Die Blumen wachSen weil wir sie mähen Die ÖPUL-NaturschutzmaSSnahme in Tirol INHALTSVERZEICHNIS Vorwort ........................................................................................................................................................4 Neuerungen bei den Naturschutzmaßnahmen im ÖPUL 2015-20 ..........................................................5 Wozu dient die Festlegung eines Schnittzeitpunktes? ...........................................................................6 Mähwiesen Glatt- und Goldhaferwiesen ........................................................................................................................8 Trockene Magerwiesen ...............................................................................................................................10 Bergmähder ................................................................................................................................................12 Streuobstwiesen ........................................................................................................................................14 Lärchenwiesen ...........................................................................................................................................16 Kleinseggenrieder ......................................................................................................................................18 Pfeifengras- oder Streuwiesen ..................................................................................................................20 Magerweiden ............................................................................................................................................ 22 Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel ..........................................................................................24 Landschaftselemente ...........................................................................................................................26 Spezielle Beratungsangebote Ergebnisorientierter Naturschutzplan ......................................................................................................28 Regionaler Naturschutzplan ......................................................................................................................28 Tiroler Schutzgebiete ...........................................................................................................................29 Praktische Umsetzung Vom Antrag zum Geld .................................................................................................................................30 Allgemeine Auflagen für Naturschutzförderflächen ................................................................................31 Kontakte .....................................................................................................................................................31 Impressum AUFTRAGGEBER UND HERAUSGEBER Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Eduard-Wallnöfer-Platz 3,6020 Innsbruck Für den Inhalt verantwortlich Mag.a Daniela Pöll, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz KONZEPT UND REALISIERUNG Mag.a Monika Jäger FOTOS Archiv der Abteilung Umweltschutz der Tiroler Landesregierung, Archiv der Abteilung 13, Naturschutz Salzburg, Katharina Bergmüller, Andreas Danzl, Barbara Depsich, Holger Duty, Christa Engstler, Johann Gatt, Patrick Gros, Gundi Habenicht, Inge Illich, Monika Jäger, Günter Jaritz, Christine Klenovec, Otto Leiner, Elmar Mayr, Daniela Pöll, Ferdinand Pöll, Norbert Pühringer, Willi Seifert, Hermann Sonntag, Andreas Thomasser, Christian Vacha, Klaus Wanninger/Büro Lacon, Franz Wierer GRAFIK büro54, Innsbruck DRUCK Druckerei Pircher GmbH, Ötztal-Bahnhof 3 Vorwort Neuerungen bei DEN NaturschutzmaSSnahmen im ÖPUL 2015-20 Durch die verschiedenen Formen der Bewirtschaftung der Wiesen sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie Landschaften entstanden, die das charakteristische Bild von Tirol ausmachen. Diese von den Bäuerinnen und Bauern geschaffenen Lebensräume haben die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren erhalten bzw. erst ermöglicht. Traditionelle Bewirtschaftungsformen haben unsere Landschaft seit Jahrhunderten geformt und geprägt. Der ökologische Wert dieser Flächen ist letztlich von der Bereitschaft der Bäuerinnen und Bauern abhängig, die Wiesen entsprechend zu bewirtschaften. Ich erlebe ein hohes Bewusstsein für den Wert unseres Naturraumes bei den LandwirtInnen, die ich treffe. Das Engagement der LandwirtInnen für unsere Natur soll durch entsprechende naturkundliche Beratung und die Fördermittel aus der ÖPUL-Naturschutzmaßnahme unterstützt werden (ÖPUL = Österreichisches Programm zur Förderung einer Umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft). Die ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen werden in Tirol seit dem Jahr 2000 angeboten. Mittlerweile setzt sich zunehmend die Idee durch, dass durch Förderverträge, die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Bewirtschaftern und Naturschutzberatern abgeschlossen werden, viel erreicht werden kann. 2014 nahmen fast 15 % der Tiroler Betriebe mit insgesamt 6.000 ha Nutzfläche an der ÖPUL-Naturschutzmaßnahme teil. Die Landwirtschaft ist einem starken Wandel ausgesetzt. Die Bewirtschaftungsweise hat sich in den letzten 50 Jahren grundlegend geändert. Der Trend entwickelt sich zur Auflassung der Wiesen oder zur Umwandlung von Wiesen in zu steilen Lagen in Weiden sowie in günstigen Lagen zu Intensivwiesen. Wiesen in trockeneren Gegenden werden teilweise zusätzlich bewässert und jene an nässeren Standorten durch Drainagen entwässert. All diese Bewirtschaftungsoptimierungen führen zu einer Vereinheitlichung der Wiesentypen. Mit den heute konventionell eingesetzten Maschinen zur Grasernte werden im Rahmen des gesamten Ernteprozesses (vom Mähen, Zetten, Schwaden und Ballen) beispielsweise mehr als die Hälfte der dort lebenden Heuschrecken zerstört. Die Konsequenzen der Mechanisierung sind für die an die traditionelle