Allgemeine Geschäftsbedingungen

AllgemeineGeschäftsbedingungen
EPOSisteinePlattformfürdenEventsupport.SiestelltDienstleitungendurchdieGruppedemMarktzurVerfügung.DieseAGB’sgeltenfürdieganzeGruppe.Namentlich:EPOS
SchweizAG(BRAND/PLATTFORM),work4funGmbH(PAYROLL/PROJEKTTEAMS),EPOSSchweizLukasu.ViktoriaGrüter(ADMIN),NachfolgendistdieGruppeEPOSgenannt.DieAGB’s
ergänzendiejeweiligenindividuellenAbmachungenmitdenKunden.WonichtsSpeziellesabgemachtist,tretendieRegelungenderAGB’sinKraft.Siesindöffentlichverfügbarund
treteninKraft,sobaldPersonalvonEPOSbestelltist.
Leistungen:
DieLeistungenvonEPOSbeschränkensichaufden,vonbeidenSeitenunterzeichnetenAuftragund/oderdengegenseitigenEmailverkehroderbeiStammkunden
ausnahmsweiseauchdenmündlichvereinbartenAuftrag.(JederAuftragmusssobaldmöglichdurchdenKundenschriftlichnachkommuniziertwerden)
WeitereLeistungenkönnennurnachAbsprachemitderEPOSZentrale,fallsnötigauchüberdenVerantwortlichenvorOrt(Zentralemussimmerkontaktiertsein)bezogen
werden.
WeitereLeistungenwerdennachAufwandverrechnet.UnsereMitarbeiterwerdeninjedemFalldurchunsereeigeneOrganisationüberwacht,geführtundunterstützt.
DiesbezüglichbestehtkeinDirektweisungsrechtgegenüberdemvonunsangestelltenPersonal,wedervomAuftraggebernochvonDritten.
Mindesteinsatzbestimmungensindgenerell5StundenalsMinimumEinsatz,fallsnichtsAnderesschriftlichVereinbartwurde.
DiePreiseverstehensich(fallsnichtandersvereinbart):-inkl.Bearbeitung,Personal-Sozialleistungen,Betriebshaftpflicht-undManipulationsversicherungundexkl.
Mehrwertsteuer,Transportkostenanteil,Verpflegung,Unterkunft,Expresszuschlag.
Tagespauschalensindimmer12Stundenexklusive1Std.Pause.(MitAusnahmegewisserGewerkedesKonzertsegmentes,dasinddieMaximalstundenseparatgeregeltDa
gelteneinfachdieMaximalstundenminus2StundenalsGrundlage)
EsgibtaberfolgendeBeschränkung:DaderKundeeigentlichnur10Stundenbezahlt(beiKonzertendieMaximalstundenminus2Stunden),sinddie2Stundenals
Risikopuffergedacht,umdemKundeneinenVorteilzubieten,fallsetwasschiefgehtundalsMehrwertfürdieinjedemFallbezahlten10Stunden.Siestehenaberklar
nichtalsfestplanbareArbeitsstundenzurVerfügung.BeigezielterPlanungder12StundenwirdeinAufpreisvonCHF70.00perPAXverrechnet.
BeieinzelnenArbeitstagenkannab15Arbeitsstunden–beiaufeinanderfolgendenArbeitstagen/Nächtenab12ArbeitsstundeneinHotelverrechnetwerden.
DerGebrauchdesPrivatautoswirdmitCHF0.70/kmproAuto(max5Pers.)verrechnet.
FürÄnderungenwiez.B.Personalaufstockung,PersonalreduktionoderzeitlicheVerschiebungen,kannnachAufwandeinAufschlagverrechnetwerden.
NamentlicheBuchungenveränderndenEPOS-Gesamt-Dispoaufwand&dieMischrechnung.SogebuchtePersonensinddarumjenachdemnuralsHilfstechnikeroder
Technikerverfügbar.
BeiKonzertensindgrundsätzlichPauschalenmiteinemMaximumvon10oder11Stundenmöglich.JedochnuraufAnfrageundunterbestimmtenVoraussetzungen.Es
bestehtkeinAnspruchdarauf.
Annullierung/Storno
AnnulliertderKundeeinenAuftragunter48StundeninWerktagenvordemBeginndesArbeitseinsatzeskannEPOSbiszu80%desvereinbartenEntgeltesverrechnen.
BereitsausgeführteVorarbeiten,Spesen,Löhne,AusfallentschädigungenundForderungenvonDrittfirmengehenaufjedenFallzu100%zuLastendesAuftraggebers.
FürExpress-Aufträge(Rückbestätigungab7TagenvorEinsatzbeginn)kanneinZuschlagvon10-30%aufdieOfferteoderPreislisteerhobenwerden.
WenndurchdenAuftraggeberkeineausreichendeVerpflegunggestelltwird,verrechnenwir,wennnichtandersvereinbart,Verpflegungsspesenvonmind.CHF20.00pro
Mahlzeit.Diesewerdenab6.5Stundenberechnet.
Ab13StundenArbeitoderwennderMitarbeiternichteinkaufenodernichtnachhausekann,können2Mahlzeitenverrechnetwerden.
Zahlung
Zahlung/VorauszahlungErstauftrag&Ausland-Kunden:100%Vorauszahlung
BeiGrossaufträgen(Ab100Manntage)giltfüralleKundenDrittelszahlung:1/3vorAuftragsbeginn,1/3am1.Auftragstagund1/3amAbbautag.
