Blatt-14-2015

MIT TE ILUNGE N AUS DE M GE ME INDE HAUS
Ausgabe Nr. 14
Datum: 13. Juli 2015
UMGANG MIT TRINKWASSER BEI ANHALTENDER T ROCKENHEIT
Der Sommer hat Einzug gehalten und das Wetter ist seit geraumer
Zeit heiss und trocken. Auch die Wetteraussichten für die kommenden Tage und Wochen prophezeien weiterhin heisses und
trockenes Wetter.
Aktuell besteht zwar noch kein Anlass zur Sorge und es ist noch
genügend Trinkwasser vorhanden, aber sollte das Wetter anhaltend heiss und trocken bleiben, könnte dies zu einer Wasserknappheit führen.
Wir rufen die Einwohner/innen der Gemeinde Birr deshalb auf,
bereits jetzt mit dem vorhandenen Trinkwasser sparsam umzugehen. Insbesondere ist auf das Befüllen von Pools, das Waschen
von Autos sowie das übermässige Bewässern von Grasflächen und
Gärten zu verzichten.
Impressum:
Gemeinde Birr
Pestalozzistrasse 10
5242 Birr
T 056 464 43 20
F 056 464 43 44
[email protected]
www.birr.ch
FEUERN IM FREIEN
Im Zusammenhang mit dem trockenen Wetter und den weiterhin niederschlagsfreien Wetteraussichten
besteht, speziell in den Wäldern
und deren Umgebung, erhöhte
Brandgefahr.
Damit das gemütliche Grillerlebnis
nicht ungeahnte Folgen hat, bitten
wir Sie, beim Feuern im Freien momentan besonders vorsichtig zu sein
und keine brennenden Raucherwaren wegzuwerfen.
RECHTSKRAFT DER GEMEINDEVERSAMMLUNGSBESCHLÜSSE
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom
Freitag, 12. Juni 2015, in Rechtskraft
erwachsen.
Die nächsten Gemeindeversammlungen finden am Freitag, 27. November 2015, statt. Die Stimmberechtigten werden gebeten, diesen
Versammlungstermin vorzumerken.
UMBAU BLUMENLADEN &
GÄRTNEREI NEUHOF BETRIEBSFERIEN
Der Blumenladen und die
dazugehörige Gärtnerei im Neuhof
werden sich verändern.
Um dieser Veränderung Raum zu
geben, wird der Blumenladen vom
20. bis 31. Juli 2015 Betriebsferien
machen.
Ab August 2015 wird jeweils am
Montag der neue Ruhetag sein.
Somit ist das Personal ab dem
4. August 2015 gerne wieder für Sie
da.
Nach den Betriebsferien wird sich
das Pflanzenangebot in veränderter
Form präsentieren. Unser motiviertes Team wird alles daran setzen,
Ihren Wünschen weiterhin zu entsprechen und Sie laufend mit neuen
Angeboten zu überraschen.
ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG WÄHREND DEN
SOMMERFERIEN
Während den Sommerferien, vom
6. Juli 2015 - 7. August 2015, ist die
Gemeindeverwaltung zu folgenden
Zeiten geöffnet:
Montag & Freitag wie bisher
Dienstag - Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
Nachmittage geschlossen
BAUBEWILLIGUNGEN UND BAUGESUCHSENTSCHEIDE
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
 Martin Frey, Neuenhof, Erweiterung des gedeckten Sitzplatzes und der
Terrasse inklusive Umbau Wohnräume, Parzelle Nr. 858, Lättenstrasse.
 Massimo und Claudia Gheno, Birr, Neubau eines Pools und den Ersatz der
Stützmauer mit Glassichtschutz, Parzelle Nr. 1035, Leistrasse.
 Frok Dushaj, Birr, Projektergänzung zusätzlicher Parkplatz, Parzelle
Nr. 839, Panoramastrasse.
 Alstom (Schweiz) AG, Baden, Umbau von Lagerräumen in Instrumentierungslabors, Parzelle Nr. 241, Zentralstrasse.
