Mitteilungsblatt der Gemeinde Egg a. d. Günz Herausgeber: Gemeinde Egg a. d. Günz Telefon: 08333/1241, Telefax: 08333/7361 e-Mail [email protected] Postanschrift: Hauptstr. 1, 87743 Egg a. d. Günz Verantwortlich für die gemeindlichen Nachrichten: Jahrgang 2016 Franz Morath 1. Bürgermeister Egg a. d. Günz Öffnungszeiten: Montag u. Mittwoch: 08.30 - 11.00 Uhr Donnerstag: 17.00 - 19.00 Uhr Mittwoch, 27.01.2016 >>> Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: Amtliche Mitteilungen Bekanntmachung Abfallentsorgung; Abbrennen von verschiedenen traditionellen Feuern Während des Jahres werden in den Gemeinden verschiedene traditionelle Feuer (Funkenfeuer, Maifeuer, Sonnenwendfeuer, Kirchweihfeuer usw.) abgehalten. Bei diesen, im Rahmen der Brauchtumspflege stattfindenden, Aktionen dürfen nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und trockene Gartenabfälle (Schnittgut, Sträucher, Reisig u.ä.) zur Verbrennung kommen. Leider werden dabei immer wieder Abfälle (z.B. Altreifen, Hausund Sperrmüll, Verpackungsmaterialien, Altöl, Plastik usw.) verbrannt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen (Abfallentsorgungsanlagen), also auch bei den traditionellen Feuern, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Polizeiinspektionen sind daher verpflichtet, im Falle der Feststellung einer solchen Ordnungswidrigkeit, Anzeige gegen den bzw. die Verantwortlichen zu erstatten. Die Ordnungswidrigkeit wird generell mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Bei einem schwerwiegenden Verstoß kann der Tatbestand einer Straftat erfüllt sein. Das Abbrennen von traditionellen Feuern ist vom Veranstalter spätestens eine Woche vorher bei der jeweiligen Gemeinde anzuzeigen. Dort werden entsprechende Formblätter, mit Hinweisen zu den geltenden und einzuhaltenden Vorschriften, bereitgehalten. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. Babenhausen, 14.01.2016 Göppel - Gemeinschaftsvorsitzender Voranzeige Funkenfeuer Am 13.02.2016 findet, nur bei gutem Wetter das Funkenfeuer bei der ehem. Bauschuttdeponie statt. Von 9.30 - 12.00 Uhr können Brennmaterialien angeliefert werden. Angenommen wird nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und trockene Gartenabfälle (Schnittgut, Sträucher, Reisig u. ä.). Unkostenbeitrag 3€ pro Wagen. Um 19.00 Uhr Fackelwanderung zum Funkenplatz. Treffpunkt ist an der Einmündung Waldstr./ Paradies. Fackeln können erworben werden. Um 19.30 Uhr wird das Funkenfeuer angezündet. Florian Maurus - 1. Kommandant Nummer 2016-02 Montag, 08.02.2016, 07.00 Uhr <<< Bitte um Beachtung: Am Rosenmontag, 08. Februar 2016 bleibt das Rathaus geschlossen! Gemeinde Egg an der Günz Landkreis Unterallgäu Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) über die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) zur 4. Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Nord-Ost" in Egg an der Günz Der Gemeinderat Egg an der Günz hat am 19.01.2015 die Ergebnisse des Verfahrensschrittes der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurfsstand der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Nord-Ost" (jeweils mit Stand vom 27.10.2015) behandelt sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu der aus dem Abwägungsvorgang resultierenden, fortgeschriebenen Entwurfsfassung beider Planungen (jeweils mit Stand vom 19.01.2016) gefasst. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich über den nördlichen Ortsrand östlich der St 2020 und umfasst die Grundstücke mit Fl.-Nr. 64/3 Teilfläche (TF), 140 TF, 142, 144, 144/1, 144/2, 279, 288, 289, 290, 291 TF, 294, 295 TF, 296, 297 und 353 TF jeweils der Gemarkung Egg an der Günz (vgl. Planzeichnung). Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Nord-Ost“ umfasst die Grundstücke mit Fl.