Amtliche Mitteilungen

Mitteilungsblatt
der Gemeinde Egg a. d. Günz
Herausgeber: Gemeinde Egg a. d. Günz
Telefon: 08333/1241, Telefax: 08333/7361
e-Mail [email protected]
Postanschrift: Hauptstr. 1, 87743 Egg a. d. Günz
Verantwortlich für die gemeindlichen Nachrichten:
Jahrgang 2016
Franz Morath
1. Bürgermeister Egg a. d. Günz
Öffnungszeiten:
Montag u. Mittwoch: 08.30 - 11.00 Uhr
Donnerstag:
17.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch, 27.01.2016
>>> Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe:
Amtliche Mitteilungen
Bekanntmachung
Abfallentsorgung;
Abbrennen von verschiedenen traditionellen Feuern
Während des Jahres werden in den Gemeinden
verschiedene traditionelle Feuer (Funkenfeuer, Maifeuer,
Sonnenwendfeuer, Kirchweihfeuer usw.) abgehalten.
Bei diesen, im Rahmen der Brauchtumspflege
stattfindenden, Aktionen dürfen nur unbehandeltes,
naturbelassenes Holz und trockene Gartenabfälle
(Schnittgut, Sträucher, Reisig u.ä.) zur Verbrennung
kommen. Leider werden dabei immer wieder Abfälle
(z.B.
Altreifen,
Hausund
Sperrmüll,
Verpackungsmaterialien, Altöl, Plastik usw.) verbrannt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von
Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen
(Abfallentsorgungsanlagen), also auch bei den
traditionellen Feuern, eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Die Polizeiinspektionen sind daher verpflichtet, im Falle
der Feststellung einer solchen Ordnungswidrigkeit,
Anzeige gegen den bzw. die Verantwortlichen zu
erstatten. Die Ordnungswidrigkeit wird generell mit
einem
Bußgeldbescheid
geahndet.
Bei
einem
schwerwiegenden Verstoß kann der Tatbestand einer
Straftat erfüllt sein.
Das Abbrennen von traditionellen Feuern ist vom
Veranstalter spätestens eine Woche vorher bei der
jeweiligen Gemeinde anzuzeigen. Dort werden
entsprechende Formblätter, mit Hinweisen zu den
geltenden
und
einzuhaltenden
Vorschriften,
bereitgehalten.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Babenhausen, 14.01.2016
Göppel - Gemeinschaftsvorsitzender
Voranzeige Funkenfeuer
Am 13.02.2016 findet, nur bei gutem Wetter das
Funkenfeuer bei der ehem. Bauschuttdeponie statt. Von
9.30 - 12.00 Uhr können Brennmaterialien angeliefert
werden. Angenommen wird nur unbehandeltes,
naturbelassenes Holz und trockene Gartenabfälle
(Schnittgut, Sträucher, Reisig u. ä.). Unkostenbeitrag 3€
pro Wagen.
Um 19.00 Uhr Fackelwanderung zum Funkenplatz.
Treffpunkt ist an der Einmündung Waldstr./ Paradies.
Fackeln können erworben werden.
Um 19.30 Uhr wird das Funkenfeuer angezündet.
Florian Maurus - 1. Kommandant
Nummer 2016-02
Montag, 08.02.2016, 07.00 Uhr <<<
Bitte um Beachtung:
Am Rosenmontag, 08. Februar 2016 bleibt das
Rathaus geschlossen!
Gemeinde Egg an der Günz
Landkreis Unterallgäu
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
über die öffentliche Auslegung (Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) zur
4. Änderung des rechtsgültigen
Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des
Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Nord-Ost" in Egg
an der Günz
Der Gemeinderat Egg an der Günz hat am 19.01.2015
die Ergebnisse des Verfahrensschrittes der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung
berührten Behörden und sonst. Träger öffentlicher
Belange (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) zum
Vorentwurfsstand der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Nord-Ost" (jeweils mit Stand vom 27.10.2015)
behandelt sowie den Beschluss zur öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu der aus dem
Abwägungsvorgang resultierenden, fortgeschriebenen
Entwurfsfassung beider Planungen (jeweils mit Stand
vom 19.01.2016) gefasst.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt
sich über den nördlichen Ortsrand östlich der St 2020
und umfasst die Grundstücke mit Fl.-Nr. 64/3 Teilfläche
(TF), 140 TF, 142, 144, 144/1, 144/2, 279, 288, 289,
290, 291 TF, 294, 295 TF, 296, 297 und 353 TF jeweils
der Gemarkung Egg an der Günz (vgl. Planzeichnung).
Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Nord-Ost“ umfasst
die Grundstücke mit Fl.-Nr. 290 TF, 289 TF, 288, 279
TF, 278 TF und 278/1 TF jeweils der Gemarkung Egg a.
d. Günz ca. 150 m nördlich des bisherigen nordöstlichen
Ortsrandes von Egg an der Günz (vgl. Planzeichnung /
Geltungsbereich).
Zu den Planungen sind folgende umweltrelevanten
Informationen verfügbar:
Umweltbericht gem. § 2 und 2a BauGB als Bestandteil
der Begründung mit Bestandsaufnahme (und Auswertung entsprechender Grundlagen), Beschreibung und
Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
auf
die
Schutzgüter
Boden
(Bodenschätzung,
geologische- und Bodenkarte), Wasser (geologische
Karte,
Informationsdienst
Überschwemmungsgefährdeter Gebiete in Bayern), Klima und Luft (Lokale
Klimadaten), Tiere und Pflanzen (Arten- und
Biotopschutzprogramm, Artenschutzkartierung, Biotopkartierung, Schutzgebiete), Mensch (Schalltechnische
Untersuchung), Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und
Sachgüter (Boden- und Baudenkmäler) und ihre
Wechselwirkungen unter Berücksichtigung der geplanten
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen.
Die
naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanz ist in
der jeweiligen Begründung zum Bebauungsplan bzw.
der Flächennutzungsplanänderung enthalten.
Schalltechnische (Vor- ) Untersuchung zur geplanten
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Egg an der Günz sowie zur geplanten Aufstellung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost“ mit
Berechnung der Vorbelastung, der Zusatzbelastung und
der Gesamtbelastung sowie der Bewertung der
Beurteilungspegel
und
dem
Vorschlag
von
Emissionskontingenten.
Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB sowie der
Öffentlichkeit nach § 3 BauGB mit Abwägung des
Gemeinderates zu den Themen Immissionsschutz,
Landwirtschaftliche Emissionen, Naturschutz (Artenschutz, Eingrünung und Ausgleich), Flächenverbrauch,
Wasserrecht (Wasserversorgung, Grundwasserschutz,
Abwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbewirtschaftung), Altlasten.
Die Gemeinde Egg an der Günz wird die genannte 4.
Änderung des Flächennutzungsplanes und den
Bebauungsplan jeweils mit Entwurfsstand vom
19.01.2016 mit der erfolgten Abwägung den jeweiligen
Begründungen mit Umweltbericht und allen weiteren
verfügbaren umweltrelevanten Informationen in der Zeit
von Donnerstag, 04.02.2016 bis einschließlich
Montag, 07.03.2016
in der Gemeindeverwaltung Egg an der Günz,
Hauptstraße 1, 87743 Egg an der Günz während der
üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bereithalten. Die Bauleitplanung kann während dieser Zeit mit Herrn
Bürgermeister Morath erörtert werden.
Stellungnahmen zur 4. Flächennutzungsplanänderung
und zum Bebauungsplan können während der oben
genannten Frist bei der Gemeinde abgegeben werden.
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, oder hätten geltend
gemacht werden können.
Gleichzeitig werden die inhaltlich berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich
bisher
in
abwägungsrelevanten
Stellungnahmen
geäußert haben, von den Abwägungsergebnissen und
der Durchführung der öffentlichen Auslegung unterrichtet
und aufgefordert sich gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den
jeweiligen Entwurfsständen mit Begründung und
Umweltbericht zu äußern.
Die öffentliche Auslegung zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Nord-Ost" (jeweils mit
Stand vom 19.01.2016) wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Egg an der Günz, den 27.01.2016
Franz Morath, 1. Bürgermeister
Landratsamt Unterallgäu - Wasserrecht
Gewässerausbaumaßnahmen/Änderungen an
Wasserkraftwerken bedürfen vorab einer Gestattung
Gewässerausbaumaßnahmen, wie z.B. die Herstellung,
Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines
Gewässers oder seiner Ufer, bedürfen vor Baubeginn
einer wasserrechtlichen Gestattung. Auch bestimmte
Veränderungen an Wasserkraftwerken, wie der Einbau
eines Rechens, zählen nicht mehr zur Unterhaltung; sie
sind gestattungspflichtig.
Eine Gestattung ist vorab mit einem formlosen aber
schriftlichen Antrag und prüffähigen Planunterlagen
in 3-facher Ausfertigung bei uns einzuholen. Hierbei ist
zu beachten, dass die Unterlagen mit einer ausreichenden Vorlaufzeit eingereicht werden. Grund dafür ist, dass
wir die Gutachten/Stellungnahmen der Fachbehörden
einholen und das Wasserrechtsverfahren durchführen
müssen, ehe der Bescheid erlassen werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass der ungenehmigte Gewässerausbau bzw. die ungenehmigte Errichtung/Änderung
einer Anlage am/im Gewässer eine Ordnungswidrigkeit
darstellt, die künftig auch geahndet wird.
Wenn die o.g. Vorgehensweise beachtet wird, können
z.B. von den Fachstellen geforderte Nachbesserungsarbeiten bei bereits erfolgten Baumaßnahmen vermieden werden. Die Maßnahmen können vielmehr bereits
vor Baubeginn durch die Fachbehörden und die
Aufnahme von Bescheidsauflagen in richtige Bahnen
gelenkt werden. Sollte unklar sein, ob eine Maßnahme
gestattungspflichtig ist, bitten wir künftig um einen Anruf,
damit diese Frage geklärt werden kann.
Christian Baumann - Abteilungsleiter
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik
Mikrozensus 2016 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2016 wird in Bayern wie im gesamten
Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche
Haushaltsbefragung bei einem Prozent der
Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des
Bayerischen Landesamts für Statistik werden
dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in
Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer
wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem
Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für
den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach
dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2016 findet im Freistaat wie im gesamten
Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich
angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent
der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit
1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche
und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der
Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2016
enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der
Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden.
Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf
dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden
auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg
dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche
gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb
für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das
Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden
die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis
Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60
000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden,
wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes
verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung
der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen
Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung
übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der
ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der
Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die
meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich
festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier
aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen
Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend
gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und
Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor
schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des
Landesamts legitimieren, sind zur strikten
Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung
per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das
Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post
an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle
Haushalte, die im Laufe des Jahres 2016 eine
Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die
Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Hinweis:
Für administrative Rückfragen können Sie sich an
folgende E-Mail-Adresse wenden:
[email protected]
Auszug aus der Gemeinderatsitzung vom 19.01.2016
1.
Die Niederschrift
der
Gemeinderatssitzung
15.12.2015 (öffentlicher Teil) wird genehmigt.
vom
2. Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord-Ost" mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan)
im Parallelverfahren
Die im Rahmen des Abwägungsvorganges bzw. der
erfolgten weiteren Beratung des Gemeinderates
beschlossenen Änderungen und Anpassungen der
Planunterlagen gegenüber der Vorentwurfsfassung des
Bebauungsplanes "GE Nord-Ost" sowie der 4.
Flächennutzungsplanänderung (jeweils Stand vom
27.10.2015) sind vom beauftragten Planungsbüro
einzuarbeiten. Anschließend folgt die öffentliche
Auslegung der fortgeschriebenen Entwurfsfassung der
Planung (mit Stand vom 19.01.2016) für die Dauer von
mindestens einem Monat mit nachfolgender erneuter
Abwägung und dem Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss.
Beschluss:
1. Die
zum
Vorentwurfsstand
vorgebrachten
Anregungen / Bedenken / Hinweise bzw. die
abgegebenen
Stellungnahmen
seitens
der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
im
Rahmen
der
(frühzeitigen)
Unterrichtung und Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 i.
V. m. 4 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat Egg an
der Günz mit Sitzung vom 19.01.2016 behandelt.
2. Der Gemeinderat beschließt die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu der aus
o. g. Abwägung resultierenden, fortgeschriebenen
Entwurfsfassung des Bebauungsplanes "GE NordOst" sowie der 4. Flächennutzungsplanänderung
(jeweils Stand vom 19.01.2016).
Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, die sich im Rahmen der
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in
abwägungsrelevanten Stellungnahmen äußerten,
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu informieren und
abermals zur Abgabe einer Stellungnahme binnen
Monatsfrist aufzufordern.
3. Das Planungsbüro DAURER + HASSE wird
beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung,
a) der Öffentlichkeit (betroffene Bürger / Private)
sowie den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, die im Rahmen der
(frühzeitigen) Unterrichtung und Beteiligung
gemäß §§ 3 Abs. 1 i. V. m. 4 Abs. 1 BauGB
abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis zu 1. mit
Angabe der Gründe zu unterrichten;
b) die öffentliche Auslegung der Planung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der weiteren
Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange (s. o.) gemäß § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
3. Entgegennahme von Spenden im Jahr 2015:
Der Gemeinderat nimmt die vorläufig entgegengenommenen Spenden Liste i. H. v. 1.542,93 € (alle für
unseren Kindergarten Egg) zur Kenntnis und stellt
fest, dass keine Zusammenhänge mit gemeindlichem
Handeln bestehen.
4. Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Am
Wasserwerk: Der Gemeinderat folgt der Vergabeempfehlung unseres Ing.-Büro`s vom 12.01.2016 und
vergibt den Auftrag „Erschließung Baugebiet Am
Wasserwerk in 87743 Egg a. d. Günz“ an die Firma
Kutter GmbH & Co.KG, Augsburger Str. 55, 87700
Memmingen zum vorliegenden Angebotspreis als
günstigstem Anbieter.
Was gehört nicht in die Toilette bzw. in`s
Abwasser
Aus gegebenem Anlass (Verstopfung u. Schäden an den
Übergabe-Abwasserpumpen in der Kläranlage
Oberschönegg) bitten wir dringend um die Beachtung
folgender Grundsätze: alles was …
a) Kanäle u. Abwasserpumpen verstopft
b) die biologische Abwasserbeseitigung belastet
c) Kanäle, Dichtungen u. Armaturen angreift
hat hier nicht zu suchen, z.B.
Asche, Katzenstreu, Fette, Speiseöle, Slipeinlagen,
Kondome, feuchte Reinigungstücher, Küchenpapier,
Ohrenstäbchen, Farben, Medikamente, Chemikalien,
Rasierklingen, Speisereste u.v.m.
Termine für Veranstaltungskalender
Wir bitten alle Vereine und Institutionen, ihre Termine für
den Zeitraum Februar 2016 bis einschließlich September
2016 für den Veranstaltungskalender bis zum
06.02.2016 an die Gemeinde zu melden (am besten per
Mail).
Vereinsnachrichten
Schützenverein Egg
Samstag, 30.01.2016 - Punkt- und Glückscheibe
Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 06.02.2016 - kein Schießabend
Die 1. Runde der Pokalmeisterschaft muss
bis 30.01.2016 abgeschossen sein.
Vorankündigung:
Feitag, 12.02.2016 - Gocklschießen
Die Gockl können bis 10.02. bei Hubert Notz
Tel. 3781 bestellt werden.
Samstag, 20.02.2016 - Generalversammlung
mit Neuwahlen.
Die Vorstandschaft
Schützenverein Engishausen
Freitag, 29.01.2016 – Preisschießen, Pokal u.
Vereinsmeister
Freitag, 12.02.2016 – Königsscheibe
Beginn: jeweils 20.00 Uhr. Zum Schießen und zu einem
geselligen Abend im Vereinsheim sind alle Bürger
herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft
D’Egger Theaterfreind: Proben für die
„Gspenschtermacher“ ab sofort in der Aula der
Grundschule
Seit dem vergangenen Wochenende finden die Proben
der Egger Theaterfreind für das makaber-lustige Stück
„Die Gspenschtermacher“ in der Aula der Grundschule
statt. Die Bühne ist nun im Rohbau aufgebaut und so
können sich die Schauspieler bereits auf die örtlichen
Gegebenheiten einstellen. Auch die Arbeiten am
Bühnenbild, der Dekoration und den Kostümen ist in
vollem Gange. Karten für „Die Gspenschtermacher“ gibt
es bei Cilli Klar: Oberer Eichenweg 4, 87743 Egg,
Telefon: 08333/2415. Für die regulären Abendvorstellungen kosten die Karten jeweils 6 €, für die Kinderund Seniorenvorstellung 3 €.
Termine
Fr. 26.02.
15.30 Uhr Kinder u. Senioren
19.30 Uhr Premiere
Sa. 05.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung
So. 06.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung
Fr. 11.03.
19.30 Uhr Abendvorstellung
Sa. 12.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung
So. 13.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung
Sa. 19.03. 19.30 Uhr Abendvorstellung
Die Vorstellungen finden in der Aula der Egger
Grundschule statt. Für das leibliche Wohl in der Pause
wird bestens gesorgt.
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienstordnung
St. Bartholomäus
15.01. – 31.01.2016
Pfarrbüro: Freitag 16.00 Uhr – 19.00 Uhr
am 29.01. und 12.02.2016
Pater Johannes Stegmaier
08336/275
Freitag, 29.01.
16:00 - 19:00 Uhr Pfarrbüro geöffnet
19:00 Messe mit Gebet für Josef Zimmermann
Sonntag, 31.01. 4. SONNTAG IM JAHRESKREIS
* Kollekte für unsere Kirche *
10:15 PfG mit Gebet für Arnulf, Josef und Theresia
Zinth,
Irmgard Pfister m. Franz und Dominika Merk;
Alfons Geiß;
Anton und Kreszentia Höbel mit verst. Angeh.
Dienstag, 02.02. DARSTELLUNG DES HERRN
19:00 Lichtmess-G mit Kerzenweihe und Gebet für
Maria Dick
Freitag, 05.02. Hl. Agatha, Jungfrau, Märtyrin
allgemeine Krankenkommunion
19:00 Messe mit Gebet für Anton u. Kreszentia Bochtler
mit Angeh.
Samstag, 06.02. Hl. Paul Miki und Gefährten,
Märtyrer
* Kollekte für unsere Kirche *
19:00 PfG mit Gebet für Rosmarie Maurus
und Rupert Schäffeler m. Angeh.
Sonntag, 07.02. 5. SONNTAG IM JAHRESKREIS
Taufe des Kindes Lisa König in Inneberg
Mittwoch, 10.02. Aschermittwoch
19:00 Messe m. Aschekreuzauflegen u. G. n. Meinung
Freitag, 12.02.
16:00 - 19:00 Uhr Pfarrbüro geöffnet
19.00 Ewige Anbetung als Andacht
Samstag, 13.02.
07:00 Frühschicht zur Fastenzeit
16.30 Fatima-Rosenkranz
Sonntag, 14.02. 1. FASTENSONNTAG
* Kollekte für unsere Kirche *
08:45 PfG mit Gebet für Michael und Barbara Betz,
Franziska und Josefa Steck u. Max Salger;
Josef, Cordula und Walter Braunmiller
und verst. d. Fam. Maier
Der Pfarrgemeinderat möchte Sie ganz herzlich zu
einer Frühschicht als Einstimmung in die Fastenzeit
mit anschl. Frühstück am 14.02. um 07:00
in den Pfarrhof einladen.
Wir freuen uns auf viele Mitbeter zum Beginn der
Fastenzeit.
PG Erkheim-Günztal Exerzitien im Alltag
Herzliche Einladung ergeht zu einem Weg der
Glaubensvertiefung in Form von „Exerzitien im Alltag“ in
der Fastenzeit. Die wöchentlichen Treffen finden jeweils
am Donnerstag um 20 Uhr im Generationenhaus in
Sontheim statt. Einen Info- und Schnupperabend gibt es
am Do. 28.01. um 20 Uhr im Generationenhaus in
Sontheim. Info-Flyer liegen in den Kirchen aus.