Wiesennutzung angepassten Tierarten gravierend. Die Verdrängung der spezialisierten Wiesenarten führt aber nicht nur zu einer Verarmung der Wiesenkräuter sondern auch zu einer Vereinheitlichung der Landschaft. Moderne Bewirtschaftungstechniken wirken sich auch auf wichtige Bestäuber, wie Bienen und Schmetterlinge aus. Mit jeder verlorenen Pflanzenart fehlt die Lebensgrundlage für 10 Tierarten. Die traditionellen Bewirtschaftungsformen sind aufwändig und lassen oftmals auch geringeren Ertrag erwarten. Somit ist die Aufrechterhaltung der traditionellen Kulturlandschaft und der daraus entstandenen Artenvielfalt für die kommenden Generationen keine Selbstverständlichkeit mehr. Hier müssen und werden wir aktiv werden, um die natürlichen Lebensräume gemeinsam zu schützen. Deshalb sind ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen geschaffen worden. Die im ÖPUL-Naturschutzprogramm geförderten Lebensräume werden vielfach von immer seltener werdenden Tieren und Pflanzen bewohnt. Um die teilweise arbeitsintensiven Bewirtschaftungsformen dieser Flächen zu ermöglichen, werden die Naturschutzförderungen im Rahmen des ÖPUL-Programmes angeboten. Dabei soll der erhöhte Arbeitsaufwand und der geringere Ertrag abgegolten werden. Diese Broschüre soll eine Übersicht der möglichen Naturschutzmaßnahmen im ÖPUL geben. Mit der Teilnahme am Naturschutzprogramm im Rahmen des ÖPUL leisten Tiroler Bauern und Bäuerinnen einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt Tirols und der Pflege der traditionellen Kulturlandschaft. Ich danke schon jetzt im Voraus all jenen Menschen, die sich um den Erhalt unserer Kulturlandschaft und gleichzeitig um die Artenvielfalt und die Beibehaltung des ökologischen Gleichgewichts engagieren! In der nun beginnenden Förderperiode 2015-20 werden die wesentlichen Auflagen für die Naturschutzprämien fortgeführt. Auf Mähwiesen wird ein späterer Schnittzeitpunkt sowie ein Düngeverzicht oder eine Festmistdüngung vereinbart. Beim Schnittzeitpunkt gibt es nun die Möglichkeit, von einem starren Mähtermin abzuweichen und auf natürliche Schwankungen der Blühphasen der Wiesen einzugehen. Details dazu im nächsten Kapitel zum Thema „Flexibler Schnittzeitpunkt“ (Seite 7). Generell wird im Vergleich zur letzten Förderperiode der Arbeitsaufwand für steile oder arbeitsintensive Wiesen höher als bisher abgegolten. Extensiv genutzte einmähdige Wiesen und Streuwiesen können für die Betriebsprämie voll angerechnet werden. Neu ist die Möglichkeit, die traditionelle Heutrocknung auf der Wiese mit einer Prämie abzugelten. Damit wird dem höheren Aufwand im Vergleich zu Silierung Rechnung getragen. Weil Insekten und andere Kleintiere durch die langsame Trocknung des Heus geschont werden, ist die traditionelle Heumahd ökologisch sehr wertvoll. Zudem wird später blühenden Pflanzen ein natürlicher Samenausfall ermöglicht. Für die Landschaftselemente gelten ab 2015 zwei mögliche Förderansätze. Die Ausstattung der Wiesen mit wertvollen Strukturen wie Hecken, Steinmauern, Gebüschgruppen, Streuobstbeständen, aber auch Einzelbäumen wird über die Maßnahme Umweltgerechte und Biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) abgegolten. Ist für die Landschaftselemente auch eine Pflege erforderlich, so kann diese weiterhin über die Naturschutzmaßnahmen beantragt werden. Zum Schutz von Vögeln, die in Hecken und auf den Wiesen und Äckern brüten oder Nahrung suchen, werden spezielle Vogelschutzmaßnahmen angeboten. Hierbei ist es besonders sinnvoll, möglichst viele geeignete Flächen oder Strukturen zu erhalten. In den Tiroler Schutzgebieten wird nun die persönliche Beratung verstärkt angeboten. Die SchutzgebietsbetreuerInnen halten die Teilnehmer des Naturschutzprogramms auf dem Laufenden über aktuelle Informationen und spezielle Förderangebote im betroffenen Schutzgebiet. Durch individuelle Beratung kann jeder Landwirt zum Erhalt der regionalen Schutzobjekte beitragen. Einen ganz neuen Beratungsansatz stellt der „Ergebnisorientierte Naturschutzplan“ dar. Dabei werden statt den klassischen Bewirtschaftungsauflagen naturschutzfachliche Ziele formuliert, die auf den teilnehmenden Flächen erreicht werden sollen. Der Weg dahin bleibt den Landwirten überlassen (siehe Seite 28) Wir möchten mit dieser Broschüre die Wertschätzung für unsere Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen erhöhen und den Beitrag, den Landwirte dazu leisten können, hervorheben. Dr. Kurt Kapeller, Mag.a Daniela Pöll, Abt. Umweltschutz Mag.a Ingrid Felipe 4 5 Wozu dient die Festlegung eines Schnittzeitpunktes? Unter den Bedingungen der modernen Wiesenbewirtschaftung können die vielfältigen Arten der blumenreichen Wiesen auf Dauer nicht mehr mithalten. Sie verschwinden zunehmend, weil sie von einer Handvoll raschwüchsiger, nährstoffzehrenden Arten wie Gewöhnlichem Rispengras, Löwenzahn oder Knäuelgras verdrängt werden. Aus Sicht des Naturschutzes ist die Artenvielfalt der Pflanzen nicht nur per se wichtig, sie ist auch für viele Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge notwendig. Zudem ist es für viele Tierarten wichtig, dass nicht alle Wiesen zur gleichen Zeit gemäht werden. Durch neue Techniken in der Landwirtschaft und die immer häufiger angewendete Grassilage werden die Wiesen vor dem natürlichen Ausfruchten der Pflanzen gemäht. Dabei wird das Schnittgut nicht vollständig getrocknet und die in den Kräutern und Gräsern gereiften Samen fallen nicht auf den Boden aus, sondern bleiben in den Fruchtständen hängen und werden in die Siloballen verpackt. Der frühe Schnitt hat dadurch den Nachteil, dass die natürliche Nachsaat durch standortangepasste Samen fehlt. Dies führt längerfristig zu einer Artenverarmung des Grünlandes und zu lückigen Beständen. Mit einem späteren Schnittzeitpunkt soll eine ungestörte Entwicklung der Pflanzenvielfalt durch das Abwarten des Aussamens ermöglicht werden. Auch die Entwicklung einiger Tierarten ist von einem späten Schnittzeitpunkt abhängig (z.B.Vögel, die in Wiesen brüten oder Schmetterlinge, deren Raupen auf bestimmte Pflanzen spezialisiert sind). Die Mahd stellt für Insekten und Kleintiere eine völlige Umgestaltung ihres Lebensraums dar. Aus diesem Grund sind Wiesen, die später gemäht werden, ein wichtiger Rückzugsraum. Viele Tierarten spielen als Nützlinge in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle. Wenn gefräßige Insektenvertilger, wie z. B. Spinnen und Käfer, in ihrer Vielfalt und Häufigkeit erhalten bleiben, wirken sie als Gegenspieler von Schädlingen unserer Kulturpflanzen. Frösche und Kröten profitieren ebenfalls von der späten Mahd, da sie dann ungehindert in ihren bevorzugt waldigen Winterlebensraum wandern können. Der Schnittzeitpunkt wird ausgehend von einem tirolweit berechneten Modell (siehe Ähren-/Rispenschieben Grafik), in welches mehrere Faktoren wie Höhenlage, Exposition, aber auch wärmebegünstigte Sonderlagen eingehen, im Rahmen der naturkundefachlichen Beratung festgelegt. Das Blühen bestimmter Pflanzenarten geht in der Regel einher mit der „Reife der Wiesen“. Wenn zum Beispiel der Glatthafer in Vollblüte ist, wäre aus Naturschutzsicht der ideale Schnittzeitpunkt für die erste Mahd von zweischnittigen Wiesen. NEU ab 2015: Der flexible Schnittzeitpunkt: Für die Landwirte stellen die fixen Schnitttermine in manchen Jahren Probleme dar, vor allem, wenn die Pflanzenentwicklung durch ein besonders warmes Frühjahr schon zeitiger beginnt. Das neue ÖPUL Naturschutzprogramm bietet jetzt eine Möglichkeit, von der bisher starren Festlegung eines Schnittzeitpunktes abzuweichen. Die neue Variante mit einem flexiblen Schnittzeitpunkt sieht vor, dass nicht jedes Jahr zum gleichen festgelegten Datum gemäht werden muss. Das zuvor erwähnte Schnittzeitpunkt-Modell wird nun jedes Jahr auf Basis der Frühjahrsentwicklung neu errechnet. Über Internet wird bekanntgegeben, um wieviel Tage früher gemäht werden kann, als in der Projektbestätigung festgelegt wurde (siehe www.mahdzeitpunkt.at). Wenn sich ein Landwirt für dieses Modell entscheidet, muss er in seine Projektbestätigung die Auflage „NI40 – Vorverlegung des Schnittzeitpunktes möglich“ eintragen lassen. Damit ist auch für eine eventuelle Kontrolle die Vorgangsweise nachvollziehbar. Als Ausnahme gelten hierbei: wurde der Schnittzeitpunkt auf Streuwiesen und vorrangig wegen des Schutzes wiesenbrütender Vögel festgelegt, ist keine Vorverlegung möglich. Phänologischer Schnittzeitpunkt – Mähen nach dem Naturkalender: Schon in der letzten Förderperiode wurde die Möglichkeit eingeführt, dass der Schnittzeitpunkt durch die Blühpase einer festgelegten Beobachtungspflanze bestimmt werden kann. Während der Beratung wird eine geeignete Pflanze ausgewählt (z.B. Schwarzer Holunder am Feldstücksrand). Sobald dieser in Vollblüte steht, kann das Feld gemäht werden. Auch damit kann dem jährlich unterschiedlichen Witterungsverlauf Rechnung getragen werden. Der Eintritt der Blüh- oder Fruchtphase der festgelegten Zeigerart wird von den Landwirten selbst beobachtet und in einem „Rückmeldeblatt“ eingetragen. Dieses wird an die Naturschutzabteilung gesendet. 6 Glatthafer Vollblüte, idealer Mähzeitpunkt für Glatt- und Goldhaferwiesen Perückenflockenblume Blühbeginn, idealer Mähzeitpunkt für trockene Wiesen, die früher ausfruchten Schwarzer Holunder Vollblüte, idealer Mähzeitpunkt für Glatthaferwiesen 7 Glatt- und Goldhaferwiesen Glatt- und Goldhaferwiesen sind die typischen bunten „Blumenwiesen“. Früher wurden diese Wirtschaftswiesen höchstens zweimal im Jahr gemäht und gelegentlich mit Festmist gedüngt, da einfach nicht mehr Dünger zur Verfügung stand. Der Festmist gibt im Gegensatz zu Flüssigdünger langsam aber stetig Nährstoffe an die Pflanze ab. Bei zu starker Düngung mit Gülle verwandeln sich diese bunten Blumenwiesen in ein- bis zweifärbige artenarme Bestände. Es können dann auch unerwünschte Pflanzen, wie z. B. der Ampfer, dominant auftreten und die Qualität des Futters stark einschränken. Eine Rückführung zu mäßig intensiven und damit artenreichen Pflanzenbeständen durch „Ausmagern“ des Bodens kann in Abhängigkeit vom Bodentyp sehr lange dauern. In diesen traditionellen Heuwiesen findet man zwei charakteristische Grasarten: Glatthafer, Glatthafer Goldhafer Wiesenflockenblume der eher tiefere Lagen bevorzugt, und Goldhafer, der auch in höheren Lagen vorkommt. Stetige Begleiter sind zahlreiche Blumen, wie die Violette Wiesenflockenblume, die Große Sterndolde, die Margerite, die Gewöhnliche Schafgarbe und der Gelbe Wiesenbocksbart, dessen Blüten mit dem milchigen Saft gegessen werden können. Diese Farben- und Blütenvielfalt zieht auch viele Blütenbesucher an, wie Schmetterlinge, Hummeln und Honigbienen. Inzwischen sind diese Wiesen selten geworden. Durch Geländekorrekturen und starke Düngung wurden sie in intensivere Mehrschnittwiesen umgewandelt. Am häufigsten findet man sie heute noch in Hang- und Berglagen. Auch die Grassilage führt längerfristig zur Artenarmut dieser Wiesen und zu einem lückigen Wiesenbestand, da der natürliche Sameneintrag fehlt. Große Sterndolde Margerite Wiesenbocksbart Rauer Löwenzahn Wiesen-Glockenblume Biene Pflege Zweimalige Mahd mit Schnittzeitpunkt, mindestens 14 Tage nach der üblichen Mähreife. Als Richtwert dient die Vollblüte des Gold- bzw. Glatthafers. Abtransport des Mähguts. Verzicht auf die Ausbringung von Gülle, Jauche und Mineraldünger. Mäßige Festmistdüngung und eine extensive Beweidung sind möglich. Für die traditionelle Heutrocknung auf dem Feld ist auch ein Prämienzuschlag möglich. TIPP 8 Artenreiche Wiesen sind aus futterbaulicher Sicht flexibler in der Nutzung, weil die Futterqualität über mehrere Wochen erhalten bleibt. Zur Schonung von Bestäuber wie Bienen, Hummeln und Schmetterlinge sollte idealerweise bei bedecktem Himmel und kühlen Temperaturen abends oder frühmorgens gemäht werden. Eine Mahd mit Kreiselmäher, Traktorseitenbalken oder Motormäher schont diese Insekten mehr als moderne Mähtechniken. Prämienbeispiele: Pflegeaufwand schwer bewirtschaftbar mittelschwer bewirtschaftbar leicht bewirtschaftbar Prämie pro ha und Jahr E 730-900,E 550-710,E 270-430,- 9 Trockene Magerwiesen Magerwiesen entwickeln sich typischerweise auf trockenen und sonnigen Standorten. Sie sind nährstoffarm, ungedüngt