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Merkblatt zur Anmeldung eines Fahrzeuges eines in einem anderen EG-Land bereits
zugelassenen Fahrzeugs im Besitz der EWG-Übereinstimmungserklärung
1. Zoll Mo – Fr 8 bis 12 Uhr nur für Privatpersonen und 12.30 bis 16.30 Uhr nur für Händler
Zollamt Lichtenbusch Autobahn E40, Hausnummer 18, 4731 Eynatten Tel.: 0032(0)2/57.93.700
Folgende Unterlagen müssen mitgenommen werden:
- KFZ-Brief und Schein
- Ankaufsrechnung des Fahrzeuges
- belgischer Ausweis bzw. Aufenthaltungsgenehmigung
- 3 Cent Bearbeitungsgebühr (genau abgezählt da keine Geldrückgabe)
Bei Neufahrzeugen oder Gebrauchtfahrzeuge, die nicht min. 6 Monate alt oder weniger als
6000 km Laufleistung haben, muss die belgische MWST am belgischen Zollamt entrichtet
werden. Die Zahlungen für Privatpersonen gelten wie folgt:
- Zahlungen < 3.000 € müssen bar oder mit beglaubigten Bankscheck durchgeführt werden,
- Zahlungen > 3.000 € nur per Überweisung (an FÖD Finanzen, Einheitsbüro BUEK, Blv. Roi
Albert II n°33/37 in 1030 Brüssel) IBAN: BE66 6792 0027 0543 und BIC: PCHQBEBB mit folgender
Mitteilung: 8841/446/“NAME des Antragstellers“.
2. Versicherungsabschluss bei BRANDT-VERSICHERUNGEN 087/85.80.80 Mo – Fr 9 bis 17.30 Uhr
Folgende Unterlagen müssen mitgenommen werden:
- KFZ-Brief und Schein
- Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges (vom Zoll erhalten)
- Bescheinigung oder Kopie der zuletzt gezahlten Rechnung des Vorversicherers
(SFR-Bescheinigung), wenn man nicht schon über uns versichert ist.
- Ankaufsrechnung des Fahrzeugs, bzw. Neuwertangabe bei Kasko-Versicherung
3. TÜV (Autosecurité Eupen, Vervierser Str.) 087/393949 Mo – Fr 7 bis 17 Uhr (Mo+Do bis 19 Uhr)
Folgende Unterlagen müssen mitgenommen werden:
- KFZ-Brief und Schein
- EU-Übereinstimmungserklärung (gibt es erst für Fahrzeuge nach 1996, ältere Fahrzeuge
müssen ein bestimmtes, von der DIV angefertigtes Dokument, über uns beantragen)
- Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges
- belgischer Ausweis oder belg. Aufenthaltsgenehmigung
Das Fahrzeug wird nur technisch geprüft. Kosten ca. 46,-- Euro
Das Fahrzeug kann mit dem eigenen belgischen Kennzeichen beim TÜV vorgefahren
werden, unter der Voraussetzung, dass der Halter des alten und neuen Fahrzeuges identisch
sind (die Zulassung vom alten Fahrzeug muss vorgezeigt werden). Außerdem kann man mit
einem belgischen Händlerkennzeichen vorfahren, hierzu muss ein Termin mit einer beliebigen
Garage vereinbart werden – die Garagenschilder werden nicht mehr frei ausgehändigt.
Man kann auch mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen vorfahren, welches beim
deutschen Strassenverkehrsamt oder beim deutschen Händler zu beantragen ist (hier wird
eine Steuer sowie eine Haftpflichtversicherung für einen bestimmten Zeitraum berechnet).
Über Internet unter http://www.nondos.com/preise.html „Janitos Versicherung“ kann man
diese Ausführkennzeichen ebenfalls bestellen. Letzte Möglichkeit ist das noch gültige und
versicherte Kennzeichen des deutschen Vorbesitzers.
4. Zulassungsstelle D.I.V. (z.B. in Eupen neben dem TÜV)
Folgende Unterlagen müssen zum Strassenverkehrsamt mitgenommen werden
- Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs
- KFZ Brief und Schein im Original
- EU-Übereinstimmungserklärung
Nur Montags, Mittwochs und Freitags Morgen von 8 Uhr 30-12.00 Uhr.
Das hintere Kennzeichen wird von der Post geliefert, bzw. ist am nächsten Tag mit
Einschreibezettel bei der Post abzuholen, wenn man dieses nicht entgegen nehmen konnte.
Kosten 30 Euro sofort zu zahlen oder 80 Euro bei Eilzustellung.
Das vordere Kennzeichen kann man bei einem Schildermacher anfertigen lassen, z.B. auf
dem TÜV-Gelände. Wunschkennzeichen kosten 2000 Euro.
Bitte beachten Sie, da sich die aktuelle Situation jederzeit ändern kann, möchten wir Sie ausdrücklich darauf
hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr und nicht verbindlich sind. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne:
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne:
Brandt Versicherungen
Telefon: 0032 (0) 87 858080