ALTERSVORSORGE 2020 SKRIPT – DREHBUCH – RRO BEITRAG

ROLF ZENHAEUSERN CONSULTING Weiterbildung zu Vorsorge I Vermögen I Steuern I Finanzplanung
ALTERSVORSORGE 2020
Fachinformationen zu Themen wie Vermögen, Vorsorge, Steuern, Finanzplanung
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Sicherheit und Vorsprung durch Wissen –
SKRIPT – DREHBUCH – RRO BEITRAG 09.15
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INHALTSVERZEICHNIS
1. ALTERSVOSORGE – 2020 –.............................................................................................................................. 3 1.1. Allgemeines................................................................................................................................................. 3 1.2. Fakten Vorsorge Schweiz............................................................................................................................ 3 1.3. Handlungsbedarf ist angesagt ..................................................................................................................... 3 1.4. Finanzierung / Kosten.................................................................................................................................. 4 2. AHV- 1. SÄULE .................................................................................................................................................. 5 2.1. 3. AHV- 2. SÄULE .................................................................................................................................................. 5 3.1. 4. Massnahmen / Vorschläge (Bundesrat / ständerätliche Kommission Stand 08.15) ...................................... 5 Massnahmen / Vorschläge (Bundesrat / ständerätliche Kommission Stand 08.15) ...................................... 6 Individuelle Vorsorge – 3.SÄULE ........................................................................................................................ 7 4.1. Die persönliche Pensionsplanung ................................................................................................................ 7 -2-
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1.
ALTERSVOSORGE – 2020 –
1.1. Allgemeines
Die aktuellen politischen Diskussionen oder eher parteipolitischen Auseinandersetzungen führen nicht unbedingt zur
Vertrauensbildung in der Bevölkerung und zur Sicherheit bei den Gedanken zur Einkommensplanung im Alter.
Die Gesellschaft entwickelt sich. Es gibt immer mehr Rentenbezüger und die Lebenserwartung steigt. Umso erstaunlicher die Tatsache, dass die AHV heute noch auf der Grundlage einer 1948 eruierten Statistik beruht. Die Folge: Das
System ist überlastet. Politisch ist Handlungsbedarf angesagt. Es müssen bis 2020 neue Wege gefunden werden um
das in der Verfassung verankerte 3-Säulen-Konzept aufrecht zu erhalten und die Sozialversicherungen weiterhin
finanzieren zu können. Die Vorschläge des Bundesrats respektive der parlamentarischen Kommissionen gehen allerdings deutlich auseinander. Der Bundesrat geht von Einsparungen von 500 Millionen Franken aus. Die ständerätliche
Kommission anderseits rechnet mit Mehrausgaben von 700 Millionen Franken. Eigen bleibt, dass die Finanzierung
der Reform mehrheitlich über Lohnprozente und die Erhöhungen der Mehrwertsteuer erfolgen soll. Daraus resultiert
eine Mehrbelastung der Mittelschicht und Personen mit tiefen Einkommen. "Es braucht fundamentale und radikale,
neue Ansätze. Jedoch fehlt offensichtlich der politische Wille und Mut. Das Vorgehen läuft eher auf Kompromissvorschläge nach der Salamitaktik aus. Alternativen könnten Anreize wie z.B. für Erwerbstätige über 65 sein, Solidaritätsbeiträge auf hohe Vermögen, strengere Aufsichtskontrollen und Überprüfung der Ertragsverwendung bei den Vorsorgeeinrichtungen. Die z.B. Verwaltungskosten decken sich nicht mit der Realität und vergleichbaren Vermögensverwaltungskosten und das schleichende Umlageverfahren bei den Pensionskassen entspricht nicht dem gesetzlichen
Grundgedanken.
Bedenkt man, dass die 10. AHV-Revision 12 Jahre benötigt hat bis diese umgesetzt werden konnte und die 11.
