750,-
Zur Schonung der Tierwelt nicht allzu tief mähen. Wenn nicht das ganze Feld auf einmal gemäht wird, sondern zeitlich und
örtlich getrennt, können sich Insekten auf kleine Inseln zurückziehen. Das Belassen eines nicht gemähten Streifens über den
Winter ist ebenfalls eine wichtige Tierschutzmaßnahme.
Pflegeaufwand
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Pfeifengras- oder Streuwiesen
Eine typische Grasart auf Streuwiesen ist das
Pfeifengras, das im Spätsommer schwarz-blaue
Blütenstände zeigt. Der Name Streuwiese leitet
sich von der Form der Nutzung des Mähguts ab,
welches traditionell meist als Einstreu verwendet wird. Streuwiesen werden nicht gedüngt und
höchstens einmal im Jahr gemäht.
wie die Knabenkräuter, profitieren von dieser
angepassten Bewirtschaftung. Bei ausbleibender
Mahd würden diese Wiesen rasch verbuschen
und die seltenen Orchideen würden von Sträuchern und Büschen verdrängt werden. Durch die
Mahd werden lichtliebende und kleinwüchsige
Pflanzen gefördert.
Da auf diesen artenreichen Wiesen vorwiegend
spät reifende Grasarten und Blütenpflanzen
vorkommen, stehen sie erst im Spätsommer in
voller Blüte. Im Herbst dominiert die Farbe Orangebraun das Bild der Streuwiesen.
Die späte Mahd auf Streuwiesen fördert viele
stark gefährdete Blütenpflanzen und ermöglicht
auch die Speicherung von mineralischem Stickstoff in den Wurzelorganen der Gräser.
Oft spielen diese Wiesen auch eine wichtige Rolle
als Puffer zwischen nährstoffarmen Moorflächen
oder Verlandungszonen und intensiv genutztem
Wirtschaftsgrünland.
Um die Vielfalt der Streuwiesen zu erhalten, müssen sie weiterhin in traditioneller Form bewirtschaftet werden. Vor allem die Orchideenarten,
Pfeifengras
Breitblatt Fingerknabenkräuter
Durch Entwässerung und Nutzungsintensivierung wurden Feucht- und Nasswiesen stark
zurückgedrängt und zählen heute zu den gefährdeten Lebensräumen in Tirol. Sie sind daher
gesetzlich geschützt. Jegliche Änderungen des
Wasserregimes, das Ziehen von Gräben sowie
Dränagen sind naturschutzrechtlich bewilligungspflichtig.
Lungenenzian-Ameisenbläuling
Hirsensegge
Braunkelchen
Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Teufelsabbiß
Goldener Scheckenfalter
Pflege
Einmalige Mahd im Herbst je nach Höhenlage ab 1.8. bzw.15.8. sowie Verzicht auf Beweidung und Düngung. Die nassen Böden
dürfen nicht entwässert werden. Das Mähgut muss auch abtransportiert werden.
Prämienbeispiele:
TIPP
Pflegeaufwand
Oft ist es einfacher und kostengünstiger, Grabenränder und Bachufer abschnittsweise nur alle zwei Jahre zu mähen. Dies
fördert zudem die Artenvielfalt am Gewässer. Fragen Sie Ihren Naturschutzberater über die Möglichkeit einjähriger Brachestreifen auf Streuwiesen.
20
schwer bewirtschaftbar
mittelschwer bewirtschaftbar
leicht bewirtschaftbar
Prämie pro ha und Jahr
E 900,E 750-850,E 620-750,-
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Magerweiden
Heute stellen Magerweiden meist Reste von ehemals großflächigen Weiden dar. Daneben findet man
Magerweiden in steilen Hängen und von Fels und
Steinen durchsetztem Gelände, das für die maschinelle Bewirtschaftung nicht geeignet ist.
Bei standortangepasster Bewirtschaftung sind sie
sehr vielfältige Lebensräume. Meist werden solche
Weiden nicht gedüngt, was im Laufe der Zeit zu
mageren Bürstlingsweiden oder Kalkmagerweiden
führt. Der „Bürstling“ oder Borstgras wie er auch
genannt wird, stellt für den Bewirtschafter keine
beliebte Pflanze dar. Dass er auf Weiden vorkommt,
hat seine Gründe. Sein Vorteil ist, dass der Bürstling
relativ schnell offene Grasnarben schließt, die zu
Abschwemmungen führen könnten. Eine offene
Grasnarbe, verursacht durch Trittschäden wird in
kurzer Zeit vom „Bürstling“ geschlossen. Weil er der
schnellste Besiedler offener Stellen ist, kommt er
typischerweise auf Weiden vor.
