Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Aktionsplan Holz 2013 – 2016 Aktionsplan Holz 2013 - 2016 Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 1 von 15 Inhalt 1 2 3 4 5 6 7 8 Einbettung des Aktionsplans Holz ....................................................................................................3 Legitimation und gesetzliche Grundlagen .........................................................................................4 Welche Projekte werden unterstützt? ...............................................................................................5 3.1 Schwerpunkte des Aktionsplans Holz 2013-2016 ................................................................5 3.2 Anforderungen an Projekte ..................................................................................................6 Wie werden die Projekte unterstützt? ...............................................................................................7 4.1 Verfahren: Projektaufträge und Projektgesuche ..................................................................7 4.1.1 Projektaufträge .................................................................................................................7 4.1.2 Projektgesuche .................................................................................................................8 Welche Regeln gelten bei der Umsetzung? ...................................................................................10 Kontaktadressen .............................................................................................................................11 Andere Fördermöglichkeiten ...........................................................................................................12 Rechenschafts- und Projektberichte, Kommunikation und Kennzeichnung ...................................13 8.1 Rechenschaftsbericht .........................................................................................................13 8.2 Projektbericht .....................................................................................................................14 8.3 Materialien und Unterlagen für die Ergebniskommunikation .............................................15 8.4 Kennzeichnung und Belegexemplare ................................................................................15 Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 2 von 15 1 Einbettung des Aktionsplans Holz Holz ist eine wichtige natürliche Ressource der Schweiz: Es ist ein erneuerbarer, klimaneutraler Rohstoff, der sowohl stofflich verwertbar als auch energetisch einsetzbar ist. Zukünftig könnte Holz als Lieferant von Kohlenstoff auch immer bedeutender für die chemische und pharmazeutische Industrie werden. Aufgrund seiner vielfältigen Einsatzmöglichkeiten hat Holz daher sehr gute Voraussetzungen, zukünftig eine bedeutendere Stellung in der Rohstoffversorgung einzunehmen. Solche Entwicklungen führen zu einer verstärkten Konkurrenz zwischen den verschiedenen Verwertungsformen (stofflich, energetisch, chemisch). Eine zunehmende Holznutzung trägt zudem zu vermehrten Interessenkonflikten mit den weiteren gesellschaftlichen Ansprüchen an die Wirkungen des Waldes und die Leistungen der Waldwirtschaft (bspw. Wohlfahrtsleistung, Naturschutzleistung) bei. Mit der Ressourcenpolitik Holz soll ein Beitrag zur Koordination der unterschiedlichen Interessen geleistet werden. Sie definiert in diesem Sinne Leitplanken, die eine nachhaltige und effiziente Nutzung und Verwertung des Rohstoffs Holz in der Schweiz unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen am Wald und am Rohstoff Holz unterstützen. Die Vision ist, dass «Holz prägender Teil der schweizerischen Bau- und Wohnkultur wie auch der Lebensqualität ist, die Wald- und Holzwirtschaft einen wichtigen Beitrag zu den energie-, klima- und ressourcenpolitischen Zielen des Bundes leisten und die Wertschöpfungskette vom Baum bis zum Endprodukt international wettbewerbsfähig und umweltverträglich gestaltet ist.» Die Ressourcenpolitik Holz verfolgt nachfolgendes Hauptziel «Holz aus Schweizer Wäldern wird nachhaltig bereitgestellt und ressourceneffizient im Sinne einer optimierten Kaskadennutzung verwertet.» Zusätzlich werden weitere Ziele festgehalten (vgl. Tabelle 1). Tab. 1 Ziele der Ressourcenpolitik Holz 1 Eine leistungsfähige Schweizer Waldwirtschaft schöpft das nachhaltig nutzbare Holzproduktionspotenzial des Schweizer Waldes aus. 2 Die Nachfrage nach stofflichen Holzprodukten nimmt in der Schweiz zu, unter besonderer Berücksichtigung von Holz aus Schweizer Wäldern. 3 Die Verwertung von Energieholz nimmt zu. Dies unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Nutzung sowie einer effizienten und sauberen Verwertung. 