AHV-Revision im 2004 verworfen sprich seither darum debattiert wird, wie diese umgesetzt werden kann und welche
Kompromisse eingegangen werden müssen bis diese mehrheitsfähig wird (Umsetzung geplant 2020), führt auch
dieser Umstand eher zu mehr Verunsicherung als zu positiven Aussichten. Dem nicht genug, auch die mittlerweile
ertragsorientierte Vorsorgeindustrie sprich das Lobbying im Bundeshaus scheint bemüht zu sein rege die Verunsicherung über die Medien weiter zu fördern um ihre Margen zu optimieren.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist eine individuelle Planung jedes Einzelnen wichtig. Diese sollte im Optimalfall acht bis zehn Jahre vor der Pensionierung in Angriff genommen werden
1.2. Fakten Vorsorge Schweiz
Tatsache ist, dass das Gesetz über die AHV welches auf einem Umlageverfahren basiert (gegründet im 1948) komplett überholt und überfordert ist:
•
1948: Anteil Pensionierte im Verhältnis zur Wohnbevölkerung 9% / heute-17% / 2040-25%
•
1948: Anteil Rentenbezüger gegenüber Beitragszahler 6.5 / heute-3.5 / 2040-2
•
1948: Lebenserwartung Frauen 79 / Männer 77 / heute-85/87 sprich 8 Jahre mehr
Auch beim BVG welches auf einem Kapitaldeckungsverfahren basiert (in Kraft seit 1985 gleichzeitig 3 SäulenKonzept) wirken sich diese demografische Entwicklung aus:
•
1985: Entwicklung Lebenserwartung dito AHV seit 1985 – Männer + 5.27 Jahre / Frauen + 4.30
1.3. Handlungsbedarf ist angesagt
Fakt ist, dass aufgrund der demografischen Entwicklung ein Handlungsbedarf bei den Sozialwerken angesagt ist,
damit diese finanzierbar bleiben und auch das gem. Verfassung festgelegte Ziel des 3-Säulen-Konzeptes erhalten
bleibt nämlich:
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•
Existenzsicherung (Staat)
•
Erhaltung der gewohnten Lebenshaltung (Berufliche Vorsorge)
•
Individueller Bedarf (Säule 3a, / 3.b)
In der jetzigen Form ist dieses Konzept insbesondere was die ersten zwei Säulen betrifft schlicht nicht mehr finanzierbar. An dieser Stelle die politische Diskussion führen zu wollen, welche Massnahmen nun Sinn machen, würde den
Rahmen dieses Beitrages wohl sprengen. Aber es gibt doch gewisse Entwicklungen in Bezug auf die Vorschläge des
Bundesrates und der entsprechenden Kommissionen sowie Vorstösse der Vorsorgeindustrie die in Frage gestellt
werden müssen.
Einerseits basieren diese auf möglichst mehrheitsfähige Kompromisse, parteipolitische Ideologien und anderseits
offensichtlich auch auf Interessenkonflikte mit den ertragsorientierten Unternehmen. Zudem werden hier Massnahmen diskutiert, welche die Finanzierung bis 2030 sichern soll (15 Jahre). Geht man davon aus, dass die Reform frühestens 2020, realistischerweise 2022-2023 umgesetzt wird (noch für 7 Jahre) !!
1.4. Finanzierung / Kosten
Was die Finanzierung und Kosten der Vorschläge des Bundesrates bzw. der parlamentarischen Kommissionen betrifft gehen jedoch die Meinungen bereits zum Teil diametral auseinander:
•
Bundesrat: Einsparungen CHF 500 Mio.
•
Ständerätliche Kommission: Mehrausgaben 700 Mio. !!!
Eigen bleibt, dass die Finanzierung der Reform mehrheitlich über Lohnprozente und Erhöhung der MWSt geschehen
soll. Heisst wiederum, insbesondere die Wirtschaft und sämtliche Erwerbstätigen werden zu Kasse gebeten, was
wiederum zu einer Teuerung der Produkte und Dienstleistungen und somit einer spürbaren Mehrbelastung insbesondere bei der Mittelschicht und tiefen Einkommen führen kann.
Um aber der demografischen Entwicklung und überholten Gesetzte entgegen zu wirken bzw. die Finanzierung der
Sozialwerke im Rahmen nachhaltig zu sichern bedarf es einer echten Reform und damit verbunden mit fundamentalen neuen Ansätzen.
Für diese fehlt jedoch offensichtlich der politische Wille oder Mut und präsentiert werden scheibchenweise auf einer
Salamitaktik basierend Kompromissvorschläge. Sträflich ausser Acht gelassen werden in diesem Zusammenhang
auch die stetig steigenden Pflegekosten welche durch die höhere Langlebigkeit resultieren und dadurch zusätzlichen
Belastungen der Sozialämter führen.
Alternative Anreize, neue Ansätze zur Finanzierung und Grundsatzgedanken wie der verfassungsmässige Auftrag
des 3-Säulen-Konzeptes aufrecht erhalten werden kann, werden offensichtlich schlicht nicht angedacht oder verfolgt.
Dabei könnten folgende mögliche Alternativen und Szenarien durchaus zu einer echten Entlastung der Sozialeinrichtungen führen ohne, dass die Mittelschicht und die tieferen Einkommen allzu sehr belastet werden:
•
Anreize für die Erwerbstätigen über 65 (die Bevölkerung ist heute aktiver, 35% arbeiten heute weiter). Mit Ausnahme eines Freibetrages werden diese Personen durch Beiträge belastet und erhalten am Schluss eine moderat
höhere Rente
•
Flexibles Rentenalter ab Alter 60 für Alle mit gleichwertigen finanziellen Konsequenzen
•
Streichung AHV-Rente für Hochverdiener und Personen mit hohem Vermögen
•
Solidaritätsbeitrag auf sehr hohe Vermögen (betrifft 1% der Bevölkerung – welche aber 46% des Vermögens
horten 590 Mia.)