Die Besonderheit dieser Lebensräume ergibt sich
durch die traditionelle Beweidung und den mageren
Tiroler Grauvieh
Plobe Ziege
Boden. Steile und felsige Flächen sowie Buckelwiesen wurden vor allem von Jungvieh, Schafen
und Ziegen „gepflegt“. Die Beweider und der karge
Standort bestimmen das Vorkommen bestimmter
Pflanzen. Weil manche Pflanzen bevorzugt gefressen und andere strikt verweigert werden, hat sich
eine eigene Artenzusammensetzung ergeben.
Auf den kargen Weiden blühen genügsame „Hungerkünstler“, wie Enziane, Echtes Labkraut und
Silberdistel. Weil die Magerweiden überhaupt nicht
gedüngt werden, fehlen Weißklee, Löwenzahn
oder Bärenklau. Um die Magerweiden zu erhalten,
muss die Nutzung beibehalten werden. Dabei ist es
entscheidend, dass die Weide nicht zu intensiv mit
Vieh bestoßen wird. Eine mechanische Weidepflege
(Schwenden oder kleinflächige Pflegemahd) ist in
der Regel notwendig, damit sich Adlerfarn oder aufkommende Gehölze nicht zu stark ausbreiten. Bei
der Weidepflege ist darauf zu achten, bestehende
Landschaftselemente zu erhalten.
Braunes Bergschaf
Dornige Hauhechel
Silberdistel
Borstgras
Himmelblauer Bläuling
Sonnenröschen Bläuling
Pflege
Extensive Beweidung (eingeschränkter Viehbesatz, Weidetagebuch muss geführt werden) und periodische Entfernung
von aufkommenden Gehölzen. Chemische Schwendung ist nicht erlaubt. Belassen ökologisch wertvoller Strukturen.
Keine Zufütterung mit Grund- und Kraftfutter. Falls eine Weidepflege notwendig ist, wird je nach Ausmaß der Nachmahd
ein Prämienzuschlag gewährt.
TIPP
Prämienbeispiel:
Pflegeaufwand
Hutweide mit Schwenden
Prämie pro ha und Jahr
E
360,-
Um „Weideunkräuter“, wie Adlerfarn, Weißer Germer oder Ampfer, zurückzudrängen, müssen sie jung, vor dem Aussamen
gemäht werden.
22
23
Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel
Einige Vogelarten besiedeln bevorzugt offene
Landschaften und legen ihr Nest am Boden oder
in der niederen Krautschicht an. Dazu gehören
z.B. das Braunkehlchen, ein typischer Wiesenbrüter sowie Feldlerche, Wachtel und Ortolan,
die in Mitteleuropa vorwiegend in Ackerflächen
(besonders Getreideäcker) brüten. Der Ortolan,
ein spatzengroßer Singvogel, kommt sogar nur in
einem kleinen Gebiet bei Stams, Silz und Haiming
vor. Die genannten Arten sind Zugvögel, Braunkehlchen und Ortolan fliegen jährlich tausende
Kilometer und überwintern in Afrika südlich der
Sahara.
Ursprünglich gab es in Mitteleuropa nur natürlich entstandene waldfreie Flächen. Dies waren
vorwiegend feuchte Standorte, wie Niedermoore,
Feuchtwiesen und Flussauen sowie Trockenrasen. Die ersten Waldrodungen infolge der
Besiedelung durch den Menschen sind aus der
Bronzezeit bekannt. So wurden durch die damit
verbundene Bewirtschaftung nach und nach
zusätzliche offene Lebensräume wie Wiesen,
Weiden und Äcker geschaffen und einige Bodenbrüter breiteten sich gleichzeitig mit der Entstehung von Kulturland aus.
die Zahl der Insekten rapide ab, die als Nahrungsgrundlage für viele Vogelarten dienten und von
denen sie gerade für das Füttern der Jungvögel
viel beschaffen müssen.
Das Braunkehlchen profitiert von späten Mähterminen, wie z.B. bei feuchten Streuwiesen oder
ein- bis zweimähdigen Wiesen etwas höherer
Lagen.
Auch spät gemähte Wiesenstreifen oder Ackerraine dienen als Brutplätze und erhöhen zugleich
durch ihre Insektenvielfalt das Nahrungsangebot. Feldfrüchte wie Mais und Gemüse haben zur
Nestanlage keine günstige Vegetationsstruktur,
Getreideäcker bieten hingegen ausreichend
Deckung und werden daher von Vogelarten, die in
Äckern brüten, bevorzugt.
