Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek lädt ein zur Verleihung des Lebenswerk-Preises sowie der Käthe LeichterPreise 2015 Mittwoch, 14. Oktober 2015, 17 Uhr Bundesministerium für Bildung und Frauen Audienzsaal Minoritenplatz 5, 1014 Wien Lebenswerk-Preis Mit dem Lebenswerk-Preis sollen herausragende Lebenswerke von Personen, die sich für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern eingesetzt haben und in diesem Sinne in ihrem Wirkungsbereich Bedeutendes geleistet und Vorbildcharakter haben, gewürdigt werden. Der Lebenswerk-Preis 2015 wird von der Bundesministerin für Bildung und Frauen verliehen an Prof.in Dr.in h.c. VALIE EXPORT Laudatio: Dr.in Sabine Folie Moderation: Elisabeth Auer Musikalische Begleitung: Original Wiener Salonensemble Käthe Leichter-Preise Käthe Leichter war als erste Frauenreferentin der Arbeiterkammer sowohl wissenschaftlich als auch politisch im Interesse der Frauen tätig. Ihre sozialpolitischen Erhebungen, beispielsweise über die Lage der Hausgehilfinnen, der Heim- und Industriearbeiterinnen ebenso wie das Handbuch der Frauenarbeit in Österreich, gehören zu den wichtigsten frauenrelevanten Publikationen der Zwischenkriegszeit. Der Käthe Leichter-Staatspreis für Frauenforschung, Geschlechterforschung und Gleichstellung in der Arbeitswelt wird von der Bundesministerin für Bildung und Frauen verliehen an •• Univ.Prof.in Dr.in Birgit Sauer Je ein Käthe Leichter-Preis für Frauenforschung, Geschlechterforschung und Gleichstellung in der Arbeitswelt wird verliehen von: •• der Bundesministerin für Bildung und Frauen an Hon.Prof.in Dr.in Dorothea Gaudart •• dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an Mag.a Nadja Bergmann •• dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft an Ass.Prof.in Dr.in Julia Eichinger •• der Oesterreichischen Nationalbank an Dr.in Karin Schönpflug •• der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien an Mag.a Hilde Stockhammer Im Anschluss an die Preisverleihung wird zu einem Buffet geladen. Um Antwort wird gebeten bis 09. Oktober 2015 unter Anmeldung Der Vorweis der Einladungskarte gilt als Zutrittsberechtigung für das Bundesministerium. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung pünktlich beginnt und die Sicherheitskontrolle beim Eingang einige Zeit in Anspruch nimmt.
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