Private Anzeigen
Fernseh-Rampp Ihr Service-Rampp in Erkheim,
Grünlandweg 26. Tel: 08336/80350
Probleme mit Fernseher, SAT-Anlage, Video- u.
Musikanlage, Internet oder Telefon?
Unser Meisterservice bringt’s wieder in Ordnung! Ob
bei Ihnen zuhause oder in unserer
Meisterwerkstatt. Wir reparieren schnell u. günstig.
Auch Top-Neugeräte vieler Marken-Hersteller bei uns
zu Spitzenpreisen und bestem Service! Infos:
www.fernseh-rampp.de
Achtung: Fußball-TOTAL mit Sky!- TOP-SkyAngebote bei uns - wir beraten Sie gern!
Schützenbäck, Bäckerei und Cafe, Erkheim:
Ab sofort backen wir täglich hausgemachte Krapfen
mit köstlicher Hagenbuttenmarmelade und
ausgezogne Küchle.
Überraschen Sie doch einmal Ihre Kollegen, Freunde
und Kaffeegäste mit unseren Krapfen der Extraklasse
mit verschiedenen Füllungen in einer tollen 6 er MitbringBox. Mittagsgericht nächste Woche: Spaghetti mir Sauce
Bolgognese. www.schuetzenbaeck.de
Veranstaltungen im Theater Am Espach
Freitag, 22. April 2016 um 19.30 Uhr
DJANGO ASÜL - Letzte Patrone
Man soll aufhören, wenn es am schönsten ist. Und jetzt
ist es richtig schön. Doch das Schöne ist: Eigentlich ist
es schöner denn je. Also macht Django Asül weiter.
Denn endlich kehrt Ruhe ein. Die Zeit der
Ungewissheiten ist vorbei. Die Fakten liegen auf dem
Tisch. Die Bundesregierung hat die Implosion
Deutschlands auf der Agenda. Und auch der Allerletzte
hat kapiert: Europa gibt es nicht.
Eintritt: Rang I 24,00 Euro, Rang II 20,00 Euro,
nummerierte Platzkarten
*************
Mittwoch, 11. Mai 2016 um 19.30 Uhr im Theater Am
Espach
CHRIS BOETTCHER - „Schluss mit frustig!“
Musik-Kabarett, Comedy , Parodie
SCHLUSS MIT FRUSTIG! das 100% Gag-Konzentrat
mit Sofort-Wirkung,
Bekannt ist er durch seinen Wiesn-Hit „10 Meter geh“
und Radio-Kult-Comedy Serien über Jogi Löw, Lothar &
Franz und viele Andere. Seine Hymne „in der Pubertät“
ist der Internet-Hit nicht nur für gestresste Eltern.
Eintritt: Rang I 20 Euro, Rang II 18 Euro, nummerierte
Platzkarten
*************
Samstag, 04. Juni 2016 um 19.30 Uhr im Theater Am
Espach
Die Schrillen Fehlaperlen - "Liebe, Frust und
Leberwurst"
Aber mir roichts, wenn i woiß, dass i kennt wenn i wett…
Die 4 schrillen Perlen besingen alle Tücken, die der
Alltag zu bieten hat. Von der Irrfahrt durch neu gestaltete
Supermärkte, dem Liebesleben hinter der Bühne, dem
Trost durch Leberwurst und die Wirkung von Schnaps
auf Frauen, wird alles humorvoll offengelegt und
schonungslos musikalisch präsentiert.
Eintritt: Rang I 12 Euro, Rang II 10 Euro, nummerierte
Platzkarten
Kartenvorverkauf: Textil-Kast, Auf der Wies 10,
Babenhausen, Tel. 08333 93 246
Basarteam Westerheim
Sonntag, 14.Februar 2016 Kinderkleiderbasar Festhalle
Westerheim 13 - 15 Uhr
Kaffee- und Kuchenverkauf in der Schulaula
Chiffrenr. und Infos nur am Do. 4. Februar 2016 von
8 - 9 Uhr unter
Tel. 08336/813175, 813555, 809745 erhältlich.
