als PDF heruntergeladen werden. - Ruhr

Prof. Dr. Sabine Swoboda
Ruhr-Universität Bochum
Hausarbeit für das Strafrecht AT im Anschluss an das SoSe 2015
Ausgabetermin: 27.07.2015 / Abgabetermin: 30.09.2015
H ist Fan von Borussia Dortmund. Über die Jahre ist er in eine ziemlich gewalttätige Fanszene des Vereins
hineingerutscht: die Hooligan-Gruppe der „BVB Nashörner“, die sich gerne mit den entsprechenden UltraGruppen der anderen Vereine in der Umgebung anlegt. Bei einem Spiel zwischen Schalke 04 und Borussia
Dortmund kommt es dann zu gegenseitigen Beleidigungen und versuchten Übergriffen auf die jeweils
andere Gruppe. Die Polizei verhindert einen Zusammenstoß. Die Anführer der Gruppen aber wollen
unbedingt eine Klärung, wer nun der Stärkere ist, durch eine körperliche Auseinandersetzung. Zu der
„Klärung“ kommt es dann bereits beim Verlassen des Stadions. Die Polizei trennt zwar auf Straße und
Parkplatz beide Fanblocks weiterhin durch eine geschlossene Kette, aber bereits hinter dem Parkplatz des
Stadions bekommt die Polizeikette Löcher. Auf Geheiß der Anführer der jeweiligen Hooligan-Gruppen
steigen jeweils 30-40 Personen der Gruppen nicht in die bereitgestellten Busse und gehen auch nicht zur
Haltestelle der Straßenbahn, sondern laufen in auseinandergezogenen Grüppchen bis zum Ende des
Parkplatzes, wo die Polizeikette sehr ausgedünnt ist. Auf einmal löst sich der ersichtlich angriffslustige H
mit weiteren Personen aus der Gruppe und läuft durch eine große Lücke in der Polizeikette auf mehrere
Personen aus der Ultra-Szene von Schalke 04 zu, die H und den weiteren Ultras des BVB kampfeslustig
entgegentreten. Es kommt zur Prügelei auf dem angrenzenden, brachliegenden Feld, auf dem sich immer
mehr Ultras einfinden. Es wird geschlagen und getreten. Entsprechend früherer „informeller“ Vereinbarung
sind keine Waffen im Spiel. Außenstehende und Polizisten werden nicht angegriffen. Der junge Polizist P,
der mit seinen Kollegen die vor ihm kämpfenden H und XY voneinander trennen will, wird im Gerangel aber
zu Fall gebracht. Er verstaucht sich dabei den Knöchel. H hat das gar nicht so schnell gemerkt. Nach etwa
10 Minuten ist alles vorbei. Ein größerer Trupp Polizisten greift ein, woraufhin H und andere Kämpfer
versuchen zu fliehen. Die Polizei kann aber einen Großteil der Kämpfenden, darunter auch den H,
festnehmen. Bei der Räumung des Feldes bleibt einer am Boden liegen. Ein anderes Mitglied der BVB
Nashörner, der V, ist bei den Kämpfen offenbar von mehreren Beteiligten übel in die Mangel genommen
worden und liegt nun auf dem Feld mit zertrümmertem Gesicht. Er kann gerettet werden, doch auch nach
mehreren Operationen bleibt sein Gesicht stark entstellt und auf einem Auge ist er fast blind. Wer genau
den V derart zugerichtet hat, lässt sich später nicht mehr ermitteln. H ist sich sicher, sich an einem anderen
Ort mit mehreren Gelsenkirchenern geschlagen zu haben. Dennoch will der Staatsanwalt ihn auch für die
Verletzung des V zur Verantwortung ziehen. Ansonsten sind alle Beteiligten, auch die Gelsenkirchener, mit
denen sich H nachweislich unmittelbar geschlagen hat, mit Hämatomen, Prellungen und ein paar
gebrochenen Nasen davon gekommen.
H hat insgesamt Glück. Weil er eine feste Ausbildungsstelle und eine eigenen Wohnung mit seiner Freundin
hat, noch am nächsten Tag aus der Untersuchungshaft entlassen. Er ist sich aber mit den weiteren Kumpels
der BVB Nashörner einig, dass die schweren Verletzungen des V gerächt werden müssen. Weil man nicht
weiß, wer genau dafür verantwortlich ist, entscheidet H zusammen mit B, C und D (die drei waren bei der
Prügelei zuvor nicht dabei), dass man zur Rache Zerstörungen in der Veltins Arena anrichten bzw. dort
Graffiti-Schmierereien anbringen will. An einem Abend, an dem Schalke 04 auswärts spielt, versuchen die
vier bei der Arena des Nachts ihr Glück. H, der sich relativ gut in der Arena auskennt, hat dabei folgenden
Plan ausgeheckt. B, C und D sollen eine Tür zu einem Nebeneingang aufbrechen, den sonst nur das Personal
der Veltins Arena nutzt, und dann im Stadium den Weg hoch zu den Scheinwerfern finden, die unter dem
Schiebedach an den gebogenen Stahlträgern des Stadions hängen und dort durch Gänge erreichbar sind. H
hat mit einem Bekannten, der als Techniker auch über die Technik im Veltins Stadion Bescheid weiß, und
sich von diesem unter dem Vorwand, Interesse an der gigantischen Konstruktion des Stadions zu haben,
genau beschreiben lassen, wo man die Eingänge zu den Gängen unter dem Dach findet und wie die
Scheinwerfer dort befestigt sind. Er hat dann Pläne gezeichnet und Werkzeug besorgt und alles an B, C und
D weitergereicht. Der Plan ist, dass B, C und D, die körperlich beweglicher sind als der von der Prügelei noch
mitgenommene H, unter dem Dach der Arena mehrere Scheinwerfer abmontieren und die Stahlseile, die
die Scheinwerfer sichern, kappen, um die Scheinwerfer nach unten fallen zu lassen. Anschließend sollen B,
1
Prof. Dr. Sabine Swoboda
Ruhr-Universität Bochum
C und D an mehrere Wänden mit ihren Spraydosen schreiben: „Licht aus“. H wird dabei sein, aber im Auto
draußen Wache halten und gegebenenfalls per Mobiltelefon einen Warnanruf absetzen, wenn die Aktion
abgebrochen werden muss.