4 Die Innovationskraft der Wertschöpfungskette Holz nimmt zu. 5 Durch eine optimale Abstimmung leistet die Ressourcenpolitik Holz einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung anderer Sektoralpolitiken. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) übernimmt die Federführung für diese Politik in Abstimmung mit den relevanten Partnern. Diese sind insbesondere das Bundesamt für Energie (BFE), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die Kantone, die Wald- und Holzwirtschaft, die Holzenergie, die relevanten Hochschulen und die Umweltverbände. Zur zielgerichteten Umsetzung der Ressourcenpolitik Holz dient ein Aktionsplan Holz. Dieser definiert die Leistungen des BAFU, die als Beitrag zur Erreichung der formulierten Ziele der Ressourcenpolitik Holz als notwendig erachtet werden. Für die konkrete Umsetzung der im Aktionsplan Holz definierten Schwerpunkte ist die Mitwirkung der Partner erforderlich. Die Umsetzung der Ressourcenpolitik Holz wird daher als eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und seiner Partner verstanden. Das Verfahren und die Kriterien für die gemeinsame Umsetzung des Aktionsplans Holz und der damit verbundenen Projekte werden im Folgenden dargestellt. Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 3 von 15 2 Legitimation und gesetzliche Grundlagen Die Ressourcenpolitik Holz mit dem dazugehörigen Aktionsplan Holz ist ein direkter Beitrag zur Umsetzung der Strategie des Bundesrates zur Nachhaltigen Entwicklung der Schweiz 2012-2015, zu der alle Behörden verpflichtet sind. Die Ressourcenpolitik Holz trägt dabei insbesondere zu den Schlüsselherausforderungen «Nutzung natürlicher Ressourcen», «Klimawandel», «erneuerbare Energien» sowie auch «Wirtschaft, Produktion und Konsum» vor allem im Massnahmenbereich «Nachhaltiges Bauen» bei. Daneben ergibt sich die Legitimation für staatliche Initiative im Rahmen der Ressourcenpolitik Holz aus dem Waldgesetz. Die Unterstützung einer effizienten Holzbereitstellung ist ein Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Sicherung aller Waldfunktionen (vgl. Art. 1 insb. Bst. c, 20 WaG; Art. 19 LVG, Art. 4 und 11 KIG; Art. 35 ff. USG neu). Die Förderung einer ressourceneffizienten Holzverwertung und -verwendung stützt sich auf die Artikel 31 (Forschung und Entwicklung), 33 (Erhebungen), 34 (Information) und den Artikel 38a (Bewirtschaftung des Waldes). Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 4 von 15 3 Welche Projekte werden unterstützt? Bereits von 2009 bis 2012 initiierte und unterstützte der Aktionsplan Holz Projekte. Aufgrund der insgesamt positiven Evaluationsresultate hat die Direktion des BAFU beschlossen, den Aktionsplan Holz bis 2016 weiterzuführen. Die Evaluationsresultate zeigten, dass sowohl die Schwerpunkte des Aktionsplans 2009 - 2012 als auch dessen Grundsätze für die Umsetzung im Wesentlichen ihre Aktualität behalten bzw. sich bewährt haben. Der Aktionsplan wurde daher nicht grundsätzlich neu gestaltet, sondern nur punktuell aktualisiert. 3.1 Schwerpunkte des Aktionsplans Holz 2013-2016 Der Aktionsplan Holz 2013 - 2016 definiert neu sechs thematische Schwerpunkte, von denen jeder einen Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer Ziele der Ressourcenpolitik Holz leistet. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt Projekte, die diesen thematischen Schwerpunkten entsprechen. Zu allen sechs Schwerpunkten können Projektgesuche eingegeben werden. Projekte, die sich ausserhalb der sechs Schwerpunkte befinden, werden nicht im Rahmen des Aktionsplans Holz nicht unterstützt (vgl. Kap. 7, Andere Fördermöglichkeiten). In der Tabelle 2 werden die sechs Schwerpunkte des Aktionsplans Holz näher dargestellt. Die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) anvisierten konkreten Projektthemen innerhalb der Schwerpunkte werden jeweils stichwortartig, jedoch nicht abschliessend, aufgeführt. Tab. 2 Schwerpunkte des Aktionsplans Holz 1 Datengrundlagen Angewandte Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer, Aufbereitung und Publikation relevanter Daten optimaler Holzlebenszyklus als Material- und Energieträger (LCA, Ökobilanzen) ökonomische Grundlagen angewandte technische Grundlagen 2 Mobilisierung Umsetzung der im Aktionsplan Holz 2009-12 erarbeiteten Konzepte mit Schwerpunkten bei Aus- und Weiterbildung, Kommunikation, Praxisprojekte 3 Sensibilisierung Bevölkerung und institutioneller Bauherren Bevölkerung: Information und Sensibilisierung zu Thema «verstärkte Holznutzung» Institutionelle Bauherren: Bereitstellen und Austausch von Entscheidungsgrundlagen im Sinne eines Überzeugungs- und Wissenstransfers 4 Verwertung Laubholz Angewandte Forschung und Entwicklung, Innovationsförderung und Unterstützung beim Wissenstransfer und der Umsetzung in anwendungsorientierte Grundlagen für die Praxis Neue Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten für Laubholz 5 Grossvolumige Holzbausysteme und Bauen im Bestand Angewandte Forschung und Entwicklung, Innovationsförderung und Unterstützung beim Wissenstransfer und der Umsetzung in anwendungsorientierte Grundlagen für die Praxis Brand-, Schallschutz, energieeffiziente Bauten, Bauteile, Mischbauweisen, Holz als Material für das Bauen im Bestand (Renovation, Sanierung, Um-, Aus-, Anbau) Leuchtturmprojekte 6 Rahmenbedingungen und Abstimmung mit Partnern Überprüfung und Mitwirkung bei der Anpassung und Umsetzung von rechtlichen Vorgaben; Bereit¬stellen von Entscheidungsgrundlagen und Abstimmung mit relevanten Partnern zu Holzthemen Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 5 von 15 3.2 Anforderungen an Projekte Auswahlkriterien Grundsätzlich werden Projekte mit einem möglichst umfassenden Gesamtkonzept bevorzugt unterstützt. D.h. grosse Themen (Beispiel Schallschutz), die sich in zahlreiche Einzelprojekte aufteilen lassen, sollen im Vorfeld von einem Gesuchsteller koordiniert und ein Gesamtkonzept eingereicht werden. Die Projektgesuchsteller sind daher aufgefordert, sich im Vorfeld entsprechend abzustimmen. Durch diese Bündelung kann ein Thema ganzheitlicher bearbeitet und der Prozess wesentlich effizienter gestaltet werden. Daneben werden Projekte unterstützt, die sich in ein Gesamtkonzept eingliedern oder spezielle andere Themen angehen, die den Schwerpunkten des Aktionsplans Holz entsprechen. Alle Projekte, die im Rahmen des Aktionsplans Holz umgesetzt und unterstützt werden, müssen alle folgenden Auswahlkriterien erfüllen: Die Projekte müssen thematisch mindestens einem der sechs Schwerpunkte des Aktionsplans Holz entsprechen und somit einen Beitrag zu den entsprechenden Zielen der Ressourcenpolitik Holz leisten sofern sie einen Forschungs- und Entwicklungsanteil aufweisen, im Konzept die Praxisrelevanz (Bedarf, Umsetzbarkeit) der Projektergebnisse und den notwendigen Wissenstransfer in die Praxis bzw. zu den entsprechenden Zielgruppen aufzeigen grundsätzlich von Wirtschaftspartnern ideell und finanziell mitgetragen werden idealerweise Kommunikationsaktivitäten zur Verbreitung der Resultate vorsehen ein gutes Verhältnis zwischen den Projektkosten und dem Beitrag zur Zielerreichung aufweisen ein plausibles Budget enthalten die Finanzierung transparent ausweisen, d.h. alle Finanzierungsquellen sind offenzulegen. zeitlich und inhaltlich eingegrenzt werden, auch wenn sie in ein grösseres Gesamtprojekt integriert sind. Ausschlusskriterien Im Rahmen des Aktionsplans Holz werden die folgenden Projekte oder Arbeiten grundsätzlich nicht unterstützt: Projekte, die einen Mehrwert für eine Einzelunternehmung liefern, ohne dass ein Mehrwert für weitere Interessierte entsteht Kommunikations- und Werbemassnahmen für Firmenprodukte sowie einzelne Firmen, Institutionen und Verbände Projekte, die in den ordentlichen Aufgabenbereich von Branchenverbänden und ähnlich ausgerichteter Institutionen fallen (Nutzniesser sind in erster Linie Verbandsmitglieder) allgemeine Unterstützungsbeiträge an bestehende oder neu zu gründende Institutionen und Betriebe ohne Bezug zu einem konkreten Umsetzungsprojekt Dienstleistungen, die regelmässig erfolgen (Dauerfinanzierung ) Patent- und Lizenzarbeiten Technische Verkaufsdienste. Leistungen, die vor Projektbeginn erbracht wurden. Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 6 von 15 4 Wie werden die Projekte unterstützt? Der Aktionsplan Holz ist ein Handlungsprogramm des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Zur Umsetzung des Aktionsplans hat das BAFU für die Jahre 2013 - 2016 insgesamt 16 Mio. CHF in der Finanzplanung vorgesehen. Vorbehalten bleiben Budgetkürzungen durch den Bundesrat und das Parlament. Die jährlichen Tranchen betragen voraussichtlich 4 Mio. CHF, können aber dem Mittelbedarf angepasst werden. Da der Aktionsplan aus Bundesmitteln finanziert wird, muss die jeweilige Projektunterstützung den entsprechenden Regelungen über die Vergabe von öffentlichen Mitteln genügen. Entsprechend gelten auch die vom Bund geregelten Rekursverfahren gegenüber Entscheiden im Rahmen des Aktionsplans Holz. 4.1 Verfahren: Projektaufträge und Projektgesuche Die Umsetzung der sechs Schwerpunkte des Aktionsplans Holz erfolgt grundsätzlich nach zwei unterschiedlichen Verfahren (Stossrichtung). Projektaufträge durch das BAFU: Bei Projektaufträgen übernimmt das BAFU die Federführung und die Initiative für die Gestaltung der konkreten Projekte. Gemäss den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens wird eine klar definierte Dienstleistung in Auftrag gegeben. Projektgesuche von den Gesuchstellenden: Die Gesuchstellenden reichen Projektgesuche zu einem oder mehreren Schwerpunkten des Aktionsplans Holz ein. Da das Verfahren und die gesetzlichen Grundlagen für Projektaufträge und Projektgesuche unterschiedlich sind, werden diese im Folgenden näher dargestellt. 4.1.1 Projektaufträge Definition: Auftrag Der Auftraggeber (BAFU) gibt eine klar definierte Dienstleistung in Auftrag. Durch die Annahme des Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste (gegen Vergütung) vertragsgemäss zu besorgen. Die Finanzierung des Bundes kann bis 100 % der Projektsumme (Gesamtkosten) betragen. Gesetzliche Grundlagen: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1), Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) und subsidiär Obligationenrecht Art. 394ff (OR; SR 220). Verfahren (geregelt im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen): Je nach Betragshöhe des Projektes kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung, nämlich: Freihändiges Verfahren Der Auftraggeber vergibt einen Auftrag direkt und ohne Ausschreibung einem Anbieter (Art 13 bzw. Art. 36 VöB). Schwellenwert: bis CHF 50'000.-- (Güterbeschaffung; exkl. MWST) Schwellenwert: bis CHF 150'000.-- (Dienstleistungen; exkl. MWST) Einladungsverfahren Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe einladen will. Er muss mindestens drei Angebote einholen (Art. 35 VöB). Schwellenwert: bis CHF 229’000.-- (exkl. MWST) Offenes oder selektives Verfahren nach GPA, GATT / WTO («WTO-Ausschreibung») Offenes Verfahren: Der Auftraggeber schreibt den geplanten Auftrag öffentlich aus. Alle Anbieter und Anbieterinnen, die technisch und wirtschaftlich in der Lage sind, können ein Angebot einreichen. Selektives Verfahren: Der Auftraggeber schreibt den geplanten Auftrag öffentlich aus. Alle Anbieter, die technisch und wirtschaftlich in der Lage sind, können einen Antrag auf Teilnahme einreichen (Präqualifikation). Der Auftraggeber bezeichnet aufgrund der Eignung die An- Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 7 von 15 bieter, die ein Angebot einreichen dürfen. Vorgehen, Inhalt der Ausschreibungsunterlagen und Fristen einer Ausschreibung sind im Gesetz resp. der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB / VöB) im Detail geregelt. Schwellenwert: ab CHF 230’000.-- (exkl. MWST). Ausnahmen sind nur gemäss den Bestimmungen der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen (insb. Art. 3 BöB, Art. 13 und Art. 36 VöB) möglich. Weitere, wichtige Prämissen Art. 7 Abs. 1 (BöB) - Splittingverbot: Ein Auftrag darf nicht in der Absicht aufgeteilt werden, die Anwendbarkeit des BöB zu umgehen. Art. 14a Abs. 2 (VöB) - Bestimmung des Auftragswertes: Die Auftraggeberin berücksichtigt alle Leistungen, die sachlich und / oder rechtlich eng zusammenhangen. Art. 15 (VöB) - Auftragswert von Vorhaben mit Laufzeit: Beschafft die Auftraggeberin Leistungen im Hinblick auf ein Vorhaben mit Laufzeit, so gilt o bei einer bestimmten Laufzeit - Enddatum des Vorhabens bestimmt - der Gesamtwert innerhalb dieser Laufzeit als der massgebende Wert. o bei einer unbestimmten Laufzeit - Enddatum des Vorhabens nicht bestimmt - der monatliche Wert multipliziert mit 48 (4 Jahre) als der massgebende Wert. Im Zweifelsfall ist die Berechnungsmethode für eine unbestimmte Laufzeit zu verwenden. 4.1.2 Projektgesuche Definition: Finanzhilfe Die Finanzhilfe ist eine finanzielle Unterstützung zugunsten eines Empfängers ausserhalb der Bundesverwaltung, um die Erfüllung eines vom Empfänger gewählten Projektes zu ermöglichen. Eine Finanzhilfe wird durch Verfügung oder einen Finanzhilfevertrag begründet. Die Höhe der Finanzhilfen richtet sich nach der Wirksamkeit der Massnahmen hinsichtlich der in der Ressourcenpolitik Holz formulierten Ziele. Sie beträgt im Grundsatz max. 50% der Projektsumme. Die Beiträge der Projektpartner/Gesuchsteller müssen, neben Eigenleistungen, ebenfalls eigene finanzielle Beiträge (Cash) enthalten. Der zu leistende Geldbeitrag der Gesuchstellenden beläuft sich auf mindestens 10% des Bundesbeitrags. In Tabelle 3 sind die anzuwendenden Stundenansätze bei Projektgesuchen aufgeführt. Sie orientieren sich an den KTI A Tarifen für Umsetzungspartner und Fachhochschulen mit Vollkostenrechnung. Von den Mitgesuchstellern wird eine schriftliche Bestätigung ihrer Eigenleistungen (Arbeitszeit, Infrastruktur, Material, etc.) verlangt. Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1), Artikel 35 ff. Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0). Voraussetzungen Der Bund hat ein Interesse an der Realisierung des Projektes, das Projekt kann ohne Finanzhilfe nicht hinreichend realisiert werden bzw. die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten des Gesuchstellers reichen nicht aus. Damit eine Finanzhilfe gewährt werden kann, muss ein Gesuch eines externen Projektträgers vorliegen. Das Gesuch wird vom BAFU geprüft, sofern notwendig vom Gesuchsteller überarbeitet und – bei Übereinstimmung mit den Vorgaben des BAFU - schliesslich vom BAFU im Rahmen der Finanzplanung bewilligt. Stundenansätze bei Projektgesuchen (vgl. Tab. 3) Die Stundenansätze gelten für alle Gesuchstellenden. Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 8 von 15 In der Tabelle sind die maximalen Stundenansätze für Vollkostenrechnungen angegeben (Werte auf ganze Franken gerundet). Je nach Situation sind tiefere Ansätze zu verrechnen. Die Stundenansätze der Kategorien Nr.1 bis 5 (vgl. Tabelle) basieren auf den Saläransätzen der KTI, Kommission für Technologie und Innovation, (Tarif A). Der Tarif A berücksichtigt die Anforderungen von Projektpartnern mit Vollkostenrechnung. Er schliesst Sozialzulagen des Arbeitgebers und projektbedingte Gemeinkosten (Overhead, Administration; ca. 20%) ein. Die KTI-Ansätze basieren auf einer Arbeitszeit von 1824 Arbeitsstunden pro Person und Jahr und 152 Arbeitsstunden pro Person und Monat. Die Stundenansätze der Kategorien Nr. 6 und 7 orientieren sich an den Ansätzen des SNF, Schweizerischer Nationalfonds. Für die Wahl des Ansatzes ist die Funktion in einem Projekt massgebend. Eine Person kann mehrere Funktionen mit unterschiedlichen Ansätzen wahrnehmen. Dies ist im Gesuchsformular entsprechend auszuweisen. Pro Projekt kann nur eine Projektleiterin bzw. ein Projektleiter und nur eine stellvertretende Projektleiterin bzw. ein stellvertretender Projektleiter mit dem entsprechenden Stundenansatz eingesetzt werden. Für die Projektleitung kann lediglich der Aufwand für die effektiven Projektleitungsaufgaben (in der Regel 10 %, in Ausnahmen max. 20% der Arbeitszeit, d.h. max. 365 Std./Jahr) zum Ansatz als Projektleiter verrechnet werden. Die restliche Projektarbeitszeit ist zum Stundensatz entsprechend der jeweiligen Qualifikation und maximal zum Stundensatz des erfahrenen Wissenschaftlers anzugeben. In diesen Fällen erscheint der gleiche Projektmitarbeitende mehrmals im Finanzplan. Die Projektnehmer dürfen nur die effektiven, nachweisbaren Saläre der am Projekt beteiligten Personen abrechnen, auch wenn diese Saläre tiefer als die in der Tabelle angegebenen maximalen Stundensätze liegen. Der Beitrag des Bundes entspricht den effektiven Tarifen bis zum jeweiligen Maximalbetrag pro Kategorie (vgl. Tabelle). Dieser Maximalbetrag pro Kategorie gilt auch für die erbrachten und ausgewiesenen Eigenleistungen der Projektnehmer. Tab. 3 Maximale Stundenansätze für Gesuche (Finanzhilfen) im Aktionsplan Holz (basierend auf Tarif A, KTI) Nr. 1 Kategorie nach KTI Funktion / Arbeit (Ausnahme: Nr. 6 und 7 nach SNF) Projektleiter/in Führungsaufgaben im Sinne der Gesamtkoordination anspruchsvoller Projekte (z.B. Büroinhaber/in, Direktor/in, Professor/in) CHF/h exkl. MwSt. 148 CHF/h inkl. MwSt. 160 2 Stellv. Projektleiter/in Aufgaben als Projektleiter/in, hochspezialisierte Spezi- 127 alistentätigkeit (z.B. Teilhaber/in, Abteilungschef/in, Akademiker/in) mit langjähriger Berufserfahrung 137 3 Erfahrene/r Projektmitarbeiter/in Projektmitarbeitende, die über eine mehrjährige ein- 105 schlägige Berufserfahrung verfügen (mehr als 5 Jahre Erfahrung nach Ausbildungsabschluss, z.B. Ingenieur/in, Wissenschaftler/in, erfahrene/r Techniker/in) 113 4 Projektmitarbeiter/in 91 5 Techniker/in, Programmierer/in Selbstständige Projektbearbeitung ohne Führungsfunk- 84 tionen, (Mitarbeitende mit Berufsabschluss und Erfahrung) Zusätzliche Projektarbeiten (Technik, EDV, Administra- 74 tion) 6 7 Doktorand/in Praktikant/in Doktorand/in Praktikant/in, studentische Hilfskraft 48 30 Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende 44 28 80 Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 9 von 15 5 Welche Regeln gelten bei der Umsetzung? Für die Unterstützung von Projekten gelten im Übrigen die folgenden Regeln und Grundsätze: Im Rahmen von Finanzhilfen besteht kein Rechtsanspruch auf Projektfördermittel. Die Unterstützung von Projektgesuchen bedingt eine schriftliche Eingabe an das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Das schriftliche Gesuch ist mit einer speziellen Formvorlage zu erstellen. Die Vorlagen sind auf der Internetseite: www.umwelt-schweiz.ch/aktionsplan-holz als Download verfügbar. Gesuche können laufend beim BAFU eingereicht werden (vgl. Kontaktadresse Kap. 6). Das BAFU wird nach Eingang der Projektgesuche den Empfang bestätigen. Die Entscheide werden vom BAFU getroffen. Jegliche Rekursverfahren orientieren sich an den entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren. Der Auftragswert bemisst sich nach den Gesamtkosten eines Projektes bzw. eines Projektes, das