und werden regelmäßig im Spätsommer gemäht. Am häufigsten findet man diese Wiesen in Gebieten mit geringem Niederschlag oder auf seichtgründigen Standorten. Sie bieten eine bunte Blumenvielfalt, aber einen relativ geringen Heuertrag. Der Futterwert des Heus ist Dank des Kräuterreichtums (Thymian, Wiesensalbei usw.) und der großen Anzahl verschiedener Pflanzenarten sehr hoch. In Bezug auf einen verzögerten Mähtermin sind diese Wiesen relativ tolerant, weil sich eine spätere Mahd nur geringfügig auf die Futterwertqualität auswirkt. Auf solchen sonnigen und trockenen Wiesen können sich über 1000 Insektenarten tummeln. Allein das Zirpen und Summen von Heuschrecken, Bienen und Hummeln an sonnigen Sommertagen verrät, dass in Magerwiesen unzählige Kleintiere Wiesensalbei Ruchgras leben. Viele Schmetterlingslarven sind „Pflanzenkenner“. Viele Schmetterlinge sind so heikel, dass sie nur eine Pflanzenart als Futterpflanzen fressen. Verschwindet diese Pflanze, stirbt auch die Schmetterlingsart aus. Schmetterlinge, wie der farbenprächtige Schwalbenschwanz, flattern auf so mancher trockenen Magerwiese. Durch die Pflanzenvielfalt bleiben auf trockenen Magerwiesen auch viele Insektenarten erhalten. Aufgrund des geringen Heuertrags und der arbeitsintensiven Bewirtschaftung wird die Mahd solcher Wiesen vielerorts aufgegeben. Werden trockene Magerwiesen nicht mehr gemäht entwickeln sich auf diesen Standorten wieder Wald oder Heiden, aus denen sie ursprünglich entstanden sind. Durch die Aufgabe der Mahd aber auch durch Düngung würde der Artenreichtum in kurzer Zeit verlorengehen. Skabiosen-Flockenblume Echtes Labkraut Zittergras Heuschrecke Schwalbenschwanz Apollofalter auf Thymian Biene Pflege Magerwiesen werden ein-bis zweimal im Jahr gemäht und nicht gedüngt. Die Prämie erhöht sich mit der Verlagerung des Schnittzeitpunktes nach hinten. Eine Beweidung ist auf mageren Standorten in der Regel nicht möglich. Dies trifft jedoch nicht für jede Art von Magerwiese zu. Ob im Einzelfall eine Beweidung möglich ist, kann bei der Begehung der Flächen vor Ort festgestellt werden. TIPP Um die zahlreichen Heuschrecken, Bienen, Hummeln und Schmetterlinge zu schonen, ist es auf diesen Wiesen besonders wichtig, den Kreiselmäher, den Traktorseitenbalken- oder den Motormäher einzusetzen und auf die modernen Mähtechniken zu verzichten. Die Mahd sollte auch hier vorzugsweise am Abend oder frühmorgens zur Schonung der Bestäuber erfolgen. 10 Prämienbeispiele: Pflegeaufwand schwer bewirtschaftbar mittelschwer bewirtschaftbar leicht bewirtschaftbar Prämie pro ha und Jahr E 830-900,E 660-820,E 380-540,- 11 Bergmähder Die blumenreichen Bergmähder zählen zu den wertvollsten und attraktivsten Elementen unserer alpinen Kulturlandschaft. Geschaffen wurden Bergmähder durch das Abholzen von hochgelegenen sonnigen Hängen und durch die regelmäßige Mahd. Diese Form der Bewirtschaftung wurde schon vor Hunderten von Jahren gepflegt. In der Regel werden Bergmähder nicht gedüngt, was einen relativ geringen Heuertrag zur Folge hat. Durch die schwere Erreichbarkeit und die Steilheit werden sie meist mit einem Motormäher oder von Hand mit der Sense gemäht. Das Mähgut wird meist händisch zusammengetragen und über einen Fahrweg oder vereinzelt noch mit einem Heuschlitten im Herbst oder Winter ins Tal gebracht. Die Mahd ist sehr arbeitsintensiv und zeitaufwändig. Das Mähen der Bergwiesen ist ein bedeutender Teil der Kulturgeschichte von Tirol und hat die Landschaft und das bäuerliche Leben stark beeinflusst. Kleiner Mohrenfalter Gold Pippau Arnika Durch die vielen verschiedenen Pflanzenarten wird der Boden stark durchwurzelt und Hanglagen werden stabilisiert. Das Auflassen und Brachliegen dieser Wiesen bewirkt eine nachhaltige Umgestaltung des Landschaftsbildes. Die Mahd der Bergwiesen vermindert unter anderem die Gefahr von Rutschungen und Abschwemmungen. Bergwiesen zählen zu den artenreichsten Wiesen. Viele dieser Pflanzen kennen wir als Heilkräuter, wie z. B. die Arnika. Ein Großteil der vorkommenden Pflanzen auf Bergwiesen ist bereits jetzt gefährdet und zählt zu den vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten. Heu von Bergwiesen höherer Lagen verfügt über einen höheren Gehalt an Rohfett, Roheiweiß und einen höheren Stärkewert sowie über einen geringeren Gehalt an schwerverdaulicher Rohfaser. Es bedarf daher einer geringeren Menge Heu für die Sättigung des Viehs. Kalkglocken-Enzian Schwarzes Kohlröschen Bergmahd Knäuel Glockenblume Feuerfalter Pflege Jährliche Mahd oder Mahd jedes zweite Jahr ohne Düngung. Die Mahd erfolgt je nach Höhenlage im Juli oder August. Ein Mähtermin wird für Bergmähder der höheren Lagen (subalpinen-alpinen Stufe) meist nicht vorgegeben, da sie traditionell nach den Talwiesen gemäht werden. Im September liegt in diesen Höhenlagen teilweise schon Schnee. Für sehr abgelegene Bergwiesen wird ein Zuschlag für die Entfernung zur Hofstelle vergeben (ab 5 km). TIPP Für die Wiederaufnahme der Bergmahd von brachgelegenen Wiesen wird über den Tiroler Naturschutzfonds eine Förderung für das erstmalige Entbuschen angeboten. Dafür kann bei der Förderstelle der Abt. Umweltschutz ein Förderantrag gestellt werden (siehe Kontakte auf Seite 31). 12 Prämienbeispiele: Pflegeaufwand Prämie pro ha und Jahr schwer bewirtschaftbar, 1x Mahd E 830-900,mittelschwer bewirtschaftbar, 1x Mahd E 520-720,mittelschwer bis schwer bewirtschaftbar, E 330-540,halbschürig 13 Streuobstwiesen Ökologisch wertvolle Streuobstwiesen sind extensiv genutzte Wiesen mit oft alten, mittel- und hochstämmigen Obstbaumsorten. Die Blütenpracht dieser Wiesen ist besonders im Frühling eine „Augenweide“. Meist sind Streuobstwiesen in Hofnähe oder entlang von Feldrainen und Wegen angelegt. Durch ihre Nähe zum Hof bilden sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Siedlungsraum und offener Kulturlandschaft. Manche Streuobstwiese beherbergt die vielleicht noch letzten Bestände alter Obstsorten, die nun immer mehr an Bedeutung gewinnen. Durch den lichten Baumbestand können Streuobstwiesen als Wiesen oder Weiden genutzt werden. Diese Form der Bewirtschaftung ermöglicht eine traditionelle Doppelnutzung. Meist wird das Obst für die Most- und Schnapserzeugung genutzt. Gartenrotschwanz Wendehals Streuobstwiesen beleben nicht nur das Landschaftsbild, sondern dienen auch als wichtige Nahrungsquelle für Bestäuber, wie z. B. Bienen, Hummeln und Schmetterlinge. Für viele Tierarten sind alte Streuobstbestände zum Wohn- und Lebensraum geworden. Es können bis zu 2000 verschiedene Tierarten in Streuobstwiesen gezählt werden. Hier kommen einige seltene Vogelarten wie der Wendehals, der Wiedehopf und der Gartenrotschwanz vor, die als Höhlenbrüter auf den Erhalt alter Hochstammsorten als Brutplatz angewiesen sind. In den Baumhöhlen finden außerdem auch der Siebenschläfer, Haselmäuse oder Fledermäuse einen Unterschlupf. Wiedehopf Streuobstwiese Siebenschläfer Schnapsbrenner Apfelblüte Biene Pflege Ein- bis zweimalige Mahd mit Schnittzeitpunkt (wie bei den Glatthaferwiesen) oder Beweidung, Erhaltung der Altbaumbestände und ökologisch wertvoller Strukturen wie Baumhöhlen. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Gülle ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt dieser Vielfalt. Eine mäßige Düngung mit Festmist ist möglich. Erhaltung der Baumzahl, wobei es auch eine Abgeltung für einen Pflegeschnitt gibt. TIPP In Streuobstwiesen mit wenig Baumhöhlen, können durch das Aufhängen von Nistkästen zusätzliche Brutplätze geschaffen werden. Je nach Vogelart, die man fördern möchte kann man unterschiedlich große Nistkästen aufhängen, wobei die Größe des Einflugloches entscheidend ist. 14 Prämienbeispiele: Pflegeaufwand Prämie pro ha und Jahr schwer bewirtschaftbar, zweimähdig E 800-900,mittelschwer bewirtschaftbar, zweimähdig E 740-840,leicht bewirtschaftbar, zweimähdig E 520-640,- 15 Lärchenwiesen Lärchenwiesen, die in vielen Gegenden Tirols das Landschaftsbild prägen, sind ein Relikt aus einer vergangenen Epoche. Geschaffen wurden diese vielgestaltigen „Wald-Wiesen“ durch die Tätigkeit der Tiroler Bäuerinnen und Bauern. Durch das gezielte Schlägern der Fichte und Zirbe sind Lärchenwiesen entstanden. Die Lärche lässt mit ihren feinen Nadeln zwar mehr Licht auf die Wiesen, verringert aber das Aufkommen von Sträuchern. Der Untergrund der Lärchenwiesen ist sehr unterschiedlich ausgeprägt, er reicht von feuchten bis trockenen Böden, von hügeligen bis zu flachen, parkähnlichen Landschaften. Auch in steilen Hanglagen werden Lärchenwiesen als Weiden genutzt oder gemäht. In diesen lichtdurchflutenden Hallenwäldern wird eine Weite vermittelt, die in keiner anderen Waldform so zu finden ist. Bergschaf Lärchenwiesen sind sehr artenreich. Es können darin sowohl Pflanzen und Tiere des Waldes, als auch der Wiesen und Weiden vorkommen. Die Lärche bietet für die landwirtschaftliche Nutzung den Vorteil, dass sie steile Hänge, die als Weide oder Mähwiese genutzt werden, stabilisiert. Im Gegensatz zur Fichte, die den Boden oft „auslaugt“, führt die Lärche die Nährstoffe wieder dem Boden zurück. Was dem Boden im Frühjahr entzogen wird, kommt im Winter über die abfallenden, gut verrottenden Nadeln wieder der Wiese zugute. Diese Art der Bewirtschaftung ermöglicht somit eine Doppelnutzung von Holz und Weide bzw. Wiese. Das Lärchenharz kann zum Räuchern oder als Kaugummi verwendet werden. Früher wurde das Harz zum Teil für medizinische Zwecke verwendet („Larget“). Graslilie Fingerhut Grauvieh Türkenbund Pflege Um Lärchenwiesen in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten, ist die Mahd oder eine extensive Beweidung erforderlich. Dafür sind das Räumen von herabfallenden Ästen und das Entfernen von aufkommenden Fichten notwendig. Zur Erhaltung des Wiesencharakters können auch vereinzelte Lärchen ausgelichtet werden. Die Düngung der Lärchenwiesen führt zu einer eingeschränkten Artenzusammensetzung und ist deshalb nicht erlaubt. TIPP Das frühe Entfernen von Fichten und ein vereinzeltes Auflichten von Lärchen fördert Wiese und Weide. Die Überalterung des Lärchenbestandes soll durch laufende Verjüngung vermieden werden. Wichtige Verjüngungsmaßnahmen sind das „Verpflocken“ und Ausmähen von aufkommenden Junglärchen sowie der Schutz vor Wildverbiss. 16 Prämienbeispiele: Pflegeaufwand Prämie pro ha und Jahr Einmähdig, schwer bewirtschaftbar E 800-900,Halbschürig, mittelschwer bewirtschaftbar E 430-500,Lärchenweide E 360-460,- 17 Kleinseggenrieder Das Kleinseggenried ist meist durch Rodung ehemaliger Feuchtwälder entstanden. Es kommt sowohl an Hangvernässungen mit Quellaustritten als auch im Flachland vor. Das Mähgut der nährstoffarmen Nasswiesen wird bevorzugt als Einstreu oder Pferdefutter verwendet. Der Ertrag der Seggenrieder ist aufgrund des sauren Bodens und der Nährstoffarmut relativ gering. Sie werden in der Regel einmal im Jahr gemäht und nicht gedüngt. Kleinseggenrieder sollen nicht oder nur soweit entwässert werden, dass eine traditionelle und naturverträgliche Bewirtschaftung noch möglich ist. Die Bewohner dieser Wiesen brauchen – wie der Name „Feuchtwiese“ schon sagt – nasse Füße. Manche Blume, mancher Schmetterling lebt heute ausschließlich in Seggenriedern, wie z.B. der Schmetterling mit dem verwirrenden Namen „Großes Wiesenvögelchen“. Typische Pflanzenarten neben den Seggen sind Wollgräser, Mehlprimel und verschiedene Orchideenarten. Für viele Schmetterlinge, Libellen und Vögel bieten diese Wiesen wichtige Standorte als Lebensraum und zur Nahrungssuche. Seggen sind auch unter dem Begriff Sauergräser bekannt. Alle Seggen haben einen dreikantigen Stängel und relativ steife oder raue Blätter. Deshalb sind sie kein beliebtes Futter. Mehlprimeln Großes Wiesenvögelchen auf Segge Schmalblättriges Wollgras geflecktes Fingerknabenkraut Sumpfherzblatt Sumpfständelwurz Warzenbeißer Laubfrosch Pflege 18 Mahd einmal jährliche mit spätem Schnittzeitpunkt im August oder September sowie Abtransport des Mähguts. Keine Düngung und keine Beweidung. Das Ausbringen von Dünger sowie Veränderungen des Geländes oder des Bodenwasserhaushaltes sind nicht zulässig. Um Trittschäden zu vermeiden, sollten diese sensiblen Lebensräume eingezäunt werden. Aufkommende junge Fichten sind zu entfernen. Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Gräben oder Drainagen sind vorab bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu melden. Prämienbeispiele: Prämie pro ha und Jahr TIPP schwer bewirtschaftbar mittelschwer bewirtschaftbar leicht bewirtschaftbar E 900,- (Obergrenze) E 750-850,E 620-750,- Zur Schonung der Tierwelt nicht allzu tief mähen. Wenn nicht das ganze Feld auf einmal gemäht wird, sondern zeitlich und örtlich getrennt, können sich Insekten auf kleine Inseln zurückziehen. Das Belassen eines nicht gemähten Streifens über den Winter ist ebenfalls eine wichtige Tierschutzmaßnahme. Pflegeaufwand 19 Pfeifengras- oder Streuwiesen Eine typische Grasart auf Streuwiesen ist das Pfeifengras, das im Spätsommer schwarz-blaue Blütenstände zeigt. Der Name Streuwiese leitet sich von der Form der Nutzung des Mähguts ab, welches traditionell meist als Einstreu verwendet wird. Streuwiesen werden nicht gedüngt und höchstens einmal im Jahr gemäht. wie die Knabenkräuter, profitieren von dieser angepassten Bewirtschaftung. Bei ausbleibender Mahd würden diese Wiesen rasch verbuschen und die seltenen Orchideen würden von Sträuchern und Büschen verdrängt werden. Durch die Mahd werden lichtliebende und kleinwüchsige Pflanzen gefördert. Da auf diesen artenreichen Wiesen vorwiegend spät reifende Grasarten und Blütenpflanzen vorkommen, stehen sie erst im Spätsommer in voller Blüte. Im Herbst dominiert die Farbe Orangebraun das Bild der Streuwiesen. Die späte Mahd auf Streuwiesen fördert viele stark gefährdete Blütenpflanzen und ermöglicht auch die Speicherung von mineralischem Stickstoff in den Wurzelorganen der Gräser. Oft spielen diese Wiesen auch eine wichtige Rolle als Puffer zwischen nährstoffarmen Moorflächen oder Verlandungszonen und intensiv genutztem Wirtschaftsgrünland. Um die Vielfalt der Streuwiesen zu erhalten, müssen sie weiterhin in traditioneller Form bewirtschaftet werden. Vor allem die Orchideenarten, Pfeifengras Breitblatt Fingerknabenkräuter Durch Entwässerung und Nutzungsintensivierung wurden Feucht- und Nasswiesen stark zurückgedrängt und zählen heute zu den gefährdeten Lebensräumen in Tirol. Sie sind daher gesetzlich geschützt. Jegliche Änderungen des Wasserregimes, das Ziehen von Gräben sowie Dränagen sind naturschutzrechtlich bewilligungspflichtig. Lungenenzian-Ameisenbläuling Hirsensegge Braunkelchen Wiesenknopf-Ameisenbläuling Teufelsabbiß Goldener Scheckenfalter Pflege Einmalige Mahd im Herbst je nach Höhenlage ab 1.8. bzw.15.8. sowie Verzicht auf Beweidung und Düngung. Die nassen Böden dürfen nicht entwässert werden. Das Mähgut muss auch abtransportiert werden. Prämienbeispiele: TIPP Pflegeaufwand Oft ist es einfacher und kostengünstiger, Grabenränder und Bachufer abschnittsweise nur alle zwei Jahre zu mähen. Dies fördert zudem die Artenvielfalt am Gewässer. Fragen Sie Ihren Naturschutzberater über die Möglichkeit einjähriger Brachestreifen auf Streuwiesen. 20 schwer bewirtschaftbar mittelschwer bewirtschaftbar leicht bewirtschaftbar Prämie pro ha und Jahr E 900,E 750-850,E 620-750,- 21 Magerweiden Heute stellen Magerweiden meist Reste von ehemals großflächigen Weiden dar. Daneben findet man Magerweiden in steilen Hängen und von Fels und Steinen durchsetztem Gelände, das für die maschinelle Bewirtschaftung nicht geeignet ist. Bei standortangepasster Bewirtschaftung sind sie sehr vielfältige Lebensräume. Meist werden solche Weiden nicht gedüngt, was im Laufe der Zeit zu mageren Bürstlingsweiden oder Kalkmagerweiden führt. Der „Bürstling“ oder Borstgras wie er auch genannt wird, stellt für den Bewirtschafter keine beliebte Pflanze dar. Dass er auf Weiden vorkommt, hat seine Gründe. Sein Vorteil ist, dass der Bürstling relativ schnell offene Grasnarben schließt, die zu Abschwemmungen führen könnten. Eine offene Grasnarbe, verursacht durch Trittschäden wird in kurzer Zeit vom „Bürstling“ geschlossen. Weil er der schnellste Besiedler offener Stellen ist, kommt er typischerweise auf Weiden vor. Die Besonderheit dieser Lebensräume ergibt sich durch die traditionelle Beweidung und den mageren Tiroler Grauvieh Plobe Ziege Boden. Steile und felsige Flächen sowie Buckelwiesen wurden vor allem von Jungvieh, Schafen und Ziegen „gepflegt“. Die Beweider und der karge Standort bestimmen das Vorkommen bestimmter Pflanzen. Weil manche Pflanzen bevorzugt gefressen und andere strikt verweigert werden, hat sich eine eigene Artenzusammensetzung ergeben. Auf den kargen Weiden blühen genügsame „Hungerkünstler“, wie Enziane, Echtes Labkraut und Silberdistel. Weil die Magerweiden überhaupt nicht gedüngt werden, fehlen Weißklee, Löwenzahn oder Bärenklau. Um die Magerweiden zu erhalten, muss die Nutzung beibehalten werden. Dabei ist es entscheidend, dass die Weide nicht zu intensiv mit Vieh bestoßen wird. Eine mechanische Weidepflege (Schwenden oder kleinflächige Pflegemahd) ist in der Regel notwendig, damit sich Adlerfarn oder aufkommende Gehölze nicht zu stark ausbreiten. Bei der Weidepflege ist darauf zu achten, bestehende Landschaftselemente zu erhalten. Braunes Bergschaf Dornige Hauhechel Silberdistel Borstgras Himmelblauer Bläuling Sonnenröschen Bläuling Pflege Extensive Beweidung (eingeschränkter Viehbesatz, Weidetagebuch muss geführt werden) und periodische Entfernung von aufkommenden Gehölzen. Chemische Schwendung ist nicht erlaubt. Belassen ökologisch wertvoller Strukturen. Keine Zufütterung mit Grund- und Kraftfutter. Falls eine Weidepflege notwendig ist, wird je nach Ausmaß der Nachmahd ein Prämienzuschlag gewährt. TIPP Prämienbeispiel: Pflegeaufwand Hutweide mit Schwenden Prämie pro ha und Jahr E 360,- Um „Weideunkräuter“, wie Adlerfarn, Weißer Germer oder Ampfer, zurückzudrängen, müssen sie jung, vor dem Aussamen gemäht werden. 22 23 Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel Einige Vogelarten besiedeln bevorzugt offene Landschaften und legen ihr Nest am Boden oder in der niederen Krautschicht an. Dazu gehören z.B. das Braunkehlchen, ein typischer Wiesenbrüter sowie Feldlerche, Wachtel und Ortolan, die in Mitteleuropa vorwiegend in Ackerflächen (besonders Getreideäcker) brüten. Der Ortolan, ein spatzengroßer Singvogel, kommt sogar nur in einem kleinen Gebiet bei Stams, Silz und Haiming vor. Die genannten Arten sind Zugvögel, Braunkehlchen und Ortolan fliegen jährlich tausende Kilometer und überwintern in Afrika südlich der Sahara. Ursprünglich gab es in Mitteleuropa nur natürlich entstandene waldfreie Flächen. Dies waren vorwiegend feuchte Standorte, wie Niedermoore, Feuchtwiesen und Flussauen sowie Trockenrasen. Die ersten Waldrodungen infolge der Besiedelung durch den Menschen sind aus der Bronzezeit bekannt. So wurden durch die damit verbundene Bewirtschaftung nach und nach zusätzliche offene Lebensräume wie Wiesen, Weiden und Äcker geschaffen und einige Bodenbrüter breiteten sich gleichzeitig mit der Entstehung von Kulturland aus. die Zahl der Insekten rapide ab, die als Nahrungsgrundlage für viele Vogelarten dienten und von denen sie gerade für das Füttern der Jungvögel viel beschaffen müssen. Das Braunkehlchen profitiert von späten Mähterminen, wie z.B. bei feuchten Streuwiesen oder ein- bis zweimähdigen Wiesen etwas höherer Lagen. Auch spät gemähte Wiesenstreifen oder Ackerraine dienen als Brutplätze und erhöhen zugleich durch ihre Insektenvielfalt das Nahrungsangebot. Feldfrüchte wie Mais und Gemüse haben zur Nestanlage keine günstige Vegetationsstruktur, Getreideäcker bieten hingegen ausreichend Deckung und werden daher von Vogelarten, die in Äckern brüten, bevorzugt. Es wurde nun die Möglichkeit geschaffen, die Nutzung auf einzelnen Feldstücken oder Teilen davon gezielt an die Bedürfnisse gefährdeter Vogelarten anzupassen, während der Rest entsprechend der landwirtschaftlichen Notwendigkeit genutzt werden kann. Durch die Modernisierung der Landwirtschaft seit der Mitte des 20. Jahrhunderts entwickelten sich nun gänzlich andere Bewirtschaftungsmethoden. Der Zeitraum der Bewirtschaftung wurde immer mehr in die Zeit der Jungenaufzucht verlagert. Wenn solche Flächen während der Brutzeit bearbeitet werden (z.B. Mahd, Ernte), sind Eier oder Jungvögel gefährdet. Durch die frühere Mahd und den Einsatz von Pestiziden nahm auch Braunkehlchen Pflege Bewirtschafter und Berater vereinbaren solche Regelungen gemeinsam. Um den Bedürfnissen der Bodenbrüter gerecht zu werden, werden je nach vorkommender Vogelart Maßnahmen vorgeschlagen wie z. B., dass beim Mähtermin auf das Brutgeschäft Rücksicht genommen wird und ein Schnittzeitpunkt nach dem Brüten vereinbart wird. Bei Zustimmung des Bewirtschafters können auch Ansitzwarten aufgestellt oder Brachestreifen im Ausmaß von 5 -10 % des Schlages belassen werden. Dies wird mit einem Zuschlag abgegolten. TIPP Werden Wiesen von innen nach außen gemäht, profitieren nicht nur die Vögel, sondern auch Rehe und Hasen. Böschungen, Feldraine und Wegränder bieten eine Zufluchtsmöglichkeit, wenn sie nicht zu knapp ausgemäht werden. 24 Ortolan Feldlerche Wachtel Prämienbeispiele: Pflegeaufwand Prämie pro ha und Jahr Zweimähdige Wiese mit Brachestreifen und Vogelansitzwarten E 410-530,- Getreideacker mit Befahrungsverzicht von 1.5.-10.7. E 370-440,- 25 Landschaftselemente Unsere traditionelle Kulturlandschaft ist mit verschiedenen Landschaftselementen ausgestattet. Dazu gehören Baumreihen, Einzelbäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Feldraine, Gräben, Kleingewässer und Quellfluren, Steinblöcke, Steinmauern, Streuobstwiesen und Obstbaumreihen. Manche dieser Landschaftselemente zählen bereits zu den gefährdeten Lebensräumen. Da diese Landschaftselemente die landwirtschaftliche Nutzung mit Maschinen erschweren, wurden viele in der Vergangenheit beseitigt. Solche Elemente in der Landschaft sind ein äußert beliebter Lebensraum, weil sich dort unzählige Tierarten sammeln. Vögel, Insekten, Reptilien und Amphibien finden dort Lebensraum. Landschaftselemente dienen auch als Rückzugsraum für viele Kleintiere während der Mahd oder bei der Düngung in den umliegenden Flächen. Besonders Reptilien siedeln häufig im Bereich von Felsen, Steinmauern oder Steinriegeln. Wenn im Randbereich einer Hecke, einer Lesesteinmauer oder einer Nassstelle nicht Hundsrose Trockensteinmauer gedüngt wird, wird der ganze Lebensraum für die „Bewohner“ attraktiver. Nasse Stellen in Wiesen bieten wiederum verschiedensten Pflanzen der Feuchtgebiete Lebensraum oder sind Aufenthaltsorte für Amphibien. Der Erhalt von Kleinstrukturen und Landschaftselementen bringt aber auch Vorteile für die Landwirtschaft mit sich. Erdkröten verschlingen massenhaft Insekten, und damit auch landwirtschaftliche Schädlingen, wie z. B. den Kartoffelkäfer. Sie wurden früher oft von Gärtnern zur Vertilgung von Schädlingen gezüchtet. Umso mehr dieser Kleinstrukturen erhalten bleiben, umso mehr Schädlingsvertilger sind verfügbar. Flächen die mit ökologisch wertvollen Landschaftselementen ausgestattet sind, werden im ÖPUL 2015-20 über die Maßnahme UBB („Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“) abgegolten. Die erforderliche Pflege wird als Zuschlag zur Naturschutzprämie gesondert gefördert. Die Pflege wird im Rahmen des Beratungsgespräches erläutert. Goldammer Weißdorn Pflege Je nach Art der Landschaftselemente sind individuell unterschiedliche Pflegemaßnahmen erforderlich, wie z. B. der Pflegeschnitt bei Hecken, regelmäßige Erhaltung von Lesesteinmauern, oder die Pflegemaßnahmen von Einzelbäumen. Diese werden je nach den Gegebenheiten des Standorts und den notwendigen Voraussetzungen abgestimmt. Prinzipiell gilt, dass die Strukturen in ihrer Form und ökologischen Funktion erhalten bleiben müssen. Ein Düngeverzicht im Nahbereich der Strukturen ist einzuhalten. TIPP 26 Hecken sollen nur abschnittsweise auf Stock gesetzt werden. So werden sie schonend verjüngt. Dabei ist auf die Vogelbrutzeit Rücksicht zu nehmen. Der Rückschnitt ist zwischen Oktober und Ende Februar vorzunehmen. Für den Neuntöter sollten Dornensträucher wie Weißdorn- oder Schlehe erhalten bleiben, weil sie einerseits beliebte Brutplätze sind und weil er auch die Angewohnheit hat, große Insekten auf Dornen aufzuspießen um so einen Nahrungsvorrat anzulegen. Neuntöter Landschaftselemente Nierenfleck-Zipfelfalter Zauneidechse mit Eiern Prämienbeispiele: Pflegeaufwand Prämie pro ha und Jahr 1 ha große zweimähdige Wiese, leicht bewirtschaftbar, mit Pflege von 150 lfm Hecke E 488-650,1 ha große einmähdige Wiese, leicht bewirtschaftbar, mit Erhaltung von 50 lfm Steinmauer E 370-440,- 27 ErgebnisorientierteR Naturschutzplan Tiroler Schutzgebiete Ab 2015 gibt es über den Ergebnisorientierten Naturschutzplan die Möglichkeit, für ausgewählte Pilotbetriebe einen neuen Ansatz in der Naturschutzförderung zu erproben. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung werden Ziele für die einzelnen Flächen des Betriebes festgelegt und darüber informiert, mit welcher Bewirtschaftung diese erreicht werden können. Die tatsächlichen Pflegemaßnahmen können aber vom Bewirtschafter frei gewählt werden. Die Tiroler Schutzgebiete dienen der Erhaltung möglichst ursprünglicher Lebensräume bzw. solcher von besonderer naturwissenschaftlicher Bedeutung. Geläufige und seltenste Tiere und Pflanzen haben dort ihren Lebensraum, vom Ameisenbläuling bis zur Zippammer, von der Arnika bis zur Zirbe. Fundstücke aus grauer Vorzeit bezeugen, dass auch unsere Vorfahren aus der Jungsteinzeit bereits diese Gebiete durchstreiften und nutzten. Die Ziele und auch die Kriterien, an denen die Zielerreichung gemessen werden kann, werden in einem „Fahrtenbuch“ festgehalten. Der Bewirtschafter dokumentiert seine Pflegemaßnahmen und Beobachtungen auf der Fläche. Die Bewahrung des Tiroler Naturerbes ist unsere gemeinsame Aufgabe. Dazu ist es notwendig der Natur und ihren Lebewesen genügend Raum zu geben. Naturschutz und Schutzgebiete sind jedoch vor allem für die Menschen da. Wie der Gesundheits- und Sozialbereich hat auch der Naturschutz die wichtige Aufgabe, Gesundheit, Wohlempfinden und Lebensqualität für uns zu erhalten und zu fördern. 2-3 Jahre nach der ersten Beratung werden die Fortschritte gemeinsam von dem Berater und dem Bewirtschafter besprochen, am Ende der Förderperiode gibt es ein abschließendes Betriebsgespräch. Der Aufwand für die Einschulung und Dokumentation wird dem teilnehmenden Betrieb über einen Zuschlag zusätzlich zur Flächenprämie abgegolten. Regionaler Naturschutzplan Über den regionalen Naturschutzplan können mehrere Betriebe gemeinsam an der Erreichung eines Zieles in einem klar abgegrenzten Gebiet arbeiten. So kann z.B. in einem Schutzgebiet das Ziel definiert werden, möglichst viele geeignete Wiesenlebensräume und Strukturen für eine bestimmte Vogelart zu sichern. Die notwendigen landwirtschaftlichen Maßnahmen werden mit den Landwirten dieser Region ausgearbeitet. Jeder Betrieb, der dann mit seinen Flächen an dieser Projektgemeinschaft teilnimmt und auch die Fortbildungen dazu besucht, bekommt zusätzlich zur Förderprämie einen Naturschutzplanzuschlag. 28 Die Natur und ihre nachhaltige Nutzung sind die Grundlage künftiger Generationen. Unsere Schutzgebiete sind besondere Plätze, die für die folgenden Generationen gesichert werden und „enkeltauglich“ bleiben sollen. Geeignete Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Gestaltung helfen, diese Natur- und Kulturlandschaften zu bewahren. In unseren Schutzgebieten findet aber keine Ausgrenzung des Menschen statt, sondern vielmehr ein Miteinander von Natur und Menschen, die dort wirtschaften. Eine Bäuerin, die in einem Naturschutzgebiet steile Magerwiesen mäht, fasst das in folgenden Worten zusammen: „Die Blumen wachsen, weil wir sie mähen.“ Um die Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und den landwirtschaftlichen Bewirtschaftern in Schutzgebieten zu unterstützen, gibt es für die meisten Tiroler Schutzgebiete eine Ansprechperson, die sogenannten SchutzgebietsbetreuerInnen (Kontakte siehe www.tiroler-schutzgebiete.at). Diese beraten auch Bauern und Bäuerinnen, wie sie mit der Unterstützung der Naturschutzförderungen zum Erhalt der Lebensräume in ihrer Region beitragen können. 29 Vom Antrag zur Umsetzung 1 Wenn Sie geeignete Flächen für die Naturschutzmaßnahmen bewirtschaften und Interesse an der Teilnahme an diesem Förderprogramm haben, können Sie sich zur unverbindlichen Beratung anmelden. Formulare erhalten Sie bei der Abt. Umweltschutz, bei der Landwirtschaftskammer oder bei Ihrer Schutzgebietsbetreuung. Die Beratung erfolgt kostenlos. Link Formular https://www.tirol.gv.at/umwelt/naturschutz/oepul/ Allgemeine Auflagen für Naturschutzförderflächen - - - - - - - - - keine Neuentwässerung keine maschinelle Entsteinung keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost keine Lagerung von Siloballen auf der WF-Fläche keine Ein- oder Nachsaaten (ausgenommen mit Heublumen der gleichen Fläche) keine Gülle- oder Jaucheausbringung beschneite Schipisten und Golfplätze werden nicht gefördert Dauerweiden werden nicht gefördert 2 Ihre landwirtschaftlichen Flächen werden mit Ihnen gemeinsam begutachtet und die empfohlenen Pflegemaßnahmen und Fördermöglichkeiten besprochen. Die Vereinbarung wird in der sogenannten „Projektbestätigung“ festgehalten und die förderbaren Flächen und Auflagen im AMA-System erfasst. 3 Beim Herbstantrag nach der Begutachtung kreuzen Sie die Maßnahme „Naturschutz“ an. Als Voraussetzung dafür müssen Sie entweder Teilnehmer der Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) oder BIO-Betrieb sein. KONTAKTE 4 Beim nächsten Mehrfachantrag können Sie dann die bestätigten Flächen durch die Codierung „WF“ zur Naturschutzförderung beantragen. Nehmen Sie dafür die Projektbestätigung mit. Dadurch nimmt Ihr Betrieb bis zum Ende der Förderperiode der Ländlichen Entwicklung 2015-20 an der Naturschutzmaßnahme teil. Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Umweltschutz Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel. 0512-508-3482 Fax. 0512-508-743455 E-Mail: [email protected] Ansprechpersonen Mag.a Daniela Pöll Andrea Spiel Monika Egger Besuchen Sie auch unsere Homepage http://www.tirol.gv.at/naturschutz/foerderungen Formular zur Beantragung eines Beratungsgespräches https://www.tirol.gv.at/umwelt/naturschutz/oepul/ Kontakte der Tiroler Schutzgebietsbetreuer http://www.tiroler-schutzgebiete.at/ 30 31
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