-Nr. 290 TF, 289 TF, 288, 279 TF, 278 TF und 278/1 TF jeweils der Gemarkung Egg a. d. Günz ca. 150 m nördlich des bisherigen nordöstlichen Ortsrandes von Egg an der Günz (vgl. Planzeichnung / Geltungsbereich). Zu den Planungen sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar: Umweltbericht gem. § 2 und 2a BauGB als Bestandteil der Begründung mit Bestandsaufnahme (und Auswertung entsprechender Grundlagen), Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden (Bodenschätzung, geologische- und Bodenkarte), Wasser (geologische Karte, Informationsdienst Überschwemmungsgefährdeter Gebiete in Bayern), Klima und Luft (Lokale Klimadaten), Tiere und Pflanzen (Arten- und Biotopschutzprogramm, Artenschutzkartierung, Biotopkartierung, Schutzgebiete), Mensch (Schalltechnische Untersuchung), Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter (Boden- und Baudenkmäler) und ihre Wechselwirkungen unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanz ist in der jeweiligen Begründung zum Bebauungsplan bzw. der Flächennutzungsplanänderung enthalten. Schalltechnische (Vor- ) Untersuchung zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egg an der Günz sowie zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost“ mit Berechnung der Vorbelastung, der Zusatzbelastung und der Gesamtbelastung sowie der Bewertung der Beurteilungspegel und dem Vorschlag von Emissionskontingenten. Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB mit Abwägung des Gemeinderates zu den Themen Immissionsschutz, Landwirtschaftliche Emissionen, Naturschutz (Artenschutz, Eingrünung und Ausgleich), Flächenverbrauch, Wasserrecht (Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbewirtschaftung), Altlasten. Die Gemeinde Egg an der Günz wird die genannte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan jeweils mit Entwurfsstand vom 19.01.2016 mit der erfolgten Abwägung den jeweiligen Begründungen mit Umweltbericht und allen weiteren verfügbaren umweltrelevanten Informationen in der Zeit von Donnerstag, 04.02.2016 bis einschließlich Montag, 07.03.2016 in der Gemeindeverwaltung Egg an der Günz, Hauptstraße 1, 87743 Egg an der Günz während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bereithalten. Die Bauleitplanung kann während dieser Zeit mit Herrn Bürgermeister Morath erörtert werden. Stellungnahmen zur 4. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan können während der oben genannten Frist bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, oder hätten geltend gemacht werden können. Gleichzeitig werden die inhaltlich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich bisher in abwägungsrelevanten Stellungnahmen geäußert haben, von den Abwägungsergebnissen und der Durchführung der öffentlichen Auslegung unterrichtet und aufgefordert sich gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den jeweiligen Entwurfsständen mit Begründung und Umweltbericht zu äußern. Die öffentliche Auslegung zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Nord-Ost" (jeweils mit Stand vom 19.01.2016) wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Egg an der Günz, den 27.01.2016 Franz Morath, 1. Bürgermeister Landratsamt Unterallgäu - Wasserrecht Gewässerausbaumaßnahmen/Änderungen an Wasserkraftwerken bedürfen vorab einer Gestattung Gewässerausbaumaßnahmen, wie z.B. die Herstellung, Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, bedürfen vor Baubeginn einer wasserrechtlichen Gestattung. Auch bestimmte Veränderungen an Wasserkraftwerken, wie der Einbau eines Rechens, zählen nicht mehr zur Unterhaltung; sie sind gestattungspflichtig. Eine Gestattung ist vorab mit einem formlosen aber schriftlichen Antrag und prüffähigen Planunterlagen in 3-facher Ausfertigung bei uns einzuholen. Hierbei ist zu beachten, dass die Unterlagen mit einer ausreichenden Vorlaufzeit eingereicht werden. Grund dafür ist, dass wir die Gutachten/Stellungnahmen der Fachbehörden einholen und das Wasserrechtsverfahren durchführen müssen, ehe der Bescheid erlassen werden kann. Wir weisen darauf hin, dass der ungenehmigte Gewässerausbau bzw. die ungenehmigte Errichtung/Änderung einer Anlage am/im Gewässer eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die künftig auch geahndet wird. Wenn die o.g. Vorgehensweise beachtet wird, können z.B. von den Fachstellen geforderte Nachbesserungsarbeiten bei bereits erfolgten Baumaßnahmen vermieden werden. Die Maßnahmen können vielmehr bereits vor Baubeginn durch die Fachbehörden und die Aufnahme von Bescheidsauflagen in richtige Bahnen gelenkt werden. Sollte unklar sein, ob eine Maßnahme gestattungspflichtig ist, bitten wir künftig um einen Anruf, damit diese Frage geklärt werden kann. Christian Baumann - Abteilungsleiter Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Mikrozensus 2016 im Januar gestartet Interviewer bitten um Auskunft Auch im Jahr 2016 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2016 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Hinweis: Für administrative Rückfragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: [email protected] Auszug aus der Gemeinderatsitzung vom 19.01.2016 1. Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 15.12.2015 (öffentlicher Teil) wird genehmigt. vom 2. Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord-Ost" mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan) im Parallelverfahren Die im Rahmen des Abwägungsvorganges bzw. der erfolgten weiteren Beratung des Gemeinderates beschlossenen Änderungen und Anpassungen der Planunterlagen gegenüber der Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes "GE Nord-Ost" sowie der 4. Flächennutzungsplanänderung (jeweils Stand vom 27.10.2015) sind vom beauftragten Planungsbüro einzuarbeiten. Anschließend folgt die öffentliche Auslegung der fortgeschriebenen Entwurfsfassung der Planung (mit Stand vom 19.01.2016) für die Dauer von mindestens einem Monat mit nachfolgender erneuter Abwägung und dem Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss. Beschluss: 1. Die zum Vorentwurfsstand vorgebrachten Anregungen / Bedenken / Hinweise bzw. die abgegebenen Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der (frühzeitigen) Unterrichtung und Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 i. V. m. 4 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat Egg an der Günz mit Sitzung vom 19.01.2016 behandelt. 2. Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu der aus o. g. Abwägung resultierenden, fortgeschriebenen Entwurfsfassung des Bebauungsplanes "GE NordOst" sowie der 4. Flächennutzungsplanänderung (jeweils Stand vom 19.01.2016). Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in abwägungsrelevanten Stellungnahmen äußerten, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu informieren und abermals zur Abgabe einer Stellungnahme binnen Monatsfrist aufzufordern. 3. Das Planungsbüro DAURER + HASSE wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, a) der Öffentlichkeit (betroffene Bürger / Private) sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der (frühzeitigen) Unterrichtung und Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 i. V. m. 4 Abs. 1 BauGB abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis zu 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten; b) die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der weiteren Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (s. o.) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 3. Entgegennahme von Spenden im Jahr 2015: Der Gemeinderat nimmt die vorläufig entgegengenommenen Spenden Liste i. H. v. 1.542,93 € (alle für unseren Kindergarten Egg) zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Zusammenhänge mit gemeindlichem Handeln bestehen. 4. Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Am Wasserwerk: Der Gemeinderat folgt der Vergabeempfehlung unseres Ing.-Büro`s vom 12.01.2016 und vergibt den Auftrag „Erschließung Baugebiet Am Wasserwerk in 87743 Egg a. d. Günz“ an die Firma Kutter GmbH & Co.KG, Augsburger Str. 55, 87700 Memmingen zum vorliegenden Angebotspreis als günstigstem Anbieter. Was gehört nicht in die Toilette bzw. in`s Abwasser Aus gegebenem Anlass (Verstopfung u. Schäden an den Übergabe-Abwasserpumpen in der Kläranlage Oberschönegg) bitten wir dringend um die Beachtung folgender Grundsätze: alles was … a) Kanäle u. Abwasserpumpen verstopft b) die biologische Abwasserbeseitigung belastet c) Kanäle, Dichtungen u. Armaturen angreift hat hier nicht zu suchen, z.B. Asche, Katzenstreu, Fette, Speiseöle, Slipeinlagen, Kondome, feuchte Reinigungstücher, Küchenpapier, Ohrenstäbchen, Farben, Medikamente, Chemikalien, Rasierklingen, Speisereste u.v.m. Termine für Veranstaltungskalender Wir bitten alle Vereine und Institutionen, ihre Termine für den Zeitraum Februar 2016 bis einschließlich September 2016 für den Veranstaltungskalender bis zum 06.02.2016 an die Gemeinde zu melden (am besten per Mail). Vereinsnachrichten Schützenverein Egg Samstag, 30.01.2016 - Punkt- und Glückscheibe Beginn: 19.30 Uhr Samstag, 06.02.2016 - kein Schießabend Die 1. Runde der Pokalmeisterschaft muss bis 30.01.2016 abgeschossen sein. Vorankündigung: Feitag, 12.02.2016 - Gocklschießen Die Gockl können bis 10.02. bei Hubert Notz Tel. 3781 bestellt werden. Samstag, 20.02.2016 - Generalversammlung mit Neuwahlen. Die Vorstandschaft Schützenverein Engishausen Freitag, 29.01.2016 – Preisschießen, Pokal u. Vereinsmeister Freitag, 12.02.2016 – Königsscheibe Beginn: jeweils 20.00 Uhr. Zum Schießen und zu einem geselligen Abend im Vereinsheim sind alle Bürger herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft D’Egger Theaterfreind: Proben für die „Gspenschtermacher“ ab sofort in der Aula der Grundschule Seit dem vergangenen Wochenende finden die Proben der Egger Theaterfreind für das makaber-lustige Stück „Die Gspenschtermacher“ in der Aula der Grundschule statt. Die Bühne ist nun im Rohbau aufgebaut und so können sich die Schauspieler bereits auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen. Auch die Arbeiten am Bühnenbild, der Dekoration und den Kostümen ist in vollem Gange. Karten für „Die Gspenschtermacher“ gibt es bei Cilli Klar: Oberer Eichenweg 4, 87743 Egg, Telefon: 08333/2415. Für die regulären Abendvorstellungen kosten die Karten jeweils 6 €, für die Kinderund Seniorenvorstellung 3 €. Termine Fr. 26.02. 15.30 Uhr Kinder u. Senioren 19.30 Uhr Premiere Sa. 05.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung So. 06.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung Fr. 11.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung Sa. 12.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung So. 13.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung Sa. 19.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung Die Vorstellungen finden in der Aula der Egger Grundschule statt. Für das leibliche Wohl in der Pause wird bestens gesorgt. Kirchliche Nachrichten Gottesdienstordnung St. Bartholomäus 15.01. – 31.01.2016 Pfarrbüro: Freitag 16.00 Uhr – 19.00 Uhr am 29.01. und 12.02.2016 Pater Johannes Stegmaier 08336/275 Freitag, 29.01. 16:00 - 19:00 Uhr Pfarrbüro geöffnet 19:00 Messe mit Gebet für Josef Zimmermann Sonntag, 31.01. 4. SONNTAG IM JAHRESKREIS * Kollekte für unsere Kirche * 10:15 PfG mit Gebet für Arnulf, Josef und Theresia Zinth, Irmgard Pfister m. Franz und Dominika Merk; Alfons Geiß; Anton und Kreszentia Höbel mit verst. Angeh. Dienstag, 02.02. DARSTELLUNG DES HERRN 19:00 Lichtmess-G mit Kerzenweihe und Gebet für Maria Dick Freitag, 05.02. Hl. Agatha, Jungfrau, Märtyrin allgemeine Krankenkommunion 19:00 Messe mit Gebet für Anton u. Kreszentia Bochtler mit Angeh. Samstag, 06.02. Hl. Paul Miki und Gefährten, Märtyrer * Kollekte für unsere Kirche * 19:00 PfG mit Gebet für Rosmarie Maurus und Rupert Schäffeler m. Angeh. Sonntag, 07.02. 5. SONNTAG IM JAHRESKREIS Taufe des Kindes Lisa König in Inneberg Mittwoch, 10.02. Aschermittwoch 19:00 Messe m. Aschekreuzauflegen u. G. n. Meinung Freitag, 12.02. 16:00 - 19:00 Uhr Pfarrbüro geöffnet 19.00 Ewige Anbetung als Andacht Samstag, 13.02. 07:00 Frühschicht zur Fastenzeit 16.30 Fatima-Rosenkranz Sonntag, 14.02. 1. FASTENSONNTAG * Kollekte für unsere Kirche * 08:45 PfG mit Gebet für Michael und Barbara Betz, Franziska und Josefa Steck u. Max Salger; Josef, Cordula und Walter Braunmiller und verst. d. Fam. Maier Der Pfarrgemeinderat möchte Sie ganz herzlich zu einer Frühschicht als Einstimmung in die Fastenzeit mit anschl. Frühstück am 14.02. um 07:00 in den Pfarrhof einladen. Wir freuen uns auf viele Mitbeter zum Beginn der Fastenzeit. PG Erkheim-Günztal Exerzitien im Alltag Herzliche Einladung ergeht zu einem Weg der Glaubensvertiefung in Form von „Exerzitien im Alltag“ in der Fastenzeit. Die wöchentlichen Treffen finden jeweils am Donnerstag um 20 Uhr im Generationenhaus in Sontheim statt. Einen Info- und Schnupperabend gibt es am Do. 28.01. um 20 Uhr im Generationenhaus in Sontheim. Info-Flyer liegen in den Kirchen aus. Private Anzeigen Fernseh-Rampp Ihr Service-Rampp in Erkheim, Grünlandweg 26. Tel: 08336/80350 Probleme mit Fernseher, SAT-Anlage, Video- u. Musikanlage, Internet oder Telefon? Unser Meisterservice bringt’s wieder in Ordnung! Ob bei Ihnen zuhause oder in unserer Meisterwerkstatt. Wir reparieren schnell u. günstig. Auch Top-Neugeräte vieler Marken-Hersteller bei uns zu Spitzenpreisen und bestem Service! Infos: www.fernseh-rampp.de Achtung: Fußball-TOTAL mit Sky!- TOP-SkyAngebote bei uns - wir beraten Sie gern! Schützenbäck, Bäckerei und Cafe, Erkheim: Ab sofort backen wir täglich hausgemachte Krapfen mit köstlicher Hagenbuttenmarmelade und ausgezogne Küchle. Überraschen Sie doch einmal Ihre Kollegen, Freunde und Kaffeegäste mit unseren Krapfen der Extraklasse mit verschiedenen Füllungen in einer tollen 6 er MitbringBox. Mittagsgericht nächste Woche: Spaghetti mir Sauce Bolgognese. www.schuetzenbaeck.de Veranstaltungen im Theater Am Espach Freitag, 22. April 2016 um 19.30 Uhr DJANGO ASÜL - Letzte Patrone Man soll aufhören, wenn es am schönsten ist. Und jetzt ist es richtig schön. Doch das Schöne ist: Eigentlich ist es schöner denn je. Also macht Django Asül weiter. Denn endlich kehrt Ruhe ein. Die Zeit der Ungewissheiten ist vorbei. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Bundesregierung hat die Implosion Deutschlands auf der Agenda. Und auch der Allerletzte hat kapiert: Europa gibt es nicht. Eintritt: Rang I 24,00 Euro, Rang II 20,00 Euro, nummerierte Platzkarten ************* Mittwoch, 11. Mai 2016 um 19.30 Uhr im Theater Am Espach CHRIS BOETTCHER - „Schluss mit frustig!