Aufbewahrungsfristen 2016

Aufbewahrungsfristen folgende Unterlagen können nach dem 31.12.2015 vernichtet werden:
A
Abrechnungsunterlagen
2005
Abtretungserklärungen
2009
Änderungsnachweise der
EDV-Buchführung
2005
Akkreditive
2005
Aktenvermerke
2005
Angebote
2009
Angestelltenversicherung (Belege) 1999
Anlagevermögensbücher
und -karteien
2005
Anträge auf ArbeitnehmerSparzulage
2009
Arbeitsanweisungen für
EDV-Buchführung
2005
Auftragszettel
2005
Ausgangsrechnungen
2005
Außendienstabrechnungen
2005
2005
2009
2009
2005
2009
2009
2005
2005
2009
2005
2005
H
Handelsbriefe
Handelsbücher
2005
Überstundenlisten
Nachnahmebelege
Nebenbücher
Offene-Posten-Liste
Organisationsunterlagen
der EDV-Buchführung
2009
2009
2005
2009
2009
2005
2005
2005
2005
2009
2009
2009
2005
2005
2005
2009
2005
2005
2005
2005
2005
P
Pachtunterlagen
Postscheckbelege
Preislisten
Protokolle
Prozessakten
2009
2005
Quittungen
2005
2005
2005
2009
2005
2005
R
Rechnungen
Registrierkassenstreifen
Reisekostenabrechnungen
Repräsentationsaufwendungen
(Unterlagen)
2005
2009
2005
2005
S
Sachkonten
Saldenbilanzen
Schadensunterlagen
2005
2009
2005
2009
T
2005
U
2009
V
Q
G
Gehaltslisten
Geschäftsberichte
Geschäftsbriefe
Geschenknachweise
Gewinn- und Verlustrechnung
(Jahresrechnung)
Grundbuchauszüge
Grundstücksverzeichnis
(soweit Inventar)
Gutschriftsanzeigen
Magnetbänder mit Buchfunktion
Mahnbescheide (sofern keine
Buchungsunterlagen)
Mietunterlagen
O
2009
2005
2009
2005
2005
2005
Telefonkostennachweise
M
2005
F
Fahrtkostenerstattungsunterlagen
Finanzberichte
Frachtbriefe
Lagerbuchführungen
Leasingverträge
Lieferscheine (sofern keine
Buchungsunterlagen)
Lohnbelege
Lohnlisten
N
2009
2005
2005
2009
K
2005
2009
E
Einfuhrunterlagen
Eingangsrechnungen
Einheitswertunterlagen
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Essenmarkenabrechnungen
Exportunterlagen
Jahresabschluss
Journale für Hauptbuch und
Kontokorrent
L
2005
2005
2005
2005
2005
2005
2005
2005
2005
2005
Scheck- und Wechselunterlagen
Schriftwechsel
Speicherbelegungsplan der
EDV-Buchführung
Spendenbescheinigungen
(sofern keine Buchungsunterlagen)
J
2005
D
Darlehensunterlagen
Dauerauftragsunterlagen
Debitorenlisten
(soweit Bilanzunterlage)
Depotauszüge
(soweit nicht Inventare)
Investitionszulage (Unterlagen)
Inventare
2005
2005
2005
2009
I
Kalkulationsunterlagen
Kassenberichte
Kassenbücher und -blätter
Kassenzettel
Kaufverträge
Kontenpläne und KontenplanÄnderungen
Kontenregister
Kontoauszüge
Kreditunterlagen
B
Bankbelege
Bankbürgschaften
Beitragsabrechnungen der
Sozialversicherungsträger
Belege, soweit Buchfunktion
(Offene-Posten-Buchhaltung)
Betriebsabrechnungsbögen
mit Belegen als Bewertungsunterlage
Betriebskostenrechnung
Betriebsprüfungsberichte
Bewertungsunterlagen
Bewirtungsunterlagen
Bilanzen (Jahresbilanzen)
Bilanzunterlagen
Buchungsanweisungen
Handelsregisterauszüge
Hauptabschlussübersicht
(wenn an Stelle der Bilanz)
Hypothekenbriefe
2005
2005
2009
Verbindlichkeiten
(Zusammenstellungen)
Verkaufsbücher
Vermögensverzeichnis
Vermögenswirksame Leistungen
(Unterlagen)
Versand- und Frachtunterlagen
(sofern keine Buchungsunterlagen)
Versicherungspolicen
Verträge
2005
2005
2005
2005
2009
2009
2009
W
Wareneingangs- und
-ausgangsbücher
Wechsel
Wertberichtigungsunterlagen
2005
2005
2005
Z
Zahlungsanweisungen
Zollbelege
Zwischenbilanz (bei
Gesellschafterwechsel
oder Umstellung des
Wirtschaftsjahres)
2005
2005
2005
* Es gilt zu beachten, dass die Auf
bewahrungsfrist erst mit dem Schluss des
Kalenderjahres beginnt, in dem die letzte
Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar,
die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss
oder der Lagebericht aufgestellt, der Handelsoder Geschäftsbrief empfangen oder
abgesandt worden oder der Buchungsbeleg
entstanden ist, ferner die Aufzeichnung
vorgenommen worden ist oder die sonstigen
Unterlagen entstanden sind.
Nach Ablauf der o. a. Fristen sind Unterlagen
aufzubewahren, wenn sie von Bedeutung sind
für
• eine begonnene Außenprüfung
• eine vorläufige Steuerfestsetzung
• anhängige steuerstraf- oder
bußgeldrechtliche Ermittlungen
• ein schwebendes oder aufgrund einer
Außenprüfung zu erwartendes
Rechtsbehelfsverfahren
• Begründung von Anträgen an ein
Finanzamt.
Alle vorstehenden Angaben wurden mit
Sorgfalt zusammengestellt, eine Gewähr kann
jedoch nicht übernommen werden.