Es wurde nun die Möglichkeit geschaffen, die
Nutzung auf einzelnen Feldstücken oder Teilen
davon gezielt an die Bedürfnisse gefährdeter Vogelarten anzupassen, während der Rest entsprechend der landwirtschaftlichen Notwendigkeit
genutzt werden kann.
Durch die Modernisierung der Landwirtschaft
seit der Mitte des 20. Jahrhunderts entwickelten
sich nun gänzlich andere Bewirtschaftungsmethoden. Der Zeitraum der Bewirtschaftung wurde
immer mehr in die Zeit der Jungenaufzucht verlagert. Wenn solche Flächen während der Brutzeit
bearbeitet werden (z.B. Mahd, Ernte), sind Eier
oder Jungvögel gefährdet. Durch die frühere
Mahd und den Einsatz von Pestiziden nahm auch
Braunkehlchen
Pflege
Bewirtschafter und Berater vereinbaren solche Regelungen gemeinsam. Um den Bedürfnissen der Bodenbrüter gerecht zu
werden, werden je nach vorkommender Vogelart Maßnahmen vorgeschlagen wie z. B., dass beim Mähtermin auf das Brutgeschäft Rücksicht genommen wird und ein Schnittzeitpunkt nach dem Brüten vereinbart wird. Bei Zustimmung des Bewirtschafters können auch Ansitzwarten aufgestellt oder Brachestreifen im Ausmaß von 5 -10 % des Schlages belassen werden.
Dies wird mit einem Zuschlag abgegolten.
TIPP
Werden Wiesen von innen nach außen gemäht, profitieren nicht nur die Vögel, sondern auch Rehe und Hasen. Böschungen,
Feldraine und Wegränder bieten eine Zufluchtsmöglichkeit, wenn sie nicht zu knapp ausgemäht werden.
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Ortolan
Feldlerche
Wachtel
Prämienbeispiele:
Pflegeaufwand
Prämie pro ha und Jahr
Zweimähdige Wiese mit Brachestreifen
und Vogelansitzwarten
E 410-530,-
Getreideacker mit Befahrungsverzicht
von 1.5.-10.7.
E 370-440,-
25
Landschaftselemente
Unsere traditionelle Kulturlandschaft ist mit verschiedenen Landschaftselementen ausgestattet.
Dazu gehören Baumreihen, Einzelbäume, Feld- und
Ufergehölze, Hecken, Feldraine, Gräben, Kleingewässer und Quellfluren, Steinblöcke, Steinmauern,
Streuobstwiesen und Obstbaumreihen. Manche
dieser Landschaftselemente zählen bereits zu den
gefährdeten Lebensräumen.
Da diese Landschaftselemente die landwirtschaftliche Nutzung mit Maschinen erschweren, wurden
viele in der Vergangenheit beseitigt. Solche Elemente in der Landschaft sind ein äußert beliebter
Lebensraum, weil sich dort unzählige Tierarten
sammeln. Vögel, Insekten, Reptilien und Amphibien
finden dort Lebensraum. Landschaftselemente
dienen auch als Rückzugsraum für viele Kleintiere
während der Mahd oder bei der Düngung in den
umliegenden Flächen. Besonders Reptilien siedeln
häufig im Bereich von Felsen, Steinmauern oder
Steinriegeln. Wenn im Randbereich einer Hecke,
einer Lesesteinmauer oder einer Nassstelle nicht
Hundsrose
Trockensteinmauer
gedüngt wird, wird der ganze Lebensraum für die
„Bewohner“ attraktiver. Nasse Stellen in Wiesen
bieten wiederum verschiedensten Pflanzen der
Feuchtgebiete Lebensraum oder sind Aufenthaltsorte für Amphibien.
Der Erhalt von Kleinstrukturen und Landschaftselementen bringt aber auch Vorteile für die
Landwirtschaft mit sich. Erdkröten verschlingen
massenhaft Insekten, und damit auch landwirtschaftliche Schädlingen, wie z. B. den Kartoffelkäfer. Sie wurden früher oft von Gärtnern zur
Vertilgung von Schädlingen gezüchtet. Umso mehr
dieser Kleinstrukturen erhalten bleiben, umso mehr
Schädlingsvertilger sind verfügbar. Flächen die
mit ökologisch wertvollen Landschaftselementen
ausgestattet sind, werden im ÖPUL 2015-20 über
die Maßnahme UBB („Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“) abgegolten.