 Natalie und Georg Gabriel, Baar, Neubau EFH (Haus R), Genehmigung
Farbkonzept, Parzelle Nr. 1197, Bachweg.
 Bernhard und Elsbeth Ackermann, Birr, Einfriedigung und Gartentor, Parzelle Nr. 1050, Panoramastrasse.
 Landolfi Immobilien AG, Oberentfelden, Neubau Mehrfamilienhaus,
Genehmigung Farbkonzept, Parzelle Nr. 1156, Bachweg.
SCHWEIZERISCHES ROTES K REUZ AARGAU
Die Regionalstelle Aarau des Schweizerischen
Roten Kreuzes Aargau organisiert jedes Jahr zwei
Tagesausflüge für ältere Mitmenschen und Menschen mit einer Behinderung, die im Alltag auf
Betreuung angewiesen sind.
Am Dienstag, 27. Oktober 2015, lädt die Regionalstelle zu einem Tagesausflug in die JURA
World of Coffee nach Niederbuchsiten ein. In der neu eröffneten KaffeeErlebniswelt können unsere Gäste die Geschichte und Geschichten rund um
den schwarzen Genuss erfahren.
Datum: Dienstag, 27. Oktober 2015
Abfahrt: Treffpunkt Schafisheim
Kosten: CHF 30.00, im Preis inbegriffen sind Eintritt, Mittagessen und Carfahrt.
Anmeldung: Bis 31. August 2015, per Tel. 062 835 70 50 oder E-Mail: [email protected]
ELISABETH UND OSCAR BEUGGERPREIS 2016
Wer wird Preisträger des Elisabeth und Oscar
Beugger-Preises
für Natur- und Landschaftsschutz
2016? Herausragende Projekte zur
Förderung der Naturvielfalt im Siedlungsraum können jetzt eingereicht
werden.
Der Elisabeth und Oscar BeuggerPreis wird seit 2008 an private oder
öffentliche Institutionen für ein
herausragendes Projekt im Naturund Landschaftsschutz vergeben.
Für die Preisverleihung 2016 suchen
Pro Natura und die Emanuel und
Oscar Beugger-Stiftung geeignete
Projekte im Themenfeld «Förderung
der Naturvielfalt im Siedlungsraum».
Für die Auszeichnung in Frage
kommen beispielhafte Projekte in
Planung oder Ausführung mit einer
positiven Wirkung für die Natur im
Siedlungsraum. Einsendeschluss der
Bewerbungen ist der
4. November 2015. Alle weiteren
Angaben finden Sie auf der Pro Natura Website unter:
www.pronatura.ch/beugger-preis
Der Elisabeth und Oscar BeuggerPreis wird von Pro Natura und der
Emanuel und Oscar BeuggerStiftung verliehen. Alle zwei Jahre
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Mo
Di – Do
Fr
wird der Beugger-Preis an beispielhafte Naturschutzprojekte in der
Schweiz vergeben. Ausgezeichnet
werden Projekte aus den Sparten
«Artenschutz und Artenförderung»,
«Schutzgebiete» sowie «Landschaftsschutz». Der Preis ist einer
der bedeutendsten Naturschutzpreise der Schweiz.
Weitere Auskünfte:
Urs Tester, Abteilungsleiter Biotope
und Arten, Tel. 061 317 91 36,
[email protected]
REITEN UND BIKEN IM WALD
Das Reiten und das Fahren abseits
von Waldstrassen und Waldwegen
gilt als unzulässige, nachteilige Nutzung und ist daher verboten. Im
Wald darf grundsätzlich nur auf
befestigten Waldstrassen geritten
oder gefahren werden. Welche Wege als Waldstrassen gelten, kann
dem Waldstrassenplan entnommen
werden. Die Gemeinden können mit
der Zustimmung des Kreisforstamts
einzelne Strecken bezeichnen, auf
welchen auch abseits der befestigten Waldstrassen geritten und mit
Fahrrädern bzw. Mountainbikes
gefahren werden darf.
08.00 – 12.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
07.00 – 14.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr