Aufbewahrungsfristen folgende Unterlagen können nach dem 31.12.2015 vernichtet werden: A Abrechnungsunterlagen 2005 Abtretungserklärungen 2009 Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 2005 Akkreditive 2005 Aktenvermerke 2005 Angebote 2009 Angestelltenversicherung (Belege) 1999 Anlagevermögensbücher und -karteien 2005 Anträge auf ArbeitnehmerSparzulage 2009 Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung 2005 Auftragszettel 2005 Ausgangsrechnungen 2005 Außendienstabrechnungen 2005 2005 2009 2009 2005 2009 2009 2005 2005 2009 2005 2005 H Handelsbriefe Handelsbücher 2005 Überstundenlisten Nachnahmebelege Nebenbücher Offene-Posten-Liste Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung 2009 2009 2005 2009 2009 2005 2005 2005 2005 2009 2009 2009 2005 2005 2005 2009 2005 2005 2005 2005 2005 P Pachtunterlagen Postscheckbelege Preislisten Protokolle Prozessakten 2009 2005 Quittungen 2005 2005 2005 2009 2005 2005 R Rechnungen Registrierkassenstreifen Reisekostenabrechnungen Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen) 2005 2009 2005 2005 S Sachkonten Saldenbilanzen Schadensunterlagen 2005 2009 2005 2009 T 2005 U 2009 V Q G Gehaltslisten Geschäftsberichte Geschäftsbriefe Geschenknachweise Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) Grundbuchauszüge Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) Gutschriftsanzeigen Magnetbänder mit Buchfunktion Mahnbescheide (sofern keine Buchungsunterlagen) Mietunterlagen O 2009 2005 2009 2005 2005 2005 Telefonkostennachweise M 2005 F Fahrtkostenerstattungsunterlagen Finanzberichte Frachtbriefe Lagerbuchführungen Leasingverträge Lieferscheine (sofern keine Buchungsunterlagen) Lohnbelege Lohnlisten N 2009 2005 2005 2009 K 2005 2009 E Einfuhrunterlagen Eingangsrechnungen Einheitswertunterlagen Einnahmen-Überschuss-Rechnung Essenmarkenabrechnungen Exportunterlagen Jahresabschluss Journale für Hauptbuch und Kontokorrent L 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 Scheck- und Wechselunterlagen Schriftwechsel Speicherbelegungsplan der EDV-Buchführung Spendenbescheinigungen (sofern keine Buchungsunterlagen) J 2005 D Darlehensunterlagen Dauerauftragsunterlagen Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlage) Depotauszüge (soweit nicht Inventare) Investitionszulage (Unterlagen) Inventare 2005 2005 2005 2009 I Kalkulationsunterlagen Kassenberichte Kassenbücher und -blätter Kassenzettel Kaufverträge Kontenpläne und KontenplanÄnderungen Kontenregister Kontoauszüge Kreditunterlagen B Bankbelege Bankbürgschaften Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger Belege, soweit Buchfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung) Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsunterlage Betriebskostenrechnung Betriebsprüfungsberichte Bewertungsunterlagen Bewirtungsunterlagen Bilanzen (Jahresbilanzen) Bilanzunterlagen Buchungsanweisungen Handelsregisterauszüge Hauptabschlussübersicht (wenn an Stelle der Bilanz) Hypothekenbriefe 2005 2005 2009 Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) Verkaufsbücher Vermögensverzeichnis Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen) Versand- und Frachtunterlagen (sofern keine Buchungsunterlagen) Versicherungspolicen Verträge 2005 2005 2005 2005 2009 2009 2009 W Wareneingangs- und -ausgangsbücher Wechsel Wertberichtigungsunterlagen 2005 2005 2005 Z Zahlungsanweisungen Zollbelege Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres) 2005 2005 2005 * Es gilt zu beachten, dass die Auf bewahrungsfrist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handelsoder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind. Nach Ablauf der o. a. Fristen sind Unterlagen aufzubewahren, wenn sie von Bedeutung sind für • eine begonnene Außenprüfung • eine vorläufige Steuerfestsetzung • anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen • ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren • Begründung von Anträgen an ein Finanzamt. Alle vorstehenden Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden.
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