“ Musik-Kabarett, Comedy , Parodie SCHLUSS MIT FRUSTIG! das 100% Gag-Konzentrat mit Sofort-Wirkung, Bekannt ist er durch seinen Wiesn-Hit „10 Meter geh“ und Radio-Kult-Comedy Serien über Jogi Löw, Lothar & Franz und viele Andere. Seine Hymne „in der Pubertät“ ist der Internet-Hit nicht nur für gestresste Eltern. Eintritt: Rang I 20 Euro, Rang II 18 Euro, nummerierte Platzkarten ************* Samstag, 04. Juni 2016 um 19.30 Uhr im Theater Am Espach Die Schrillen Fehlaperlen - "Liebe, Frust und Leberwurst" Aber mir roichts, wenn i woiß, dass i kennt wenn i wett… Die 4 schrillen Perlen besingen alle Tücken, die der Alltag zu bieten hat. Von der Irrfahrt durch neu gestaltete Supermärkte, dem Liebesleben hinter der Bühne, dem Trost durch Leberwurst und die Wirkung von Schnaps auf Frauen, wird alles humorvoll offengelegt und schonungslos musikalisch präsentiert. Eintritt: Rang I 12 Euro, Rang II 10 Euro, nummerierte Platzkarten Kartenvorverkauf: Textil-Kast, Auf der Wies 10, Babenhausen, Tel. 08333 93 246 Basarteam Westerheim Sonntag, 14.Februar 2016 Kinderkleiderbasar Festhalle Westerheim 13 - 15 Uhr Kaffee- und Kuchenverkauf in der Schulaula Chiffrenr. und Infos nur am Do. 4. Februar 2016 von 8 - 9 Uhr unter Tel. 08336/813175, 813555, 809745 erhältlich. „Basar rund um’s Kind in Niederrieden Wir veranstalten wieder einen Frühjahrs-/SommerBasar am Freitag, den 12.02.2016 von 15.00 bis 17.00 Uhr Wo: Festhalle Niederrieden beim Sportplatz Was: max. 30 Teile bis Größe 176 (Frühjahr/Sommer), max. 2 Paar Schuhe, Spielsachen, Kinderwagen, Fahrzeuge, keine Kuscheltiere!!! (10% des Erlöses dienen sozialen Zwecken) Annahme: Do. 11.02.2016 16.30 – 18.00 Uhr Die Bearbeitungsgebühr von € 1,00 ist bei Annahme zu entrichten! Abholung: Sa. 13.02.2016 09.00 – 10.00 Uhr Nummernvergabe ab Dienstag, 21.01.2016: Nr.200-300 Tel. 08335/988799 Fr. Schütz Nr.301-400 Tel. 08335/987768 Fr. Mayer ab 15:00 Uhr Während des Basar´s Kaffee- und Kuchenverkauf! www.Basar-Niederrieden.de Wir bitten Sie, am Verkaufstag aus Platzgründen in der Halle keine mitgebrachten Kinderwägen/Buggys zu benützen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Der Kindergarten Winterrieden veranstaltet wieder einen Kinderartikel-Basar. Angenommen werden 30 Teile Kinderbekleidung in den Größen 56-182 für Frühjahr und Sommer, max. 2 Paar Schuhe jeglicher Art, Spielsachen (keine Plüschtiere!!), Kinderwagen, Kinderfahrzeuge, Autositze … Keine Teeniemode mehr!!!!! Am Freitag, 04. März 2016 von 15.00 – 17.30 Uhr in der Festhalle Winterrieden. Nummernvergabe bis Dienstag, 01.03.16, unter der Telefonnummer: Nr. 1 – 165 Bianca Ströhm 08333/925898 Nr. 166 – 275 Simone Reichle 08333/926919 Annahme ist am Don.03.03.2016 v. 18.00 -19.30 Uhr Abholung ist am Sam. 05.03.2016 v. 9.00 -10.00 Uhr. Kaffee und Kuchenverkauf! Bearbeitungsgebühr von 1,00 Euro ist bei Annahme zu entrichten. 12 % des Verkauferlöses fließen direkt dem Kindergarten Winterrieden zu. Wir sammeln für „humedica e.V.“ Kaufbeuren. Tupperware Hallo liebe Tupperware-Kunden, ich veranstalte am kommenden Samstag, den 30.01.2016 von 14:00 bis 18:00 Uhr wieder einen Service-Tag. Sie können sich wieder mal über unser aktuelles Angebot informieren und Ihren Umtausch vorbeibringen. Das Januar-Angebot endet am 31.01. Wer also noch etwas bestellen möchte, hat am Samstag noch die Möglichkeit. Sie können sich ebenfalls das neue Februar-Angebot anschauen, welches dann ab dem 01.02.2016 gültig ist. Das Zusatz-Angebot, welches noch bis zum 31.01. gilt, sind unsere Klima Oasen, auf die Sie 25% Rabatt erhalten. Die 4,4l kostet statt 23,50 Euro nur 17,00 Euro, die1,8l flach statt 18,90 Euro nur 14,00 Euro, die 1,8l hoch statt 17,90 Euro nur 13,00 Euro und die 800ml kostet statt 13,90 Euro nur 10,00 Euro. Ich hoffe ich konnte bei einigen von Ihnen das Interesse wecken und freue mich auf Ihr Kommen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Tupperware-Party-Managerin Sabrina Clasen Im Paradies 25 87743 Egg an der Günz Tel.: 08333/924024 email: [email protected] Seite – 5 -
© Copyright 2024 ExpyDoc