MIT TE ILUNGE N AUS DE M GE ME INDE HAUS Ausgabe Nr. 14 Datum: 13. Juli 2015 UMGANG MIT TRINKWASSER BEI ANHALTENDER T ROCKENHEIT Der Sommer hat Einzug gehalten und das Wetter ist seit geraumer Zeit heiss und trocken. Auch die Wetteraussichten für die kommenden Tage und Wochen prophezeien weiterhin heisses und trockenes Wetter. Aktuell besteht zwar noch kein Anlass zur Sorge und es ist noch genügend Trinkwasser vorhanden, aber sollte das Wetter anhaltend heiss und trocken bleiben, könnte dies zu einer Wasserknappheit führen. Wir rufen die Einwohner/innen der Gemeinde Birr deshalb auf, bereits jetzt mit dem vorhandenen Trinkwasser sparsam umzugehen. Insbesondere ist auf das Befüllen von Pools, das Waschen von Autos sowie das übermässige Bewässern von Grasflächen und Gärten zu verzichten. Impressum: Gemeinde Birr Pestalozzistrasse 10 5242 Birr T 056 464 43 20 F 056 464 43 44 [email protected] www.birr.ch FEUERN IM FREIEN Im Zusammenhang mit dem trockenen Wetter und den weiterhin niederschlagsfreien Wetteraussichten besteht, speziell in den Wäldern und deren Umgebung, erhöhte Brandgefahr. Damit das gemütliche Grillerlebnis nicht ungeahnte Folgen hat, bitten wir Sie, beim Feuern im Freien momentan besonders vorsichtig zu sein und keine brennenden Raucherwaren wegzuwerfen. RECHTSKRAFT DER GEMEINDEVERSAMMLUNGSBESCHLÜSSE Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 12. Juni 2015, in Rechtskraft erwachsen. Die nächsten Gemeindeversammlungen finden am Freitag, 27. November 2015, statt. Die Stimmberechtigten werden gebeten, diesen Versammlungstermin vorzumerken. UMBAU BLUMENLADEN & GÄRTNEREI NEUHOF BETRIEBSFERIEN Der Blumenladen und die dazugehörige Gärtnerei im Neuhof werden sich verändern. Um dieser Veränderung Raum zu geben, wird der Blumenladen vom 20. bis 31. Juli 2015 Betriebsferien machen. Ab August 2015 wird jeweils am Montag der neue Ruhetag sein. Somit ist das Personal ab dem 4. August 2015 gerne wieder für Sie da. Nach den Betriebsferien wird sich das Pflanzenangebot in veränderter Form präsentieren. Unser motiviertes Team wird alles daran setzen, Ihren Wünschen weiterhin zu entsprechen und Sie laufend mit neuen Angeboten zu überraschen. ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG WÄHREND DEN SOMMERFERIEN Während den Sommerferien, vom 6. Juli 2015 - 7. August 2015, ist die Gemeindeverwaltung zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag & Freitag wie bisher Dienstag - Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr Nachmittage geschlossen BAUBEWILLIGUNGEN UND BAUGESUCHSENTSCHEIDE Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: Martin Frey, Neuenhof, Erweiterung des gedeckten Sitzplatzes und der Terrasse inklusive Umbau Wohnräume, Parzelle Nr. 858, Lättenstrasse. Massimo und Claudia Gheno, Birr, Neubau eines Pools und den Ersatz der Stützmauer mit Glassichtschutz, Parzelle Nr. 1035, Leistrasse. Frok Dushaj, Birr, Projektergänzung zusätzlicher Parkplatz, Parzelle Nr. 839, Panoramastrasse. Alstom (Schweiz) AG, Baden, Umbau von Lagerräumen in Instrumentierungslabors, Parzelle Nr. 241, Zentralstrasse. Natalie und Georg Gabriel, Baar, Neubau EFH (Haus R), Genehmigung Farbkonzept, Parzelle Nr. 1197, Bachweg. Bernhard und Elsbeth Ackermann, Birr, Einfriedigung und Gartentor, Parzelle Nr. 1050, Panoramastrasse. Landolfi Immobilien AG, Oberentfelden, Neubau Mehrfamilienhaus, Genehmigung Farbkonzept, Parzelle Nr. 1156, Bachweg. SCHWEIZERISCHES ROTES K REUZ AARGAU Die Regionalstelle Aarau des Schweizerischen Roten Kreuzes Aargau organisiert jedes Jahr zwei Tagesausflüge für ältere Mitmenschen und Menschen mit einer Behinderung, die im Alltag auf Betreuung angewiesen sind. Am Dienstag, 27. Oktober 2015, lädt die Regionalstelle zu einem Tagesausflug in die JURA World of Coffee nach Niederbuchsiten ein. In der neu eröffneten KaffeeErlebniswelt können unsere Gäste die Geschichte und Geschichten rund um den schwarzen Genuss erfahren. Datum: Dienstag, 27. Oktober 2015 Abfahrt: Treffpunkt Schafisheim Kosten: CHF 30.00, im Preis inbegriffen sind Eintritt, Mittagessen und Carfahrt. Anmeldung: Bis 31. August 2015, per Tel. 062 835 70 50 oder E-Mail: [email protected] ELISABETH UND OSCAR BEUGGERPREIS 2016 Wer wird Preisträger des Elisabeth und Oscar Beugger-Preises für Natur- und Landschaftsschutz 2016? Herausragende Projekte zur Förderung der Naturvielfalt im Siedlungsraum können jetzt eingereicht werden. Der Elisabeth und Oscar BeuggerPreis wird seit 2008 an private oder öffentliche Institutionen für ein herausragendes Projekt im Naturund Landschaftsschutz vergeben. Für die Preisverleihung 2016 suchen Pro Natura und die Emanuel und Oscar Beugger-Stiftung geeignete Projekte im Themenfeld «Förderung der Naturvielfalt im Siedlungsraum». Für die Auszeichnung in Frage kommen beispielhafte Projekte in Planung oder Ausführung mit einer positiven Wirkung für die Natur im Siedlungsraum. Einsendeschluss der Bewerbungen ist der 4. November 2015. Alle weiteren Angaben finden Sie auf der Pro Natura Website unter: www.pronatura.ch/beugger-preis Der Elisabeth und Oscar BeuggerPreis wird von Pro Natura und der Emanuel und Oscar BeuggerStiftung verliehen. Alle zwei Jahre Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mo Di – Do Fr wird der Beugger-Preis an beispielhafte Naturschutzprojekte in der Schweiz vergeben. Ausgezeichnet werden Projekte aus den Sparten «Artenschutz und Artenförderung», «Schutzgebiete» sowie «Landschaftsschutz». Der Preis ist einer der bedeutendsten Naturschutzpreise der Schweiz. Weitere Auskünfte: Urs Tester, Abteilungsleiter Biotope und Arten, Tel. 061 317 91 36, [email protected] REITEN UND BIKEN IM WALD Das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen gilt als unzulässige, nachteilige Nutzung und ist daher verboten. Im Wald darf grundsätzlich nur auf befestigten Waldstrassen geritten oder gefahren werden. Welche Wege als Waldstrassen gelten, kann dem Waldstrassenplan entnommen werden. Die Gemeinden können mit der Zustimmung des Kreisforstamts einzelne Strecken bezeichnen, auf welchen auch abseits der befestigten Waldstrassen geritten und mit Fahrrädern bzw. Mountainbikes gefahren werden darf. 08.00 – 12.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr 07.00 – 14.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
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