„Basar rund um’s Kind in Niederrieden
Wir veranstalten wieder einen Frühjahrs-/SommerBasar am Freitag, den 12.02.2016 von 15.00 bis 17.00
Uhr
Wo: Festhalle Niederrieden beim Sportplatz
Was: max. 30 Teile bis Größe 176 (Frühjahr/Sommer),
max. 2 Paar Schuhe, Spielsachen, Kinderwagen,
Fahrzeuge, keine Kuscheltiere!!!
(10% des Erlöses dienen sozialen Zwecken)
Annahme: Do. 11.02.2016 16.30 – 18.00 Uhr
Die Bearbeitungsgebühr von € 1,00 ist bei Annahme zu
entrichten!
Abholung: Sa. 13.02.2016 09.00 – 10.00 Uhr
Nummernvergabe ab Dienstag, 21.01.2016:
Nr.200-300 Tel. 08335/988799 Fr. Schütz
Nr.301-400 Tel. 08335/987768 Fr. Mayer ab 15:00 Uhr
Während des Basar´s Kaffee- und Kuchenverkauf!
www.Basar-Niederrieden.de
Wir bitten Sie, am Verkaufstag aus Platzgründen in der
Halle keine mitgebrachten Kinderwägen/Buggys zu
benützen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Der Kindergarten Winterrieden
veranstaltet wieder einen Kinderartikel-Basar.
Angenommen werden 30 Teile Kinderbekleidung in
den Größen 56-182 für Frühjahr und Sommer, max. 2
Paar Schuhe jeglicher Art, Spielsachen (keine
Plüschtiere!!), Kinderwagen, Kinderfahrzeuge,
Autositze …
Keine Teeniemode mehr!!!!!
Am Freitag, 04. März 2016
von 15.00 – 17.30 Uhr
in der Festhalle Winterrieden.
Nummernvergabe bis Dienstag, 01.03.16, unter der Telefonnummer:
Nr. 1 – 165
Bianca Ströhm
08333/925898
Nr. 166 – 275 Simone Reichle 08333/926919
Annahme ist am Don.03.03.2016 v. 18.00 -19.30 Uhr
Abholung ist am Sam. 05.03.2016 v. 9.00 -10.00 Uhr.
Kaffee und Kuchenverkauf!
Bearbeitungsgebühr von 1,00 Euro ist bei Annahme zu entrichten.
12 % des Verkauferlöses fließen direkt dem
Kindergarten Winterrieden zu.
Wir sammeln für „humedica e.V.“ Kaufbeuren.
Tupperware
Hallo liebe Tupperware-Kunden,
ich veranstalte am kommenden Samstag, den
30.01.2016 von 14:00 bis 18:00 Uhr wieder einen
Service-Tag.
Sie können sich wieder mal über unser aktuelles
Angebot informieren und Ihren Umtausch vorbeibringen.
Das Januar-Angebot endet am 31.01. Wer also noch
etwas bestellen möchte, hat am Samstag noch die
Möglichkeit.
Sie können sich ebenfalls das neue Februar-Angebot
anschauen, welches dann ab dem 01.02.2016 gültig ist.
Das Zusatz-Angebot, welches noch bis zum 31.01. gilt,
sind unsere Klima Oasen,
auf die Sie 25% Rabatt erhalten.
Die 4,4l kostet statt 23,50 Euro nur 17,00 Euro,
die1,8l flach statt 18,90 Euro nur 14,00 Euro,
die 1,8l hoch statt 17,90 Euro nur 13,00 Euro und
die 800ml kostet statt 13,90 Euro nur 10,00 Euro.
Ich hoffe ich konnte bei einigen von Ihnen das Interesse
wecken und freue mich auf Ihr Kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Tupperware-Party-Managerin
Sabrina Clasen
Im Paradies 25
87743 Egg an der Günz
Tel.: 08333/924024
email: [email protected]
Seite – 5 -