„Lasst mich tun!“ Ein Leben im Sinne der UN

„Lasst mich tun!“
Ein Leben im Sinne der
UN Behindertenrechtskonvention
Persönliche Assistenz
in Österreich
11.09.2015
© by WAG Assistenzgenossenschaft
Folie 1
Leben mit Behinderung
Wollen Sie um 18h
ins Bett gehen?
Wenn nicht, dann
verstehen Sie
vielleicht , dass
Menschen mit
Behinderung das
auch nicht wollen…
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Folie 2
UN Behindertenrechtskonvention
Artikel 19 — Unabhängige Lebensführung
und Einbeziehung in die Gemeinschaft
„Die Vertragsstaaten … anerkennen das gleiche
Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit
gleichen Wahlmöglichkeiten… in der Gemeinschaft zu leben, und treffen… Maßnahmen….,
indem sie gewährleisten, dass
Menschen mit Behinderungen… die Möglichkeit
haben,…. zu entscheiden, wo und mit wem sie
leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen
Wohnformen zu leben
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Folie 3
Menschen mit Behinderungen
Zugang zu… gemeindenahen Unterstützungsdiensten….einschließlich
der persönlichen Assistenz, die zur
Unterstützung des Lebens in der
Gemeinschaft … notwendig ist;
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Folie 4
Was ist Persönliche
Assistenz
Selber bestimmen, wer, wann, wo, wie die
behinderungsbedingt notwendige Hilfe leistet
Selber über das eigene Leben bestimmen
nicht in Institutionen leben müssen
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Folie 5
Der Beginn von
Persönlicher Assistenz in
Österreich
Forderung nach einer Reform des Pflegegeldes
und Schaffung einer offenen Pflegegeldstufe um
mit Persönlicher Assistenz leben zu können
Anfang der 1990er Jahre
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Folie 6
Wäre diese Forderung der Menschen
mit Behinderungen damals erfüllt
wurden, wären wir schon lang am Ziel:
bedarfsgerechte, bundeseinheitliche
Persönliche Assistenz für alle
Menschen mit Behinderungen
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Folie 7
Persönliche Assistenz am
Arbeitsplatz
Modellversuch für PAA in Wien von 2002 bis 2003 für
Persönliche Assistenz zur Ausübung einer Berufstätigkeit,
für ein Studium, befristet für ein Praktikum oder für die
Suche einer Arbeitsstelle am 1. Arbeitsmarkt
2004 bundesweite Richtlinie
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Folie 8
Persönliche Assistenz in
Bundesschulen
Persönliche Assistenz in der Schule fördert
chancengleiche Bildung ab der 5. Schulstufe
Keine Persönliche Assistenz für:
- Schulweg
- Schulveranstaltungen, die nicht in der Schule
stattfinden (z.B. Sprachwochen etc.)
- Freistunden
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Folie 9
Persönliche Assistenz im
Privatbereich
Einzelne Personen erkämpften sich
ihre Persönliche Assistenz
erste Regelungen für Persönliche
Assistenz zuerst in Tirol dann in OÖ
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Folie 10
Einige Bundesländer noch
immer in den Anfängen
Vorarlberg einige wenige Personen
erkämpften sich Persönliche Assistenz
Ansonsten Persönliche Assistenz
ausschließlich im Rahmen der
Familienentlastung – Gutscheinmodell
für Kinder und Jugendliche bis 18
Jahre
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Folie 11
Im Burgenland steht Persönliche
Assistenz im Sozialhilfegesetz
dennoch kaum Bewilligungen
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Folie 12
Persönliche Assistenz
in Wien
Pflegegeldergänzungsleistung seit 2008
Ist in vielen Bereichen derzeit die beste
Leistung für PA in Österreich
Hauptkritikpunkt:
sinnesbehinderte Menschen und Menschen
mit Lernschwierigkeiten keinen Zugang
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Folie 13
Persönliche Assistenz in
Salzburg und NÖ
In Salzburg Start der Persönlichen
Assistenz mit 1. März 2016
NÖ Überarbeitung der derzeitigen
Regelung, Partizipation von
Menschen mit Behinderungen
Start der neuen Regelungen mit 1.
Jänner 2017
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Folie 14
Einige Kriterien zur
Persönlichen Assistenz
Behinderungsart:
Menschen mit Körperbehinderungen
in jedem Bundesland
Menschen mit Sinnesbehinderungen
in fast allen Bundesländern
Menschen mit Lernschwierigkeiten
einzelne Personen in Tirol
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Folie 15
Pflegegeldstufe
In fast allen Bundesländern
Pflegegeldbezug ausschlaggebend
Meist Pflegegeldstufe 3
Heranziehen des medizinischen
Modells von Behinderung
Kein Pflegegeldbezug erforderlich in
Oberösterreich und der Steiermark
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Folie 16
Stundendeckelung
für den Einzelnen
heißt, dass eine begrenzte
Stundenanzahl zur Verfügung steht
bedarfsgerechte Persönliche
Assistenz bei durchgängigem
Assistenzbedarf nicht gegeben
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Folie 17
Stundendeckelung der
Gesamtstunden
Heißt dass Persönliche Assistenz
gesamt nur bis zu einem bestimmten
Höchstausmaß bewilligt wird
danach Warteliste
„neue“ Assistenznehmer_innen nur
wenn jemand umzieht oder verstirbt
Diese Deckelung in OÖ, Kärnten
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Folie 18
Stundensatz
Liegt zwischen € 11 (Gutscheinmodell
Vorarlberg) und € 40 (Obersterreich)
Stundensatz muss einerseits gerechte
Entlohnung der Persönlichen
Assistent_innen sichern
andererseits muss bedarfsgerechte
Persönliche Assistenz für alle möglich
bleiben
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Folie 19
Organisationsform
Heisst, dass Persönliche Assistenz
sowohl über einen Dienstleister als
auch im Arbeitgeber_innenmodell
organisiert werden kann
Auch eine Mischform aus beiden muss
möglich sein
Gegeben in Wien, NÖ, Bgld, OÖ,
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Folie 20
Einkommens- und
Vermögensunabhängig
In den meisten Bundesländern nicht
gegeben, jedoch wichtiges Kriterium
zur gleichberechtigten Teilhabe an der
Gesellschaft und der Umsetzung des
Artikel 19 der
Behindertenrechtskonvention
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Folie 21
Zur Umsetzung der UN Behinderten-
Rechtskonvention brauchen wir
die Partizipation von behinderten Menschen
an den Entscheidungsprozessen (Artikel 4)
Peer-Beratungsstellen
den Willen der Entscheidungsträger zum
Menschenrecht der PA und zur
Deinstitutionalisierung
dadurch Vermeidung von Parallelsystemen
eine bundeseinheitliche bedarfsgerechte
Regelung für PA
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Folie 22
denn der Föderalismus in Österreich
darf nicht dazu führen, dass die UN
Konvention nicht umgesetzt wird
(Artikel 4)
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Folie 23