Konsortium Zeller (Irr-)See )See Betriebsordnung ( Auszug) Was braucht der Sportfischer um fischen zu dürfen? * Fischerkarte* Lizenz* Lizenzbuch* Fangliste Womit darf er fischen? es dürfen entweder 3 Stangen mit je einem Köder oder ein Paternostergerät (Hegene) mit höchstens 6 Abzweigern verwendet werden. zusätzlich ist die Verwendung einer Handdaubel (1x1m) zum Köderfischfang erlaubt für das Aufstellen der 3 Stangen stehen höchstens 30m Uferlänge zur Verfügung im Wasser dürfen keine Stangen verankert werden die Angelrute bzw. -geräte geräte sind vom Lizenznehmer persönlich zu beaufsichtigen der Schwimmer (Pose) darf vom Ufer oder vom Ruderboot aus höchstens 30m entfernt sein Was ist nicht erlaubt: ֠ Lebende Salmoniden als Köderfische ֠ vom 1.Nov. bis 31.Jan. die Verwendung der Hegene (Paternoster) ֠ Neben einer gültigen Jahreslizenz darf keine weitere Lizenz gelöst werden. Sonderbrittelmaße: Abweichend von den gesetzlichen Brittelmaßen gelten für HECHT 60 cm ZANDER KARPFEN 40 cm MARÄNEN (REINANKEN) fangbar ab 36 cm 50 cm FORELLE 75 cm ANGELFREUDEN IM NATURSCHUTZGEBIET Sonderschonzeit: Maränen (Reinanken) 1. November bis 31. Jänner Allgemeines: ein Echolot darf weder mitgeführt, noch verwendet werden. von den gekennzeichneten Fanggeräten des Konsortiums (roter Würfel oder Netz Netz- bzw. Reusenkennzeichnung) ist ein Abstand von 50 m einzuhalten. pro Tag dürfen nicht mehr als insgesamt 3 Stück Salmoniden oder Maränen (Reinanken), sowie 7 Stückk Karpfen oder Schleien aus dem Gewässer entnommen werden. Gefangene Hechte, Karpfen, Maränen (Reinanken), Schleien, Seeforellen, Waller und Zander sind unter Datums- und Uhrzeitangabe unverzüglich in die mitzuführende Fangliste einzutragen. Pro Jahr dürfenn nicht mehr als 50 Maränen gefangen werden. Wenn das Tages- oder Jahresausfanglimit erreicht ist, ist die Fischerei auf Maränen unverzüglich einzustellen. Bei der Fischerei auf Maränen dürfen keine kleineren Hacken als # 14 verwendet werden .(kleiner bedeutet 16, 18 ....) Die Angabe muß bei allen Fischarten in Kilo, bei Maränen (Reinanken) und Brachsen kann sie auch in Stück erfolgen ein Sportfischer, der als erster den Platz eingenommen hat, kann vom zweiten einen Abstand von mindestens 20 m verlangen. Fische, die entnommen werden, sind unverzüglich zu töten (ausgenommen die Köderfische). Untermaßige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen. Gefangene Fische dürfen nicht veräußert oder gegen Naturalersatz vertauscht werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Weitere Bestimmungen und Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Sportanglerbund Vöcklabruck : www.sab.at bzw. beim Kauf der Fischerkarte PREISE 2016 A-4893 Tiefgraben - Zell am Moos, Moos Am Irrsee 40, Tel: +43(0)6234 8275 www.dorferwirt-am-irrsee.at irrsee.at E-Mail: [email protected]
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