AllgemeineGeschäftsbedingungen EPOSisteinePlattformfürdenEventsupport.SiestelltDienstleitungendurchdieGruppedemMarktzurVerfügung.DieseAGB’sgeltenfürdieganzeGruppe.Namentlich:EPOS SchweizAG(BRAND/PLATTFORM),work4funGmbH(PAYROLL/PROJEKTTEAMS),EPOSSchweizLukasu.ViktoriaGrüter(ADMIN),NachfolgendistdieGruppeEPOSgenannt.DieAGB’s ergänzendiejeweiligenindividuellenAbmachungenmitdenKunden.WonichtsSpeziellesabgemachtist,tretendieRegelungenderAGB’sinKraft.Siesindöffentlichverfügbarund treteninKraft,sobaldPersonalvonEPOSbestelltist. Leistungen: DieLeistungenvonEPOSbeschränkensichaufden,vonbeidenSeitenunterzeichnetenAuftragund/oderdengegenseitigenEmailverkehroderbeiStammkunden ausnahmsweiseauchdenmündlichvereinbartenAuftrag.(JederAuftragmusssobaldmöglichdurchdenKundenschriftlichnachkommuniziertwerden) WeitereLeistungenkönnennurnachAbsprachemitderEPOSZentrale,fallsnötigauchüberdenVerantwortlichenvorOrt(Zentralemussimmerkontaktiertsein)bezogen werden. WeitereLeistungenwerdennachAufwandverrechnet.UnsereMitarbeiterwerdeninjedemFalldurchunsereeigeneOrganisationüberwacht,geführtundunterstützt. DiesbezüglichbestehtkeinDirektweisungsrechtgegenüberdemvonunsangestelltenPersonal,wedervomAuftraggebernochvonDritten. Mindesteinsatzbestimmungensindgenerell5StundenalsMinimumEinsatz,fallsnichtsAnderesschriftlichVereinbartwurde. DiePreiseverstehensich(fallsnichtandersvereinbart):-inkl.Bearbeitung,Personal-Sozialleistungen,Betriebshaftpflicht-undManipulationsversicherungundexkl. Mehrwertsteuer,Transportkostenanteil,Verpflegung,Unterkunft,Expresszuschlag. Tagespauschalensindimmer12Stundenexklusive1Std.Pause.(MitAusnahmegewisserGewerkedesKonzertsegmentes,dasinddieMaximalstundenseparatgeregeltDa gelteneinfachdieMaximalstundenminus2StundenalsGrundlage) EsgibtaberfolgendeBeschränkung:DaderKundeeigentlichnur10Stundenbezahlt(beiKonzertendieMaximalstundenminus2Stunden),sinddie2Stundenals Risikopuffergedacht,umdemKundeneinenVorteilzubieten,fallsetwasschiefgehtundalsMehrwertfürdieinjedemFallbezahlten10Stunden.Siestehenaberklar nichtalsfestplanbareArbeitsstundenzurVerfügung.BeigezielterPlanungder12StundenwirdeinAufpreisvonCHF70.00perPAXverrechnet. BeieinzelnenArbeitstagenkannab15Arbeitsstunden–beiaufeinanderfolgendenArbeitstagen/Nächtenab12ArbeitsstundeneinHotelverrechnetwerden. DerGebrauchdesPrivatautoswirdmitCHF0.70/kmproAuto(max5Pers.)verrechnet. FürÄnderungenwiez.B.Personalaufstockung,PersonalreduktionoderzeitlicheVerschiebungen,kannnachAufwandeinAufschlagverrechnetwerden. NamentlicheBuchungenveränderndenEPOS-Gesamt-Dispoaufwand&dieMischrechnung.SogebuchtePersonensinddarumjenachdemnuralsHilfstechnikeroder Technikerverfügbar. BeiKonzertensindgrundsätzlichPauschalenmiteinemMaximumvon10oder11Stundenmöglich.JedochnuraufAnfrageundunterbestimmtenVoraussetzungen.Es bestehtkeinAnspruchdarauf. Annullierung/Storno AnnulliertderKundeeinenAuftragunter48StundeninWerktagenvordemBeginndesArbeitseinsatzeskannEPOSbiszu80%desvereinbartenEntgeltesverrechnen. BereitsausgeführteVorarbeiten,Spesen,Löhne,AusfallentschädigungenundForderungenvonDrittfirmengehenaufjedenFallzu100%zuLastendesAuftraggebers. FürExpress-Aufträge(Rückbestätigungab7TagenvorEinsatzbeginn)kanneinZuschlagvon10-30%aufdieOfferteoderPreislisteerhobenwerden. WenndurchdenAuftraggeberkeineausreichendeVerpflegunggestelltwird,verrechnenwir,wennnichtandersvereinbart,Verpflegungsspesenvonmind.CHF20.00pro Mahlzeit.Diesewerdenab6.5Stundenberechnet. Ab13StundenArbeitoderwennderMitarbeiternichteinkaufenodernichtnachhausekann,können2Mahlzeitenverrechnetwerden. Zahlung Zahlung/VorauszahlungErstauftrag&Ausland-Kunden:100%Vorauszahlung BeiGrossaufträgen(Ab100Manntage)giltfüralleKundenDrittelszahlung:1/3vorAuftragsbeginn,1/3am1.Auftragstagund1/3amAbbautag. NichteinhaltungderZahlungskonditionenkönnenzuBaustoppoderNichtantretendesAuftragsführenundwerdenwieeinStornounter48Stundengehandhabt. Haftung FürSchädenundVerluste,welchedurchDritteoderDiebstahlverursachtwerden,übernimmtdieEPOSkeineHaftung. FürSchäden,diedurchunsereMitarbeiterverursachtwerden,übernimmtEPOSkeineHaftung,esseidennderSchadenistdiedirekteFolgeeinerfehlerhaftenAnweisung einesMitarbeitersvonEPOS. FürSchäden,diedurchübernommenesPersonalverursachtwerden,übernimmtEPOSkeineHaftung. FürfehlendesPersonalwirdjedeHaftungausgeschlossen. UnsereBetriebshaftpflichtversicherungdecktdieaufgesetzlichenHaftpflichtbestimmungenberuhendeHaftpflichtfürPersonen-undSachschäden AllgemeineVersicherungsbedingungen: FürallfälligeVerlusteundBeschädigungenausTransportenanGüternwirdkeineHaftungübernommen. DiemaximaleEinheitsdeckungproSchadenereignis(fürPersonen-undSachschädenzusammen)istaufCHF5’000’000.-festgesetzt. UnsereManipulationsversicherungdecktSchädenzumZeitwertgemässVersicherungspoliceundden"AllgemeinenVersicherungsbedingungen".VersicherungistdieAXA Winterthur. DiemaximaleDeckungproManipulationistaufCHF20'000.-festgesetzt. NurmitbesondererVereinbarungkönnenTransporteüberEPOSversichertwerden. AlleFahrzeuge(Autos,Stapleretc.),fürdieEPOS–Fahrergebuchtsind,müssendurchdenAuftraggeberversichertsein.EPOSübernimmthierkeinerleiHaftung.Isteine DeckungdurchEPOSgewünscht,somussdiesimVorfeldschriftlichproAuftragkommuniziertwerdendurchdenKunden.EPOSmussdieDeckungschriftlichproAuftrag bestätigen,unddieVersicherungskostengehenzuLastendesKunden NurmitbesondererVereinbarungkanndieDeckungs-HöchstsummefürManipulationenüberEPOSerhöhtwerden. ÄnderungendieserAGBsund/oderderPreisesindjederzeitmöglich.SiesinddemKundenschriftlichoderelektronischzukommunizieren.WillderKundediegeänderten Bedingungennichtakzeptieren,haterdiesinnert7TagennachErhaltmitzuteilen,andernfallsgeltensiealsgenehmigt. EPOSsorgtakribischfürRechtssicherheitundübernimmtalleAnmeldungenundrechtlichenBewilligungsverfahrenausnahmslosselbst. EPOSüberprüftdieSicherheitsbedingungenundbehältsichimVerstossfalldenAuftragsstoppvor. AusschliesslicherGerichtsstandbeiStreitigkeitenistPfäffikonZH PersonalBuchungAbwerbungÜbernahme DasPersonal,sobaldesimCrewsheetnamentlichzumerstenmalgenanntwurdegegenüberdemKundenz.B.perEmailoderabseinenerstenEinsatzbeimKunden,Fällt dadurchindasAbwerbeverbot.DerKundedarfdiesePersonwederselberbeschäftigen,nochüberDrittebeisicharbeitenlassen,nochsichvondieserPersonandere Personenvermittelnlassen. EinegeplanteundabgesprocheneÜbernahmeistproblemlosmöglichunddieAbfindunganEPOSeineSachederAbsprache.SieistaberunterallenUmständennurgültig inSchriftformbestätigtdurcheineUnterzeichnungsberechtigtePersonderEPOSandenKunden,inderauchdieAbfindungbeziffertundbestätigtist. BeiZuwiderhandlungwirdderEinsatzverrechnet,alsobderdiesePersonüberEPOSgearbeitethätte.AusserdemwirdeineKonventionalstrafefälligvonCHF10’000für jedenVerstoss.DiesgiltauchjedePerson,diedieservermitteltoderempfohlenhat.DenndiesegehenalleaufdenursprünglichenKontaktzurück. WeitermussdieserAGB–bzw.vertragswidrigeZustandsofortbehobenwerdenundalleEinsätzemitdieserPersonmüssenzwingendwiederüberEPOSlaufen.Diesist unabhängigvonBezahlungdesEinsatzesanEPOSundderKonventionalstrafe.WirdderZustandnichtbehoben,nachdemEPOSKenntnisdavonbekommenhat,sowird proeingesetztemTagzusätzlichCHF1'000Konventionalstrafefällig. DasAbwerbeverbotfürsolcheMitarbeitergiltbis6MonateabdemletztenEinsatzbeimKunden.BeiKaderpersonen,12MonatenachdemletztenEinsatzbeimKunden. DieZentralemussdurchdenKundenüberjedeBuchunginformiertwerden.DieseBuchungmussdurchdieZentraleschriftlichbestätigtundbewilligtsein.Direkte BuchungenohneschriftlicheInfoandieZentralesindnichtgültigundEPOSbehältsichdasRechtvor,dasPersonalanderweitigeinzusetzenodernichtzuliefern. EPOSGRUPPEKontakt:EPOSSchweizAG,Russikerstrasse71,8320Fehraltorf,+41442220044,[email protected] www.epos-schweiz.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc