Blatt-16-2016

M IT TE ILUNGE N AUS DE M GE M E I NDE HAUS
Ausgabe Nr. 16
Datum: 19. Juli 2016
DIE BUNDESFEIER STEHT VOR DER TÜR
Die Einwohner/innen der Gemeinden Birr und Lupfig feiern den
Geburtstag unseres Vaterlandes am 1. August gemeinsam. In diesem Jahr lädt der Gemeinderat Birr zur Feier ein. Diese beginnt am
Montag, um 11.00 Uhr, beim Schulzentrum Nidermatt, Birr.
Für das leibliche Wohl sorgt die Festwirtschaft des Feuerwehrvereins Birr-Birrhard.
Eine separate Einladungsbroschüre wird in alle Haushaltungen von
Birr und Lupfig zugestellt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Impressum:
Gemeinde Birr
Pestalozzistrasse 10
5242 Birr
T 056 464 43 20
F 056 464 43 44
[email protected]
www.birr.ch
RECHTSKRAFT DER GEMEINDEVERSAMMLUNGSBESCHLÜSSE
Rechtskraftbescheinigung
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind, ausser dem Traktandum 9 der Einwohnergemeindeversammlung zur Sportstätte, sämtliche
dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016 in Rechtskraft erwachsen.
Referendumsbegehren
Gestützt auf § 62g der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte
wird bekannt gegeben, dass gegen folgenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016 fristgerecht das Referendum ergriffen worden ist:
Traktandum 9 Verpflichtungskredit von CHF 710‘000.00 für die Realisierung der Sportstätte Birr
Erforderliche Unterschriften für das Referendum
384
Eingereichte Unterschriften
530
davon ungültig
6
Gültig eingereichte Unterschriften
524
Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt, der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung,
beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde
erhoben werden.
Über diese Referendumsvorlage wird am Sonntag, 25. September 2016, an
der Urne abschliessend abgestimmt.
Die nächsten Gemeindeversammlungen finden am Freitag, 25. November
2016, statt. Die Stimmberechtigten werden gebeten, diesen Versammlungstermin vorzumerken.
DEMISSION AUS DER SCHULPFLEGE
Sacha Frischknecht, der seit dem 1. Januar 2014 in der Schulpflege tätig ist,
hat per 31. August 2016 die Demission eingereicht.
Wir danken Herr Frischknecht für seine wertvollen Dienste in dieser Funktion
zum Wohle der Gemeinde.
ERSATZWAHL MITGLIED SCHULPFLEGE: ANMELDEVERFAHREN 1. WAHLGANG
Nach vorerwähnter Demission von Sacha Frischknecht muss eine Ersatzwahl
für den Rest der laufenden Amtsperiode 2014-2017 durchgeführt werden.
Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 25. September 2016, statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte
(GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von
mindestens zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und
bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis
am Freitag, 12. August 2016, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Anmeldeformular kann bei den Zentralen Diensten bezogen werden. Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine Wahlannahmeerklärung der zur Wahl vorgeschlagenen Person beizulegen. Im
Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in
der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
OFFENE LEHRSTELLEN BEI DER GEMEINDE BIRR AB AUGUST 2017
KAUFMANN/KAUFFRAU, EIN BERUF FÜR DICH?
Per August 2017 bieten wir bei unserer Gemeindeverwaltung einen Ausbildungsplatz als Kaufmann/Kauffrau (M- oder E-Profil) zur Neubesetzung an.
Für aufgeschlossene junge Menschen bietet sich die Gelegenheit, während
einer dreijährigen Lehrzeit einen vielseitigen und interessanten Beruf zu erlernen.
Schriftliche Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis am Freitag,
26. August 2016, an die Zentralen Dienste Birr, einzureichen. Weitere Auskünfte erteilt gerne Alexander Klauz, Gemeindeschreiber, Tel. 056 464 43 20.
WILLST DU FORSTWART/IN WERDEN?
Beim Forstbetrieb Birr-Lupfig kann per August 2017 ebenfalls eine Lehrstelle
als Forstwart/in besetzt werden. Interessieren dich handwerkliche Arbeiten
im Wald und bist du gewillt, auch bei "Wind und Wetter", draussen zu arbeiten?
Schriftliche Bewerbungen (keine E-Mails) sind mit den üblichen Unterlagen
bis am Freitag, 26. August 2016, an den Forstbetrieb Birr-Lupfig, Herr Richard
Plüss, 5242 Lupfig, einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt gerne
Förster Richard Plüss, Tel. 079 431
74 42.
GESUCH UM ORDENTLICHE
EINBÜRGERUNG
Folgende Personen haben bei der
Gemeinde Birr ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
1. Jusufi Merita, 2000, weiblich,
Mazedonien, Wyde 13, 5242
Birr
2. Merdanovic Rufada, 1974,
weiblich, Bosnien und Herzegowina, Bachtalenstrasse 2,
5242 Birr
3. Merdanovic Meho, 1971, männlich, Bosnien und Herzegowina,
Bachtalenstrasse 2, 5242 Birr
Jede Person kann innert 30 Tagen
seit der amtlichen Publikation dem
Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese
Eingaben können sowohl positive
wie negative Aspekte enthalten. Der
Gemeinderat wird die Eingaben
prüfen und in seine Beurteilung
einfliessen lassen.
TEMPO-30-ZONE
Die Ausführungsarbeiten der Tempo-30-Zone konnten nach anfänglicher Verzögerung infolge schlechter
Witterung erfolgreich abgeschlossen werden. Gerne machen wir Sie
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Mo
Di – Do
Fr
darauf aufmerksam, dass mit der
Montage der Signale in der entsprechenden Zone per sofort Tempo 30
gilt. In der gesamten Zone gilt neu
Rechtsvortritt, was mit Hilfe von
Bodenmarkierungen verdeutlicht
wurde.
Die Einhaltung der Geschwindigkeit
wird nun im Laufe von 12 Monaten
mittels Nachkontrollen geprüft und
muss an die kantonale Fachstelle
rapportiert werden. Im Anschluss an
deren Prüfung sind allfällig notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Gerne möchten wir folgendes speziell erwähnen: Bitte beachten Sie,
dass der Bereich innerhalb der gelb
aufgemalten Fussgängerlinie am
Seitenrand der Lättenstrasse als
Trottoir gilt. Die Fussgänger haben
hier jederzeit Vortritt. Von der Parkierung eines Fahrzeuges im Fussgängerbereich ist zwingend abzusehen. Im Weiteren wird die Bevölkerung gebeten, auf eine Parkierung
auf der Strasse, insbesondere vor
und nach den Tempo-30-ZoneSignalen zu verzichten. Mit der Einhaltung der allgemeinen Verkehrsvorschriften und dieser Massnahmen sind wir überzeugt, zur Steigerung der Verkehrssicherheit beizutragen.
Vielen Dank für Ihre Kooperation.
08.00 – 12.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
07.00 – 14.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr