Fischen 2016 Titel - Hotel Dorferwirt am Irrsee

Konsortium Zeller (Irr-)See
)See Betriebsordnung ( Auszug)
Was braucht der Sportfischer um fischen zu dürfen?
* Fischerkarte* Lizenz* Lizenzbuch* Fangliste
Womit darf er fischen?
es dürfen entweder 3 Stangen mit je einem Köder oder ein Paternostergerät
(Hegene) mit höchstens 6 Abzweigern verwendet werden.
zusätzlich ist die Verwendung einer Handdaubel (1x1m) zum Köderfischfang erlaubt
für das Aufstellen der 3 Stangen stehen höchstens 30m Uferlänge zur Verfügung
im Wasser dürfen keine Stangen verankert werden
die Angelrute bzw. -geräte
geräte sind vom Lizenznehmer persönlich zu beaufsichtigen
der Schwimmer (Pose) darf vom Ufer oder vom Ruderboot aus höchstens 30m entfernt sein
Was ist nicht erlaubt:
֠ Lebende Salmoniden als Köderfische
֠ vom 1.Nov. bis 31.Jan. die Verwendung der Hegene (Paternoster)
֠ Neben einer gültigen Jahreslizenz darf keine weitere Lizenz gelöst werden.
Sonderbrittelmaße:
Abweichend von den gesetzlichen Brittelmaßen gelten für
HECHT
60 cm ZANDER
KARPFEN
40 cm
MARÄNEN (REINANKEN) fangbar ab 36 cm
50 cm
FORELLE
75 cm
ANGELFREUDEN
IM NATURSCHUTZGEBIET
Sonderschonzeit:
Maränen (Reinanken) 1. November bis 31. Jänner
Allgemeines:
ein Echolot darf weder mitgeführt, noch verwendet werden.
von den gekennzeichneten Fanggeräten des Konsortiums (roter Würfel oder Netz
Netz- bzw.
Reusenkennzeichnung) ist ein Abstand von 50 m einzuhalten.
pro Tag dürfen nicht mehr als insgesamt
3 Stück Salmoniden oder Maränen
(Reinanken), sowie 7 Stückk Karpfen oder Schleien aus
dem Gewässer entnommen werden. Gefangene Hechte, Karpfen, Maränen (Reinanken),
Schleien, Seeforellen, Waller und Zander sind unter Datums- und Uhrzeitangabe unverzüglich
in die mitzuführende Fangliste einzutragen. Pro Jahr dürfenn nicht mehr als 50 Maränen
gefangen werden. Wenn das Tages- oder Jahresausfanglimit erreicht ist, ist die Fischerei auf
Maränen unverzüglich einzustellen. Bei der Fischerei auf Maränen dürfen keine kleineren
Hacken als # 14 verwendet werden .(kleiner bedeutet 16, 18 ....)
Die Angabe muß bei allen Fischarten in Kilo, bei Maränen (Reinanken) und Brachsen kann sie
auch in Stück erfolgen ein Sportfischer, der als erster den Platz eingenommen hat, kann vom
zweiten einen Abstand von mindestens 20 m verlangen.
Fische, die entnommen werden, sind unverzüglich zu töten (ausgenommen die Köderfische).
Untermaßige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen.
Gefangene Fische dürfen nicht veräußert oder gegen Naturalersatz vertauscht werden.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Weitere Bestimmungen und Informationen erhalten Sie auf der Homepage des
Sportanglerbund Vöcklabruck : www.sab.at bzw. beim Kauf der Fischerkarte
PREISE 2016
A-4893 Tiefgraben - Zell am Moos,
Moos
Am Irrsee 40,
Tel: +43(0)6234 8275
www.dorferwirt-am-irrsee.at
irrsee.at E-Mail: [email protected]