Bundesamt für Umwelt BAFU Herr Bruno Oberle, Direktor 3003 Bern [email protected] Bern, 22. Januar 2016 Anhörung zur Änderung der Waldverordnung im Rahmen der Ergänzung des Waldgesetzes Sehr geehrter Herr Direktor Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Einladung zum oben genannten Anhörungsverfahren. Gerne nimmt der Schweizerische Städteverband, der die Interessen der Städte, städtischen Gemeinden und Agglomerationen vertritt, zur Änderung der Waldverordnung Stellung. Der Schweizerische Städteverband begrüsst eine Neuerung ganz besonders: Bisher konnte der Bund den Kantonen nur im Schutzwald Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden abgelten. Wie der Erläuternde Bericht (S. 4/27) festhält, ist mit dem neuen Art. 37a WaG nun gewährleistet, dass der Bund auch ausserhalb des Schutzwaldes und ausserhalb des Waldes, insbesondere im öffentlichen und privaten Grün (zum Beispiel in Gärten und Parkanlagen), Massnahmen und Abgeltungen unterstützen kann. Diese Gesetzesanpassung ist deshalb sinnvoll, weil Gefahren für den Wald von Grünanlagen im Siedlungsgebiet ausgehen können und diese Bekämpfungslücke nun geschlossen wird. Erfreut stellen wir fest, dass mit dieser Bundesbeteiligung Städte und Gemeinden finanziell entlastet werden. Dies war bisher nicht möglich, wie das Beispiel der Stadt Winterthur zeigte, die die Kosten für die Bekämpfung und Überwachung eines Befalls durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer zusammen mit dem Kanton tragen musste. Wir begrüssen weiter, dass die theoretische und praktische Aus- und Weiterbildung an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden und insbesondere der Arbeitssicherheit ein höherer Stellenwert geschenkt wird. Gerne sprechen wir zudem zwei Themen an, die im Rahmen unseres internen Mitwirkungsverfahrens genannt worden sind. Erhebungen der Daten zum Wald: Die schweizerische Forststatistik wird als wichtige Erhebung zum Schweizer Wald in der Verordnung verankert. Das Bundesamt für Statistik (BFS) befragt dazu jährlich die Forstbetriebe, für die damit ein erheblicher Aufwand verbunden ist. Während über die Notwendig- keit dieser Datenerhebung keine Zweifel bestehen, muss jedoch der mit dieser Befragung verbundene administrative Aufwand unbedingt und wesentlich vereinfacht werden. Holzförderung: Der Bund erkennt, dass die Holznutzung äusserst wichtig ist, um die Waldleistungen sicherzustellen. Eine stärkere Nutzung ist sinnvoll und erwünscht. In diese Richtung gehen die vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Waldbewirtschaftung. Hingegen wünschen wir uns, dass auch Bund und Kantone im Sinne einer praktischen Nachhaltigkeit vermehrt darauf achten, für von ihnen subventionierte Bauten Holz aus Schweizer Wäldern einzusetzen. Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen. Freundliche Grüsse Schweizerischer Städteverband Präsident Kurt Fluri, Nationalrat Stadtpräsident Solothurn Kopie Direktorin Renate Amstutz Schweizerischer Gemeindeverband Seite 2 / 2
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