Die erforderliche Pflege wird als Zuschlag zur Naturschutzprämie gesondert gefördert. Die Pflege wird
im Rahmen des Beratungsgespräches erläutert.
Goldammer
Weißdorn
Pflege
Je nach Art der Landschaftselemente sind individuell unterschiedliche Pflegemaßnahmen erforderlich, wie z. B. der Pflegeschnitt
bei Hecken, regelmäßige Erhaltung von Lesesteinmauern, oder die Pflegemaßnahmen von Einzelbäumen. Diese werden je nach
den Gegebenheiten des Standorts und den notwendigen Voraussetzungen abgestimmt. Prinzipiell gilt, dass die Strukturen in ihrer
Form und ökologischen Funktion erhalten bleiben müssen. Ein Düngeverzicht im Nahbereich der Strukturen ist einzuhalten.
TIPP
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Hecken sollen nur abschnittsweise auf Stock gesetzt werden. So werden sie schonend verjüngt. Dabei ist auf die Vogelbrutzeit Rücksicht zu nehmen. Der Rückschnitt ist zwischen Oktober und Ende Februar vorzunehmen. Für den Neuntöter sollten
Dornensträucher wie Weißdorn- oder Schlehe erhalten bleiben, weil sie einerseits beliebte Brutplätze sind und weil er auch die
Angewohnheit hat, große Insekten auf Dornen aufzuspießen um so einen Nahrungsvorrat anzulegen.
Neuntöter
Landschaftselemente
Nierenfleck-Zipfelfalter
Zauneidechse mit Eiern
Prämienbeispiele:
Pflegeaufwand
Prämie pro ha und Jahr
1 ha große zweimähdige Wiese, leicht bewirtschaftbar,
mit Pflege von 150 lfm Hecke
E 488-650,1 ha große einmähdige Wiese, leicht bewirtschaftbar,
mit Erhaltung von 50 lfm Steinmauer
E 370-440,-
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ErgebnisorientierteR Naturschutzplan
Tiroler Schutzgebiete
Ab 2015 gibt es über den Ergebnisorientierten Naturschutzplan die Möglichkeit, für ausgewählte
Pilotbetriebe einen neuen Ansatz in der Naturschutzförderung zu erproben. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung werden Ziele für die einzelnen Flächen des Betriebes festgelegt und darüber informiert, mit welcher Bewirtschaftung diese erreicht werden können. Die tatsächlichen Pflegemaßnahmen können aber vom Bewirtschafter frei gewählt werden.
Die Tiroler Schutzgebiete dienen der Erhaltung möglichst ursprünglicher Lebensräume bzw. solcher
von besonderer naturwissenschaftlicher Bedeutung. Geläufige und seltenste Tiere und Pflanzen haben
dort ihren Lebensraum, vom Ameisenbläuling bis zur Zippammer, von der Arnika bis zur Zirbe. Fundstücke aus grauer Vorzeit bezeugen, dass auch unsere Vorfahren aus der Jungsteinzeit bereits diese
Gebiete durchstreiften und nutzten.
Die Ziele und auch die Kriterien, an denen die Zielerreichung gemessen werden kann, werden in einem
„Fahrtenbuch“ festgehalten. Der Bewirtschafter dokumentiert seine Pflegemaßnahmen und Beobachtungen auf der Fläche.
Die Bewahrung des Tiroler Naturerbes ist unsere gemeinsame Aufgabe. Dazu ist es notwendig der Natur
und ihren Lebewesen genügend Raum zu geben. Naturschutz und Schutzgebiete sind jedoch vor allem
für die Menschen da. Wie der Gesundheits- und Sozialbereich hat auch der Naturschutz die wichtige
Aufgabe, Gesundheit, Wohlempfinden und Lebensqualität für uns zu erhalten und zu fördern.
2-3 Jahre nach der ersten Beratung werden die Fortschritte gemeinsam von dem Berater und dem
Bewirtschafter besprochen, am Ende der Förderperiode gibt es ein abschließendes Betriebsgespräch.
Der Aufwand für die Einschulung und Dokumentation wird dem teilnehmenden Betrieb über einen
Zuschlag zusätzlich zur Flächenprämie abgegolten.