Die Aktion steigt um 3.00 Uhr nachts. B, C und D verschaffen sich an der nicht besonders gesicherten Tür
Zugang (aufgrund des Geschicks des D sogar ohne die Tür zu beschädigen) und verschwinden im Stadion,
während H draußen wartet. Nach etwa zwanzig Minuten wird es H dann mulmig. Nicht nur, dass er von
denen da drinnen nichts mehr hört, er ist sich jetzt auch nicht mehr sicher, warum er das Ganze überhaupt
macht. Eigentlich findet er das Stadion schön und der V zählte zwar zum engeren Freundeskreis von B, C
und D, aber nicht zu seinem eigenen Freundeskreis. Nach weiteren fünf Minuten entscheidet er sich einfach
abzuhauen. Er will mit dem Ganzen jetzt nichts mehr zu tun haben. Den Schlüssel lässt er im Auto stecken.
B, C und D werden schon allein klarkommen.
Drinnen im Stadion wiederum haben B, C und D endlich den Zugang zu den Gängen unter dem Stadiondach
gefunden. Aber als sie dann von ob auf die gewaltige Konstruktion blicken, sind sie sich auch nicht mehr
sicher, ob das so eine gute Idee ist. Vor allem, weil es sich zeigt, dass die Scheinwerfer nicht so leicht
abzuschrauben sind. Zwar gelingt es B, C und D, die ersten Schrauben zu lockern, aber dann verliert als
erstes C die Lust. Das Ganze sei doch einfach eine blöde Idee. B und D stimmen zu, ziehen die Schrauben
wieder fest und verschwinden aus dem Stadion. Gesprayt wird nicht.
Der Einbruch wäre unentdeckt geblieben, wenn nicht eine Überwachungskamera im Stadion die drei
Einbrecher aufgezeichnet hätte. Nach einigen Wochen kommen die Strafverfolgungsbehörden über den
Techniker, den H kennt, dem H auf die Spur und können später auch B, C und D als weitere Einbrecher
identifizieren.
Prüfen Sie Strafbarkeit von H, B, C und D. Gegebenenfalls notwendige Strafanträge sind gestellt.
Die §§ 125, 125 a StGB sind nicht zu prüfen.
Bearbeitervermerk:
Abgabetermin für die Hausarbeit ist Mittwoch der 30.9.2015. Die Hausarbeit kann entweder im Sekretariat
von Prof. Dr. Sabine Swoboda, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und internationales Strafrecht,
GC 5/ 145 von 12:30 – 16: 15 Uhr abgegeben oder auf dem Postweg zugesendet werden. Bei Zusendung per
Post ist das Datum des Poststempels (30.9.2015) für den rechtzeitigen Zugang entscheidend. Einsendungen
späteren Datums werden nicht akzeptiert. Abgekratzt oder unlesbare Poststempel werden auch nicht
akzeptiert. Bei persönlicher Abgabe ist die Hausarbeit im Lehrstuhlsekretariat bis zum Ende der genannten
Arbeitszeiten abzugeben. Das Gutachten soll (ohne Deckblatt, Literatur- und Inhaltsverzeichnis) 25 Seiten
nicht überschreiten. Eine Seitenüberschreitung führt in der Bewertung zu Punktabzügen. Es sind im
Gutachten 7 cm Rand auf der linken Seite für Korrekturbemerkungen freizulassen. Die Beschriftung der
Seiten erfolgt in Schriftgröße zwölf mit 1½-fachen Zeilenabstand. Die Seiten sind durchzunummerieren.
Für die An- und Abmeldefristen in Campus informieren Sie sich unter http://www.jura.ruhr-unibochum.de/studium/ZentrumPA_Studbe/FristenTermine.html. Stellen Sie sicher, dass Sie angemeldet sind,
wenn die Hausarbeit gewertet werden soll.
Geben Sie auf dem Deckblatt Name, Matrikelnummer, Adresse und Fachsemester an. Das Gutachten ist zu
unterschreiben. Im Übrigen gelten für die Formalien der Hausarbeit die Leitlinien zum Verfassen von
Hausarbeiten von der Lehrstuhlseite des Lehrstuhls von Prof. Dr. Klaus Bernsmann, zu finden unter
http://homepage.ruhr-uni-bochum.de/Klaus.Bernsmann/leitlinienzumverfassenvonhausarbeiten.pdf.
2