über mehrere Etappen läuft (Rahmenvertrag für das Gesamtprojekt). Bereits erbrachte Projektleistungen (Vorleistungen) können bei der Festlegung der Projektkosten nicht angerechnet werden. Das BAFU kann in den jeweiligen Verfügungen und Verträgen Auflagen zur Projektsteuerung und Begleitung machen. Die Programmleitung des Aktionsplans Holz kann jederzeit Einsicht in die Projektunterlagen verlangen. Bei allen vom BAFU unterstützten Projekten wird von den Auftragnehmern eine schriftliche Projektberichterstattung gemäss dem Merkblatt für unterstützte Projekte verlangt. Art und Häufigkeit werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Grundsätzlich gilt das Prinzip «Geld gegen Leistung». Kontrolle und Beurteilung erfolgen durch die Programmleitung des Aktionsplans Holz mit protokollierten Beschlüssen. Wesentliche Änderungen im Projekt (beispielsweise bei den Zielsetzungen oder beim Projektablauf) müssen in Absprache mit der Programmleitung des Aktionsplans Holz erfolgen und schriftlich festgehalten werden. Publikationen haben in Abstimmung mit der Programmleitung des Aktionsplans Holz zu erfolgen. Im Weiteren hat die Programmleitung Mitsprache und obligatorische Einsicht in alle Publikationen von Projektergebnissen. Diese können ebenfalls auf www.bafu.admin.ch/aktionsplan-holz veröffentlicht werden. Die Kennzeichnung der Publikationen erfolgt gemäss dem Merkblatt für unterstützte Projekte. Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 10 von 15 6 Kontaktadressen Alle Projektgesuche und Offerten sind digital (Word) an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected] Weitere Informationen und Vorlagen für Gesuchstellende finden Sie auf der Internet-Seite www.bafu.admin.ch/aktionsplan-holz Hier sind das Hauptdokument zur Ressourcenpolitik mit Aktionsplan Holz sowie die vorliegenden Richtlinien als PDF-Datei und die Formvorlage für das Beitragsgesuch als Word-Datei abrufbar. Programmleitung und Ansprechpartner Aktionsplan Holz Ulrike Krafft Tel. +41 58 46 44045 Werner Riegger Tel. +41 58 46 47785 Claire-Lise Suter Tel. +41 58 46 47858 (Kommunikation). Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 11 von 15 7 Andere Fördermöglichkeiten Neben dem Aktionsplan Holz gibt es weitere Fördermöglichkeiten des Bundes für Wald- und Holzthemen. Eine Übersicht wird im Folgenden gegeben. Die bundesinterne Koordination wird sichergestellt. Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung Beitragsgesuche für Projekte im Bereich «Angewandte Wald- und Holzforschung» (F&E) können beim Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung (BAFU) eingereicht werden. Weitere Angaben zum Fonds sind auf dem Internet verfügbar (www.bafu.admin.ch/whff). NFA-Programm Waldwirtschaft Mit der «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)» erfolgt die Abwicklung der Subventionierung seit dem 1.1.2008 leistungsorientiert im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen. Die Programmvereinbarungen werden zwischen dem Bund und den Kantonen abgeschlossen. Im Waldbereich betrifft dies die Programme Schutzwald, Biodiversität im Wald und Waldwirtschaft. Antragsteller müssen sich an die kantonalen Forstämter wenden. Weitere Angaben zu NFA sind auf dem Internet verfügbar (www.bafu.admin.ch/wald > Vollzug Waldgesetz > Programme). Umwelttechnologieförderung Das Bundesamt für Umwelt fördert mit der Umwelttechnologieförderung die Entwicklung innovativer Umwelttechnologien (Entwicklung von Anlagen oder Verfahren) mit Bundesbeiträgen. Es arbeitet eng mit den Privatfirmen der Umweltbranche und den Institutionen der angewandten Forschung zusammen. Weitere Angaben zum Förderinstrument Umwelttechnologieförderung sind auf dem Internet verfügbar (www.bafu.admin.ch/innovation). Klima-Technologiefonds Mit dem Klima-Technologiefonds fördert der Bund Innovationen, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und die Energieeffizienz erhöhen. Bürgschaften erleichtern es innovativen Unternehmen, Darlehen aufzunehmen (www.bafu.admin.ch/klima). Nationales Forschungsprogramm «Ressource Holz» (NFP 66) Im Forschungsprogramm werden wissenschaftliche Grundlagen und praxisorientierte Lösungsansätze für eine bessere Verfügbarkeit und eine breitere Nutzung der Ressource Holz erarbeitet. Träger des Programms ist der Schweizerische Nationalfonds (www.nfp66.ch). Programme des Bundesamts für Energie (BFE) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) Der Aktionsplan Holz weißt vielfältige Schnittstellen mit Programmen des Bundesamts für Energie (BFE) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) auf. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Aktionspläne «Energieeffizienz» und «Erneuerbare Energien» sowie das Forschungsprogramm «Energie in Gebäuden des Bundesamts für Energie (BFE) und die «Neue Regionalpolitik» des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zu nennen. Weitere Angaben zu diesen Programmen sind auf dem Internet verfügbar (www.bfe.admin.ch; www.seco.admin.ch). Generalsekretariat der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) Die KTI ist die Förderagentur für Innovation des Bundes. Sie unterstützt den Wissens- und Technologietransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen mit dem Ziel, eine grösstmögliche Marktwirkung zu erlangen. Wissen aus den Laboratorien soll rasch in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. Weitere Angaben sind auf dem Internet verfügbar (www.kti.admin.ch). Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 12 von 15 8 Rechenschafts- und Projektberichte, Kommunikation und Kennzeichnung Die Berichterstattung inklusive Abrechnung der Finanzen ist im Vertrag oder in der Verfügung individuell geregelt. Diese Regelung ist massgebend. Das Merkblatt stellt die allgemeinen Bedingungen des Aktionsplanes Holz des BAFU bezüglich der Projektberichterstattung dar, insbesondere wie Materialien und Publikationen zu kennzeichnen sowie welche Projektunterlagen für die Kommunikation zur Verfügung zu stellen sind. Es wird den Projektnehmenden empfohlen, die Berichterstattung mit der Programmleitung des Aktionsplanes Holz jeweils abzusprechen (Kontaktperson vgl. Vertrag/Verfügung). Der Rechenschaftsbericht und der Projektbericht sind auf das Gesuch abzustimmen. Grössere Differenzen sind zu begründen. 8.1 Rechenschaftsbericht Für alle unterstützten Projekte muss im Minimum ein kurzer, administrativer Rechenschaftsbericht (maximal 3 bis 4 A4-Seiten) zuhanden der Programmleitung des Aktionsplanes Holz gemäss Vorlage verfasst werden. Die Vorlage gilt als Leitfaden für die Erstellung des Rechenschaftsberichts. Für die Lieferung der Materialien und Kennzeichnung der Publikationen siehe Kapitel 8.3 und 8.4. Der Rechenschaftsbericht ist der Programmleitung Aktionsplan Holz digital (Word) fristgerecht zur Verfügung zu stellen (vgl. Vertrag/Verfügung). Die Word-Vorlage für den Rechenschaftsbericht steht unter www.bafu.admin.ch/aktionsplan-holz > Projektgesuche zur Verfügung oder kann unter [email protected] angefordert werden. Leitfaden Rechenschaftsbericht Die Ziffern 1 – 8 sind in einem Word-Dokument darzustellen, die Ziffer 9 Finanzen: Gegenüberstellung des effektiven Aufwands und des Budgets gemäss Gesuch in einem separaten Excel-File. 1. 2. 3. Titelblatt Projekttitel, Vertragsnummer, Berichtsdatum, Berichtsautoren/-innen, Projektleitung. Die Gestaltung der eigenen Angaben wie, Logo, Adresse, Organisation/Firma/Institut/Hochschule usw. Projekttitel, Kontaktpersonen, obliegt den Projektnehmenden. Kurzbeschrieb Kurzbeschrieb von max. 800 Zeichen (inkl. Leerzeichen): Zur Veröffentlichung der Resultate und weiteren Verwendung in der Projektkommunikation durch den Aktionsplan Holz (Newsletter, etc.). Ausgangslage, Ziele und Inhalte des Projektes Maximal eine A 4 Seite: Ausgangslage, Ziele und Inhalt des Projektes. Projektergebnisse Wichtigste Projektergebnisse und Folgerungen (5 - 10 Punkte). Wirkung des Projektes auf die Zielgruppen Welches waren die Zielgruppen Ihres Projektes? 4. 5. Welche Kommunikationsaktivitäten und -instrumente haben Sie bereits umgesetzt, um die Informationen/Ergebnisse zielgruppengerecht aufzubereiten und das Wissen zu vermitteln? Welche Wirkung hatten diese Massnahmen, wurden die Zielgruppen erreicht? Falls noch keine Kommunikation/Wissenstransfer erfolgt ist, wie werden die Ergebnisse der Praxis/Branche zur Verfügung gestellt? 6. Beitrag des Projekts zu den Zielen der Ressourcenpolitik Holz Ressourcenpolitik Holz: www.bafu.admin.ch/wald/01152/10307/index.html?lang=de 7. Bitte stellen Sie dar, wie das von Ihnen realisierte Projekt konkret zu den in der Ressourcenpolitik Holz formulierten Zielen beigetragen hat. Evaluation oder Erfahrungen Wichtigste Resultate der «Projektevaluation»/Erfahrungen aus dem Projekt/Projektteam. Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 13 von 15 Optimierungsmöglichkeiten. Ideen für Folgeprojekte, weitere Kommunikationsmassnahmen Ausblick auf Ideen eines Folgeprojektes aufbauend auf den vorhandenen Resultaten und Erfahrungen. Finanzen Detaillierte Abrechnung des Projektes: transparente und nachvollziehbare Aufstellung aller Ausgaben bzw. des gesamten Aufwands. 8. 9. 