Regionaler Naturschutzplan
Über den regionalen Naturschutzplan können mehrere Betriebe gemeinsam an der Erreichung eines
Zieles in einem klar abgegrenzten Gebiet arbeiten. So kann z.B. in einem Schutzgebiet das Ziel definiert werden, möglichst viele geeignete Wiesenlebensräume und Strukturen für eine bestimmte
Vogelart zu sichern. Die notwendigen landwirtschaftlichen Maßnahmen werden mit den Landwirten
dieser Region ausgearbeitet. Jeder Betrieb, der dann mit seinen Flächen an dieser Projektgemeinschaft teilnimmt und auch die Fortbildungen dazu besucht, bekommt zusätzlich zur Förderprämie
einen Naturschutzplanzuschlag.
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Die Natur und ihre nachhaltige Nutzung sind die Grundlage künftiger Generationen.
Unsere Schutzgebiete sind besondere Plätze, die für die folgenden Generationen gesichert werden und
„enkeltauglich“ bleiben sollen. Geeignete Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Gestaltung helfen,
diese Natur- und Kulturlandschaften zu bewahren.
In unseren Schutzgebieten findet aber keine Ausgrenzung des Menschen statt, sondern vielmehr ein Miteinander von Natur und Menschen, die dort wirtschaften. Eine Bäuerin, die in einem Naturschutzgebiet steile
Magerwiesen mäht, fasst das in folgenden Worten zusammen: „Die Blumen wachsen, weil wir sie mähen.“
Um die Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und den landwirtschaftlichen Bewirtschaftern in
Schutzgebieten zu unterstützen, gibt es für die meisten Tiroler Schutzgebiete eine Ansprechperson,
die sogenannten SchutzgebietsbetreuerInnen (Kontakte siehe www.tiroler-schutzgebiete.at). Diese
beraten auch Bauern und Bäuerinnen, wie sie mit der Unterstützung der Naturschutzförderungen
zum Erhalt der Lebensräume in ihrer Region beitragen können.
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Vom Antrag zur Umsetzung
1
Wenn Sie geeignete Flächen für die Naturschutzmaßnahmen bewirtschaften und
Interesse an der Teilnahme an diesem Förderprogramm haben, können Sie sich zur
unverbindlichen Beratung anmelden. Formulare erhalten Sie bei der Abt. Umweltschutz,
bei der Landwirtschaftskammer oder bei Ihrer Schutzgebietsbetreuung. Die Beratung
erfolgt kostenlos.
Link Formular https://www.tirol.gv.at/umwelt/naturschutz/oepul/
Allgemeine Auflagen
für Naturschutzförderflächen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
keine Neuentwässerung
keine maschinelle Entsteinung
keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen
keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost
keine Lagerung von Siloballen auf der WF-Fläche
keine Ein- oder Nachsaaten (ausgenommen mit Heublumen der gleichen Fläche)
keine Gülle- oder Jaucheausbringung
beschneite Schipisten und Golfplätze werden nicht gefördert
Dauerweiden werden nicht gefördert
2
Ihre landwirtschaftlichen Flächen werden mit Ihnen gemeinsam begutachtet und die
empfohlenen Pflegemaßnahmen und Fördermöglichkeiten besprochen. Die Vereinbarung wird in der sogenannten „Projektbestätigung“ festgehalten und die förderbaren
Flächen und Auflagen im AMA-System erfasst.
3
Beim Herbstantrag nach der Begutachtung kreuzen Sie die Maßnahme „Naturschutz“
an. Als Voraussetzung dafür müssen Sie entweder Teilnehmer der Umweltgerechte und
biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) oder BIO-Betrieb sein.
KONTAKTE
4
Beim nächsten Mehrfachantrag können Sie dann die bestätigten Flächen durch die
Codierung „WF“ zur Naturschutzförderung beantragen. Nehmen Sie dafür die Projektbestätigung mit.
Dadurch nimmt Ihr Betrieb bis zum Ende der Förderperiode der Ländlichen Entwicklung
2015-20 an der Naturschutzmaßnahme teil.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Umweltschutz
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel. 0512-508-3482
Fax. 0512-508-743455
E-Mail: [email protected]
Ansprechpersonen
Mag.a Daniela Pöll
Andrea Spiel
Monika Egger
Besuchen Sie auch unsere Homepage
http://www.tirol.gv.at/naturschutz/foerderungen
Formular zur Beantragung eines Beratungsgespräches
https://www.tirol.gv.at/umwelt/naturschutz/oepul/
Kontakte der Tiroler Schutzgebietsbetreuer
http://www.tiroler-schutzgebiete.at/
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