NichteinhaltungderZahlungskonditionenkönnenzuBaustoppoderNichtantretendesAuftragsführenundwerdenwieeinStornounter48Stundengehandhabt.
Haftung
FürSchädenundVerluste,welchedurchDritteoderDiebstahlverursachtwerden,übernimmtdieEPOSkeineHaftung.
FürSchäden,diedurchunsereMitarbeiterverursachtwerden,übernimmtEPOSkeineHaftung,esseidennderSchadenistdiedirekteFolgeeinerfehlerhaftenAnweisung
einesMitarbeitersvonEPOS.
FürSchäden,diedurchübernommenesPersonalverursachtwerden,übernimmtEPOSkeineHaftung.
FürfehlendesPersonalwirdjedeHaftungausgeschlossen.
UnsereBetriebshaftpflichtversicherungdecktdieaufgesetzlichenHaftpflichtbestimmungenberuhendeHaftpflichtfürPersonen-undSachschäden
AllgemeineVersicherungsbedingungen:
FürallfälligeVerlusteundBeschädigungenausTransportenanGüternwirdkeineHaftungübernommen.
DiemaximaleEinheitsdeckungproSchadenereignis(fürPersonen-undSachschädenzusammen)istaufCHF5’000’000.-festgesetzt.
UnsereManipulationsversicherungdecktSchädenzumZeitwertgemässVersicherungspoliceundden"AllgemeinenVersicherungsbedingungen".VersicherungistdieAXA
Winterthur.
DiemaximaleDeckungproManipulationistaufCHF20'000.-festgesetzt.
NurmitbesondererVereinbarungkönnenTransporteüberEPOSversichertwerden.
AlleFahrzeuge(Autos,Stapleretc.),fürdieEPOS–Fahrergebuchtsind,müssendurchdenAuftraggeberversichertsein.EPOSübernimmthierkeinerleiHaftung.Isteine
DeckungdurchEPOSgewünscht,somussdiesimVorfeldschriftlichproAuftragkommuniziertwerdendurchdenKunden.EPOSmussdieDeckungschriftlichproAuftrag
bestätigen,unddieVersicherungskostengehenzuLastendesKunden
NurmitbesondererVereinbarungkanndieDeckungs-HöchstsummefürManipulationenüberEPOSerhöhtwerden.
ÄnderungendieserAGBsund/oderderPreisesindjederzeitmöglich.SiesinddemKundenschriftlichoderelektronischzukommunizieren.WillderKundediegeänderten
Bedingungennichtakzeptieren,haterdiesinnert7TagennachErhaltmitzuteilen,andernfallsgeltensiealsgenehmigt.
EPOSsorgtakribischfürRechtssicherheitundübernimmtalleAnmeldungenundrechtlichenBewilligungsverfahrenausnahmslosselbst.
EPOSüberprüftdieSicherheitsbedingungenundbehältsichimVerstossfalldenAuftragsstoppvor.
AusschliesslicherGerichtsstandbeiStreitigkeitenistPfäffikonZH
PersonalBuchungAbwerbungÜbernahme
DasPersonal,sobaldesimCrewsheetnamentlichzumerstenmalgenanntwurdegegenüberdemKundenz.B.perEmailoderabseinenerstenEinsatzbeimKunden,Fällt
dadurchindasAbwerbeverbot.DerKundedarfdiesePersonwederselberbeschäftigen,nochüberDrittebeisicharbeitenlassen,nochsichvondieserPersonandere
Personenvermittelnlassen.
EinegeplanteundabgesprocheneÜbernahmeistproblemlosmöglichunddieAbfindunganEPOSeineSachederAbsprache.SieistaberunterallenUmständennurgültig
inSchriftformbestätigtdurcheineUnterzeichnungsberechtigtePersonderEPOSandenKunden,inderauchdieAbfindungbeziffertundbestätigtist.
BeiZuwiderhandlungwirdderEinsatzverrechnet,alsobderdiesePersonüberEPOSgearbeitethätte.AusserdemwirdeineKonventionalstrafefälligvonCHF10’000für
jedenVerstoss.DiesgiltauchjedePerson,diedieservermitteltoderempfohlenhat.DenndiesegehenalleaufdenursprünglichenKontaktzurück.
WeitermussdieserAGB–bzw.vertragswidrigeZustandsofortbehobenwerdenundalleEinsätzemitdieserPersonmüssenzwingendwiederüberEPOSlaufen.Diesist
unabhängigvonBezahlungdesEinsatzesanEPOSundderKonventionalstrafe.WirdderZustandnichtbehoben,nachdemEPOSKenntnisdavonbekommenhat,sowird
proeingesetztemTagzusätzlichCHF1'000Konventionalstrafefällig.
DasAbwerbeverbotfürsolcheMitarbeitergiltbis6MonateabdemletztenEinsatzbeimKunden.BeiKaderpersonen,12MonatenachdemletztenEinsatzbeimKunden.
DieZentralemussdurchdenKundenüberjedeBuchunginformiertwerden.DieseBuchungmussdurchdieZentraleschriftlichbestätigtundbewilligtsein.Direkte
BuchungenohneschriftlicheInfoandieZentralesindnichtgültigundEPOSbehältsichdasRechtvor,dasPersonalanderweitigeinzusetzenodernichtzuliefern.
EPOSGRUPPEKontakt:EPOSSchweizAG,Russikerstrasse71,8320Fehraltorf,+41442220044,[email protected]
www.epos-schweiz.ch