M IT TE ILUNGE N AUS DE M GE M E I NDE HAUS Ausgabe Nr. 16 Datum: 19. Juli 2016 DIE BUNDESFEIER STEHT VOR DER TÜR Die Einwohner/innen der Gemeinden Birr und Lupfig feiern den Geburtstag unseres Vaterlandes am 1. August gemeinsam. In diesem Jahr lädt der Gemeinderat Birr zur Feier ein. Diese beginnt am Montag, um 11.00 Uhr, beim Schulzentrum Nidermatt, Birr. Für das leibliche Wohl sorgt die Festwirtschaft des Feuerwehrvereins Birr-Birrhard. Eine separate Einladungsbroschüre wird in alle Haushaltungen von Birr und Lupfig zugestellt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Impressum: Gemeinde Birr Pestalozzistrasse 10 5242 Birr T 056 464 43 20 F 056 464 43 44 [email protected] www.birr.ch RECHTSKRAFT DER GEMEINDEVERSAMMLUNGSBESCHLÜSSE Rechtskraftbescheinigung Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind, ausser dem Traktandum 9 der Einwohnergemeindeversammlung zur Sportstätte, sämtliche dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016 in Rechtskraft erwachsen. Referendumsbegehren Gestützt auf § 62g der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen folgenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016 fristgerecht das Referendum ergriffen worden ist: Traktandum 9 Verpflichtungskredit von CHF 710‘000.00 für die Realisierung der Sportstätte Birr Erforderliche Unterschriften für das Referendum 384 Eingereichte Unterschriften 530 davon ungültig 6 Gültig eingereichte Unterschriften 524 Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt, der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Über diese Referendumsvorlage wird am Sonntag, 25. September 2016, an der Urne abschliessend abgestimmt. Die nächsten Gemeindeversammlungen finden am Freitag, 25. November 2016, statt. Die Stimmberechtigten werden gebeten, diesen Versammlungstermin vorzumerken. DEMISSION AUS DER SCHULPFLEGE Sacha Frischknecht, der seit dem 1. Januar 2014 in der Schulpflege tätig ist, hat per 31. August 2016 die Demission eingereicht. Wir danken Herr Frischknecht für seine wertvollen Dienste in dieser Funktion zum Wohle der Gemeinde. ERSATZWAHL MITGLIED SCHULPFLEGE: ANMELDEVERFAHREN 1. WAHLGANG Nach vorerwähnter Demission von Sacha Frischknecht muss eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode 2014-2017 durchgeführt werden. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 25. September 2016, statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 12. August 2016, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei den Zentralen Diensten bezogen werden. Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine Wahlannahmeerklärung der zur Wahl vorgeschlagenen Person beizulegen. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). OFFENE LEHRSTELLEN BEI DER GEMEINDE BIRR AB AUGUST 2017 KAUFMANN/KAUFFRAU, EIN BERUF FÜR DICH? Per August 2017 bieten wir bei unserer Gemeindeverwaltung einen Ausbildungsplatz als Kaufmann/Kauffrau (M- oder E-Profil) zur Neubesetzung an. Für aufgeschlossene junge Menschen bietet sich die Gelegenheit, während einer dreijährigen Lehrzeit einen vielseitigen und interessanten Beruf zu erlernen. Schriftliche Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis am Freitag, 26. August 2016, an die Zentralen Dienste Birr, einzureichen. Weitere Auskünfte erteilt gerne Alexander Klauz, Gemeindeschreiber, Tel. 056 464 43 20. WILLST DU FORSTWART/IN WERDEN? Beim Forstbetrieb Birr-Lupfig kann per August 2017 ebenfalls eine Lehrstelle als Forstwart/in besetzt werden. Interessieren dich handwerkliche Arbeiten im Wald und bist du gewillt, auch bei "Wind und Wetter", draussen zu arbeiten? Schriftliche Bewerbungen (keine E-Mails) sind mit den üblichen Unterlagen bis am Freitag, 26. August 2016, an den Forstbetrieb Birr-Lupfig, Herr Richard Plüss, 5242 Lupfig, einzureichen. Weitere Auskünfte erteilt gerne Förster Richard Plüss, Tel. 079 431 74 42. GESUCH UM ORDENTLICHE EINBÜRGERUNG Folgende Personen haben bei der Gemeinde Birr ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: 1. Jusufi Merita, 2000, weiblich, Mazedonien, Wyde 13, 5242 Birr 2. Merdanovic Rufada, 1974, weiblich, Bosnien und Herzegowina, Bachtalenstrasse 2, 5242 Birr 3. Merdanovic Meho, 1971, männlich, Bosnien und Herzegowina, Bachtalenstrasse 2, 5242 Birr Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. TEMPO-30-ZONE Die Ausführungsarbeiten der Tempo-30-Zone konnten nach anfänglicher Verzögerung infolge schlechter Witterung erfolgreich abgeschlossen werden. Gerne machen wir Sie Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mo Di – Do Fr darauf aufmerksam, dass mit der Montage der Signale in der entsprechenden Zone per sofort Tempo 30 gilt. In der gesamten Zone gilt neu Rechtsvortritt, was mit Hilfe von Bodenmarkierungen verdeutlicht wurde. Die Einhaltung der Geschwindigkeit wird nun im Laufe von 12 Monaten mittels Nachkontrollen geprüft und muss an die kantonale Fachstelle rapportiert werden. Im Anschluss an deren Prüfung sind allfällig notwendige Anpassungen vorzunehmen. Gerne möchten wir folgendes speziell erwähnen: Bitte beachten Sie, dass der Bereich innerhalb der gelb aufgemalten Fussgängerlinie am Seitenrand der Lättenstrasse als Trottoir gilt. Die Fussgänger haben hier jederzeit Vortritt. Von der Parkierung eines Fahrzeuges im Fussgängerbereich ist zwingend abzusehen. Im Weiteren wird die Bevölkerung gebeten, auf eine Parkierung auf der Strasse, insbesondere vor und nach den Tempo-30-ZoneSignalen zu verzichten. Mit der Einhaltung der allgemeinen Verkehrsvorschriften und dieser Massnahmen sind wir überzeugt, zur Steigerung der Verkehrssicherheit beizutragen. Vielen Dank für Ihre Kooperation. 08.00 – 12.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr 07.00 – 14.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
© Copyright 2025 ExpyDoc