8.2 Detaillierte monatliche Auflistung des Projektpersonals, welche durch die Lohnbuchhaltung, den Personaldienst oder eine andere zuständige Dienststelle bestätigt wird (bspw. SAP Auszug). Diese Zusammenstellung beinhaltet neben den geleisteten Arbeitsstunden auch den Stundentarif. Bei Bedarf können vom BAFU weitere Einzelbelege verlangt werden. Gegenüberstellung des budgetierten (vgl. Gesuchseingabe) und effektiven Aufwands nach Tätigkeit, Anzahl Stunden, Projektbearbeiter und Stundenansatz inkl. Ausweisung der Eigenleistungen und nicht verrechneter Leistungen Dritter mit Anzahl Stunden und Stundenansatz sowie der weiteren Ausgaben (in separatem Excel-File). Auflistung der effektiven Finanzierung: Welche Institution hat welchen Beitrag geleistet (Geld, Eigenleistung, Material, Infrastruktur etc.)? Jede Abrechnung ist von der jeweiligen Institution/Firma mit Unterschrift zu bestätigen, die erbrachte Leistungen in Rechnung stellt. Rechnung kann grundsätzlich nur die Institution stellen, welcher die Verfügung eröffnet wurde. Dies ist in der Regel der Hauptgesuchsteller. Projektbericht Je nach Vertrag/Verfügung müssen zusätzlich zum Rechenschaftsbericht Projektberichte (Zwischen- und/oder Schlussberichte) verfasst werden. Die untenstehende Checkliste (vgl. Tab. 4) dient den Projektnehmenden als Leitfaden für die Erstellung des Projektberichtes, insbesondere bezüglich der allgemeinen Anforderungen des Aktionsplans Holz in formeller und kommunikativer Hinsicht. Der Projektbericht mit allen Projektergebnissen ist der Programmleitung Aktionsplan digital (Word) und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (vgl. Vertrag/Verfügung). Tab. 4 Angaben zum Projektbericht Inhalt Projektbericht Projektbericht mit Abstract, Ausgangslage, Projektziel, Zielgruppe, Methode, Ergebnisse, Schlussfolgerungen Zwischenberichte zeigen den Stand der Arbeiten auf Endformat Barrierefreies Word Spezialfälle wie Websites, Datenbanken in Absprache mit der Programmleitung Kennzeichnung Titelseite und alle Veröffentlichungen Auf dem Titelblatt unbedingt Hinweis auf Aktionsplan Holz Abgabe Bericht digital* Word/PPT-Formate/andere Formate nach Absprache Barrierefreies Word (siehe Anhang Vertrag/Verfügung) Ausgedruckte Berichte der definitiven Fassungen können von der Programmleitung individuell angefordert werden Lieferung Materialien und Publikationsprodukte Publikationen, Medienberichte, Flyer, Bilder (druckfähig, mind. 300 dpi) mit Legende, Beschrieb und Copyright Belegexemplare aller Publikationen (print/digital*) des unterstützten Projektes mit Kennzeichnung (vgl. Kap. 8.3, 8.4) *Bemerkung: Bei der Lieferung von digitalen Dateien über 8 MB steht der BAFU FTP-Server zur Verfügung. Bitte Kontakt mit der Programmleitung/Kontaktperson aufnehmen. Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 14 von 15 8.3 Materialien und Unterlagen für die Ergebniskommunikation Alle Unterlagen von Veröffentlichungen (digital) stellen die Projektnehmenden oder ihre Subauftragnehmer der Programmleitung Aktionsplan Holz unaufgefordert mit Abgabe des Rechenschafts- und des Projektberichtes zur Verfügung. 8.4 Zusammenstellung (digital) von zusätzlichen Materialien im Zusammenhang mit dem Projekt wie Publikationen, Medienmitteilungen, Presseausschnitte, Broschüren, Links, interne Berichte usw. sowie Bildmaterial mit Legenden zum realisierten Projekt. Anforderung an das Bildmaterial: digitale Form; Bildauflösung von mindestens 300 dpi (druckfähig); Autorenangabe (Name Fotograf/in) sowie allfälliger Copyrights Bitte liefern Sie eine kurze Erklärung zum Bild mit, damit die von Ihnen gewünschte Bildaussage dokumentiert ist. Mindestens zwei Fotografien werden dem AP Holz mit den Bildrechten zur Verfügung gestellt. Veröffentlichte Beiträge im Rahmen der unterstützten Projekte sind barrierefrei zu gestalten (siehe Anhang Vertrag/Verfügung: «Checkliste barrierefreie Dokumente»). Kennzeichnung und Belegexemplare Bei der Veröffentlichung von Beiträgen und Projektergebnissen, die sich in irgend einer Form mit den geleisteten Arbeiten im Rahmen des Projektes befassen, haben die Projektnehmenden oder beauftragte Dritte diesen Beitrag immer in Beziehung zum Aktionsplan Holz zu setzen und dies gegen aussen mind. mit dem Hinweis oder dem Logo kundzutun: «Dieses Projekt wurde realisiert mit Unterstützung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Rahmen des Aktionsplans Holz». Dies gilt für alle Art von Publikationen print und online (Flyer, Prospekte, Internetseiten, CD’s, Medienmitteilungen usw.) sowie für Schulungs- und Informationsanlässe (z.B. PPT-Präsentationen). Die Projektnehmenden respektive ihre beauftragten Dritten haben vorweg die Programmleitung Aktionsplan Holz zu orientieren und der Programmleitung unaufgefordert eine Kopie des fraglichen Beitrages zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung des Logos bedarf der vorgängigen Zustimmung des BAFU. Diese muss mindestens 14 Tage vor dem geplanten Druck resp. der online Schaltung beantragt werden. Aktionsplan Holz Merkblatt für Gesuchstellende Fassung vom 21. Dezember 2015 Seite 15 von 15
© Copyright 2025 ExpyDoc