•
Bundessteuer auf Vermögen nach Abzug eines substantiellen Freibetrages
•
Strengere Aufsichtskontrolle bei den Vorsorgeeinrichtungen (Verwaltungskosten 0.15% - 1.86!! – 5.7 Mia !!)
•
Echte Steueramnestie mit Nachsteuer aber ohne Strafsteuer
•
usw.
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2.
AHV- 1. SÄULE
Die Vorschläge des Bundesrates bzw. der parlamentarischen Kommissionen beziehen sich, betrachtet man die Gesamtsituation der AHV, auf einzelne kosmetische Anpassungen welche einerseits keine substantiellen Einsparungen
mit sich bringen und anderseits auch dem Betroffenen keinen nennenswerten Mehrwert bringt. Fragwürdig bleibt vor
allem das Ansinnen, dass über eine Quersubventionierung der AHV die BVG-Renten-Reduktionen kompensiert werden sollen!!
2.1. Massnahmen / Vorschläge (Bundesrat / ständerätliche Kommission Stand 08.15)
•
Erhöhung Frauenalter von Alter 64 auf 65
•
Flexibilisierung der AHV-Rente zwischen 62 – 70
•
Abbau Witwen- / Waisenrente gestrichen (ständerätliche Kommission abgelehnt)
•
Erhöhung Altersrente CHF 70.- zzgl. Erhöhung Plafond Ehepaare von 150% auf 155% der einfachen Rente, dies
als Kompensation der Absenkung des BVG-Umwandlungssatzes !!
Ob diese Maßnahmen zu einer Entlastung der AHV führt und einer echten Reform gleichkommt, lassen wir an dieser
Stelle offen. Tatsache ist, dass die anreizende Rentenerhöhung von CHF 70.- bereits durch die Mehrbelastung welche sich durch die Erhöhung der MWSt. und Lohnprozente (teurere Produkte) ergeben kann, aufgezehrt wird.
3.
BVG- 2. SÄULE
Insbesondere was die vorgeschlagenen Massnahmen rund um die 2. Säule betrifft, welche unter dem Deckmantel
längere Rentenleistungen (was nicht bestritten werden kann) und tiefer zu erwartende Rendite der Anlagen, argumentiert werden müssen hinterfragt werden.
Fakt ist, dass bei den Vorsorgeeinrichtungen gemäss Statistik des BSV massive Differenzen bei den VerwaltungsKosten bestehen. Beträgt der Verwaltungskostenbeitrag bei dem Ausgleichsfonds der AHV für das verwaltete Vermögen 0.12% belaufen sich diese bei den Vorsorgeeinrichtungen im Schnitt auf 0.8% !! (0.15-1.86%). Gerade der
Verfasser dieser Statistik müsste aber als Aufsichtsbehörde diesem offensichtlichen Missstand auf den Grund gehen.
Denn schon eine Reduktion von z.B. 0.2% der Kosten auf das verwaltete Vermögen von CHF 670 Mia würden sich
um ca. 1 Mia. auf die Kontoguthaben der Versicherten auswirken.
Zudem müssten die Perfomance-Berechnungen und -Argumentationen der Vorsorgeeinrichtungen kritisch betracht
werden. Der Ausgleichsfonds der AHV (mit ähnlicher Anlage-Allokation) erzielte von 2010-2014 z.B. eine Rendite
4.16%. Der Pictet-BVG-Index welcher im Auftrag des Bundes von diesem Institut seit 1985 jährlich geführt und als
Benchmark für die BVG-Einrichtungen gilt weist für die Periode 1994-2014 für die gesetzlich relevante BVGAnlagestrategie eine Performance von 4.84-5.82% (je nach Anteil Aktien) aus!!
Hier erscheint die periodisch geführte Diskussion über die Mindestverzinsung (derzeit von 1.25% für 2016) mehr als
fragwürdig. Ein offensichtlich effizientes Lobbying lässt grüssen.
Zu beachten bleibt in diesem Zusammenhang, dass diese Diskussionen zum grossen Teil eh obsolet sind. Die Mehrheit der Erwerbstätigen unterliegen wohl dem BVG-Obligatorium sind jedoch in umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen
versichert, bei welchen die überobligatorischen Leistungen sich eh stärker auswirken und diese je nach Kapazität und
„Goodwill“ der jeweiligen Kasse abhängen. Nicht selten werden hier die BVG-Mindestleistungen in einer Mischrechnung auf das gewünschte Leistungsniveau „kompensiert“.
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3.1. Massnahmen / Vorschläge (Bundesrat / ständerätliche Kommission Stand 08.15)
•
Reduktion des Umwandlungsatzes von 6.8% auf 6%
Um das Rentenniveau zu halten werden folgende Ausgleichsmassnahmen in Betracht gezogen
•
Reduktion des Koordinationsabzuges
•
Jugendliche sollen bereits ab Alter 21 Altersgutschriften entrichten (bisher ab Alter 25)
•
Erhöhung der Altersgutschriften für 35 -54 jährige
Die vorgenannten Maßnahmen haben allesamt dieselben Auswirkungen: höhere Lohnprozente und Beiträge um ein
höheres Altersguthaben zu erzielen. Die weiteren Maßnahmen sind Quersubventionierungen welche ebenfalls hinterfragt werden müssen.
•
Zuschüsse aus dem Sicherungsfonds für die Übergangsgeneration
•
Erhöhung der AHV-Renten welche das tiefere BVG-Renteneinkommen kompensieren sollen.
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4.
Individuelle Vorsorge – 3.SÄULE
Was bedeutet diese Entwicklungen für die angehenden Pensionierten?
Nun nach den erwähnten Erkenntnissen zu der diskutierten Altersvorsorge-Reform ist Jedermann gut beraten seine
eigene Vorsorge individuell zu analysieren und allfällige Lücken, die Auswirkungen sowie den daraus entstehenden
Handlungsbedarf zu definieren. Dieser kann sich durch eine abgestimmte individuelle Vorsorge manifestieren:
•
Überprüfung der Einzahlungen und Abstimmung der Auszahlungen der Säule 3.a). Häufig werden 3.a) Konti/Policen mit dem Argument der steuerlichen Abzüge der Beiträge abgeschlossen. Hier gilt es die effektiven
Steuereinsparungen nach Berücksichtigung der Endbesteuerung zu ermitteln. Oft sind diese im Einzelnen gerade
bei tiefen bis mittleren Einkommen nicht so lukrativ wie von der Werbung suggeriert und den Opportunitätskosten
wird zu wenig Rechnung getragen heisst zu wenig bewusst beachtet (Stichwörter: blockierte Gelder, Nachlassplanung bei Verpfändung, kumulierte Endbesteuerung, Besteuerung von Kapitalgewinnen, moderate langfristige
Verzinsung in Bezug auf den Zeithorizont etc).
•
Gezielter und strukturierter Vermögensaufbau über eine längere Periode mit Wertschriftenlösungen (erhöhte Rendite)
•
Einkäufe in Pensionskassen
•
Etc.
Für individuelle Massnahmen kann empfohlen werden 5-10 Jahre vor der eigentlichen Wunschpensionierung einen
Masterplan zu entwickeln. Denn nur über eine längere Zeitperiode lässt sich in der Regel eine auf die persönlichen
Bedürfnisse und optimierte Lösung zu erzielen.
4.1. Die persönliche Pensionsplanung
Eine integrale Pensionsplanung kann einen transparenten Überblick verschaffen und die zeitgerechten Massnahmen
aufzeigen.
Jeder will sicher gehen, dass ihn im Alter keine finanziellen Schwierigkeiten erwarten. Aber nicht nur die kurzfristige
Budget- sowie Vermögensplanung bilden einen zentralen Baustein zu einem sorgenfreien Alter. Aufgrund der sich
entwickelnden „Langlebigkeit“ stellen sich auch zunehmend Fragen der Pflegeversorgung und Nachlassplanung im
hohen Alter.
Die Zielsetzungen an eine umsichtige Pensionsplanung, welche frühzeitig angegangen werden sollten, sind:
•
der gewünschte Lebensstandard im dritten Lebensabschnitt soll gehalten werden
– durch eine abgestimmte Einkommensplanung -
•
die rechtzeitige Planung soll Unsicherheiten über die finanzielle Zukunft verringern
- mittels einer individuellen Vermögensallokation und Anlagestrategie
•
allfällige Sparmöglichkeiten eröffnen (z.B. bei den Steuern)
- um das Optimierungspotential rechtzeitig zu nutzen -
•
Reserven für das hohe Alter sicherstellen
- damit auch später der Alltag sorgenfrei gestaltet werden kann
•
die Nachlassplanung sowie den Vorsorgeauftrag auf Ihren Willen abstimmen
- um Überraschungen und Unwägbarkeiten gegenüber Ihren Liebsten zu vermeiden
Weitere Informationen zur Pensionsplanung oder Tipps / Tricks zum optimierten Alterseinkommen und abgestimmten
Vermögen werden u.a. an geplanten Informationsveranstaltungen ab Mitte Oktober im Oberwallis an Interessierte
vermittelt.
Anmeldungen werden gerne entgegengenommen.
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